Rechtsanwalt für die Gründung eines Start-Ups

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt für die Gründung eines Start-Ups

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Bei der Realisierung Ihrer Geschäftsidee sehen sich Start-up- und Existenzgründer in der Regel mit erheblichen finanziellen, organisatorischen, strategischen und nicht zuletzt rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Auch wenn die Menge der hier zu klärenden Fragen zunächst überwältigen mag, mit der richtigen rechtlichen Unterstützung können die einzelnen Gründungsphasen ohne Probleme gemeistert werden.

Die Kanzlei Schlun und Elseven bietet Start-up- und Existenzgründern umfassende Unterstützung im Gesellschaftsrecht an. Unser Rechtsteam verfügt über eine ausgezeichnete Expertise, umfassende Erfahrung und ein solides branchenspezifisches Know-how. Auf diese Weise möchten wir sicherstellen, dass Ihr Startup mit dem bestmöglichen rechtlichen Gerüst ausgestattet ist, um erfolgreich auf dem Markt Fuß zu fassen. Wir begleiten Sie von der Gründungsphase über die Aufbau- und Wachstumsphase bis hin zu einem eventuellen Verkauf Ihres Unternehmens. Darüber hinaus unterstützen wir Sie kontinuierlich bei Verhandlungen mit Investoren, Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und Vertrieblern, damit Ihr Unternehmen stets rechtssicher aufgestellt ist.

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Gesellschaftsrecht für Start-ups

Eine der grundlegendsten Entscheidungen in der Gründungsphase eines Startups fußt im Gesellschaftsrecht und beinhaltet die Frage, wie das Gründerteam in Zukunft zusammenarbeiten, haften und sich verpflichten will. Es geht konkret um die Auswahl der passenden Gesellschaftsform für Ihre Geschäftsidee. Dafür müssen bereits im Vorfeld die wirtschaftlichen und unternehmerischen Ziele für Ihr Startup klar festgelegt sein. Denn die unterschiedlichen, in Betracht kommenden Rechtsformen unterscheiden sich bei zentralen Faktoren, z.B. im Hinblick auf das Unternehmensvermögen, der Haftung des Unternehmens oder der Geschäftsführer und Gesellschafter, der Handlungsfähigkeit und steuerlichen Pflichten. Es kann zwischen den bei der Gründung erschwinglicheren Personengesellschaften – wie GbR oder OHG – sowie den Kapitalgesellschaften – wie GmbH oder UG –, welche im Gegenzug die Möglichkeit des persönlichen Haftungsausschlusses für die Gesellschafter gewähren, gewählt werden. Zudem sind Mischformen wie die GmbH & Co.KG oder UG & Co. KG denkbar.

Unsere Rechtsanwälte erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die geeignetste Gesellschaftsform und begleiten Sie bei allen Schritten der Unternehmens- und Gesellschaftsgründung. Dies beginnt bei der ersten Beratung zur Unternehmensgründung um die Ziele und Rechtsform des Unternehmens festzustecken und den Businessplan durchzuarbeiten. Sodann wird der Gesellschaftsvertrag erstellt und angepasst und der Firmenname im Handelsregister eingetragen. Danach erfolgt die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Einzahlung des Stammkapitals. Zuletzt veranlassen wir außerdem die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister sowie die Steuer- und Gewerbeanmeldung.

Ein weiterer bedeutsamer gesellschaftsrechtlicher Bereich, den unsere Rechtsanwälte abdecken, sind Leistungen bezüglich M & A Unternehmenstransaktionen und Due-Diligence-Prüfungen. Wir begleiten Sie und Ihr Start-up bei Fusionen, Übernahmen und beim Exit, also dem Unternehmensverkauf als letzte Start-up-Phase. Wir ebnen Ihnen außerdem den rechtlichen Weg für Verschmelzungen, Umstrukturierungen und Umwandlungen von Unternehmen. Dabei unterziehen wir all diesen angestrebten Unternehmenstransaktionen einer sorgfältigen Due-Diligence-Prüfung, um Ihnen insgesamt einen detaillierten Überblick über die Vor- und Nachteile geben zu können. Auch bei der Due-Diligence Prüfung Ihres Startups unterstützen wir Sie umfassend.

Zudem bieten wir rechtliche Unterstützung bei nationalen und internationalen Joint Ventures für Ihr Start-up. Wir ermöglichen die Vorbereitung, Organisation und tatsächliche Verwirklichung eines Gemeinschaftsunternehmens, wobei die Herstellung eines gemeinschaftlichen Konsenses oft eine besondere Herausforderung darstellt. Wir können gewährleisten, dass die grundlegenden Besprechungspunkte bei Verhandlungen zu Joint Ventures abgearbeitet und die gegenseitigen Interessen zu einem Kompromiss gebracht werden.

Des Weiteren beraten und vertreten wir Sie bei der Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern und vielen anderen gesellschaftsrechtlichen Bereichen. Für mehr Informationen unserer Leistungen im Gesellschaftsrecht besuchen Sie hier unsere Rechtsgebietsseite zum Gesellschaftsrecht oder kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte persönlich.

Vertragsrecht für Start-ups

Besonders in den ersten Phasen eines Startups wie der Gründungs- und Aufbauphase müssen eine Vielzahl von Verträgen geschlossen werden, um den Einstieg in den Wirtschaftsmarkt zu ermöglichen. Darunter fallen Finanzierungsverträge, insbesondere Darlehensverträge, Mietverträge für Geschäftsräume, Kauf- Werk- oder Dienstverträge mit Herstellern oder Zulieferern, sowie Sukzessivlieferungsverträge, Rahmenverträge, Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge und Arbeitsverträge.

Wir erstellen und gestalten Ihre Verträge nach Ihren Interessen als Gründer und individuell zugeschnitten auf Ihr Start-up. Wir achten dabei besonders auf eindeutige, präzise und gerichtsfeste Formulierungen, um spätere Komplikationen bereits bei der Vertragserstellung zu vermeiden. Auch für die nachträgliche Überarbeitung oder Optimierung von Verträgen können Sie sich an unsere erfahrenen Rechtsanwälte wenden und gewährleisten damit, dass mögliche Formzwänge der Verträge eingehalten und korrekt umgesetzt werden.

Neben der Vertragserstellung ist auch die Prüfung von Verträgen und Vertragsklauseln auf etwaige Unwirksamkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unvollständigkeit von größter Bedeutung. Dies gilt sowohl in Vertragsverhandlungen und bei Vertragsschluss als auch unzweifelhaft nach Vertragsschluss, um unberechtigte, unwirksame, nichtige oder anfechtbare Ansprüche und Forderungen abzuwehren. Nur durch eine sorgfältige Überprüfung der unterbreiteten Vertragsangebote kann sichergestellt werden, dass unliebsame Vertragsbeziehungen und Geschäftsverhältnisse verhindert und die Interessen Ihres Start-up-Unternehmens gewahrt werden.

Zu unseren Leistungen im Vertragsrecht für Start-ups und Gründer gehört außerdem die Erstellung, Verhandlung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei ist sowohl im B2C als auch B2B Geschäft auf die richtigen Formulierungen zu achten, damit keine Unwirksamkeit der AGB-Klauseln riskiert wird. Das AGB-Recht ist von vielen Rechtsprechungen und rechtlichen Änderungen geprägt, sodass die Hinzuziehung eines erfahrenen Rechtsanwalts bei der Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen dringend zu empfehlen ist. Sollten Sie mehr Informationen zu den Leistungen unserer Rechtsanwälte im Vertragsrecht benötigen, stehen Ihnen weitere Hinweise auf unserer Rechtsgebietsseite zu Vertragsrecht, oder unsere Rechtsanwälte persönlich zur Verfügung.

Markenanmeldung und Markenschutz

Die Markenanmeldung und der Markenschutz haben für Start-ups und Gründer eine wesentliche Bedeutung. Mit der Marke als Aushängeschild der Geschäftsidee werden die eigenen Produkte innovativ gekennzeichnet. Sie vermittelt Produktqualität, Image, Vertrauen und sorgt für einen Wiedererkennungswert, dessen Bedeutung besonders für Start-ups nicht überschätzt werden kann. Mit der passenden und geschützten Marke kann der Geschäftsstart eingeläutet werden und die Etablierung des Unternehmens auf dem Wirtschaftsmarkt beginnen. Dafür ist die eigene Marke zunächst im Markenregister einzutragen. Rechtlich muss dafür bereits im Voraus herausgearbeitet werden, dass nicht bereits eine ähnliche Markeneintragung existiert, denn es gilt das Prioritätsprinzip. Die früher eingetragene Marke ist somit vorrangig gegenüber der später eingetragenen Marke. Außerdem ist mit den Gründern zu klären, inwiefern die Marke geschützt werden soll, also in welchem Umfang und welcher Art und Weise. Dabei ist zwischen Wortmarken, Bildmarken sowie „Wort-/Bildmarken“, Kennfadenmarken und Hörmarken zu unterscheiden. Wir unterstützen Sie bei der passenden Auswahl und der entsprechenden Anmeldung. Mehr Informationen zur Markenanmeldung erhalten Sie hier.

Unsere Rechtsanwälte verfolgen für Ich Start-up und die dazugehörige Marke außerdem jegliche Markenverletzungen und machen daraus resultierende Schadensersatzansprüche, Abmahnungen, sowie Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung geltend. Darüber hinaus können wir Ihre Marke durch Widersprüche gegen Markeneintragungen von Konkurrenten effektiv schützen. Für die rechtmäßige Nutzung Ihrer Geschäftsidee und Marke durch Dritte gestalten und überprüfen wir mögliche Lizenzierungen, verhandeln mit Lizenzpartnern und erstellen entsprechende Lizenzverträge. Damit kann das wirtschaftliche Potenzial Ihres Startups weiter ausgeschöpft werden.

Arbeitsrecht für Start-ups

Arbeitsrechtliche Herausforderungen für Startup- und Existenzgründer können bereits vor der Einstellung der ersten Mitarbeiter beginnen. Denn es stellt sich nach erfolgreicher Gesellschaftsgründung, in bspw. eine GmbH oder UG, die Frage, wie das Gehalt der Gründer als Geschäftsführer geregelt werden muss, insbesondere ob Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Dies hängt von der Stellung des jeweiligen Gesellschafter-Geschäftsführers im Unternehmen und von der anfänglichen Beziehung der Gründer untereinander ab. Dabei gilt, dass je mehr Einflussmöglichkeit ein Geschäftsführer im Unternehmen hat und je weniger er weisungsgebunden ist, desto eher ist eine Sozialversicherungspflicht abzulehnen. Dies ist anhand der Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerverträge, sowie den tatsächlichen Verhältnissen zu ermitteln.

Weitergehende Regelungen zur Sozialversicherungspflicht, sowie Mindestlohn, Arbeitszeiten, Personalqualifikation und Arbeitsräumen sind zu treffen, wenn die ersten Vollzeit- und Teilzeitkräfte, Praktikanten, Werkstudenten und andere Mitarbeiter eingestellt werden. Für die Deckung des ersten Personalbedarf eines Start-ups ist zu empfehlen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen, welcher die Arbeitsverträge auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zuschneiden und gestalten kann.

Ein weiterer Bereich im Arbeitsrecht, in welchem wir Sie als Start-up unterstützen, ist die rechtliche Ausgestaltung und Umsetzung einer Mitarbeiterbeteiligung (ESOP). Egal ob partiarisches Darlehen, stille Beteiligung, virtuelle Beteiligung, variable Vergütungsvereinbarung oder Einräumung einer Gesellschafterstellung, die Mitarbeiterbeteiligung kann Start-ups viele Vorteile bringen. Die Finanzierung der Entlohnung der Mitarbeiter kann erleichtert, Leistungsanreize können geschaffen und das Gründerteam kann nachhaltiger unterstützt werden. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen bei der Auswahl der passenden Gestaltungsvariante einer Mitarbeiterbeteiligung und deren Umsetzung beratend zur Seite.

Finanzierung von Start-ups

Schon vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit Ihres Start-ups sind einige Fragen zur Finanzierung zu klären, damit entsprechende staatliche Fördermittel wie Förderprogramme und Förderkredite rechtzeitig wahrgenommen werden können. So übernimmt beispielsweise die KfW beim KfW – Gründerkredit 80 % des Kreditrisikos, um Gründern den Zugang zu Krediten zu erleichtern. Auch auf regionalem Gebiet kann eine Förderung durch das jeweilige Bundesland in Betracht gezogen werden. Die Finanzierungsmöglichkeiten können sehr vielfältig sein und bringen je nach Ausgestaltung unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich. Egal ob Bankkredit, Förderkredit, Venture Kapital, Crowdfunding oder ICOs, wir unterstützen Sie bei der vorbereitenden Erarbeitung und nachträglichen Auswahl des geeignetsten Finanzierungsweges mit den passenden Konditionen für Ihr Start-up.

Im Bereich der Finanzierung spielen die Verhandlungen mit Investoren und Geschäftspartnern eine wesentliche Rolle. Unser rechtlicher Beistand kann gewährleisten, dass die Zusammenarbeit mit Investoren und deren Beteiligung am Unternehmen nicht überstürzt eingegangen wird. Wir erarbeiten Kompromisse um die gegenseitigen Vorstellungen und Interessen auf einen gemeinsamen, unternehmensfreundlichen Nenner zu bringen. Wir führen mit und für Sie die Verhandlungen mit erfahrenen Investoren, um Konflikte und Unstimmigkeiten im Voraus zu vermeiden. Insbesondere bei der Erzielung von Venture Capital ist auf die erforderliche Erfahrung und Qualifikation des Finanzierungsgebers zu achten. Denn dieser gleicht sein Profitrisiko häufig damit aus, dass er als längerfristiger strategischer Partner im Start-up tätig werden und Entscheidungen mit beeinflussen kann.

Die Finanzierung des Start-ups ist einer der entschiedensten Faktoren für eine erfolgreichen Etablierung der Geschäftsidee im Wirtschaftsleben. Daher bedarf die Entscheidung für eine bestimmte Finanzierungsform und die Umsetzung dieser viel Feingefühl und sorgfältige rechtliche Arbeit. Neben rechtlichen, stellen sich wirtschaftliche und steuerliche Herausforderungen, die bei der Finanzierung beachtet werden müssen. Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie von der Vorbereitung, Verhandlung, Auswahl und Umsetzung der Finanzierung Ihres Start-ups.

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Dr. Simon Krämer

Rechtsanwalt | Freier Mitarbeiter

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