Die richtige Vertretung im Betrugsfall 

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Die richtige Vertretung im Betrugsfall 

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Das Gesetz kennt eine Vielzahl an Betrugsdelikten, sodass der Straftatbestand durch eine breite Palette an Handlungen verwirklicht werden kann. Für Betroffene ist es aufgrund dieser Vielfältigkeit äußerst schwierig, den Sachverhalt eindeutig zu identifizieren. Um diesen in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen umfassenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Strafrecht sorgen dafür, dass alle Beweise für das Vorliegen eines Betrugsfalls umgehend gesichert und sämtliche für eine Strafanzeige erforderliche Formalitäten ordnungsgemäß eingehalten werden, sodass der Täter ermittelt werden kann. Wir vertreten Sie auch gerne im sog.  Adhäsionsverfahren, um Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Für Personen, die mit dem Vorwurf des Betrugs konfrontiert worden sind, bieten wir eine gleichermaßen kompetente wie engagierte Verteidigung an. Mit ausgezeichneter Expertise und langjähriger Erfahrung steht unser Rechtsteam bereit, um Sie umfassend zu beraten und zu verteidigen. Unsere Anwälte stellen sicher, dass Sie während des Ermittlungsverfahrens Ihre Position stärken und dass Ihre Rechte als Beschuldigter dabei stets gewahrt bleiben. Wir setzen uns für Sie ein!

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Unsere Dienstleistungen

Für Beschuldigte
  • Vertretung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Akteneinsicht

  • Erarbeitung einer passenden Verteidigungsstrategie
  • Beweissicherung | -führung
  • Hinzuziehung von Zeugen und Sachverständigen
Für Geschädigte
  • Strafanzeige

  • Vertretung als Neben- bzw. Privatkläger/in
  • Beweisführung |-sicherung

  • Schadensersatz

Dienstleistungen im Kontext

Betrug im deutschen Recht

Der Straftatbestand des Betrugs ist in § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Demnach begeht einen Betrug, „wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält“. Die Strafe für einen einfachen Betrug reicht dabei von einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Besonders schwere Fälle des Betrugs können sogar mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Ferner ist der Versuch des Betrugs ebenfalls strafbar (§ 263 Abs. 2 StGB).  Aus diesen Gründen ist eine entsprechende Strafanzeige nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Falls Sie sich einem Betrugsvorwurf ausgesetzt sehen, sollten Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger aufsuchen.

Wie eingangs erwähnt, handelt es sich beim Betrug um einen komplexen Tatbestand, der einige ausdrückliche, aber auch ungeschriebene Voraussetzungen aufstellt. Einfach ausgedrückt verlangt der Tatbestand das Vorliegen folgender Merkmale:

  • eine Täuschung über Tatsachen (aktiv oder durch Unterlassen),
  • einen darauf beruhenden Irrtum eines anderen,
  • eine Vermögensverfügung des Irrenden,
  • ein Vermögensschaden aufgrund dieser Vermögensverfügung,
  • Vorsatz sowie Bereicherungsabsicht.

Neben dem einfachen Betrug zählt die Strafnorm in Absatz 3 verschiedene Merkmale auf, bei deren Vorliegen regelmäßig von einem Betrug in einem besonders schweren Fall auszugehen ist. Dabei handelt es sich um sogenannte Regelbeispiele, die den Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe erhöhen. Das Erfüllen eines oder mehrerer dieser Merkmale wirkt sich strafschärfend auf das Strafmaß aus. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass dies keine echten Tatbestandsmerkmale sind, sondern lediglich Strafzumessungsregelungen darstellen. Das bedeutet: Ist ein solches Merkmal erfüllt, so indiziert es regelmäßig das Vorliegen eines besonders schweren Falles, ein solcher kann aber auch trotz Vorliegen des Merkmals abgelehnt werden. Die konkreten Umstände des Einzelfalles können der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen. Die in der Praxis wohl relevantesten Regelbeispiele sind die der Gewerbsmäßigkeit oder Bandenmitgliedschaft (Nr. 1), des Vermögensverlustes von großem Ausmaß (Nr. 2) und das Vortäuschen eines Versicherungsfalls (Nr. 5). Darüber hinaus ist anzumerken, dass diese Auflistung nicht abschließend ist, sodass auch unbenannte besonders schwere Fälle angenommen werden können.

Daneben normiert § 263a StGB einen speziellen Straftatbestand für den Computerbetrug. Bei diesem geht es nicht um die Täuschung eines Menschen, sondern um die Beeinflussung eines Datenverarbeitungsergebnisses.

Strafverteidigung: Rechtsbeistand in Betrugsfällen

Eine Anschuldigung wegen Betrugs kann für den Beschuldigten sehr schädlich sein. Insbesondere ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Betrug ein Offizialdelikt ist, welches von Amts wegen auch dann weiterverfolgt werden kann, wenn der Geschädigte die Strafanzeige zurückzieht. Für den Beschuldigten, ergeben sich infolge schwerer Rufschädigung nicht selten finanzielle Schäden ebenso wie private und berufliche Nachteile. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, deren Image entscheidenden Einfluss auf das Kundenvertrauen hat. Beschuldigte, die eine polizeiliche Vorladung erhalten, sollten sich stets dessen bewusst sein, dass ihr Verhalten von Anfang an maßgeblich für den weiteren Verlauf der Ermittlungen ist. Sie haben das Recht zu schweigen, von dem Sie unbedingt Gebrauch machen sollten. Ohne kompetente Rechtsberatung und gute Vorbereitung ist es nicht ausgeschlossen, dass Sie sich bei der Vernehmung selbst belasten. Eine solche Aussage lässt sich später nur schwer korrigieren, auch durch einen erfahrenen Anwalt.

Unsere Anwälte prüfen für Sie die Fakten und Beweise, um eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Oft ist es möglich, die Angelegenheit außergerichtlich zu lösen. Eine außergerichtliche Lösung kann zeitaufwändige, teure Gerichtsverfahren und eine negative Berichterstattung vermeiden. Welcher Ansatz in Ihrem Fall am besten geeignet ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Unsere Strafverteidiger erarbeiten auf der Grundlage der vorhandenen Informationen eine effektive und gezielte Strategie. Je nach Ausgangssituation kann dies bedeuten, eine strafrechtliche Verurteilung zu vermeiden oder ein milderes Urteil anzustreben.

Die Strafverteidiger von Schlun & Elseven verfügen über umfassende Erfahrungen in der Verteidigung – unabhängig davon, um welche Art von Betrug es im Einzelnen geht (Computerbetrug, Unterschlagung, Subventionsbetrug, Versicherungsbetrug bzw. solche juristisch komplexen Formen von Wirtschaftsbetrug wie den Kapitalanlage-, Bank- oder Steuerbetrug). Unser Rechtsteam klärt Sie auf, wie Sie auf Maßnahmen wie etwa das Einfrieren von Vermögenswerten, Auslieferungsanordnungen und Anträge auf Beschlagnahme von Vermögenswerten reagieren können, um Ihre rechtliche Position zu nicht zu gefährden.

Unternehmerstrafrecht | Betrugsprävention

Einerseits sind Unternehmer durch Vorwürfe der Betrugsstrafbarkeit besonders gefährdet, andererseits sehen sie sich im Gegensatz zu Privatpersonen auch tatsächlich vermehrt der Gefahr der unbewussten Täuschung ausgesetzt. Diese kann trotz fehlenden Vorsatzes zunächst zu einem Betrugsvorwurf führen. Von Bedeutung sind in diesem Kontext insbesondere der Subventions- und der Kreditbetrug. Ein Strafverfahren könnte eingeleitet werden, wenn der Unternehmer falsche oder unvollständige Angaben macht oder er die erlangten Mittel für andere Zwecke als angegeben verwendet.

Neben dem erhöhten Risiko selbst wegen Betruges strafrechtlich verfolgt zu werden, können Unternehmen besonders gefährdet sein, von Betrügern geschädigt zu werden. Präventiv beraten unsere Anwälte Sie gerne bei der Aufdeckung und Verhinderung von Betrugsmaschen, wie z. B. „CEO Fraud”. Wir bieten unternehmensinternes Coaching und regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung für gängige Betrugsmethoden an und beraten zudem Geschäftsleitungen hinsichtlich des Gefährdungspotentials bei Informationen, die sie online zugänglich machen, und der Umsetzung effizienter interner Mechanismen, die zur Aufdeckung solcher Betrügereien erforderlich sind. Die beste Vorbeugung gegen solche Betrügereien besteht darin, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter und das Management eines Unternehmens die Anzeichen für Betrug auf Anhieb erkennen und darüber informiert sind, welche Maßnahmen in einem solchen Fall zu ergreifen sind. Sollte es dennoch zu einem Betrugsfall in Ihrem Unternehmen kommen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Unsere Anwälte beraten Ihr Unternehmen bei der Sicherung entscheidender Informationen und Beweise, die sich bei der Entlarvung der Betrüger als sehr nützlich erweisen können. Unser Team verschafft Ihnen einen klaren Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die sofort zu ergreifenden Maßnahmen.

Geschädigter eines Betrugs: Wie man auf einen Betrug reagiert

Sind Sie von einem Betrug betroffen, ist es immer ratsam, umgehend eine Strafanzeige zu erstatten, um sowohl Druck auf den Täter auszuüben als auch Ihre Rechte im Adhäsionsverfahren vor Gericht geltend zu machen. Nicht wenige Menschen schämen sich, auf eine „Masche“ hereingefallen zu sein und bringen den Betrug deshalb nicht zur Anzeige. Auch die Überzeugung, dass der oder die Täter ohnehin nicht ermittelt werden können, kann Betroffene davon abhalten, die Behörden einzuschalten. Oftmals gelingt jedoch eine Ermittlung der Betrüger, da sich die Methoden der Kriminalistik stetig fortentwickeln, um mit den „Maschen“ der Betrüger Schritt zu halten. Sofern Sie Geschädigter eines Betruges geworden sind, sollten Sie deshalb unter keinen Umständen von derer Strafverfolgung absehen, sondern die Situation proaktiv angehen.

Wenn Sie den Verdacht haben, betrogen worden zu sein, ist es zunächst wichtig, Ruhe zu bewahren. Betrugsfälle können sehr belastend sein, vor allem, wenn finanzielle Schwierigkeiten zu befürchten sind. Bei einem Internetbetrug ist zunächst entscheidend, dass Sie umgehend Ihre Passwörter ändern. Dabei kann es sich um Passwörter für Bankkonten, Konten bei sozialen Medien und anderen Online-Portalen handeln. Wenn ein Betrüger an Ihre Bankkartennummer gelangt ist, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und Ihr Konto sperren lassen. Zuallererst ist es wichtig, den Schaden auf Ihrer Seite zu minimieren.

Sobald diese Maßnahmen abgeschlossen sind, ist es an der Zeit, die zuständigen Ermittlungsbehörden zu involvieren. Dafür ist von entscheidender Bedeutung, Beweise zu sammeln, die nötigen Unterlagen bereitzuhalten und die Fakten des Falls (Daten, Geldbeträge, Transaktionen usw.) festzuhalten. Lassen Sie sich von unseren Rechtsexperten helfen, die Ihnen einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten geben. Unsere Anwälte werden Ihren Fall sorgfältig prüfen und Sie lösungsorientiert beraten.

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Wir von Schlun & Elseven sind uns des Bedürfnisses unserer Mandanten nach maximaler Sicherheit im Umgang mit persönlichen Informationen und vertraulichen Unterlagen bewusst. Deshalb bieten wir einen speziell betriebenen > sicheren Nachrichten- und Dateiserver mit den höchsten Sicherheitsstandards an.

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