Sie möchten beruflich nach Deutschland reisen und sind weder ein EU-Bürger noch ein Bürger eines Mitgliedstaates des Schengen-Raums? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, ein Visum zu beantragen, das Ihnen die Einreise und einen kurzfristigen Aufenthalt zu Geschäftszwecken ermöglicht. Planen Sie hingegen, sich längerfristig in Deutschland niederzulassen, sind anderweitige Möglichkeiten zu erwägen. So kommt bei einer Geschäftsgründung ein Visum zum Zwecke der selbstständigen Tätigkeit in Betracht, während bei einer Erwerbstätigkeit für ein deutsches Unternehmen eine Intra-Corporate-Transfer-Karte beantragt werden sollte. Für hochqualifizierte Arbeitnehmer ist die Blaue Karte EU eine Option.
Um unseren Mandanten einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen entsprechenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im Aufenthaltsrecht als auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung Ihres Visums und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich gänzlich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Wir setzen uns für Sie ein!
Das Geschäftsvisum
Ein Geschäftsvisum ist ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte, mit dem sich der Inhaber bis zu 90 je 180 Tage in Deutschland aufhalten kann. Dieses Visum eignet sich immer dann, wenn sie z.B. eine Geschäftsmesse besuchen, Geschäftspartner treffen oder an einem Seminar teilnehmen möchten. Beachten Sie jedoch, dass es einige Ausnahmen zur Visumspflicht gibt.
Welche Länder gehören zur Schengen-Zone?
Wie aus der folgenden Liste aller Schengen-Staaten deutlich wird, gehören dazu die meisten Mitglieder der Europäischen Union, aber auch einige Nicht-EU-Länder wie z.B. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Das Geschäftsvisum ist innerhalb des gesamten Schengen-Raums gültig.
Wer benötigt für die Einreise nach Deutschland ein Geschäftsvisum?
Das Geschäftsvisum gilt für Aufenthalte im Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Planen Sie indes einen längeren Aufenthalt zu Arbeits- oder Studienzwecken, sollten Sie die oben genannten Möglichkeiten erwägen. Mit dem Geschäftsvisum können Sie geschäftlichen Tätigkeiten in den Schengen-Staaten nachgehen.
Grundsätzlich ist ein Geschäftsvisum dann erforderlich, wenn Sie kein Staatsbürger eines Schengen-Staats sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn zwischen Ihrem Heimatland und den Schengen-Staaten ein Abkommen geschlossen wurde, dass eine Visumfreiheit vorsieht. Ist dies der Fall, können Sie für Ihr Geschäftstreffen nach Deutschland reisen, ohne ein Visum zu beantragen. Liegen indes keine entsprechenden Vereinbarungen vor, bedarf es eines Geschäftsvisums. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Staaten, mit denen kein Abkommen geschlossen wurde und für die folglich die Visumspflicht gilt.