Internationales Familienrecht –
englischsprachige Rechtsberatung

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Internationales Familienrecht –
englischsprachige Rechtsberatung

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

In einer zunehmend globalisierten Welt überschreiten familiäre Konstellationen oftmals die nationalen Grenzen. Das Zusammentreffen verschiedener Kulturen und Rechtssysteme kann zu komplizierten Herausforderungen bei solchen juristisch relevanten Anliegen wie Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht und ehelichem Vermögen führen. Daher ist es für einen Familienanwalt von größter Bedeutung, auch die komplexen Problemstellungen des internationalen Familienrechts zu verstehen und mit der aktuellen Rechtspraxis in diesem Bereich vertraut zu sein.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Familienrecht gewährleisten eine hochqualtitative Expertise bei der Bearbeitung internationaler Familienrechtsfälle, die eine fundierte Kenntnis deutschen Rechts und dessen Wechselwirkung mit verschiedenen internationalen Verträgen und Konventionen voraussetzen. Als interdisziplinäre Kanzlei bieten wir umfassende Rechtsdienstleistungen an, die passgenau auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind. Ganz gleich, ob es sich bei Ihrem Anliegen um Scheidungsverfahren, Sorgerechts- bzw. Umgangsrechtsstreitigkeiten, grenzüberschreitende Adoption oder Leihmutterschaft handelt – unsere Experten verfügen über das nötige Fachwissen und umfassende Erfahrung, um zielsicher durch das komplexe Geflecht von Rechtssystemen und kulturellen Kontexten zu navigieren. Wir sind bereit, Sie bei allen rechtlichen Schritten zu begleiten und sicherzustellen, dass ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben.

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Die Komplexität internationaler Familienrechtsfragen

Internationale Familienrechtsfälle betreffen in der Regel mehrere Rechtssysteme, wobei jedes für sich aus eigenständigen Gesetzen, Vorschriften und Verfahrensregeln besteht. Diese Vielfalt rechtlicher Fallkonstellationen führt nicht selten zu widersprüchlichen Gesetzen und komplexen Interaktionen zwischen den beteiligten Jurisdiktionen. Im Streitfall ist die erste familienrechtliche Frage, die sich stellt, die der Zuständigkeit bzw. des anwendbaren Rechts. Nach welchem Rechtssystem entschieden wird, ist in den Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR) und des Internationalen Verfahrensrechts (IVR) geregelt.

Auch die Prüfung und Anwendung internationaler Verträge und Konventionen kann erforderlich sein. Abkommen wie die Haager Konvention (die beispielsweise die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung regelt) spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung grenzüberschreitender familienrechtlicher Angelegenheiten und erhöhen andererseits die juristische Komplexität. Die Notwendigkeit, verschiedene Rechtssysteme zu harmonisieren, internationale Rechtsabkommen zu interpretieren und klare Zuständigkeiten festzulegen, ist eine gewaltige Aufgabe, die die Notwendigkeit erfahrener Rechtsberatung verdeutlicht.

Gesetze in verschiedenen Ländern und internationale Verträge befinden sich in ständiger Weiterentwicklung. So können Änderungen, neue Verträge und Gerichtsentscheidungen einen tiefgreifenden Einfluss auf die Ergebnisse internationaler Familienrechtsfälle haben. Die rechtliche Beurteilung ist dynamisch und reagiert auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Gesellschaft und die Komplexitäten globaler Interaktionen. Unsere Rechtsexperten bleiben unbeirrt in ihrem Engagement, diese rechtlichen Änderungen genau zu verfolgen, um sicherzustellen, dass unsere Mandanten stets präzise aktuelle Hinweise erhalten. Durch aktive Überwachung und Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten sind wir imstande, unsere Mandanten eine zuverlässige Rechtsberatung zu den neuesten rechtlichen Standards zu gewährleisten, ebenso wie zu der aktuellen Rechtsprechung und internationalen Abkommen, die ihre Fälle maßgeblich beeinflussen können.

Die Durchsetzung von Urteilen und Gerichtsbeschlüssen über Grenzen hinweg stellt eine ernst zu nehmende Hürde dar. Obwohl internationale Übereinkommen und Mechanismen mit dem Ziel eingerichtet wurden, den Prozess der grenzüberschreitenden Durchsetzung zu vereinfachen, kann die Umsetzung dieser im Einzelfall entmutigend sein. Die Wirksamkeit dieser Durchsetzungsmechanismen kann je nach Rechtsprechung variieren, sodass der Umgang mit dem komplexen Netzwerk von Vorschriften, Verfahren und Gegenseitigkeitsabkommen ein nuanciertes Verständnis des internationalen Rechts erfordert. Darüber hinaus sind die Entscheidungen ein Hindernis, das familiäre Angelegenheiten erheblich erschweren und verlangsamen kann. Unsere Anwälte sind sich dieser Herausforderungen bewusst und verfügen über die erforderliche Expertise, um durch die Komplexitäten der grenzüberschreitenden Durchsetzung zielsicher zu navigieren.

Internationale Familienrechtsszenarien

Grenzüberschreitende Ehevereinbarungen | Binationale Ehen

Grenzüberschreitende Ehen, in denen Menschen aus verschiedenen Ländern heiraten, sind heute etwas Alltägliches. Ungeachtet dessen erfordern solche Ehen oft die Klärung rechtlicher Fragen bezogen auf Eigentumsrechte und die Anerkennung ausländischer Ehen. So gehört die Klärung in Bezug auf die Verteilung ehelicher Vermögenswerte bei Paaren mit unterschiedlichen Nationalitäten (insbesondere, wenn sich ihre Vermögenswerte in unterschiedlichen Ländern befinden) mittlerweile zum Alltag eines Anwalts für Familienrecht. Als Form einer solchen Ehevereinbarung bietet sich meist ein Ehevertrag an. Dieser gilt, soweit rechtswirksam geschlossen, vorrangig vor den gesetzlichen Regelungen über Vermögenszuordnungen in der Ehe. Auf diese Weise kann nicht nur vereinbart werden, welche Vermögenswerte welchem der Ehepartner im Falle einer Scheidung zustehen sollen, es kann darüber hinaus auch vereinbart werden, welche Rechtsordnung im Streitfall zur Anwendung kommen soll.

Neben der formalen Anerkennung der Ehe und der Ehevereinbarungen, kann es auch rechtliche Schwierigkeiten geben, wenn bisher einer der Ehegatten in einem anderen Land lebte. In Deutschland gelten einige Voraussetzungen für die Familienzusammenführung in Form des Nachzugs des Ehegatten. Unsere Rechtsexperten stellen sicher, dass alle Dokumente rechtlich fundiert sind und den geltenden internationalen Standards entsprechen, um Paaren, die solche grenzüberschreitenden Bindungen eingehen, die nötige Sicherheit zu bieten.

Internationale Scheidungen

Scheidungen einer binationalen Ehe können ein komplexes Geflecht rechtlicher Fragestellungen darstellen. Ohne rechtswirksame Ehevereinbarungen stellt sich die Frage, nach welchem Recht eine binationale Ehe als wirksam geschlossen oder geschieden gilt und welches Gericht im Streitfall zuständig ist. Maßgeblich ist dabei die Rom-III-Verordnung. Diese Verordnung, die vorrangig vor dem nationalen deutschen Recht anzuwenden ist, schreibt vor, dass grundsätzlich das Recht desjenigen Staates zur Anwendung kommt, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. In der Regel können sich Ehepaare, egal welcher Staatsangehörigkeit, nach deutschem Recht scheiden lassen, wenn sie in Deutschland leben. Die Rom-III-Verordnung sieht auch Ausnahmeregelungen vor, beispielsweise für den Fall, dass die Ehegatten unterschiedliche Orte für ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. So kann es in der Folge dazu kommen, dass andere Staaten die Zuständigkeit anders beurteilen, wodurch eine Scheidung nach deutschem Recht dort nicht als rechtswirksam anerkannt wird. Neben der Rom-III-Verordnung kommen auch weitere Verordnungen, wie z.B. die Brüssel-II-Verordnung zur Anwendung. Außerdem ist zu beachten, dass auch Abkommen anderer Staaten eine Rolle spielen könnten, sodass sich für Staatsangehörige aus einigen anderen Ländern spezielle Anforderungen ergeben können. Rechtlich ebenfalls komplex und für Sie äußerst wichtig ist die Frage nach dem Aufenthaltsstatus nach einer Scheidung. Es kann unter Umständen dazu kommen, dass der Ehegatte, der aufgrund der Ehe einen Aufenthaltstitel hatte, nach der Scheidung nicht länger in Deutschland bleiben darf. Bei Schlun & Elseven stehen unsere erfahrenen Scheidungsanwälte bereit, Sie in solchen Angelegenheiten zu beraten. Unser Team wird sicherstellen, dass das Scheidungsverfahren in jeder Hinsicht den geltenden internationalen Standards entspricht und Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten über Grenzen hinweg

Trennen sich bzw. lassen sich Eltern aus verschiedenen Ländern scheiden, so gestaltet sich die Sorgerechtsproblematik in solchen Fällen nicht selten äußerst komplex. Dabei kann es vorkommen, dass ein Elternteil nach der Trennung beschließt (mit dem Kind) in seinen Heimatstaat zurückzukehren. Eine solche Entscheidung kann Streitigkeiten über das Sorgerecht, Umgangsrecht und das Wohl des Kindes auslösen. Sowohl in dem Fall, dass ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Elternteils mit ins Ausland nehmen will, als auch in dem Fall, dass ein Elternteil dem anderen den Umgang mit dem Kind vorenthält, ist eine schnelle Lösung unter Wahrung des Kindeswohls geboten. Es ist hierbei auch möglich, gerichtlich Umgangsregelungen festzusetzen, um einen möglichst fairen Ausgleich der Umgangsrechte der Eltern herzustellen. Solche internationalen Kindschaftskonflikte werden mittels verschiedener Abkommen rechtlich gelöst. Auch hier zeigt sich die Komplexität internationaler Rechtsstreitigkeiten, denn für Kindschaftskonflikte über nationale Grenzen kommen folgende EU-Abkommen in Frage, deren wechselseitige Anwendung zusätzlich zu beachten ist:

  • Brüssel-II b-Verordnung,
  • das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ),
  • das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) und
  • das Luxemburger Europäische Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (ESÜ).

Neben der rechtlichen Komplexität sind Auseinandersetzungen in Bezug auf das Umgangsrecht nicht selten emotional aufgeladen. Unsere Rechtsexperten sind darin erfahren, nachhaltige Lösungen zu erarbeiten, die das Wohl des Kindes, aber auch die Rechte und Interessen der beteiligten Parteien wahren.

Internationale Entführungsfälle von Kindern

Internationale Kindesentführungsfälle treten immer dann auf, wenn ein Elternteil ein Kind über Landesgrenzen hinweg mitnimmt, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils oder in Verletzung einer Sorgerechtsentscheidung. In solchen Situationen ist es unerlässlich, umgehend rechtliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Unsere Rechtsexperten sind darin erfahren, mit internationalen Kindesentführungsfällen umzugehen, wobei sie internationale Verträge wie die “Haager Konvention über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung” nutzen, um die sichere Rückkehr des Kindes zu gewährleisten und die elterlichen Rechte zu wahren.

Internationale Adoptionen

Die internationale Adoption ist eine äußerst emotionale und komplexe Reise, die rechtliche, kulturelle und logistische Herausforderungen mit sich bringt. Wird ein Kind aus einem anderen Land adoptiert, so kommen regelmäßig rechtliche Anforderungen ins Spiel, die das Wohl des Kindes und die Einhaltung internationaler Abkommen wie der “Haager Konvention über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption” betreffen. Darüber hinaus muss die Adoption sowohl nach den Vorgaben des Landes, in dem die Adoption erfolgt, als auch nach den Vorgaben des Landes, in dem der gewöhnliche Aufenthalt der Familie liegt, rechtswirksam ablaufen bzw. anerkannt werden. Unsere umfassende Unterstützung bei internationalen Adoptionen gewährleistet, dass der Prozess in jeder Hinsicht den inländischen und internationalen Standards entspricht.

Vereinbarungen zur internationalen Leihmutterschaft

Vereinbarungen zur Leihmutterschaft, bei denen die Wunscheltern mit einer Leihmutter in einem anderen Land interagieren, bringt regelmäßig eine Fülle rechtlicher sowie ethischer Herausforderungen mit sich. Insbesondere ist hierbei darauf zu achten, dass die Leihmutterschaft in Deutschland gesetzlich untersagt und dass deren Durchführung für den beteiligten Arzt mit Haftstrafe bedroht ist. Um sicherzustellen, dass die Leihmutterschaftsvereinbarung trotzdem dem deutschen Recht und den Gesetzen der beteiligten Länder entspricht, bieten unsere Anwälte umfassende Unterstützung an. Wir erläutern solche relevanten Fragen wie Staatsbürgerschaft und elterliche Rechte, mit denen unsere Mandanten in einer solchen Situation konfrontiert sein können. Als multidisziplinäre Kanzlei gewährleisten wir expertenbasierte Lösungen, die sicherstellen, dass Ihre Rechte und Interessen ebenso wie internationale Standards stets gewahrt bleiben.

Schlun & Elseven: Ihr Rechtsbeistand im Familienrecht

Die genannten Herausforderungen sind nur einige der inhärenten Probleme internationaler Familienrechtsfälle, bei deren Bewältigung Sie unser Team sowohl auf Englisch als auch in anderen Sprachen unterstützen kann. Ganz gleich, ob bei der Eheschließung, dem Scheidungsverfahren oder bei Fragen zum Versorgungsausgleich – die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven sind die richtigen Ansprechpartner in allen familienrechtlichen Belangen. Unsere Praxisgruppe für Familienrecht unterstützt Sie in nationalen sowie internationalen Rechtsangelegenheiten. Unabhängig davon, ob es sich in Ihrem Fall um eine Rechtsstreitigkeit zwischen Ehepartnern handelt oder um sorge-, umgangs- oder unterhaltsrechtliche Anliegen bezüglich der gemeinsamen Kinder – wir erläutern Ihnen gern Ihre Rechte und Pflichten und vertreten dabei Ihre Interessen gerichtliche sowie außergerichtlich. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

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Praxisgruppe für Familienrecht

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Familienrecht

Dr. Tim Schlun

Rechtsanwalt | Managing Partner

Maria Ivanova

Fachanwältin für Familienrecht

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