Bei der sogenannten Stiefkindadoption handelt es sich um ein rechtlich geregeltes Verfahren, bei dem ein Ehegatte oder ein Lebenspartner das Kind seines Partners bzw. seiner Partnerin adoptiert. Dieser bedeutsame Schritt stärkt nicht nur die Beziehung zwischen dem Stiefelternteil und dem Kind, sondern begründet auch rechtlich gesehen neue Rechte und Pflichten. Laut Statistischem Bundesamt stellten Stiefkindadoptionen im Jahr 2023 73 % aller Adoptionen dar – Tendenz seit Jahren steigend.
Um unseren Mandanten die benötigte Klarheit in Bezug auf das sie hier zu erwartende Procedere, aber auch über die rechtlichen Folgen einer Adoption zu verschaffen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Familienrecht sorgen dafür, dass das Adoptionsverfahren für Sie möglichst komplikationslos abläuft und dass Sie allen formalen Anforderungen Genüge tun. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben und Ihrem Familienglück nichts im Wege steht.
Die Stiefkindadoption
Die Stiefkindadoption beschreibt die folgende Konstellation: In einer Ehe, einer Lebenspartnerschaft oder einer Patchworkfamilie hat eine(r) der Partner ein Kind, das von dem anderen Partner adoptiert wird. Wenn das Kind bereits von einem Stiefelternteil adoptiert wurde, dieser Elternteil dann erneut heiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft eingeht, kann der neue Partner das Kind auch adoptieren, was ebenfalls als Stiefkindadoption gilt. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen verschiedengeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Ehegatten oder Lebenspartnern getroffen. Die Stiefkindadoption ist sowohl bei minderjährigen als auch bei