Blaue Karte EU durch die Bundesagentur für Arbeit abgelehnt – Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthalts- und Ausländerrecht

Blaue Karte EU durch die Bundesagentur für Arbeit abgelehnt – Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthalts- und Ausländerrecht

Die Blaue Karte EU ist für viele hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten der bevorzugte Weg in den deutschen Arbeitsmarkt. Sie verbindet einen gesicherten Aufenthaltsstatus mit attraktiven Möglichkeiten zur dauerhaften Niederlassung. Doch nicht jeder Antrag verläuft reibungslos: Verweigert die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Zustimmung, kommt das Erteilungsverfahren in der Regel zum Erliegen – mit unmittelbaren Folgen für Fachkraft und Arbeitgeber. In dieser Situation stehen Betroffene oft vor drängenden Fragen: Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung? Wie schnell muss gehandelt werden? Und welche Alternativen gibt es?

Die Kanzlei Schlun & Elseven berät Fachkräfte aus Drittstaaten und ihre Arbeitgeber in genau diesen Fällen – individuell, kompetent und mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Behörden und den Besonderheiten des deutschen Aufenthaltsrechts. Unsere Anwälte für Aufenthalts- und Ausländerrecht analysieren die Ablehnungsgründe im Einzelfall, entwickeln eine passgenaue Strategie und begleiten Sie durch alle weiteren Verfahrensschritte – vom Widerspruch bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Inhaltsverzeichnis anzeigen

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwalt für Ausländerrecht & Aufenthaltsrecht » Die Blaue Karte EU » Blaue Karte EU durch die Bundesagentur für Arbeit abgelehnt – Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Blauen Karte EU

Rechtsberatung für Privatpersonen
  • Umfassende Beratung zum deutschen Aufenthaltsrecht

  • Rechtsvertretung bei Ablehnungen und behördlichen Streitigkeiten

  • Kommunikation und Verhandlung mit Ausländerbehörden

  • Beratung zu Einbürgerung und dauerhaftem Aufenthalt

Rechtsberatung für Unternehmen
  • Beratung zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen

  • Strategische Beratung zur Fachkräftegewinnung und -bindung

  • Rechte und Pflichten von Arbeitgebern | Compliance

Dienstleistungen im Kontext

Zustimmung der BA als Voraussetzung für die Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist in § 18g AufenthG geregelt und richtet sich an Personen mit einem anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss, die ein der Qualifikation entsprechendes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland aufnehmen möchten. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Staatsangehörige der EFTA-Staaten gelten diese Anforderungen nicht: Sie genießen Freizügigkeit und sind inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. Für Fachkräfte aus Drittstaaten hingegen ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt an besondere Voraussetzungen geknüpft – und in den meisten Fällen von der Zustimmung der BA abhängig.

Wann erteilt die BA ihre Zustimmung?

Die BA erteilt ihre Zustimmung zur Beschäftigung grundsätzlich dann, wenn drei wesentliche Bedingungen erfüllt sind:

  • Ein konkretes Arbeitsplatzangebot liegt vor, das in der Regel durch den unterzeichneten Arbeitsvertrag nachgewiesen wird.
  • Die Arbeitsbedingungen sind mit denen inländischer Beschäftigter vergleichbar – die Prüfung erfolgt anhand des vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“.
  • Und die vorgesehene Beschäftigung steht im angemessenen Verhältnis zur nachgewiesenen Qualifikation der Fachkraft.

Die Zustimmung der BA wird im regulären Visumsverfahren behördenintern eingeholt. Die Rückmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen; verstreicht diese Frist ohne Reaktion, gilt die Zustimmung kraft Gesetzes als erteilt. Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG verkürzt sich diese Rückmeldefrist auf eine Woche.

Blaue Karte EU ohne BA-Zustimmung: Wann entfällt die Pflicht?

In zwei Konstellationen entfällt die Pflicht zur Einholung einer BA-Zustimmung vollständig. Hochqualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, die eine Niederlassungserlaubnis beantragen (§ 18c Abs. 3 S. 3 AufenthG), bedürfen keiner gesonderten Zustimmung. Bei der Blauen Karte EU entfällt die Zustimmung zudem, wenn das vereinbarte Jahresgehalt der antragstellenden Person mindestens zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erreicht – für das Jahr 2026 entspricht dies einem Mindestbruttogehalt von 67.600 Euro.

Liegt das angebotene Gehalt unterhalb dieser Schwelle – etwa bei Mangelberufen wie Ärzten, Ingenieuren oder IT-Fachkräften, für die ein abgesenkter Gehaltsgrenzwert gilt –, verbleibt die Zustimmungspflicht. In diesen Fällen ist eine Ablehnung durch die BA rechtlich und praktisch besonders folgenreich.

Blaue Karte EU abgelehnt: Die häufigsten Gründe im Überblick

Die BA prüft bei jedem zustimmungspflichtigen Antrag eigenständig, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei stützt sie sich auf die vom Arbeitgeber übermittelten Unterlagen sowie auf eigene Erkenntnisse zu den Arbeitsbedingungen der jeweiligen Branche. Zu den häufigsten Ablehnungsgründen zählen nicht angemessene Arbeitsbedingungen – wird das angebotene Gehalt als deutlich unter dem branchenüblichen Niveau liegend bewertet, verweigert die BA ihre Zustimmung zum Schutz inländischer Arbeitnehmer. Daneben führen ein fehlendes oder unzureichendes Arbeitsplatzangebot sowie unvollständige, widersprüchliche oder nicht unterzeichnete Unterlagen regelmäßig zur Ablehnung. Entspricht die vorgesehene Tätigkeit nicht der nachgewiesenen akademischen Ausbildung, fehlt es an der für die Blaue Karte EU erforderlichen Adäquanz von Qualifikation und Beschäftigung. Formale Mängel wie fehlende Unterschriften oder das Fehlen von Übersetzungen können ebenfalls Ablehnungsgründe sein, die durch Nachbesserung behebbar wären. In seltenen Fällen zweifelt die BA schließlich an der Ernsthaftigkeit oder Dauerhaftigkeit des Beschäftigungsangebots selbst.

Entscheidend ist in jedem Fall, den konkreten Ablehnungsgrund rechtlich präzise einzuordnen, denn er bestimmt, welche Rechtsschutzmöglichkeiten offenstehen und wie die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen sind.

Nach Ablehnung der BA: Welche Schritte sind möglich?

Die verweigerte BA-Zustimmung ist kein eigenständig anfechtbarer Verwaltungsakt – sie ist eine behördeninterne Stellungnahme im Rahmen des Aufenthaltsverfahrens. Anfechtbar ist die darauf gestützte Versagung der Erteilung des Aufenthaltstitels durch die zuständige Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung. Je nach Verfahrensstand kommen unterschiedliche Schritte in Betracht:

Nachbesserung der Unterlagen und erneute BA-Prüfung

Da die BA-Stellungnahme behördenintern ergeht, ist der praktisch wichtigste erste Schritt häufig, den Ablehnungsgrund zu identifizieren und die Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung zu veranlassen, die BA erneut zu befassen – etwa durch Vorlage korrigierter oder ergänzter Unterlagen. Liegen die Gründe in formal behebbaren Mängeln wie einer unvollständigen Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder einem zu niedrig angesetzten Gehalt, kann dieser Weg schneller zum Ziel führen als ein förmliches Rechtsmittel.

Widerspruch gegen die Versagung des Aufenthaltstitels

Verweigert die Ausländerbehörde auf Grundlage der fehlenden BA-Zustimmung die Erteilung des Aufenthaltstitels, kann gegen diesen ablehnenden Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch richtet sich gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde und muss form- und fristgerecht erhoben sowie substantiiert begründet werden. Im Widerspruchsverfahren wird die Entscheidung vollumfänglich überprüft.

Vorabzustimmungsverfahren: Risiken früh erkennen und vermeiden

Wer noch kein Visum beantragt hat oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren nicht nutzen kann, hat die Möglichkeit, vorab beim Arbeitgeber-Service der BA eine Vorabzustimmung zu beantragen. Dieses Verfahren erlaubt es, die Erfolgsaussichten eines Antrags zu sondieren, bevor das eigentliche Visumsverfahren eingeleitet wird. So können mögliche Hindernisse frühzeitig erkannt und behoben werden.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht eröffnet. Dieser Weg ist zeitaufwendig und setzt eine sorgfältige Klagebegründung voraus; er kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Ablehnung auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung beruht.

Alternative Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigung prüfen

Parallel zum Rechtsschutz gegen die Versagung des Aufenthaltstitels sollte geprüft werden, ob alternative Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigung in Betracht kommen. Abhängig von Qualifikation, Gehalt und Branche können etwa eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder § 18b AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung) in Frage kommen – teils mit anderen Gehaltsanforderungen oder ohne das Erfordernis einer BA-Zustimmung.

Ablehnung der Blauen Karte EU: Praktische Folgen für Fachkräfte und Arbeitgeber

Die Verweigerung der BA-Zustimmung entfaltet unmittelbare praktische Konsequenzen: Das Visumsverfahren kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Für Antragsteller, die sich noch im Ausland befinden, bedeutet dies, dass ein Arbeitsantritt in Deutschland nicht möglich ist. Befindet sich die Fachkraft bereits in Deutschland – etwa mit einem anderen Aufenthaltstitel –, kann die Ablehnung die Erteilung oder Verlängerung der Blauen Karte EU blockieren.

Arbeitgeber stehen in dieser Situation vor der Herausforderung, eine bereits geplante Stellenbesetzung überdenken oder verschieben zu müssen. Da das Zustimmungsverfahren behördenintern abläuft, erhalten weder Arbeitgeber noch Antragsteller stets zeitnah Kenntnis von einer Ablehnung; die Mitteilung erfolgt oft mittelbar über die zuständige Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung.

Besondere Herausforderungen entstehen dann , wenn die BA Zweifel an der Vergleichbarkeit ausländischer Qualifikationsnachweise äußert oder die vorgesehene Vergütung als nicht branchenüblich bewertet. In solchen Fällen sind detaillierte Nachweise und – sofern noch nicht geschehen – eine Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse oft unerlässlich.

Fazit: Ablehnung der Blauen Karte EU ist anfechtbar

Die verweigerte Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist kein unmittelbar anfechtbarer Verwaltungsakt – sie entfaltet ihre rechtliche Wirkung erst durch die darauf gestützte Versagung der Erteilung des Aufenthaltstitels. Wer erfolgreich vorgehen will, muss daher genau hier ansetzen. Die Handlungsoptionen reichen von der Nachbesserung der Unterlagen und einer erneuten BA-Befassung über den Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid bis hin zur verwaltungsgerichtlichen Klage oder der Prüfung alternativer Aufenthaltstitel.

Welcher Weg sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Fachkräfte und Arbeitgeber sind gut beraten, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen – um Verfahrensfehler zu vermeiden, Fristen zu wahren und die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.

Unterstützung durch Schlun & Elseven bei Ablehnung der Blauen Karte EU

Die Kanzlei Schlun & Elseven  berät Fachkräfte aus Drittstaaten sowie deren Arbeitgeber umfassend in allen Fragen rund um die Blaue Karte EU und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Unser Team im Bereich Ausländerrecht analysiert die Ablehnungsgründe im Einzelfall, entwickelt eine individuelle Strategie und begleitet Mandantinnen und Mandanten durch sämtliche Verfahrensstufen – von der Nachbesserung der Unterlagen über den Widerspruch gegen die Versagung des Aufenthaltstitels bis hin zur verwaltungsgerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche.

Darüber hinaus unterstützt die Kanzlei bei der Vorbereitung von Vorabzustimmungsverfahren, bei der Zusammenstellung und Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen sowie bei der Kommunikation mit Behörden und Auslandsvertretungen. Für Arbeitgeber, die qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen möchten, steht das Team auch beratend im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG zur Verfügung.

FAQs – Häufige Fragen zur Ablehnung der Blauen Karte EU

Verweigert die BA ihre Zustimmung, wird die Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung in der Regel den beantragten Aufenthaltstitel versagen. Die BA-Stellungnahme selbst ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt; rechtlich vorzugehen ist gegen die Versagung des Aufenthaltstitels – etwa durch Widerspruch oder, nach dessen Scheitern, durch Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven prüfen in solchen Fällen sowohl die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels als auch, ob durch Nachbesserung der Unterlagen eine erneute BA-Prüfung mit positivem Ergebnis erreicht werden kann.

Nein. Liegt das vereinbarte Jahresbruttogehalt bei mindestens zwei Dritteln der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, entfällt die Zustimmungspflicht. Für 2026 liegt diese Schwelle bei 67.600 Euro brutto jährlich. Bei einem Gehalt unterhalb dieses Wertes – auch bei Mangelberufen mit abgesenktem Gehaltsgrenzwert – ist die BA-Zustimmung hingegen erforderlich. Ob die Voraussetzungen für eine zustimmungsfreie Erteilung vorliegen, lässt sich im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung bei Schlun & Elseven klären. 

Im regulären Visumsverfahren muss die BA innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG beträgt die Frist eine Woche. Reagiert die BA nicht fristgerecht, gilt die Zustimmung automatisch als erteilt. Wird die Frist überschritten, ohne dass eine Entscheidung ergeht, können die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven die weitere Verfahrensführung übernehmen und auf eine zügige Klärung hinwirken.

Das Vorabzustimmungsverfahren ermöglicht es, vor der Einleitung des eigentlichen Visumsverfahrens prüfen zu lassen, ob die BA einer Beschäftigung zustimmen würde. Es ist insbesondere sinnvoll, wenn das beschleunigte Fachkräfteverfahren nicht genutzt werden kann oder wenn Unsicherheit darüber besteht, ob die Voraussetzungen bereits erfüllt sind. Schlun & Elseven berät Arbeitgeber und Antragsteller dabei, ob und in welcher Form ein Vorabzustimmungsverfahren im konkreten Fall strategisch vorzuziehen ist.

Arbeitgeber sind keine unmittelbaren Verfahrensbeteiligten im BA-Zustimmungsverfahren, können aber eine zentrale Rolle spielen: Durch Vorlage korrigierter oder ergänzter Unterlagen – etwa einer überarbeiteten Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder eines angepassten Arbeitsvertrags – kann eine erneute BA-Prüfung angestoßen werden. Die auf Ausländerrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Schlun & Elseven unterstützen Arbeitgeber bei der Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in komplexen Verfahrenskonstellationen.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Ausländer- und Aufenthaltsrecht

Rechtsanwalt Samir Muratovic

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Rechtsanwalt Daniel Schewoir

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Jens Schmidt

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Safa Al Hayek

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Rebecca Baltumeit

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Rechtsanwalt Martin Halfmann

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

 Rechtsanwältin Dania Höltershinken

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Laura-Akofa Kalipé

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Sabrina Mahnke

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Viktor Malz, L.L.M.

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

 Rechtsanwältin Laura Melz

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Dominik Müller

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Mariam Sadik

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Celina D. Shannon

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Christos Sotiri

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Julian Tillmann

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Updated Einbürgerung & Aufenthalt in Deutschland (#39)

Schildern Sie uns Ihr rechtliches Anliegen


Wir beraten und vertreten Sie bundesweit. Unsere Termine finden online oder telefonisch statt.

Kurzberatung: 109 € (25 Min.)

Erstberatung: 226,10 € (bis 60 Min.)

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter:

1
Wir prüfen, ob wir Ihre Thematik abdecken.
2
Wir melden uns mit den nächsten Schritten.
3
Danach ist eine Mandatierung möglich, auch kurzfristig.
Schlun & Elseven Rechtsanwälte4.9
Based on 1289 reviews
homa Y.
2 weeks ago
I had a very positive experience with Schlun & Elseven, and especially with Mr. Christos Sotiri. I was facing a very serious issue with my student residence permit, with a short deadline and a lot of uncertainty. Mr. Christos Sotiri was both empathetic and realistic about my situation. He did not give me false hope, but explained the possibilities by considering all my documents. He was always responsive and kept me updated throughout the process. Fortunately, the case was ultimately resolved successfully, and I renewed my residence permit. I also found the whole team at Schlun & Elseven very professional and organized. I am grateful for the help during such a stressful time in my life.
Barbara R.
3 weeks ago
An absolutely outstanding immigration firm! Schlun and Elseven Rechtsanwaite, and especially my lawyer Julie Schaefer, successfully handled the German naturalization process, for my entire family, from start to finish. They made our citizenship journey super smooth and stress-free. Their team was professional, patient, always just a phone call or email away, and highly knowledgeable. What could have been a daunting experience was handled with the utmost professionalism. I would not hesitate to use this firm for any future immigration needs. Five stars all the way—I couldn't have done this without them!
NSKP 1.
3 weeks ago
I had an excellent experience working with Christos for my wife’s family reunion visa to Germany. Navigating cross-border bureaucracy and local authorities while on an EU Blue Card can be stressful, but Christos brought clarity, confidence, and direction to the entire process. He was consistently responsive, gave clear legal advice on documentation, and proactively followed up with the authorities to keep things moving. Thanks to his support, our application was approved and the visa was granted without unnecessary delays. Highly recommended for anyone needing reliable, top-tier immigration counsel in Germany.
Vivek C.
4 weeks ago
Very thankful to Schlun & Elseven Lawyers for the informative overview provided on a range of options as desired regarding relocation to Germany. Mr Christos Sotiri was excellent and very thorough in his legal advice, answering all questions clearly and comprehensively. Vielen Dank!
Chantelle V.
1 month ago
Christos was very helpful! Took the time to hear our situation and and gave us some insight on the process. I have confidence moving forward that we will be happy with the service Schlun and Elseven provides.
Hao W.
2 months ago
I would like to thank my lawyer Mr. Christos Sotiri regarding my permanent residence application. He wrote a strong and professional letter to the immigration office, and they approved it quickly. Now I have my permanent residence permit. I sincerely appreciate Mr. Christos Sotiri for his great service!
Juliana S.
2 months ago
I had a very positive experience with Mr. Christos Sotiri. He is extremely professional, knowledgeable, and flexible, and he took the time to answer all of my questions clearly. I felt very well advised and supported throughout the processs. I would definitely recommend Mr. Sotiri to anyone who needs help with immigration matters.
Ayla I.
2 months ago
Excellent experience with Sabrina at Schlun & Elseven for the obtaining of my Aufenthaltskaarte. We were able to successfully obtain the visa from within Germany, without needing to return to my home country at any stage. Trusting her expertise saved us from being apart for months, as well as a huge amount in travel costs and additional expenses. We could not recommend Sabrina enough. Thank you!
Giselle O.
2 months ago
Christos Sotiri assisted me with complex work permit case. He was very professional and empathetic. He clearly understands the permitting bureaucracy. Most importantly, Mr. Sotiri listens to his clients needs and works with the client. These two, exceptional qualities enable maximum success. That my case concluded well, I attribute to Mr. Sotiri.
Kathy G.
2 months ago
We are planning a move to Germany and were not sure which Visa would be appropriate to try and get for our situation. I was able to set up an appointment with a consultant in our time zone online. The initial consultation was at no cost. Martin did a great job reviewing the options with us and understood our situation and needs. We will probably be moving forward with this firm to process our Visa to ensure we have all the required documentation accepted in Germany.
Louis K.
2 months ago
I can fully recommend the services of this law firm with respect to immigration processes in Germany. Yes, they are expensive, but the quality of the service they provide corresponds to the fees they charge. Their responses to all my requests were fast, efficient and comprehensive. While I am a South African lawyer by profession, Dr. Dominik Müller provided me with excellent guidance on the details of German immigration law. It is encouraging to know one is in such good hands in a foreign jurisdiction. I can fully recommend them. Prof. Dr. Dr. Louis Kotzé
Gishnu P.
2 months ago
I have been extremely satisfied to have Mr. Christos Sotiri for legal support and advice. He took care of various applications with the Ausländeramt in two towns/cities over the years for me and my wife. At every stage, in my experience, he was extremely professional, helpful, thorough and very competent in what he does. I highly appreciate his services as a lawyer over the past couple of years.
Tolga I.
3 months ago
Excellent experience with Schlun & Elseven Lawyers. Professional, efficient, and highly supportive throughout my German immigration process. Special thanks to Mr. Samir Muratovic for his exceptional dedication, responsiveness, and result-oriented approach. His guidance made the whole process much easier and gave me great confidence. Highly recommended.
Dr. Fred P.
3 months ago
I met with Christos to discuss several issues about German residency requirements. In a short consultation, all of my questions were answered and even more that I hadn't thought of. Christos was very thorough and thoughtful. I highly recommend him.
Maya
3 months ago
Christos Sotiri handled our time-sensitive immigration matter with great efficiency and professionalism. He communicated clearly, acted quickly, and gave us confidence throughout a stressful situation. Highly recommended.
Ben Rejeb M.
3 months ago
Ich kann die Kanzlei Schlun & Elseven in Düsseldorf, insbesondere Herrn Rechtsanwalt Maximilian Hofer, uneingeschränkt empfehlen. Herr Hofer hat mich während meines gesamten Einbürgerungsverfahrens hervorragend begleitet. Er war jederzeit erreichbar, hat mich regelmäßig über den aktuellen Stand informiert und sich mit großem Engagement für meine Angelegenheit eingesetzt. Auch bei Rückfragen der Behörde hat er schnell und kompetent reagiert und immer eine passende Lösung gefunden. Dank seiner professionellen Unterstützung konnte mein Einbürgerungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Ich habe mich während der gesamten Zeit sehr gut betreut und beraten gefühlt. Vielen Dank an Herrn Hofer und das gesamte Team für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Ich empfehle die Kanzlei gerne weiter.
Tonmoy D.
3 months ago
I applied for my permanent residence permit in Germany at the end of last year, but the whole case turned out to be much more complicated than I had expected. The immigration office initially refused to properly consider my application and repeatedly asked me to withdraw it. That was when I reached out to Schlun & Elseven. Christos Sotiri helped me throughout the entire process, handled all communication with the immigration office, and prepared the legal correspondence on my behalf. After months of back and forth, the immigration office reconsidered my case, and my permanent residence permit was approved. It was a long and hectic journey, but in the end everything worked out. Thank you very much for all your support throughout the process!
Catalina De la C.
3 months ago
I had a consultation with this immigration lawyer today, and I was very impressed. He was clearly very knowledgeable, but explained everything in a way that was easy to understand without being condescending or using unnecessarily complex legal language. He was kind, attentive, and took the time to really listen to my questions and concerns. I never felt rushed, and every question I asked was answered thoroughly and thoughtfully. The advice was clear, practical, and gave me confidence in my next steps. Overall, it was an excellent experience, and I would definitely recommend them to anyone looking for an immigration lawyer.
Anisha B.
3 months ago
Professional, sound and reassuring advice from Christos Sotiri. I would recommend him to anyone.
ELİF BİLGE B.
3 months ago
Chancenkarte vize başvuru sürecim için Sevgili Laura ve ekibi ile çalıştık. Sürecin başından sonuna kadar son derece profesyonel bir çalışma yürüttüler, her adımda bize destek oldular, ve onların sayesinde süreci başariyla tamamladık. Sorularımızı şeffaf bir şekilde cevapladılar, son derece titiz çalışarak bizi bu süreçte hiç yalnız bırakmadılar. Chancenkarte süreci ile ilgili destek almayı düşünürseniz kesinlikle öneriyorum.
Agnes N.
3 months ago
Lawyer Christos offered very good advice to my problem. i just pray that the next steps work out. but i was satisfied and happy with his explanation. Thank you.
Suvd B.
3 months ago
My case was handled professionally and successfully. I received all the support I needed and my lawyer, dr. Christos Sotiri, worked very well. I am so happy that I found S&E and I would recommend their services to anyone who needs a good lawyer.
Kiran M.
4 months ago
The consultation with Christos Sotiri was extremely insightful and efficient.
Arifa Aktar J.
4 months ago
We had a very positive experience with Mr. Christos Sotiri. He carefully reviewed our immigration situation, explained our legal options in a clear and understandable way, and answered all of our questions with patience and professionalism. The consultation was very helpful and gave us a much better understanding of our next steps. We would highly recommend him to anyone seeking immigration law advice in Germany.
Christina D.
4 months ago
I am new to Germany from the United States and Christos was very prompt to give me detailed information and potential solutions to the issue i was facing with being issued the incorrect document from the immigration office.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr.: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: +49 221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Schloss-Rahe-Straße 15
52072 Aachen
Tel: +49 241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 49 211 1718280
Fax: 0221 932959669

Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Tel: +49 221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr.: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: +49 221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28