Mergers & Acquisitions: 360°-Rechtsberatung

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Mergers & Acquisitions: 360°-Rechtsberatung

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Ob es die Fusion verschiedener Unternehmen oder der Erwerb eines Unternehmens bzw. seiner Anteile ist – immer, wenn die Beteiligten einen solch bedeutenden Schritt wagen, wird professionelle Rechtsberatung benötigt. Bei der Frage, wie Mergers & Acquisitions (M&A) im Einzelnen erfolgen sollen, stehen Unternehmern allerdings verschiedene Möglichkeiten offen.

Ganz gleich, für welches Verfahren Sie sich entscheiden, das Anwaltsteam von Schlun & Elseven steht Ihnen zur Seite, um Sie bei sämtlichen rechtlich relevanten Vorgängen zu begleiten. Als Full-Service-Kanzlei bieten wir Ihnen einen zuverlässigen Service, der die Unterstützung bei M&A-Transaktionen sowie der Unternehmensgründung und -umstrukturierung umfasst. Ganz gleich, ob es um Vertragsverhandlung und -gestaltung, Schutz geistigen Eigentums oder steuer- bzw. gesellschaftsrechtlich relevante Anliegen geht – wir sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner. Dabei arbeiten unsere Experten für Gesellschafts- und Vertragsrecht regelmäßig mit ausgewiesenen Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und Kreditinstituten zusammen, um einen ganzheitlichen Ansatz zu gewährleisten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei gegebenenfalls auftretenden Rechtsstreitigkeiten unterstützend zur Seite, um Ihre Ansprüche schnell und effektiv durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren.

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Mergers & Acquisitions – Die rechtlichen Schritte

Schließen sich zwei etwa gleichgroße Unternehmen zusammen oder kauft ein stärkeres Unternehmen ein anderes auf, spricht man von einer Fusion. Durch eine solche Zusammenführung (Mergers) entsteht rechtlich betrachtet eine neue Einheit. Um sicherzustellen, dass die gewählte Rechtsform und die bestehenden Managementstrukturen für das neue Unternehmen tragbar sind, erfordert eine Fusion eine sorgfältige Vorbereitung. Insbesondere bedarf es hier – ähnlich wie bei der Gründung eines Unternehmens – einer sorgfältigen Beschaffung und Überprüfung aller erforderlichen Unterlagen.

Bei Übernahmen (Acquisitions) handelt es sich um Transaktionen zwischen Unternehmen, die sich in ihrer Größe wesentlich unterscheiden. Dabei übernimmt ein Unternehmen das andere, wobei es bei dem übernehmenden Unternehmen keiner Namens- oder internen Änderung bedarf. Eine Übernahme kann auf verschiedene Arten ablaufen. Welche Form die geeignetste ist, hängt von den angestrebten Zielen der beteiligten Unternehmen ab.