Der Abschluss eines Ehevertrages

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Der Abschluss eines Ehevertrages

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Immer mehr Ehepaare und Verlobte entscheiden sich für einen Ehevertrag, da die traditionelle Ehe mit nur einem berufstätigen Ehepartner nicht mehr der heutigen Norm entspricht. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte “Standardlösung” lässt in einem solchen Falle eine hiervon abweichende vertragliche Regelung als sinnvoll erscheinen. Auf diese Weise können sich beide Ehepartner absichern und müssen für den Fall einer Scheidung nicht mit unangenehmen Überraschungen rechnen.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Familienrecht verfügen über ausgezeichnete Fachkompetenz und das notwendige Einfühlungsvermögen, um die Klärung vermögensbezogener Fragen für Sie und Ihren Ehepartner so angenehm wie möglich zu gestalten und sicherzustellen, dass der Ehevertrag allen formalen Vorgaben entspricht und Ihre Interessen wahrt.

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwalt für Familienrecht » Der Ehevertrag – Rechtsanwalt für Familienrecht

Google Rating | Based on 419 Reviews

Rechtsbeistand im Familienrecht

Vor und während der Ehe
Im Falle einer Scheidung
  • Anfechtung von Eheverträgen

  • Durchsetzung von ehevertraglichen Ansprüchen und Forderungen

Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten

  • Kosten
Expertise

Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen Eheverträge?

Einen Ehevertrag zu schließen, impliziert jedoch keinesfalls, dass die Beteiligten etwa damit rechnen, sich scheiden zu lassen. Vielmehr ist es ratsam, einen Ehevertrag dann aufzusetzen, wenn die Beziehung intakt ist und lediglich der fernliegenden Möglichkeit einer Scheidung Rechnung getragen werden soll. Der Ehevertrag ist somit kein Zeichen einer zum Scheitern verurteilten Beziehung, sondern lediglich eine Vorsichtsmaßnahme.

Wesentliche Rechtsnorm für den Ehevertrag ist § 1408 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach können Ehepartner ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch einen Vertrag regeln, den Güterstand aufheben oder ändern, auch nach der Eingehung der Ehe. Ein Ehevertrag kann somit vor der Eheschließung oder während der Ehe geschlossen werden. Um gültig zu sein, muss der Vertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien von einem Notar niedergeschrieben werden (vgl. § 1410 BGB).

Neben diesem Formerfordernis sind einige inhaltliche Anforderungen zu beachten. So kann ein Ehevertrag etwa vor Gericht angefochten werden, wenn er mehrdeutig, unklar oder inhärent ungerecht ist. Es ist daher ratsam, einen erfahrenen und qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um so die Gültigkeit des Vertrages zu garantieren. Unsere Rechtsexperten haben bereits etliche Eheverträge aufgesetzt und unterstützen auch Sie gerne dabei.

Was wird durch einen Ehevertrag geregelt?

Mit einem Ehevertrag können Ehepartner regeln, wie sie mit einzelnen Vermögenswerten oder mit dem im Laufe der Ehe angesammelten Vermögen verfahren möchten. Der gesetzliche Normalfall ist gemäß § 1363 BGB die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass der erzielte Zugewinn des während der Ehe angesammelten Vermögens bei einer Scheidung zu gleichen Teilen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird (vgl. § 1363 Abs.2 Satz 2 BGB). Von dieser Regelung bleibt allerdings das vor der Eheschließung angesammelte Vermögen unberührt.

Im Ehevertrag können Regelugen über bestimmte Eigentumspositionen getroffen werden. So können Ehepartner beispielsweise regeln, wer im Falle einer Scheidung die gemeinsame Wohnung behält. Darüber hinaus können im Ehevertrag auch Bestimmungen über Hypothekenzahlungen und Ähnliches aufgenommen werden. Solche Vereinbarungen können mühsame Gerichtsprozesse und unbefriedigende Ergebnisse verhindern.

Auch Unterhaltsansprüche können Gegenstand eines Ehevertrags sein. Zu beachten ist indes, dass der für die Trennungsphase vorgesehene Unterhaltsanspruch nicht vollständig abbedungen werden kann. Die Ehepartner können hingegen vereinbaren, dass nach der Scheidung kein Anspruch auf Unterhalt besteht. Erwähnenswert erscheint auch die Tatsache, dass die Unterhaltspflicht unter bestimmten Umständen auch ohne Ehevertrag entfällt, wie etwa bei fehlenden finanziellen Mitteln. Im Falle eines Engpasses überwiegt in der Regel die Pflicht Kindesunterhalt zu gewähren.

Im Wesentlichen ist zu berücksichtigen, dass ein Ehevertrag von seinem individuellen Charakter geprägt ist. Es gibt keine Vorlage, die bei jeder Ehe angewendet werden kann. Vielmehr bestimmen die Ehepartner, was genau zu regeln ist und wie die einzelnen Vereinbarungen aussehen sollen. Einigen Sie sich daher mit Ihrem Partner darüber, was in Ihrem Fall vertraglich festgelegt werden soll. Unsere Rechtsanwälte übernehmen dann den Rest.
Nähere Informationen zum Thema Ehegattenunterhalt finden Sie auf unserer Website, die sich speziell diesem Thema widmet.

Für wen ist ein Ehevertrag besonders empfehlenswert?

Die Scheu, zu Beginn einer Ehe das Scheitern zu erwägen, ist nachvollziehbar. Gerade dieser Zeitpunkt bietet sich gleichwohl für den Abschluss eines Ehevertrags, da die Vereinbarungen in dieser Phase regelmäßig im besten Interesse beider Parteien getroffen werden. Ein fair ausgehandelter Ehevertrag kann dazu beitragen, unnötige Gerichtsverfahren in der Zukunft zu vermeiden.

So wichtig er für alle Ehepaare ist, besteht doch eine erhöhte Bedeutung des Ehevertrags für Paare, in denen zumindest ein Ehepartner Unternehmer oder Selbstständiger ist. Dies liegt unter anderem daran, dass eine Güterteilung negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Position des gegründeten Unternehmens haben kann. Wie oben erwähnt, findet nach der Scheidung ein Zugewinnausgleich statt, wonach das im Laufe der Ehe erworbene Vermögen unter den Ehepartnern aufgeteilt wird (vgl. § 1363 BGB). Mit einem Ehevertrag kann diese Regelung jedoch abbedungen werden und durch eine andere Vereinbarung ersetzt werden. So können individuelle Regelungen bezüglich des eigenen Unternehmens getroffen werden.

Für Ehepaare, bei denen zumindest ein Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, haben Eheverträge einen zusätzlichen Wert. Durch den Vertrag wird sichergestellt, dass beiden Ehepartnern bewusst ist, wie der Güterausgleich im deutschen Recht geregelt wird. Sie haben zudem die Möglichkeit, Vereinbarungen entsprechend ausländischem Recht oder den eigenen Vorstellungen zu treffen. Unsere Rechtsanwälte klären Sie gerne über die deutsche Rechtslage und über die verschiedenen Optionen auf.

Welche Vorteile sind mit einem Ehevertrag verbunden?

Ein Ehevertrag gewährt den Ehepartnern die Kontrolle über ihre Zukunft. Er gibt den Betroffenen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was im Fall einer Scheidung geschehen soll. Auf diese Weise wird zudem das Risiko eines mühsamen und schmerzhaften Scheidungsverfahren minimiert. Mit der Unterstützung eines erfahrenen und qualifizierten Rechtsanwalts lassen sich Vereinbarungen treffen, welche die Interessen beider Parteien wahren. Eine Scheidung ist bereits an sich äußerst belastend. Zu wissen, dass die wesentlichen Rechtsfragen bereits geklärt sind, kann in diesem Fall eine große Erleichterung sein.

Wann ist ein Ehevertrag ungültig?

Eheverträge dürfen nicht in der Absicht geschlossen werden, den wirtschaftlich schwächeren Partner unangemessen zu benachteiligen. So sind einer Abbedingung von Unterhaltszahlungen Grenzen gesetzt, wenn die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen diese problemlos erlaubt. Im Übrigen können Unterhaltszahlungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zu berücksichtigen ist weiterhin, ob der Zugewinn des einen Ehegatten im Verhältnis zum anderen darauf zurückzuführen ist, dass jener die Betreuung der gemeinsamen Kinder und die Haushaltsführung übernommen hat. Im Falle einer unangemessenen oder einseitigen Benachteiligung eines Ehepartners kann der Ehevertrag angefochten werden. Lassen Sie sich daher von einem Rechtsanwalt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre individuellen Möglichkeiten darstellen, um so zu vermeiden, dass sich im Falle seines Einsatzes dessen Nichtigkeit zeigt.

Sind nachträgliche Änderungen am Ehevertrag möglich?

Es ist möglich, nachträgliche Änderungen am Ehevertrag vorzunehmen. Dies ist etwa dann von Relevanz, wenn sich die Lebensumstände oder die persönliche Situation der Ehepartner verändern. Darunter fällt beispielsweise ein erheblicher Anstieg des Einkommens oder eine wesentliche berufliche Neuorientierung. Eine Änderung des Ehevertrages sollte nicht einseitig verfolgt werden. Vielmehr sollten die Anpassungen den veränderten Interessen beider Ehepartner entsprechen. Da es sich auch hierbei um ein kompliziertes Vorhaben handelt, ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass auch der neue Ehevertrag den rec