Sie möchten beruflich nach Deutschland reisen und sind weder ein EU-Bürger noch ein Bürger eines Mitgliedstaates des Schengen-Raums? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, ein Visum zu beantragen, das Ihnen die Einreise und einen kurzfristigen Aufenthalt zu Geschäftszwecken ermöglicht. Planen Sie hingegen, sich längerfristig in Deutschland niederzulassen, sind anderweitige Möglichkeiten zu erwägen. So kommt bei einer Geschäftsgründung ein Visum zum Zwecke der selbstständigen Tätigkeit in Betracht, während bei einer Erwerbstätigkeit für ein deutsches Unternehmen eine Intra-Corporate-Transfer-Karte beantragt werden sollte. Für hochqualifizierte Arbeitnehmer ist die Blaue Karte EU eine Option.
Um unseren Mandanten einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen entsprechenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im Aufenthaltsrecht als auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung Ihres Visums und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich gänzlich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Wir setzen uns für Sie ein!