Ehevertrag – Ein guter Start in die gemeinsame Zukunft

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Ehevertrag – Ein guter Start in die gemeinsame Zukunft

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Wer die gemeinsame Zukunft auch im Hinblick auf die rechtlichen Auswirkungen der Ehe verantwortungsvoll gestalten möchte, sollte den Abschluss eines Ehevertrages in Erwägung ziehen. Die im BGB festgelegte “Standardlösung” sorgt in vielen Fällen für langwierige Auseinandersetzungen, die bisweilen vor Gericht enden. Eine individuelle gestaltete ehevertragliche Vereinbarung gestattet indes, die ehelichen Vermögensverhältnisse im Sinne beider Parteien zu regeln und damit Streitigkeiten vorzubeugen. Eine solche Lösung empfiehlt sich insbesondere im Hinblick auf die Asset Protection, um das Betriebsvermögen zu schützen und damit den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Familienrecht verfügen über ausgezeichnete Fachkompetenz und das notwendige Einfühlungsvermögen, um die Klärung vermögensbezogener Fragen für Sie und Ihren Ehepartner so angenehm wie möglich zu gestalten und sicherzustellen, dass der Ehevertrag allen formalen Vorgaben entspricht und Ihren Bedürfnissen Rechnung trägt.

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Rechtsbeistand im Familienrecht

Vor und während der Ehe
Im Falle einer Scheidung
  • Anfechtung von Eheverträgen

  • Durchsetzung von ehevertraglichen Ansprüchen und Forderungen

Rechtliche Einordnung des Ehevertrages

Einen Ehevertrag zu schließen, impliziert keinesfalls, dass die Beteiligten etwa damit rechnen, sich scheiden zu lassen. Vielmehr ist es ratsam, einen Ehevertrag dann aufzusetzen, wenn die Beziehung intakt ist und lediglich der fernliegenden Möglichkeit einer Scheidung Rechnung getragen werden soll. So können faire Bedingungen für beide Seiten ausgehandelt werden, sodass sich im Falle einer Trennung keiner der Ehepartner benachteiligt oder übergangen fühlt. Der Ehevertrag ist somit kein Zeichen einer zum Scheitern verurteilten Beziehung, sondern lediglich eine Vorsichtsmaßnahme.

Wesentliche Rechtsnorm für den Ehevertrag ist § 1408 BGB. Danach können Ehepartner ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch einen Vertrag regeln, den Güterstand aufheben oder ändern, auch nach der Eingehung der Ehe. Ein Ehevertrag kann somit vor der Eheschließung oder während der Ehe geschlossen werden. Um gültig zu sein, muss der Vertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien von einem Notar niedergeschrieben werden (vgl. § 1410 BGB).

Neben diesem Formerfordernis sind einige inhaltliche Anforderungen zu beachten. So kann ein Ehevertrag etwa vor Gericht angefochten werden, wenn er mehrdeutig, unklar oder inhärent ungerecht ist. Es ist daher, obwohl nicht zwingend vorgeschrieben, unbedingt ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um die Rechtswirksamkeit des Vertrages zu gewährleisten. Unsere Rechtsexperten verfügen über umfassende Erfahrungen in diesem Bereich und unterstützen Sie gerne dabei, eine passgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vereinbarung zu gestalten.

Gründe, einen Ehevertrag abzuschließen

Ein Ehevertrag gewährt den Ehepartnern die Kontrolle über ihre Zukunft. Er gibt den Betroffenen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was im Fall einer Scheidung geschehen soll. Auf diese Weise wird das Risiko eines mühsamen und schmerzhaften Scheidungsverfahrens minimiert. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts lassen sich Vereinbarungen treffen, welche die Interessen beider Parteien wahren. Eine Scheidung ist bereits an sich äußerst belastend – zu wissen, dass die wesentlichen Rechtsfragen bereits geklärt sind, kann in diesem Fall eine große Erleichterung sein.