Das deutsche Steuerrecht zeichnet sich bekanntlich durch eine enorme Komplexität aus. Und so verstoßen Unternehmen und Privatpersonen nicht selten gegen die geltenden Regelungen, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Ein Fehler, der allerdings schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. So wird n Fällen von hinterzogenen Steuern bis zu 50.000 Euro eine Geldstrafe verhängt. Die für eine begangene bzw. versuchte Steuerhinterziehung zu erwartende Strafe lässt sich allerdings vorab nicht genau bestimmen, ohne alle Umstände in Betracht gezogen zu haben.
Um Mandanten, die mit dem Vorwurf einer Steuerstraftat konfrontiert worden sind, die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtbeistand an. Wir verfügen über eine fundierte Kenntnis des Steuerstrafrechts und langjährige Erfahrung im Umgang mit den Steuerbehörden. Die präzise ausgearbeitete Verteidigungsstrategie und umsichtiges Handeln unserer Rechtsexperten können in entscheidendem Maße dazu beitragen, dass der Beschuldigte vor einer Geld- bzw. Gefängnisstrafe bewahrt wird oder zumindest das Strafmaß erheblich gemindert wird. Unsere Anwälte setzen sich für Sie ei, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.