Mergers & Acquisitions: 360°-Rechtsberatung

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Mergers & Acquisitions: 360°-Rechtsberatung

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Ob es die Fusion verschiedener Unternehmen oder der Erwerb eines Unternehmens bzw. seiner Anteile ist – immer, wenn die Beteiligten einen solch bedeutenden Schritt wagen, wird professionelle Rechtsberatung benötigt. Bei der Frage, wie Mergers & Acquisitions (M&A) im Einzelnen erfolgen sollen, stehen Unternehmern allerdings verschiedene Möglichkeiten offen.

Ganz gleich, für welches Verfahren Sie sich entscheiden, das Anwaltsteam von Schlun & Elseven steht Ihnen zur Seite, um Sie bei sämtlichen rechtlich relevanten Vorgängen zu begleiten. Als Full-Service-Kanzlei bieten wir Ihnen einen zuverlässigen Service, der die Unterstützung bei M&A-Transaktionen sowie der Unternehmensgründung und -umstrukturierung umfasst. Ganz gleich, ob es um Vertragsverhandlung und -gestaltung, Schutz geistigen Eigentums oder steuer- bzw. gesellschaftsrechtlich relevante Anliegen geht – wir sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner. Dabei arbeiten unsere Experten für Gesellschafts- und Vertragsrecht regelmäßig mit ausgewiesenen Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und Kreditinstituten zusammen, um einen ganzheitlichen Ansatz zu gewährleisten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei gegebenenfalls auftretenden Rechtsstreitigkeiten unterstützend zur Seite, um Ihre Ansprüche schnell und effektiv durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren.

You are here: Home » Rechtsanwalt für Mergers & Acquisitions

Google Rating | Based on 419 Reviews

Dienstleistungen rund um M&A

Expertise für Unternehmen
Rechtsberatung in Bezug auf:
Vertragsgestaltung und -prüfung:
Litigation | Prozessführung
Dienstleistungen im Kontext

Mergers & Acquisitions – Die rechtlichen Schritte

Schließen sich zwei etwa gleichgroße Unternehmen zusammen oder kauft ein stärkeres Unternehmen ein anderes auf, spricht man von einer Fusion. Durch eine solche Zusammenführung (Mergers) entsteht rechtlich betrachtet eine neue Einheit. Um sicherzustellen, dass die gewählte Rechtsform und die bestehenden Managementstrukturen für das neue Unternehmen tragbar sind, erfordert eine Fusion eine sorgfältige Vorbereitung. Insbesondere bedarf es hier – ähnlich wie bei der Gründung eines Unternehmens – einer sorgfältigen Beschaffung und Überprüfung aller erforderlichen Unterlagen.

Bei Übernahmen (Acquisitions) handelt es sich um Transaktionen zwischen Unternehmen, die sich in ihrer Größe wesentlich unterscheiden. Dabei übernimmt ein Unternehmen das andere, wobei es bei dem übernehmenden Unternehmen keiner Namens- oder internen Änderung bedarf. Eine Übernahme kann auf verschiedene Arten ablaufen. Welche Form die geeignetste ist, hängt von den angestrebten Zielen der beteiligten Unternehmen ab.

Erklärungen/Vereinbarungen: Letter of Intent, Term Sheet, NDA

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Abfassung der Absichtserklärung (Letter of Intent). Durch ein sorgfältig ausgearbeitetes Schreiben kann der Käufer die wichtigsten Aspekte des Kaufs schriftlich festzuhalten. Dabei wird festgehalten, ob die Übertragung von Unternehmensanteilen (Share Deal) oder etwa von einzelnen Vermögenswerten (Asset Deal) gewünscht ist. Zu den in der Absichtserklärung festgelegten Details gehört in der Regel der Zeitplan für die Due-Diligence-Prüfung. In Anbetracht dessen kann die Absichtserklärung als eine Art Fahrplan für die spätere M&A-Transaktion angesehen werden. Daher ist es ratsam, diese von einem erfahrenen Juristen verfassen zu lassen.

Häufig verwenden die Parteien zusätzlich oder anstelle der Absichtserklärung ein sogenanntes Term Sheet. Dieses enthält die wichtigsten Punkte des künftigen Vertrags über die Transaktion. In der Regel wird das Time Sheet von beiden Parteien ausgehandelt und unterzeichnet und ist – wie auch die Absichtserklärung – nicht rechtsverbindlich. Das Term Sheet und/oder die Absichtserklärung sollten vor der Unterzeichnung dennoch sorgfältig studiert werden. Eine Abweichung dieser Erklärung kann in der Praxis oftmals Schwierigkeiten bereiten. Um Konflikten dieser Art bei späteren Verhandlungen vorzubeugen, empfiehlt es sich, im Vorfeld eine sorgfältige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Beachten Sie: Sofern die Unternehmen ihr Interesse bekunden und der Informationsaustausch erfolgen soll, wird oftmals im Hinblick auf die Vertragsverhandlungen eine Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen – oder auch eine Exklusivitätsklausel. Diese Klauseln/Vereinbarungen bilden sodann ein verbindliches Element der Absichtserklärung. Durch die Exklusivitätsklausel verpflichtet sich der Verkäufer, während eines bestimmten Zeitraums keine Verhandlungen mit Dritten aufzunehmen. Die NDA soll die Geheimhaltung von Informationen sicherstellen, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen.

Schadensersatz bei Abbruch der Verhandlungen

Sollten die Parteien sich nicht auf einen Kaufpreis oder andere vertragsspezifische Aspekte einigen können, kann es zum Abbruch der Verhandlungen kommen. In solchen Fällen werden oftmals Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Platzt ein M&A-Deal, ist jedoch zunächst festzulegen, ob es sich um einen vorvertraglichen Abbruch der Verhandlungen handelt oder ob der Deal nach Vertragsschluss scheitert.

Bei einem vorvertraglichen Abbruch kann es oftmals schwierig sein, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zwar könnte eine Geltendmachung nach den Regelungen der §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB (culpa in contrahendo, abgekürzt c.i.c.) durchgesetzt werden, allerdings bedarf es dafür eines schutzwürdigen Vertrauenstatbestandes. Wann ein solches Vertrauensverhältnis gegeben ist, ist einzelfallabhängig.

Sofern eine durch eine Partei verursachte Vertragspflichtverletzung vorliegt (wie etwa das Ausbleiben der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises), kann von der anderen Partei eine Entschädigung verlangt werden. Auch ist unter gewissen Umständen der Rücktritt von dem zwischen den Unternehmen geschlossenen Kaufvertrag möglich.

Unser Anwaltsteam für Vertragsrecht wird Sie über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem Abbruch eines M&A-Deals oder der Verhandlungen zu diesem informieren und Sie bei der Umsetzung dieser gerne vertreten.

Vorbereitung auf die M&A-Transaktion: Due Diligence

Unternehmen stehen verschiedene Möglichkeiten offen, sich der rechtlichen und finanziellen Lage des Zielunternehmens zu vergewissern, um eine erfolgreiche M&A-Transaktion abzuschließen. So folgt im Anschluss an die Informationsbeschaffung bzw. den -austausch in der Regel die sogenannte Due-Diligence-Prüfung. Im Rahmen einer solchen Prüfung werden die finanzielle Situation des zum Verkauf stehenden Unternehmens ebenso wie steuerliche und rechtliche Risiken begutachtet. Darüber hinaus wird analysiert, in welcher Lage sich das Unternehmen derzeit auf dem Markt befindet. Die Einschätzung der mit der Transaktion verbundenen Risiken ermöglicht es Ihnen, sich bei wichtigen Entscheidungen auf die Ihnen zu Verfügung gestellten Fakten zu stützen. Unsere Anwälte analysieren im Auftrag des Käufers die Unterlagen der Gegenseite, bewerten das Management sowie die Organisation/Struktur des verkaufenden Unternehmens und stellen fest, ob die beiden Unternehmen strategisch miteinander vereinbar sind.

Für den Verkäufer ist die Due Diligence ebenfalls von großer Wichtigkeit, gestattet sie ihm doch zu überprüfen, ob die vorgeschlagene Bewertung des Unternehmens dem tatsächlichen Marktwert entspricht. Auch lässt sich auf diese Weise feststellen, ob der Käufer vertrauenswürdig ist. Darüber hinaus ist für den Verkäufer entscheidend, Antworten auf alle rechtlich relevanten Fragen und Bedenken zu haben, die an diesen herangetragen werden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schlun & Elseven unterstützen Sie in dieser Phase, um z.B. etwaige Geschäftsgeheimnisse zu sichern und das Risiko einer späteren Haftung zu minimieren.

Unser Due-Diligence-Service umfasst die Analyse aller wesentlichen Aspekte der Transaktion, darunter:

  • Gesamtüberblick: Der erste Schritt zu erfolgreichen M&A-Transaktionen ist die Beurteilung des verkaufenden Unternehmens als Ganzes. Sofern das betreffende Unternehmen zum Verkauf steht, werden unsere Rechtsanwälte die Gründe dafür ermitteln. Wir prüfen die Produktpalette, die geografischen Gegebenheiten, die innerbetrieblichen Managementstrukturen und ermitteln die Synergien, die sich bei einer Fusion ergeben können.
  • Finanzielle Due Diligence: Unsere Anwälte bewerten die vergangenen und gegenwärtigen Jahresabschlüsse. Auf diese Weise wird festgestellt, ob die Zukunftsprognosen des verkaufenden Unternehmens tatsächlich realistisch sind. Dies beinhaltet die Ermittlung der genauen Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens. Die Durchführung einer solchen finanziellen Due Diligence stellt sicher, dass der Käufer auf die mit der M&A-Transaktion verbundenen Kosten vorbereitet ist.
  • Rechtliche Due Diligence: Schlun & Elseven prüft die mit der Transaktion verbundenen rechtlichen Risiken, indem wir insbesondere die Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen sowie vorhandene Patente und Marken des Unternehmens analysieren und die Risiken bereits bestehender bzw. künftig drohender Rechtsstreitigkeiten beurteilen. Unsere Anwälte prüfen darüber hinaus, ob das betreffende Unternehmen die erforderlichen Umweltauflagen erfüllt oder ob in diesem Bereich Untersuchungen laufen.
  • Analyse der Unternehmensführung/-organisation und Arbeitsrecht: Wir analysieren die Unternehmensorganisation und -politik. Dabei werden die Tarifverträge, die Rechtmäßigkeit der Betriebsräte im Unternehmen sowie die Möglichkeiten einer Unternehmensumstrukturierung nach Abschluss der M&A-Transaktion geprüft.

In welchen Bereichen es einer Due-Diligence-Prüfung bedarf, ist von dem konkreten Fall bzw. den beteiligten Unternehmen abhängig. Ob Sie nun Käufer oder Veräußerer sind – einen erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen, ist für eine reibungslose Transaktion von entscheidender Bedeutung. Wenden Sie sich gerne an unsere Praxisgruppe für M&A und kontaktierten Sie uns noch heute über unser Online-Formular, um von unseren Rechtsdienstleistungen zu profieren.

Kauf und Verkauf eines Unternehmens: Asset und Share Deal

Grundsätzlich stehen dem Käufer zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um ein Unternehmen zu erwerben: der sog. Asset Deal oder der Share Deal. Dabei weisen beide Optionen sowohl Vor- als auch Nachteile auf. Welche Möglichkeit gewählt wird, hängt jedoch von den Umständen der jeweiligen Transaktion ab.

Während ein Share Deal einfacher zu realisieren sein kann, bietet der Asset Deal dem Erwerber mehr Kontrolle über die Akquisition. Bei der Wahl der Erwerbsmethode sind zudem weitere Überlegungen wie etwa steuerliche Aspekte, die Flexibilität und die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen.

Der Share Deal

Beim Share Deal werden Anteile eines Unternehmens erworben und übertragen. Zu beachten ist, dass Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bei einem Erwerb dieser Art mit dem Kauf übernommen werden. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass jegliche mit Dritten geschlossene Vereinbarungen, die steuerliche Sachlage sowie weitere Verträge in der Form übernommen werden, wie sie zum Zeitpunkt des Kaufs bestehen. Bestimmte Verträge können sogenannte “Change-of-Control”-Klauseln enthalten, welche die Kündigung nach dem Eigentumsübergang ermöglichen.

Beim Kauf eines Unternehmens im Rahmen eines Share Deals ist es von entscheidender Bedeutung, in der Due-Diligence-Phase sorgfältig vorzugehen, insbesondere hinsichtlich der steuerlichen Aspekte.

Der Asset Deal

Beim Asset Deal erwirbt der Käufer hingegen einzelne Vermögenswerte des Unternehmens. Zu den zu erwerbenden Wirtschaftsgütern gehören z.B. Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen. Zu beachten ist hier insbesondere das Erfordernis der detaillierten Auflistung aller Vermögenswerte in dem entsprechenden Kaufvertrag (Bestimmtheitsgrundsatz).

Jeder Vermögensgegenstand bzw. Asset muss präzise bestimmbar sein. Bei immateriellen Werten (Marken, Urheberrechte, Patente) ist dies jedoch teilweise schwierig, sofern nicht im Voraus eine Bewertung vorgenommen wird. Daher empfiehlt es sich, an dieser Stelle einen Rechtanwalt zu beauftragen und die Werte einzelner Wirtschaftsgüter im Voraus zu recherchieren.

Übernahmevertrag

Von besonderer Wichtigkeit ist die sorgfältige Ausarbeitung des Übernahmevertrags. Abhängig davon, ob die Transaktion als Share Deal oder als Asset Deal durchgeführt wird, sind unterschiedliche Aspekte und Anforderungen zu beachten. Einen kompetenten Rechtsanwalt während der Ausarbeitung und der rechtlichen Prüfung etwaiger Verträge an seiner Seite zu wissen, bietet dem Käufer in jedem Fall einen enormen Vorteil.

Bei einem Kaufvertrag zu einzelnen Wirtschaftsgütern eines Unternehmens (Asset Deal) muss der sogenannte Bestimmtheitsgrundsatz beachtet werden. Das bedeutet, dass die zu übertragenden Vermögensgegenstände in dem Kaufvertrag oder gegebenenfalls in einem gesonderten Übertragungsvertrag möglichst genau definiert werden sollten. Es wird empfohlen, die Vermögenswerte in einer Anlage zu dem Kaufvertrag aufzulisten.

Zu beachten ist auch, dass einige Dokumente notariell beglaubigt werden müssen. So etwa solche, die den Erwerb von Anteilen an einer GmbH oder den Kauf einer Immobilie zum Gegenstand haben. Eine notarielle Beglaubigung kann jedoch auch bei dem Erwerb von Vermögenswerten erforderlich sein. Dies ist der Fall, wenn diese im Wesentlichen das gesamte Vermögen einer Person oder eines Unternehmens umfassen.

Arbeitsrechtliche Belange bei M&A

Bei einer M&A-Transaktion werden die Arbeitnehmer des verkauften Unternehmens bei diesem weiterbeschäftigt. Nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB führt der Betriebsübergang nicht automatisch zur Entlassung der bisherigen Arbeitnehmer. Der Betriebsübergang ist kein Kündigungsgrund. Wird eine Umstrukturierung des Unternehmens angestrebt, können jedoch betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden.

Zu bedenken ist hier, dass sämtliche arbeitsrechtliche Belange zu beachten sind. Dies gilt insbesondere in Fällen von ungerechtfertigten Entlassungen. Lassen Sie sich von unserer Praxisgruppe für Arbeitsrecht beraten. Auf diese Weise gehen Sie sicher, dass Kündigungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Grenzüberschreitende Transaktionen

Transaktionen wie der Asset oder Share Deal sind oft grenzüberschreitend und betreffen unterschiedliche Rechtsordnungen. Unabhängig davon, ob Sie den Erwerb einzelner Vermögenswerte eines Unternehmens bzw. die Übertragung von Unternehmensanteilen im Ausland anstreben oder diese Transaktionen mit einem ausländischen Käufer vorgenommen werden, eine Rechtsberatung ist in solchen Fällen von wesentlichem Vorteil. Insbesondere die kulturellen und rechtlichen Unterschiede bei grenzüberschreitenden M&A-Fällen sind nicht zu unterschätzen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schlun & Elseven werden Sie während des gesamten Prozesses unterstützen, damit Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Full-Service: Weiterführende Rechtsdienstleistungen für Unternehmen

Der multidisziplinäre Ansatz unserer Kanzlei, ermöglicht es Ihrem Unternehmen, kosteneffizient und zeitsparend zu arbeiten. Neben der Prüfung von bereits bestehenden oder noch zu entwerfenden Verträgen, beraten unsere Anwälte in Fragen des Arbeitsrechts und stellen sicher, dass unsere Firmenkunden über die Compliance-Anforderungen, die Entwicklungen im Whistleblower-Recht und die Möglichkeiten des deutschen Steuerrechts umfassend informiert sind.

Die Zusammenarbeit mit unseren Rechtsexperten stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen berücksichtigt und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Wir bieten Ihnen sowie Ihrem Unternehmen eine kontinuierliche und kompetente rechtliche Beratung.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Kontaktieren Sie einen Anwalt für M&A

Nutzen Sie das nachstehende Formular, um uns Ihr Anliegen im Gesellschafts- oder Vertragsrecht zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir Ihnen anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung abgeben und ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Von-Coels-Str. 214
52080 Aachen
Tel: 0241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 0211 1718280
Fax: 0221 932959669

Kyffhäuserstr. 45
50674 Köln
Tel: 0221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28