Rechtsanwalt für Start-ups

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt für Start-ups

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Vor dem Hintergrund vermehrter steuerlicher Anreize für Existenzgründer entscheiden sich immer mehr Menschen für die Gründung eines Start-ups. Die Realisierung einer Geschäftsidee geht in der Regel mit erheblichen Herausforderungen einher – sowohl finanzieller, organisatorischer, strategischer als auch rechtlicher Art. Um diesen adäquat zu begegnen, ist solides Fachwissen in allen unternehmensrelevanten Rechtsgebieten notwendig – insbesondere, wenn es dabei auch grenzüberschreitende Aspekte zu berücksichtigen gilt.

Ganz gleich, ob es bei Ihrem Anliegen um die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, Vertragsgestaltung, Markenschutz, Haftungsfragen oder ein anderes gesellschaftsrechtlich relevantes Anliegen geht – das Anwaltsteam von Schlun & Elseven steht Ihnen mit seiner Expertise und langjähriger Erfahrung unterstützend zur Seite. Unsere Anwälte sorgen dafür, dass Sie in jeder Phase Ihres Vorhabens rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Wir begleiten Sie von der Gründungsphase über die Aufbau- und Wachstumsphase bis hin zum möglichen Verkauf Ihres Start-ups, damit Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Unternehmer im Klaren sind und stets die richtigen Entscheidungen treffen.

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht » Rechtsanwalt für Start-ups

Google Rating | Based on 820 Reviews

Unsere Dienstleistungen rund um die Gründung von Start-ups

Gesellschaftsrecht: Gründung und Haftung des Start-ups

Vor der Gründung des Start-Ups stellt sich für das Gründerteam die Frage nach der passenden Gesellschaftsform für Ihre Geschäftsidee. Dafür sollten bereits im Vorfeld die wirtschaftlichen und unternehmerischen Ziele klar festgelegt sein. Denn die verschiedenen Gesellschaftsformen bieten unterschiedliche Chancen und Risiken, beispielsweise im Hinblick auf die Haftung des Unternehmens, des Vorstandes bzw. der Geschäftsführer, der Handlungsfähigkeit und der steuerlichen Pflichten. So stehen den bei der Gründung kostengünstigen Personengesellschaften, wie der OHG, KG und GbR, die Kapitalgesellschaften mit beschränkter persönlicher Haftung gegenüber – darunter die GmbH und die UG. Auch Mischformen wie die GmbH & Co.KG oder UG & Co. KG sind denkbar.

Nach Festlegung der Unternehmensziele sollten ein Businessplan sowie der Gesellschaftsvertrag erstellt werden, und die Handelsregistereintragung sowie die Steuer- und Gewerbeanmeldung erfolgen. Ein weiterer Bereich, der für Start-ups von besonderer Bedeutung ist, sind Unternehmenstransaktionen. In diesem Zusammenhang seien auch Verschmelzungen, Umstrukturierungen und Umwandlungen zu erwähnen. Zur Abwägung aller Vor- und Nachteile erweist sich eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung als sehr sinnvoll, die sowohl rechtliche als auch finanzielle Aspekte berücksichtigt.

Auch längere Zeit nach der Gründung können sich gesellschaftsrechtliche Fragen für ein Start-up stellen, zum Beispiel im Rahmen von Joint Ventures. Dabei geht es vor allem um die Vorbereitung, Organisation und tatsächliche Verwirklichung eines Gemeinschaftsunternehmens.

Markenanmeldung und Markenschutz

Die Marke eines Produktes stellt zum einen das Aushängeschild des Unternehmens dar, zum anderen vermittelt sie Produktqualität, Vertrauen und schafft einen Wiedererkennungswert, sodass ihrem erfolgreichen Aufbau bzw. ihrer Weiterentwicklung viel Bedeutung zukommt. Für die erfolgreiche Eintragung der Marke ins Markenregister muss zunächst ein möglichst klar unterscheidbarer Markenname gefunden werden. Denn wenn bereits eine ähnliche Markeneintragung existiert, hat die erste Eintragung Vorrang gemäß dem sog. Prioritätsprinzip, sodass ein neuer Name gefunden werden muss. Im nächsten Schritt ist zu entscheiden, in welchem Umfang die Marke geschützt werden soll. Dabei wird zwischen Wortmarken, Bildmarken, „Wort-/Bildmarken“, Kennfadenmarken und Hörmarken unterschieden.

Bei Markenverletzungen stehen dem jeweiligen Inhaber der Marke Schadensersatzansprüche, Abmahnungen sowie Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung zu. Beabsichtigen Konkurrenten die Eintragung ähnlicher Marken, können Widersprüche gegen diese Markeneintragungen geltend gemacht werden. Um das wirtschaftliche Potenzial des Startups weiter auszuschöpfen, können Lizenzverträge zur rechtmäßigen Nutzung von Geschäftsidee und Marke durch Dritte geschlossen werden, bei denen unterschiedliche Arten möglicher Lizenzierungen zur Verfügung stehen.

Förderungen, Kredite und Investoren | Finanzierung von Start-ups

Die Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups sind vielseitig. Zu den bekanntesten zählen:

  • Förderung durch staatliche Förderprogramme, Stipendien oder Wettbewerbe,
  • Veräußerung von Anteilen: Venture Capital, Innovation Accelerator, Business Angel, Crowdinvesting,
  • Kredite: Bank-, Förder- und Mikrokredite, Crowdlending,
  • Sonstige: Sponsoren im Freundes- und Bekanntenkreis, Crowdfunding.

Besonders in der Verhandlung mit Banken und Investoren ist die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten empfehlenswert, um Risiken durch Konflikte und eine überhöhte Einflussnahme auf das Unternehmen bereits im Voraus zu verhindern. Im Rahmen des Venture Capital, in dem der Finanzierungsgeber als strategischer Partner des Start-ups Unternehmensanteile erhält, ist eine sorgfältige Auswahl empfehlenswert. Der Finanzierungsgeber sollte dann in besonderem Maße die erforderliche Qualifikation und viel Erfahrung mitbringen.

Im Zusammenhang mit den Fristen zur Beantragung staatlicher Fördermittel ist die frühzeitige Recherche sinnvoll – so übernimmt zum Beispiel der KfW-Gründerkredit 80 % des Kreditrisikos, um Gründern den Zugang zu Krediten zu erleichtern. Daneben gibt es regionale Förderungen durch einige Bundesländer.

Unternehmensführung

Vertragsrecht

Für den Einstieg in den Wirtschaftsmarkt wird bereits in der Gründungs- und Aufbauphase eines Start-ups eine Vielzahl von Verträgen geschlossen, zum Beispiel Mietverträge für Geschäftsräume, Kauf- Werk- oder Dienstverträge mit Herstellern oder Zulieferern sowie Arbeitsverträge. Dabei sind stets deren spezifische Voraussetzungen zu berücksichtigen. Beispielsweise sind im AGB-Recht die ausdifferenzierte Rechtsprechung und die häufigen Gesetzesanpassungen sowie die unterschiedlichen Anforderungen an wirksame AGB zu beachten – je nachdem, ob es sich um Geschäfte im BTB- oder B2C-Bereich handelt.

Arbeitsrechtliche Herausforderungen

Bereits vor Einstellung der ersten Mitarbeiter können arbeitsrechtliche Herausforderungen für Start-up- und Existenzgründer entstehen. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, wie das Gehalt der Gründer als Geschäftsführer geregelt wird und ob für den Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Das hängt von der Stellung des jeweiligen Gesellschafter-Geschäftsführers im Unternehmen, der anfänglichen Beziehung der Gründer untereinander, den Gesellschaftsverträgen und den Geschäftsführerverträgen ab. Je mehr Einflussmöglichkeit ein Geschäftsführer im Unternehmen hat und je weniger er weisungsgebunden ist, desto eher ist eine Sozialversicherungspflicht abzulehnen.

Daneben sind weitergehende Regelungen zur Sozialversicherungspflicht sowie zu Mindestlohn, Arbeitszeiten, Personalqualifikation und Arbeitsräumen zu treffen, wenn die ersten Vollzeit- und Teilzeitkräfte, Praktikanten, Werkstudenten und andere Mitarbeiter eingestellt werden. Ebenfalls ist zu entscheiden, wie die Mitarbeiterbeteiligung rechtlich ausgestaltet und umgesetzt wird. Ganz gleich, ob partiarisches Darlehen, stille Beteiligung, virtuelle Beteiligung, variable Vergütungsvereinbarung oder Einräumung einer Gesellschafterstellung – die Mitarbeiterbeteiligung kann Start-ups viele Vorteile bringen. Dadurch kann beispielsweise die Finanzierung der Entlohnung der Mitarbeiter erleichtert werden. Es können Leistungsanreize geschaffen und das Gründerteam kann nachhaltiger unterstützt werden.

Unternehmensveräußerung

Im Rahmen einer Unternehmensveräußerung ist für den Kaufpreis die Bewertung des Unternehmens entscheidend, die vor der Ermittlung von Kaufinteressenten vorzunehmen ist. Daneben sind für den Käufer insbesondere die Vertragsgarantien von Bedeutung, in die er einträte. Die Rechtsform des Start-ups ist für den Käufer eher von untergeordneter Bedeutung – abgesehen von steuerlichen Belangen.

Weiterhin ermöglicht die Vorbereitungsphase für den Firmenkauf die Risikominimierung und einen erhöhten Kaufpreis. Darin können Anpassungen in Bezug auf die Bilanz- und Personalpolitik des Unternehmens getroffen werden, die sich an der konjunkturellen Entwicklung orientieren. Daneben sollte der Gesellschafterkreis handlungsfähig bleiben, um eine Gefährdung des Kaufs zu verhindern. Bestenfalls ist dies schriftlich festzuhalten.

Danach ist ein Unternehmensexposé als Informationsquelle für Kaufinteressenten zu erstellen und mit den potenziellen Käufern die wertbildenden Faktoren des Unternehmens im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung offenzulegen. Kommt ein Kaufvertrag zustande, sind insbesondere die im Rahmen der juristischen Analyse ermittelten betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und juristischen Rahmenbedingungen zu regeln.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Gesellschaftsrecht

Jens Schmidt

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Martin Halfmann

Rechtsanwalt

Dr. Sepehr Moshiri

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Simon Krämer
Dr. Simon Krämer

Rechtsanwalt | Freier Mitarbeiter

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach Vereinbarung.

Von-Coels-Str. 214
52080 Aachen
Tel: 0241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 0211 1718280
Fax: 0221 932959669

Kyffhäuserstr. 45
50674 Köln
Tel: 0221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28