Niederlassungserlaubnis für Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Niederlassungserlaubnis für Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Sie sind bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und haben sich nun entschlossen, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen?

Eine Niederlassungserlaubnis bietet hier die passende Lösung: Sie gestattet Ihnen, mit Ihren Familienangehörigen in Deutschland für immer zu bleiben. Darüber hinaus haben Sie die Wahl, entweder einer Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer:in oder einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Im Einzelnen können bei der Beantragung allerdings Probleme auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit dem § 9 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz, der als gesetzliche Grundlage für den Erwerb dieses Aufenthaltstitels dient.

Um unsere Mandanten bei der Planung Ihres Aufenthalts in Deutschland zu unterstützen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen entsprechenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im Aufenthaltsrecht als auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung Ihrer Niederlassungserlaubnis und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich gänzlich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

Updated Einbürgerung & Aufenthalt in Deutschland (#39)

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Wir beraten und vertreten Sie bundesweit. Unsere Termine finden online oder telefonisch statt.

Kurzberatung: 109 € (25 Min.)

Erstberatung: 226,10 € (bis 60 Min.)

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter:

1
Wir prüfen, ob wir Ihre Thematik abdecken.
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Wir melden uns mit den nächsten Schritten.
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Danach ist eine Mandatierung möglich, auch kurzfristig.
William B.
2 weeks ago
Herr Christos Sotiri, Anwalt bei der Fa. Schlun & Elseven, hat sehr geduldig und äußerst kompetent meinen Fall bearbeitet, mir alle Ungewissheit genommen, die doch ab und zu einmal aufgrund der Sachlage entstand, und den Fall zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. 1,000 Dank!
Rob H.
1 month ago
As retirees seeking residency permits in Germany we were more than happy with the legal advice and service provided by Schlun & Elseven, and particularly Herr Julian Tillmann who guided us through the process of assembling documentation and submitting our application. Since there is no separate 'Retiree VISA' in Germany, and given the reputation of some Auslanderbehorden for long application timelines, we chose to invest in legal assistance rather than attempt the process on our own. All interaction with Herr Tillman was easily accomplished virtually (email or video chat), and in the end, from the time our application package was submitted, we received our permits in 3 months, which we consider a very good timeframe. We're sure it was in large part due to the comprehensiveness of the documentation provided and Herr Tillman's legal commentary.
shirley B.
1 month ago
They are very efficient and prompt. I will deal with them for all immigration questions.
Safi P.
1 month ago
Excellent service by Mr.Christos Sotiri and the team at large. I higly recommend him without any hesitation.
Melissa P.
1 month ago
Highly recommend Schlun and Elseven and greatly appreciate the services of Christos Sotiri! Our process for visa acquisition went smoothly, and he was always readily available to answer any questions and help us along the way.
Mambo A.
1 month ago
Eine sehr gute Anwaltskanzlei. Ich war von den schnellen Rückmeldungen sehr begeistert. Vielen Dank an Herrn Christos Sotiri für seine umfassende Beratung und Unterstützung beim Verständnis meines Verfahrens. Sehr empfehlenswert! (01.04.2026 - A. Maureen)
Hossein S.
2 months ago
I had a very positive experience with Schlun & Elseven Lawyers, especially with Mr. Jens Schmidt. He and his team supported my family and me throughout our immigration process in Germany. Their communication was always clear, professional, and reliable. They guided us step by step and were always available to answer our questions. Thanks to their support, we successfully received our residence permits, and we truly appreciate their dedication and expertise. I highly recommend Schlun & Elseven to anyone who needs professional legal assistance with immigration matters in Germany. Thank you again to Mr. Jens Schmidt and the entire team for their excellent wor
Baron D.
2 months ago
Christos Sotiri was very professional and thorough in his explanation of the German immigration process with clearly defined paths to citizenship. It really put my mind at ease, knowing what to do and what to expect. There is a lot you need to know, and at the end of the consultation, a summary of what we discussed was provided, making it easy to return and review, if needed. With all this being said, I highly recommend Christos for his excellent legal expertise in immigration matters. Vielen danke!
Terri S.
2 months ago
I enthusiastically endorse and recommend Julie Schafer and Schlun & Elseven for your immigration needs. Julie helped my husband reinstate his German citizenship that he had as a child. She was thorough, knowledgeable, detail oriented and nuanced. I am a lawyer so I am not the best kind of client--impatient and demanding, both--but Julie answered all my questions and helped us stay the course until we received the Certificate of Citizenship from Germany at last. I highly recommend Julie and Schlun & Elseven for all your business and personal needs. You will be singing their praises just like we are!
Monica T.
2 months ago
We worked with Christos Sotiri for our Blue Card and residence permits and it was absolutely great. We had one or two tricky situations that he helped us handle. First when a company lawyer wasn't able to get us the blue card we were expecting and second with helping us navigate a long delay in the application process. We especially appreciated that he took into account our broader goal of staying in Germany long term and advised us ahead of time of what steps we could take and which permit to apply for to make that happen sooner. Would highly recommend working with Christos.
Wei Y.
2 months ago
Frau Mahnke hat mich mit ihrer fachlichen Kompetenz dabei unterstützt, dass die bürokratische Ausländerbehörde meinen Fall zügig bearbeitet hat, sodass ich innerhalb eines Monats die benötigten Karte erhalten konnte. Ich danke Frau Mahnke herzlich für ihre Unterstützung.
raveen R.
2 months ago
I am very happy with the service at Schulz & Elvson. My family reunification visa was processed without any problems or delays. Mr.Amendy handled the case perfectly and made the entire journey very easy for us. I highly recommend for immigration matters.
Praateek G.
3 months ago
I had a very positive experience with Schlun & Elseven regarding my settlement permit application in Germany. From the very beginning, their team demonstrated professionalism, expertise, and a deep understanding of German immigration law. They provided clear guidance throughout the entire process, carefully explained all requirements, and ensured that my documents were properly prepared and submitted. Their communication was always prompt and transparent, which gave me great confidence and peace of mind during what can often be a stressful procedure. Thanks to their legal assistance and structured approach, my settlement permit process went smoothly and efficiently. I truly appreciate their dedication, reliability, and attention to detail. I highly recommend Schlun & Elseven to anyone seeking legal assistance with immigration matters in Germany.
Ranjit P.
3 months ago
I sought legal assistance after my wife’s family reunion visa had been stuck in processing for over a year. Our lawyer, Mr. Christos Sitori, was incredibly helpful throughout the entire process. He guided us clearly and was always responsive to our questions and concerns. Thanks to his help, my wife received her visa within just a few months. I am truly grateful for his help and would highly recommend his services to anyone in need of immigration legal support.
anika W.
3 months ago
Nach zwei gescheiterten Deutschprüfungen nahmen wir Kontakt zu Herrn Sotiri auf. Wir hatten keine einfache Ausgangslage bezüglich eines Visumsantrages auf Eheschließung in Deutschland, fanden aber eine rechtlich einfache Lösung mit einer Hochzeit in Australien. Mein Partner kommt ursprünglich aus Osttimor, sodass eigentlich die Botschaft in Jakarta zuständig gewesen wäre. Aufgrund seines arbeitsrechtlichen Aufenthaltes durfte mein Mann den Antrag, dann auf Ehegattennachzug, in Sydney stellen. Die Kommunikation und Terminvergabe sind hier deutlich besser. Wir haben den Visaantrag am 17.02.2026 beim Generalkonsulat Sydney gestellt. Dazu haben wir u.A. ein Schreiben von Herrn Sotiri und ein medizinisches Attest über meine Gesundheit durch diese Situation eingereicht. Das Visum wurde bereits am 24.02.2026, nach einer Woche, genehmigt. Zuständig war die ABH Düren. Wir danken Herrn Sotiri für die Gespräche, seine Expertise und Unterstützung. Wir würden uns jederzeit wieder an ihn wenden und empfehlen Herrn Sotiri weiter.
Vitalii I.
3 months ago
Christos Sotiri provided me with an exceptional support throughout the entire Aufenthaltstitel process in Germany. His deep understanding of immigration law and his structured, calm approach made every step clear and manageable. He is consistently responsive, reliable, and proactive in addressing potential issues before they arise. Thanks to his expertise, the process moved smoothly and without unnecessary stress. Mr. Sotiri is highly recommended for anyone seeking immigration assistance in Germany.
Paul S.
3 months ago
I couldn’t be more pleased with the assistance I received from Schlun & Elseven. Over the past 18 months they helped me obtain first a Blaue Karte and then later a Niederlassungserlaubnis, making the process smooth and predictable. All communication was friendly, timely, and stress-free. I wholeheartedly recommend them for any immigration legal needs. 02/2026 Edit: Schule & Elseven comes through again! This time they were instrumental in me obtaining citizenship. My application was a bit nonstandard, but with their experience and expertise they were able to petition for a successful outcome.
Yusuf T.
3 months ago
Wir sind mit der Kanzlei Schlun & Elseven und insbesondere mit Frau Rechtsanwältin Laura-Akofa Kalipé außerordentlich zufrieden. Sie hat uns bei der Familienzusammenführung (Visum) über das Generalkonsulat Istanbul begleitet und den gesamten Prozess sehr kompetent, strukturiert und zuverlässig abgewickelt. Die Kommunikation war jederzeit klar, freundlich und professionell. Wir haben uns sehr gut beraten und unterstützt gefühlt, und dank ihrer engagierten Arbeit wurde das Visum erfolgreich erteilt. Vielen Dank für die hervorragende Betreuung – wir können die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.
Aalok G.
3 months ago
Mr. Christos Sotiri’s services were invaluable in pushing along a seemingly stalled family reunification process, to get a National Visa issued for my wife. His legal advice and consistent follow ups helped us get a positive result. He is an experienced attorney, who can answer any questions you have as well as reassure you in a way that reduces your anxieties. I highly recommend his services.
Jason L.
3 months ago
I can't speak highly enough of the work Christos Sotiri did for me and my spouse. He was always responsive and professional, and most importantly, got results: everything went smoothly with the immigration office.
Özgür G.
3 months ago
Overall, I only have good things to share about my experience with Schlun & Elseven. The secretary that reached out to me regarding my questions before and after my first consultation was very kind and quick to reply, for that I am thankful. Mr. Christopher Jonas was the lawyer who supported me regarding my specific case of the job searching visa and regarding my questions on permanent residency in Germany. He was very knowledgeable, fully proficient in English language, and very respectful. I would definitely reach out to them if I require further help and assistance.
Helen W.
3 months ago
I highly recommend Schlun & Elseven Lawyers. Worth every cent. I worked with Christos Sotiri on my immigration case, and it was approved within a month.”
Aman G.
3 months ago
Christos gave me a very brief and detailed explanation of my situation and that had me less tensed about the whole situation. Would definitely recommended a consultation with the team of experts.
Jniedzella N.
4 months ago
I cannot recommend Daniel Schewior and his team highly enough. From the very first consultation, they were professional, knowledgeable, and incredibly supportive throughout my entire case. I came to them expecting a long and complicated process — everything I had read suggested it could take anywhere from two to five years to regain my German citizenship. To my absolute surprise, Mr. Schewior and his team managed to secure my Staatsangehörigkeitsausweis within a year. Their expertise, attention to detail, and clear communication made all the difference. They guided me through every step, answered all my questions, and handled the complexities of the case with confidence and precision. What could have been a stressful, drawn‑out journey turned into a smooth and efficient experience thanks to their outstanding work. If you’re looking for an immigration lawyer who truly knows what they’re doing and genuinely cares about their clients, Daniel Schewior and his team are the ones to trust.
Fared El O.
11 months ago
Dank Kanzlei Schlun&Elseven und besonders Dank Rechtsanwältin Frau Kalipe hat die Familienzusammenführung problemlos geklappt. Ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld viele die seit 2 Jahren oder länger warten ihren Partner nach Deutschland holen zu können. Dank Frau Kalipes Arbeit konnte meine Frau nach der der Hochzeit innerhalb von 8 Monaten nach Deutschland einreisen. Wir wurden zu jederzeit äußerst kompetent beraten und jegliche Rückfragen wurden schnell beantwortet. Besonders hilfreich waren die Tipps die wir im Vorfeld bekommen haben. Alles lief sehr professionell und reibungslos und ich kann nur jedem empfehlen diese Kanzlei zu allen Themen bzgl. Familienzusammenführung zu beauftragen. Vielen herzlichen Dank nochmals an Frau Kalipe für ihre Arbeit!
Daria M.
11 months ago
Bin sehr zufrieden mit der Leistung (Aufenthaltsrecht). Außerdem geht man hier mit Kunden fair um und man kriegt sehr schnell eine Rückmeldung. Kann weiterempfehlen.
KKJ
1 year ago
I had an excellent experience working with Schlun & Elseven Rechtsanwälte on the extension of my permanent residency in Germany. From the outset, their team demonstrated exceptional legal expertise, clear communication, and genuine care for my case. They guided me through each step of the process with professionalism and precision, ensuring that my application was thoroughly prepared and submitted in a timely manner. Their attention to detail, responsiveness, and ability to explain complex legal requirements in an accessible way gave me great peace of mind during what could have been a stressful process. I highly recommend Schlun & Elseven to anyone needing reliable, knowledgeable legal support for immigration, residency or citizenship matters. Their service exceeded my expectations.

Unsere Dienstleistungen

Vertretung im Antragsverfahren
  • Umfassende Beratung zu deutschem Aufenthaltsrecht und Ihren rechtlichen Möglichkeiten
  • Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
  • Beantragung Ihrer Niederlassungserlaubnis
  • Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Ausländerbehörde
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten
Dienstleistungen im Kontext

Niederlassungserlaubnis in Deutschland und unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Grundsätzlich ist zwischen einem dauerhaften und einem befristeten Aufenthaltstitel zu unterscheiden. Während bei einer ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer-Karte), einer Blauen Karte EU oder ähnlichem die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zeitlich begrenzt bleibt, ermöglichen die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. In den §§ 9 und 9a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sind die zuletzt genannten Aufenthaltstitel und die diesbezüglich zu erfüllenden Voraussetzungen normiert.

Sie haben Fragen zu der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU? Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, unsere Anwälte für Aufenthaltsrecht zu kontaktieren

Was ist eine Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der einem Ausländer erteilt wird, um seinen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verfestigen. Durch diese wird Ihnen die Möglichkeit geboten, in Deutschland uneingeschränkt zu leben und zu arbeiten. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt Sie sowohl zur Ausübung einer Beschäftigung als Arbeitnehmer — als auch zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Zudem kommt Ihnen eine Bewegungsfreiheit zu, durch welche eine Ein- und Ausreise jederzeit möglich ist.

Voraussetzungen einer Niederlassungserlaubnis

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gelten grundsätzlich die allgemeinen Voraussetzungen des § 9 AufenthG. Darüber hinaus sind einige Sondervorschriften zu beachten, die für bestimmte Personengruppen und Aufenthaltszwecke vorrangig gelten.

Allgemeine Voraussetzungen nach § 9 AufenthG

Ein Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis besteht, wenn die in § 9 Abs. 2 AufenthG normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Im Folgenden gehen wir im Einzelnen auf diese ein:

Fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis

Der Ausländer muss sich seit bereits fünf Jahren in Deutschland aufhalten und dazu auch berechtigt sein. Erforderlich ist demnach ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel. Ein solcher kann zum Beispiel in Form einer ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer Card), einer Blauen Karte EU oder eines Visums vorliegen.

Für bestimmte Personengruppen gelten hinsichtlich der Aufenthaltsdauer jedoch abweichende Sonderregelungen:

  • Inhaber einer Blauen Karte EU: Die Beantragung der Niederlassungserlaubnis ist bei der Ausübung einer hochqualifizierten Tätigkeit nach bereits 33 Monaten erlaubt. Darüber hinaus ist eine weitere Verkürzung dieses Zeitraums möglich. Die Niederlassungserlaubnis kann bei zusätzlich ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache (B1-Niveau) bereits nach 21 Monaten beantragt werden (vgl. § 18c Abs. 2 AufenthG).
  • Ausländer im Beamtenverhältnis: Besteht bei einem Ausländer ein Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn, kann die Niederlassungserlaubnis nach bereits drei Jahren beantragt werden (§ 19c Abs. 4 AufenthG).
  • Ausländer mit selbstständiger Tätigkeit in Deutschland: Die Beantragung der Niederlassungserlaubnis ist nach § 21 Abs. 4 AufenthG nach drei Jahren möglich.
  • Absolventen einer deutschen Hochschule: Hier besteht die Möglichkeit einer Beantragung nach bereits zwei Jahren (vgl. § 18c Abs. 1 S. 2 AufenthG), wenn der/die Absolvent:in die weiteren in der Norm genannten Voraussetzungen erfüllt.
  • Ehegatten deutscher Staatsbürger: Nach § 28 Abs. 2 AufenthG ist die zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis erforderliche Aufenthaltsdauer auf drei Jahre verkürzt. Dies gilt ebenfalls für Eltern eines minderjährigen ledigen deutschen Kindes und für minderjährige ledige Kinder von Deutschen.
  • Hochqualifizierte Fachkräfte: Solche haben die Möglichkeit, ohne einen vorherigen Mindestaufenthalt einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten (vgl. § 18c Abs. 3 AufenthG).
  • Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 Satz 1 erste Alternative AufenthG: Hier gilt eine erforderliche Aufenthaltsdauer von drei Jahren, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 26 Abs. 3 AufenthG vorliegen.

Zu beachten ist, dass jedes der genannten Fallbeispiele wiederum einige speziellere Voraussetzungen verlangt. Diese bringen wir Ihnen im weiteren Verlauf näher.

Sicherung des Lebensunterhalts

Der Ausländer muss seinen Lebensunterhalt entweder aus eigenen Mitteln oder den Mitteln Dritter, die keine öffentlichen Mittel sind, bestreiten. Jedoch gelten auch hier unter gewissen Voraussetzungen Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen. Zu diesen gehören unter anderem:

  • Studenten,
  • Forscher,
  • Unterhaltspflichtige,
  • die in § 28 Abs. 1 AufenthG genannten Personengruppen,
  • Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten.

Sie fragen sich anhand welcher Kriterien die zuständige Behörde festlegt, ob Sie die erforderlichen Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts vorweisen können? Wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite und erläutern Ihnen, wie die Behörde bei ihren Berechnungen vorgeht und welche Beträge dabei mit angerechnet bzw. ausgelassen werden. Kontaktieren Sie uns persönlich per Telefon, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular.

Leistung von Beiträgen zur Rentenversicherung

Erforderlich ist entweder

  • die Leistung von mindestens 60 Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder
  • der Nachweis von Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung, oder eines Versicherungsunternehmens.

Auch hier gelten für bestimmte Personengruppen Sonderregelungen.

Keine entgegenstehenden Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

Entgegenstehende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind zum Beispiel:

  • Verstöße gegen die Rechtsordnung, insbesondere Strafgesetze.
  • Gefährdungen der staatlichen Sicherheit durch extremistische und terroristische Aktivitäten, z.B. durch Beteiligung an einer terroristischen Organisation bzw. deren Unterstützung.

Die Behörde wägt die privaten Interessen des Ausländers gegen die öffentlichen Interessen ab. Dabei berücksichtigt sie verschiedene Gesichtspunkte:

  • die Schwere oder die Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.
  • die von dem Antragsteller ausgehende Gefahr,
  • die Dauer des bisherigen Aufenthalts,
  • das Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet.

Beschäftigungserlaubnis

Diese Voraussetzung gilt nur für Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist jeder, der eine Beschäftigung i. S. d. § 2 Absatz 2 AufenthG ausübt.

Hier gelten für bestimmte Personengruppen Sonderregelungen. Wenn Sie sich fragen, ob Sie zu einer dieser Personengruppen zugehörig sind, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie in allen Anliegen zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht.

Unbefristete Berufsausübungserlaubnis

Ist für die Ausübung eines bestimmten Berufes eine besondere Erlaubnis vorgeschrieben, so muss ein Ausländer, der diesen Beruf als Selbstständiger oder Beschäftigter ausüben möchte, die erforderliche Erlaubnis besitzen. Solche Berufe sind zum Beispiel:

  • Heilberufe: Mediziner, Psychotherapeuten, Apotheker,
  • Rechtsanwälte,
  • Handwerker,
  • Einzelhandel und Großhandel,
  • Gaststättengewerbe,
  • Bank- und Finanzdienstleister.

Die Erlaubnis muss in der Regel unbefristet vorliegen.

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Erforderlich sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Sprachniveau B1 GER. Eine Ausnahme gilt jedoch bei Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 Satz 1 erste Alternative AufenthG sowie bei Inhabern einer Blauen Karte EU.

Nachgewiesen sind die erforderlichen Sprachkenntnisse in der Regel, wenn der Ausländer:

  • das „Zertifikat Deutsch“ oder den „Deutsch-Test für Zuwanderer“ nach § 17 Abs. 1, Nr. 1 IntV erworben hat,
  • vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg besucht hat,
  • einen Hauptschulabschluss oder einen zumindest gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat,
  • in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt worden ist oder
  • ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule/Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

Wenn die zum Nachweis erforderlichen Zeugnisse bzw. Zertifikate nicht vorliegen, kann ein Sprachtest absolviert werden. Darüber hinaus kann sich die Ausländerbehörde auch im persönlichen Gespräch von den Sprachkenntnissen des Ausländers überzeugen.

Auch gibt es Personengruppen, bei denen unter gewissen Voraussetzungen kein Sprachnachweis erforderlich ist. Dazu gehören z.B. ehemalige Deutsche, die zum Zeitpunkt des Verlusts ihrer Staatsangehörigkeit seit fünf Jahren als Deutsche ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatten (vgl. § 38 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung

Darüber hinaus müssen dem Antragssteller die grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats bekannt sein. Auch hier gelten Ausnahmen. Ein Nachweis dieser Grundkenntnisse muss bei der Erfüllung anderer Voraussetzungen z.B. nicht bei minderjährigen Kindern, ehemaligen Deutschen oder Ausländern mit einer nachgewiesenen körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit gegeben sein.

Ausreichender Wohnraum

Zudem muss sichergestellt sein, dass für den Antragssteller und seine mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen ausreichend Wohnraum gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn:

  • für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen,
  • für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter zur Verfügung stehen und
  • Nebenräume (Küche, Bad, WC) in einem angemessenen Umfang mitbenutzt werden können.

Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres werden bei der Berechnung des für die Familienunterbringung ausreichenden Wohnraumes nicht mitgezählt. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa zehn Prozent ist unschädlich.

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der einem Ausländer erteilt wird, um seinen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verfestigen. Durch diese wird Ihnen die Möglichkeit geboten, in Deutschland uneingeschränkt zu leben und zu arbeiten. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt Sie sowohl zur Ausübung einer Beschäftigung als Arbeitnehmer — als auch zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Zudem kommt Ihnen eine Bewegungsfreiheit zu, durch welche eine Ein- und Ausreise jederzeit möglich ist.

Neben den allgemeinen Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 AufenthG müssen auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG erfüllt sein:

  • Klärung der Identität oder ggf. Staatsangehörigkeit,
  • kein Ausweisungsinteresse,
  • Erfüllung der Passpflicht nach § 3 AufenthG,
  • Sicherung des Lebensunterhalts,
  • Einreise mit einem Visum.

Sondervorschriften für bestimmte Personengruppen

Wie Sie bereits feststellen konnte, gelten oftmals Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen. Um Ihnen einen Überblick über diese Gruppen zu verschaffen, erfolgt nun eine Aufzählung:

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Ausländer- und Aufenthaltsrecht

Rechtsanwalt Samir Muratovic

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Rechtsanwalt Daniel Schewoir

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Jens Schmidt

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Safa Al Hayek

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Rebecca Baltumeit

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Rechtsanwalt Martin Halfmann

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

 Rechtsanwältin Dania Höltershinken

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Laura-Akofa Kalipé

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Sabrina Mahnke

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Viktor Malz, L.L.M.

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

 Rechtsanwältin Laura Melz

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Dominik Müller

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Mariam Sadik

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Celina D. Shannon

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Christos Sotiri

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Julian Tillmann

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

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Konferenzräume

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