Ein unerfüllter Kinderwunsch ist ein rechtlich sehr komplexes – und selbstverständlich ein sehr emotionales – Thema. Medizin und Recht bieten heutzutage eine Vielzahl von Möglichkeiten, Eltern zu werden – ungeachtet etwaig bestehender biologischer Hindernisse. Jede dieser Möglichkeiten unterliegt besonderen Voraussetzungen und Beschränkungen. Außerdem können auch Möglichkeiten im Ausland in Anspruch genommen werden – hier stellen sich allerdings Fragen der Anerkennung der Elternschaft.
In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie in allen Fragen des Abstammungsrechts und aller ebenfalls einschlägigen Rechtsgebiete. Wir begleiten Sie sowohl bei der Planung als auch bei der Realisierung und rechtlichen Absicherung Ihrer Familienplanung und sorgen für die Vollständigkeit und Korrektheit aller notwendigen Unterlagen und Anträge, damit einer später gegebenenfalls notwendigen Anerkennung durch die deutschen Behörden nichts im Wege steht. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren. Wir sind für Sie da.
Abstammungsrecht
Die grundlegenden Vorgaben der Abstammung sind in den § 1591 ff. BGB geregelt. Diese bestimmen, wer Mutter und Vater eines Kindes sind. Mutter ist nach deutschem Recht, wer das Kind gebärt, vgl. § 1591 BGB. Zur Bestimmung des Vaters sieht das Gesetz drei Möglichkeiten vor. Primär ist Vater, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Ansonsten ist Vater, der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist, vgl. § 1592 BGB.
Die vielfältigen Möglichkeiten zur Familiengründung sorgen auch dafür, dass die rechtlichen Vorgaben für diese an Komplexität zunehmen. Auch die umfangreichen Familienkonstellationen, die teilweise bei der Gesetzgebung noch nicht berücksichtigt wurden, sorgen dafür, dass die Bewertung der anzuwendenden Vorschriften je nach Einzelfall unterschiedlich ausfällt.