Das Gesetz kennt eine Vielzahl an Betrugsdelikten, sodass der Straftatbestand durch eine breite Palette an Handlungen verwirklicht werden kann. Für Betroffene ist es aufgrund dieser Vielfältigkeit äußerst schwierig, den Sachverhalt eindeutig zu identifizieren. Eine Aufgabe, die sowohl eine solide Kenntnis des Strafrechts als auch der aktuellen Rechtsprechung erfordert.
Um in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen umfassenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Strafrecht sorgen dafür, dass alle Beweise für das Vorliegen eines Betrugsfalls umgehend gesichert und sämtliche für eine Strafanzeige erforderliche Formalitäten ordnungsgemäß eingehalten werden, sodass der Täter ermittelt werden kann. Wir vertreten Sie auch im sog. Adhäsionsverfahren, um Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Personen, die mit dem Vorwurf des Betrugs konfrontiert worden sind, bieten wir eine gleichermaßen kompetente wie engagierte Verteidigung an. Mit ausgezeichneter Expertise und langjähriger Erfahrung steht unser Rechtsteam bereit, um Sie umfassend zu beraten und zu verteidigen. Unsere Anwälte stellen sicher, dass Sie während des Ermittlungsverfahrens Ihre Position stärken und dass Ihre Rechte als Beschuldigter dabei stets gewahrt bleiben. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren. Wir sind für Sie da.
Betrug im deutschen Recht
Der Straftatbestand des Betrugs ist in § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Demnach begeht einen Betrug, „wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält“. Die Strafe für einen einfachen Betrug reicht dabei von einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Besonders schwere Fälle des Betrugs können sogar mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Ferner ist der Versuch des Betrugs ebenfalls strafbar (§ 263 Abs. 2 StGB). Aus diesen Gründen ist eine entsprechende Strafanzeige nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Falls Sie sich einem Betrugsvorwurf ausgesetzt sehen, sollten Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger aufsuchen.
Wie eingangs erwähnt, handelt es sich beim Betrug um einen komplexen Tatbestand, der einige ausdrückliche, aber auch ungeschriebene Voraussetzungen aufstellt. Einfach ausgedrückt verlangt der Tatbestand das Vorliegen folgender Merkmale:
- eine Täuschung über Tatsachen (aktiv oder durch Unterlassen),
- einen darauf beruhenden Irrtum eines anderen,
- eine Vermögensverfügung d