Familienrechtliche Fragestellungen enden nicht an nationalen Grenzen. Unterschiedliche Rechtssysteme und internationale Abkommen beeinflussen Themen wie Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Vermögensaufteilung und bringen besondere Herausforderungen mit sich. Die Kenntnis internationaler Vorschriften ist entscheidend, um in grenzüberschreitenden Fällen tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Die Kanzlei Schlun & Elseven berät in familienrechtlichen Angelegenheiten und bearbeitet Rechtsfragen unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Normen.
Die Komplexität internationaler Familienrechtsfragen
Fälle im Bereich des internationalen Familienrechts betreffen in der Regel mehrere Rechtssysteme, wobei jedes für sich aus eigenständigen Gesetzen, Vorschriften und Verfahrensregeln besteht. Diese Rechtsvielfalt führt nicht selten zu widersprüchlichen Regelungen und komplexen Interaktionen zwischen den beteiligten Jurisdiktionen. Im Streitfall ist daher zunächst fraglich, welches Gericht zuständig und welches Recht anwendbar ist. Dies bestimmt sich nach den Regelungen des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts.
Auch die Prüfung und Anwendung internationaler Verträge und Konventionen kann erforderlich sein. Abkommen wie die Haager Konvention (die beispielsweise die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung regelt) spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung grenzüberschreitender familienrechtlicher Angelegenheiten und erhöhen die juristische Komplexität. Gesetze und internationale Verträge befinden sich in ständiger Weiterentwicklung. So können Änderungen und Gerichtsentscheidungen einen tiefgreifenden Einfluss auf die Ergebnisse internationaler Familienrechtsfälle haben.
Die Durchsetzung von Urteilen und Gerichtsbeschlüssen über Grenzen hinweg stellt eine besondere Herausforderung dar. Internationale Übereinkommen und Mechanismen erleichtern den Prozess der grenzüberschreitenden Durchsetzung zwar, doch kann ihre Wirksamkeit je nach Jurisdiktion variieren. Der sichere Umgang mit dem komplexen Netzwerk von Vorschriften, Verfahren und Gegenseitigkeitsabkommen erfordert daher ein fundiertes Verständnis im Bereich des internationalen Familienrechts.
Die Harmonisierung verschiedener Rechtssysteme, die Auslegung internationaler Rechtsabkommen, die Festlegung klarer Zuständigkeiten und die grenzüberschreitende Durchsetzung von Urteilen sind komplexe Aufgaben und verdeutlichen, dass ein erfahrener Rechtsanwalt unerlässlich ist. Unsere Rechtsanwälte für internationales Familienrecht sind sich der damit einhergehenden Herausforderungen bewusst und verfügen über die erforderliche Expertise, um durch die Komplexitäten der grenzüberschreitenden Familienrechtsangelegenheiten zielsicher zu navigieren.
Internationale Familienrechtsszenarien
Grenzüberschreitende Ehevereinbarungen | Binationale Ehen
Grenzüberschreitende Ehen, in denen Menschen aus verschiedenen Ländern heiraten, sind heute etwas Alltägliches. Gleichwohl erfordern solche Ehen oft die Klärung rechtlicher Fragen bezogen auf Eigentumsrechte und die Anerkennung ausländischer Ehen. So gehört die Klärung in Bezug auf die Verteilung ehelicher Vermögenswerte bei Paaren mit unterschiedlichen Nationalitäten (insbesondere, wenn sich ihre Vermögenswerte in unterschiedlichen Ländern befinden) mittlerweile zum Alltag eines Anwalts für internationales Familienrecht. Durch die Schließung eines Ehevertrags kann unter anderem vereinbart werden, welche Vermögenswerte welchem der Ehepartner im Falle einer Scheidung zustehen sollen und welche Rechtsordnung im Streitfall zur Anwendung kommen soll.
Lebt ein Ehegatte darüber hinaus im Ausland, ergeben sich oftmals Fragen im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung in Form des Nachzugs des Ehegatten. Unsere Rechtsanwälte für internationales Familienrecht stellen sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen und begleiten das Ehepaar durch den Prozess des Familiennachzugs.
Internationale Scheidungen
Die Scheidung einer binationalen Ehe kann ein komplexes Geflecht rechtlicher Herausforderungen mit sich bringen. Ohne einen rechtswirksamen Ehevertrag, in dem die Rechtswahl für den Fall einer Scheidung bereits getroffen wurde, stellt sich die Frage, nach welchem Recht eine binationale Ehe wirksam geschieden wird. Maßgeblich ist dabei die Rom-III-Verordnung. Diese Verordnung regelt, welches Recht im Falle einer binationalen Scheidung zur Anwendung kommen kann. Wurde von dem Ehepaar keine Rechtswahl getroffen, kann etwa das Recht desjenigen Staates zur Anwendung kommen, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Neben der Rom-III-Verordnung kommen auch weitere Verordnungen, wie z. B. die Brüssel-II-Verordnung zur Anwendung. Außerdem ist zu beachten, dass auch Abkommen mit anderen Staaten eine Rolle spielen könnten. Daher ergeben sich für Staatsangehörige aus einigen Ländern spezielle Anforderungen.
Ebenfalls komplex ist die Frage nach dem Aufenthaltsstatus nach einer Scheidung. Es kann unter Umständen dazu kommen, dass der Ehegatte, der aufgrund der Ehe einen Aufenthaltstitel hatte, nach der Scheidung nicht länger in Deutschland bleiben darf.
Bei Schlun & Elseven stehen unsere erfahrenen Anwälte für internationales Familienrecht und Scheidungsrecht bereit, Sie in solchen Angelegenheiten zu beraten. Unser Team wird sicherstellen, dass das Scheidungsverfahren in jeder Hinsicht den geltenden internationalen Standards entspricht und Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.
Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten über Grenzen hinweg
Trennen sich Eltern aus verschiedenen Ländern oder lassen sich scheiden, gestaltet sich die Sorgerechtsproblematik unter Umständen äußerst komplex. Dabei kann es vorkommen, dass ein Elternteil nach der Trennung beschließt (mit dem Kind) in seinen Heimatstaat zurückzukehren. Eine solche Entscheidung kann Streitigkeiten über das Umgangsrecht sowie Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht auslösen. Will ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Elternteils mit ins Ausland nehmen oder wird einem Elternteil der Umgang mit dem Kind verweigert, ist eine schnelle Lösung geboten. Dabei steht das Wohl des Kindes immer im Vordergrund.
Solche internationalen Kindschaftskonflikte werden mittels verschiedener Abkommen rechtlich gelöst. Je nach Fall kommen dabei folgende Abkommen in Frage, deren wechselseitige Anwendung zusätzlich zu beachten ist:
- Brüssel-IIb-Verordnung,
- das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ),
- das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) und
- das Europäische Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (ESÜ).
Neben der rechtlichen Komplexität sind Kindschaftskonflikte nicht selten emotional aufgeladen. Unsere Anwälte für internationales Familienrecht sind darin erfahren, nachhaltige Lösungen zu erarbeiten, die das Wohl des Kindes, aber auch die Rechte und Interessen der beteiligten Parteien wahren.
Internationale Entführungsfälle von Kindern
Fälle internationaler Kindesentführung liegen vor, wenn ein Elternteil ein Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils oder unter Verletzung einer Sorgerechtsentscheidung über Landesgrenzen hinweg mitnimmt. In solchen Situationen ist es unerlässlich, umgehend rechtliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Unser Team für internationales Familienrecht verfügt über Erfahrung in grenzüberschreitenden Kindesentführungsfällen und setzt sich für eine sichere Rückkehr Ihres Kindes sowie die Wahrung der elterlichen Rechte ein.
Internationale Adoptionen
Die internationale Adoption ist ein äußerst emotionaler und komplexer Prozess, der rechtliche, kulturelle und logistische Herausforderungen mit sich bringt. Wird ein Kind aus einem anderen Land adoptiert, so kommen regelmäßig rechtliche Anforderungen ins Spiel, die das Wohl des Kindes und die Einhaltung internationaler Abkommen wie das “Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption” betreffen. Darüber hinaus muss die Adoption sowohl nach den Vorgaben des Landes, in dem die Adoption erfolgt, als auch nach den Vorgaben des Landes, in dem der gewöhnliche Aufenthalt der Familie liegt, rechtswirksam ablaufen bzw. anerkannt werden. Die umfassende Unterstützung unserer Rechtsanwälte für internationales Familienrecht gewährleistet, dass der Prozess in jeder Hinsicht den inländischen und internationalen Standards entspricht.
Vereinbarungen zur internationalen Leihmutterschaft
Vereinbarungen zur Leihmutterschaft, bei denen die Wunscheltern mit einer Leihmutter in einem anderen Land interagieren, bringen regelmäßig eine Fülle rechtlicher sowie ethischer Herausforderungen mit sich. Insbesondere ist hierbei darauf zu achten, dass die Leihmutterschaft in Deutschland gesetzlich untersagt ist und dass deren Durchführung für den beteiligten Arzt mit Freiheitsstrafe bedroht ist. Möglich ist aber die Anerkennung der Elternschaft bzw. die Adoption nach einer Leihmutterschaft im Ausland. Unsere Rechtsanwälte für internationales Familienrecht beraten Sie zu relevanten Aspekten wie der Staatsbürgerschaft sowie den elterlichen Rechten und begleiten Sie dabei mit dem nötigen Einfühlungsvermögen.
Schlun & Elseven: Ihr Rechtsbeistand im internationalen Familienrecht
Unser Team unterstützt Sie unter anderem bei der Bewältigung der genannten Herausforderungen des internationalen Familienrechts, sowohl auf Englisch als auch in anderen Sprachen. Ganz gleich, ob bei der Eheschließung, dem Scheidungsverfahren, dem Versorgungsausgleich oder bei sorge-, umgangs- sowie unterhaltsrechtlichen Anliegen – die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven sind die richtigen Ansprechpartner in allen familienrechtlichen Belangen. Unsere Rechtsanwälte erläutern Ihnen gern Ihre Rechte und Pflichten und vertreten dabei Ihre Interessen gerichtlich sowie außergerichtlich. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im internationalen Familienrecht zu erfahren.

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