Das Geschäftsvisum (Business Visa)

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Das Geschäftsvisum (Business Visa)

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Sie möchten beruflich nach Deutschland reisen und sind weder ein EU-Bürger noch ein Bürger eines Mitgliedstaates des Schengen-Raums? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, ein Visum zu beantragen, das Ihnen die Einreise und einen kurzfristigen Aufenthalt zu Geschäftszwecken ermöglicht. Planen Sie hingegen, sich längerfristig in Deutschland niederzulassen, sind anderweitige Möglichkeiten zu erwägen. So kommt bei einer Geschäftsgründung ein Visum zum Zwecke der selbstständigen Tätigkeit in Betracht, während bei einer Erwerbstätigkeit für ein deutsches Unternehmen eine Intra-Corporate-Transfer-Karte beantragt werden sollte. Für hochqualifizierte Arbeitnehmer ist die Blaue Karte EU eine Option.

Um unseren Mandanten einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen entsprechenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im Aufenthaltsrecht als auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung Ihres Visums und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich gänzlich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Wir setzen uns für Sie ein!

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Unsere Dienstleistungen

Vertretung im Antragsverfahren
  • Umfassende Beratung zum deutschen Visumsrecht
  • Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
  • Beantragung Ihres Geschäftsvisums
  • Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Ausländerbehörde
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten
Dienstleistungen im Kontext

Das Geschäftsvisum

Ein Geschäftsvisum ist ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte, mit dem sich der Inhaber bis zu 90 je 180 Tage in Deutschland aufhalten kann. Dieses Visum eignet sich immer dann, wenn sie z.B. eine Geschäftsmesse besuchen, Geschäftspartner treffen oder an einem Seminar teilnehmen möchten. Beachten Sie jedoch, dass es einige Ausnahmen zur Visumspflicht gibt.

Welche Länder gehören zur Schengen-Zone?

Wie aus der folgenden Liste aller Schengen-Staaten deutlich wird, gehören dazu die meisten Mitglieder der Europäischen Union, aber auch einige Nicht-EU-Länder wie z.B. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Das Geschäftsvisum ist innerhalb des gesamten Schengen-Raums gültig.

    • Belgien
    • Deutschland
    • Dänemark
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Island
    • Italien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Niederlande
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • Schweden
    • Schweiz
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechische Republik
    • Ungarn

Wer benötigt für die Einreise nach Deutschland ein Geschäftsvisum?

Das Geschäftsvisum gilt für Aufenthalte im Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Planen Sie indes einen längeren Aufenthalt zu Arbeits- oder Studienzwecken, sollten Sie die oben genannten Möglichkeiten erwägen. Mit dem Geschäftsvisum können Sie geschäftlichen Tätigkeiten in den Schengen-Staaten nachgehen.

Grundsätzlich ist ein Geschäftsvisum dann erforderlich, wenn Sie kein Staatsbürger eines Schengen-Staats sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn zwischen Ihrem Heimatland und den Schengen-Staaten ein Abkommen geschlossen wurde, dass eine Visumfreiheit vorsieht. Ist dies der Fall, können Sie für Ihr Geschäftstreffen nach Deutschland reisen, ohne ein Visum zu beantragen. Liegen indes keine entsprechenden Vereinbarungen vor, bedarf es eines Geschäftsvisums. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Staaten, mit denen kein Abkommen geschlossen wurde und für die folglich die Visumspflicht gilt.

    • Ägypten
    • Algerien
    • Angola
    • Armenien
    • Aserbaidschan
    • Äthiopien
    • Bahrain
    • Bangladesch
    • Bhutan
    • Bolivien
    • Botswana
    • China
    • Côte d’Ivoire
    • DR Kongo
    • Ecuador
    • Eritrea
    • Fidschi
    • Gambia
    • Georgien
    • Ghana
    • Guinea
    • Indien
    • Indonesien
    • Irak
    • Iran
    • Jamaika
    • Jordanien
    • Kambodscha
    • Kamerun
    • Kasachstan
    • Katar
    • Kenia
    • Kongo
    • Kosovo
    • Kuba
    • Kuwait
    • Libanon
    • Liberia
    • Mali
    • Marokko
    • Mongolei
    • Namibia
    • Nepal
    • Niger
    • Nigeria
    • Oman
    • Pakistan
    • Philippinen
    • Ruanda
    • Russland
    • Samoa
    • Saudi-Arabien
    • Senegal
    • Simbabwe
    • Somalia
    • Sri Lanka
    • Sudan
    • Südafrika
    • Tansania
    • Thailand
    • Tunesien
    • Türkei
    • Uganda
    • Ukraine
    • Usbekistan
    • Vietnam
    • Weißrussland

Bei welchen Ländern außerhalb der Schengen-Zone wird kein Geschäftsvisum benötigt?

Wie bereits erwähnt hängt die Visumspflicht davon ab, ob zwischen Ihrem Staat und den Schengen-Staaten ein entsprechendes Abkommen geschlossen wurde. Eine Visumsfreiheit wurde z.B. mit Australien, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Südkorea und den USA vereinbart. Auch Staatsangehörige Irlands und des Vereinigten Königreichs müssen kein Geschäftsvisum beantragen. Im Folgenden finden Sie die vollständige Liste der Staaten, die von der Visumspflicht ausgenommen sind.

    • Albanien
    • Andorra
    • Argentinien
    • Australien
    • Bahamas
    • Barbados
    • Bosnien und Herzegowina
    • Brasilien
    • Chile
    • Costa Rica 
    • Die USA 
    • El Salvador 
    • Georgien    
    • Grenada
    • Guatemala
    • Honduras 
    • Hongkong
    • Israel 
    • Japan
    • Kanada
    • Kolumbien
    • Macao
    • Malaysia
    • Mauritius
    • Mexiko
    • Mikronesien
    • Moldawien
    • Monaco
    • Neuseeland
    • Nicaragua
    • Nord-Mazedonien
    • Panama
    • Paraguay
    • Peru
    • Samoa
    • Serbien
    • Seychellen
    • Singapur
    • St. Lucia
    • Südkorea
    • Taiwan
    • Tobago
    • Tonga
    • Trinidad
    • Tuvalu
    • Ukraine
    • Uruguay
    • Vanuatu
    • Venezuela
    • Vereinigte Arabische Emirate

Geschäftsvisum beantragen – Welche Dokumente brauche ich?

Bei der Beantragung eines Geschäftsvisums benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • ausgefülltes Antragsformular, 
  • Erklärung zur Richtigkeit der gemachten Angaben, 
  • zwei aktuelle Bilder (in der Regel biometrisch), 
  • gültiger Reisepass, 
  • Nachweis einer Krankenversicherung die im gesamten Schengen-Raum gültig ist, 
  • Reiseplan einschließlich Flugreservierung, 
  • Unterkunftsnachweise, 
  • Hotelbuchungen oder Einladung von Freunden/Verwandten, bei ihnen zu wohnen, 
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, 
  • Kopien der letzten Bankauszüge und Gehaltsabrechnungen,
  • Beschäftigungsstatus,
  • geschäftliche Referenzen. 

Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden, wie etwa: 

  • detaillierter Zeitplan für die Geschäftstreffen (im Falle von Aufenthalten über 30 Tage), 
  • Einladungsschreiben von Geschäftspartnern/Kontakten (z.B. im Falle beratender Tätigkeit), 
  • Assoziationszertifikat, 
  • Handelsregisterauszüge. 

Das Geschäftsvisum wird in der Regel bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beantragt. Es kann frühestens drei Monate im Voraus und sollte spätestens drei Wochen vor dem Flug beantragt werden. Aufgrund der nicht unerheblichen Bearbeitungszeit ist es ratsam, den Prozess rechtzeitig in die Wege zu leiten. In einigen Fällen wird die zuständige Behörde ein persönliches Gespräch mit Ihnen suchen, sodass es auch dadurch zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. 

Weitere Informationen hinsichtlich Ihres Geschäftsvisums

Im Folgenden finden Sie zusätzliche Informationen, die Sie beachten sollten, wenn Sie ein Geschäftsvisum beantragen.

  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei Wochen. In manchen Fällen wird der Antrag schneller bearbeitet, in anderen dauert es etwas länger. Insbesondere kann die Verifizierung Ihrer Dokumente durch die Behörde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Seien Sie daher auf der sicheren Seite, indem Sie den Antrag frühzeitig einreichen.
  • Visumsgebühr: Wird Ihrem Antrag auf ein Geschäftsvisum stattgegeben, ist eine Gebühr von etwa 60€ zu entrichten. Unter bestimmten Umständen kann dieser Betrag indes herabgesetzt werden. Für nähere Informationen dazu, kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei.
  • Falsche Angaben: Das Angeben falscher Informationen, sowie das Einreichen gefälschter Dokumente kann neben der Ablehnung des Antrags zu weiteren nachteiligen Konsequenzen führen. Liegt der Verdacht auf betrügerisches Handeln vor, kann es zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.
  • Grenzen: Das Geschäftsvisum ist nicht für lange Aufenthalte in Deutschland vorgesehen. Um in unserem Land längerfristig arbeiten oder ein Unternehmen gründen zu können, müssen andere Visaformen und Aufenthaltsgenehmigungen beantragt werden. Verlängerungen des Geschäftsvisums sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich (mehr dazu weiter unten, sowie in unserem Beitrag zum Schengen-Visum).
  • Aufenthaltsdauer: Wie bei anderen Formen des Schengen-Visums wird auch beim Geschäftsvisum zwischen dem Visum für die einfache Einreise, dem Doppeleinreise-Visum und dem Visum für die mehrfache Einreise unterschieden. Ungeachtet dessen gilt bei jedem Geschäftsvisum eine Gültigkeitsdauer von maximal 90 je 180 Tagen.

Verlängerung des Geschäftsvisums

Während ein Geschäftsvisum grundsätzlich verlängert werden kann, ist dies nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Damit einem solchen Antrag stattgegeben wird, müssen triftige Gründe vorliegen. Zudem müssen Sie den Antrag vor Ablauf Ihres Visums stellen, da Sie sich danach nicht mehr im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Da die Bearbeitung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie den Antrag in dem Schengen-Staat stellen, in welchem Sie sich über den verlängerten Zeitraum aufhalten werden. Während der Bearbeitungszeit dürfen Sie diesen Staat nicht verlassen.

Um Ihr Visum zu verlängern, benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Antragsformular,
  • Reisepass,
  • aktuelles Bild (i.d.R. biometrisch),
  • Einkommensnachweis;
  • Nachweis, dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, um sich während des verlängerten Zeitraums selbst zu versorgen,
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung;
  • diese muss den gesamten Schengen-Raum für den vorgesehenen Verlängerungszeitraum abdecken,
  • Dokumente, welche die Notwendigkeit einer Visumsverlängerung nachweisen.

Gründe für die Verlängerung des Geschäftsvisums

Im Folgenden finden Sie einige der Gründe, die eine Verlängerung des Visums rechtfertigen können.

Verspätete Einreise: Eine Verlängerung kommt in Betracht, wenn Sie verspätet in den Schengen-Raum eingereist sind. Begann die Gültigkeitsdauer Ihres Visums etwa mit dem 01.01.20 während Sie erst am 14.01.20 eingereist sind, kann das Visum unter bestimmten Voraussetzungen um zwei Wochen verlängert werden.

Notsituation: Ein Visum kann verlängert werden, wenn dies aufgrund einer Notsituation geboten ist. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn eine medizinische Behandlung oder die Beerdigung eines Angehörigen/Bekannten dies erfordert.

Höhere Gewalt: Sind Sie aufgrund eines Umstands an der Ausreise verhindert, der sich Ihrer Einflussnahme entzieht, kommt eine Verlängerung ebenfalls in Frage. So beispielsweise, wenn Ihr Flug wegen extremer Wetterbedingungen annulliert wurde. Auch wenn der Zustand in Ihrem Heimatland, z.B. infolge von Naturkatastrophen oder gefährlichen innenpolitischen Umbrüchen, eine Rückreise nicht erlaubt. Handelt es sich um eine längerfristige Situation, kann eine weitere Verlängerung oder gar die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Betracht kommen.

Persönliche Gründe: Kommt keiner der zuvor genannten Gründe in Betracht, kann eine Verlängerung aufgrund persönlicher Umstände erfolgen. Dazu müssen Sie jedoch überzeugende Gründe darlegen, warum Sie nicht innerhalb des regulären Zeitraums ausreisen können.

Ist der Antrag ausgefüllt und eingereicht, müssen Sie Ihre Situation noch in einem persönlichen Gespräch umfassend darstellen. Dieses Interview ist für die Entscheidung der Ausländerbehörde, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht, von wesentlicher Bedeutung. Befinden Sie sich in einer Situation, die eine Verlängerung Ihres Visums erfordert, kontaktieren Sie am besten direkt unsere Kanzlei. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Antragstellung und bereiten Sie auf das persönliche Gespräch vor.

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