Niederlassungserlaubnis für Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Niederlassungserlaubnis für Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Sie sind bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und haben sich nun entschlossen, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen?

Eine Niederlassungserlaubnis bietet hier die passende Lösung: Sie gestattet Ihnen, mit Ihren Familienangehörigen in Deutschland für immer zu bleiben. Darüber hinaus haben Sie die Wahl, entweder einer Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer:in oder einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Im Einzelnen können bei der Beantragung allerdings Probleme auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit dem § 9 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz, der als gesetzliche Grundlage für den Erwerb dieses Aufenthaltstitels dient.

Um unsere Mandanten bei der Planung Ihres Aufenthalts in Deutschland zu unterstützen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen entsprechenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im Aufenthaltsrecht als auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung Ihrer Niederlassungserlaubnis und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich gänzlich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

Updated Einbürgerung & Aufenthalt in Deutschland (#39)

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Kurzberatung: 109 € (25 Min.)

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Schlun & Elseven Rechtsanwälte4.9
Based on 1261 reviews
Louis K.
1 day ago
I can fully recommend the services of this law firm with respect to immigration processes in Germany. Yes, they are expensive, but the quality of the service they provide corresponds to the fees they charge. Their responses to all my requests were fast, efficient and comprehensive. While I am a South African lawyer by profession, Dr. Dominik Müller provided me with excellent guidance on the details of German immigration law. It is encouraging to know one is in such good hands in a foreign jurisdiction. I can fully recommend them. Prof. Dr. Dr. Louis Kotzé
Mel I.
1 week ago
Professional, knowledgeable, punctual service. Excellent follow-up, with concise explications of the complexities of the immigration system.
Gishnu P.
2 weeks ago
I have been extremely satisfied to have Mr. Christos Sotiri for legal support and advice. He took care of various applications with the Ausländeramt in two towns/cities over the years for me and my wife. At every stage, in my experience, he was extremely professional, helpful, thorough and very competent in what he does. I highly appreciate his services as a lawyer over the past couple of years.
Tolga I.
3 weeks ago
Excellent experience with Schlun & Elseven Lawyers. Professional, efficient, and highly supportive throughout my German immigration process. Special thanks to Mr. Samir Muratovic for his exceptional dedication, responsiveness, and result-oriented approach. His guidance made the whole process much easier and gave me great confidence. Highly recommended.
Dr. Fred P.
4 weeks ago
I met with Christos to discuss several issues about German residency requirements. In a short consultation, all of my questions were answered and even more that I hadn't thought of. Christos was very thorough and thoughtful. I highly recommend him.
Olga
4 weeks ago
Our lawyer was Mr. Christos Sotiri. He demonstrated high professional competence and great attention to details when dealing with our case . It was easy to communicate with him, he always replied without delays, was able to explain complicated issues in simple terms. It was a pleasure to work with him. With his help our case was resolved in our favour. We are really grateful.
Maya
4 weeks ago
Christos Sotiri handled our time-sensitive immigration matter with great efficiency and professionalism. He communicated clearly, acted quickly, and gave us confidence throughout a stressful situation. Highly recommended.
Ben Rejeb M.
4 weeks ago
Ich kann die Kanzlei Schlun & Elseven in Düsseldorf, insbesondere Herrn Rechtsanwalt Maximilian Hofer, uneingeschränkt empfehlen. Herr Hofer hat mich während meines gesamten Einbürgerungsverfahrens hervorragend begleitet. Er war jederzeit erreichbar, hat mich regelmäßig über den aktuellen Stand informiert und sich mit großem Engagement für meine Angelegenheit eingesetzt. Auch bei Rückfragen der Behörde hat er schnell und kompetent reagiert und immer eine passende Lösung gefunden. Dank seiner professionellen Unterstützung konnte mein Einbürgerungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Ich habe mich während der gesamten Zeit sehr gut betreut und beraten gefühlt. Vielen Dank an Herrn Hofer und das gesamte Team für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Ich empfehle die Kanzlei gerne weiter.
Tonmoy D.
4 weeks ago
I applied for my permanent residence permit in Germany at the end of last year, but the whole case turned out to be much more complicated than I had expected. The immigration office initially refused to properly consider my application and repeatedly asked me to withdraw it. That was when I reached out to Schlun & Elseven. Christos Sotiri helped me throughout the entire process, handled all communication with the immigration office, and prepared the legal correspondence on my behalf. After months of back and forth, the immigration office reconsidered my case, and my permanent residence permit was approved. It was a long and hectic journey, but in the end everything worked out. Thank you very much for all your support throughout the process!
Catalina De la C.
1 month ago
I had a consultation with this immigration lawyer today, and I was very impressed. He was clearly very knowledgeable, but explained everything in a way that was easy to understand without being condescending or using unnecessarily complex legal language. He was kind, attentive, and took the time to really listen to my questions and concerns. I never felt rushed, and every question I asked was answered thoroughly and thoughtfully. The advice was clear, practical, and gave me confidence in my next steps. Overall, it was an excellent experience, and I would definitely recommend them to anyone looking for an immigration lawyer.
Anisha B.
1 month ago
Professional, sound and reassuring advice from Christos Sotiri. I would recommend him to anyone.
ELİF BİLGE B.
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Agnes N.
1 month ago
Lawyer Christos offered very good advice to my problem. i just pray that the next steps work out. but i was satisfied and happy with his explanation. Thank you.
Suvd B.
1 month ago
My case was handled professionally and successfully. I received all the support I needed and my lawyer, dr. Christos Sotiri, worked very well. I am so happy that I found S&E and I would recommend their services to anyone who needs a good lawyer.
Kiran M.
2 months ago
The consultation with Christos Sotiri was extremely insightful and efficient.
Arifa Aktar J.
2 months ago
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Christina D.
2 months ago
I am new to Germany from the United States and Christos was very prompt to give me detailed information and potential solutions to the issue i was facing with being issued the incorrect document from the immigration office.
Ivana R.
2 months ago
Excellent experience! Lawyer Mr. Christos Sotiri speaks fluent Englsih and easens communication. It was really pleasant and comfortable experience. You can ask any question or express any concern. He did homework and gave great tips! Highly recommended and will return again!
Raja K.
2 months ago
A big thanks to Schlun & Elseven Lawyers, I worked with Mr. Tillmann on a business immigration matter — a self-employment residence permit under §21 — and I couldn’t be happier with the outcome. My case wasn’t straightforward; an earlier business-plan assessment had gone against me, so a positive result was far from guaranteed. Mr. Tillmann found the right legal route, and got my application accepted, securing a three-year permit. What stood out just as much as the result was how he worked: clear communication at every step, genuine efficiency, and complete transparency on fees. He kept everything within the hours we’d agreed, with no surprise costs. He turned a stressful, uncertain situation into a smooth process. I wouldn’t hesitate to recommend him to anyone facing a business or immigration law matter, and he’ll be my first call for anything similar in the future. Highly recommended.
George Kum N.
2 months ago
I want to thank Christos Sotiri of Schlun & Elseven Lawyers,you were professional and your counsel was very helpful, thank you
Karen R.
2 months ago
Working with Daniel Schewior was a pleasure. He was incredibly helpful and supportive in guiding my son and me through the process of obtaining our dual citizenship. Daniel is extremely professional, knowledgeable, and patient. I highly recommend Daniel to anyone needing an immigration attorney in Germany.
Mahsa S.
3 months ago
Samir Muratovic was very helpful, informative, and supportive during my appointment. Samir Muratovic explained everything clearly, answered my questions thoroughly, and made me feel comfortable throughout the discussion. I greatly appreciated Samir Muratovic's professionalism, patience, and genuine willingness to help
Jasmin H.
3 months ago
Mr. Christos is very professional and helpful. He provided clear and practical advice, and the consultation was very valuable for my situation. I would definitely recommend him.
Ben C.
3 months ago
On two separate occasions Schlun & Elseven supported me, specifically Christos Sotiri, helped me navigate the visa process. Christos provided a reassuring presence, he answered every question promptly, helped me navigate difficult situations, and gave me a peace of mind that I will be eternally grateful for. I will certainly be recommending their services to anyone in a similar situation, and whether you contract their direct support or not, they are an invaluable resource to anyone navigating immigration in Germany. And if you have the opportunity to work with them directly, I say take it. I know it can be daunting when you first set out to look online for resources and support you can trust, but I can give them my full-fledged endorsement.
Rob H.
3 months ago
SE (attorney was Mr. Hofer) responded within a day of my online request, and a free online consultation occurred a couple of days after my initial inquiry. The explanations covering the history of the law, the required documents, the likelihood of a successful outcome, and the timeline were all in sufficient detail and clear. Easy to recommend.

Unsere Dienstleistungen

Vertretung im Antragsverfahren
  • Umfassende Beratung zu deutschem Aufenthaltsrecht und Ihren rechtlichen Möglichkeiten
  • Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
  • Beantragung Ihrer Niederlassungserlaubnis
  • Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Ausländerbehörde
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten
Dienstleistungen im Kontext

Niederlassungserlaubnis in Deutschland und unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Grundsätzlich ist zwischen einem dauerhaften und einem befristeten Aufenthaltstitel zu unterscheiden. Während bei einer ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer-Karte), einer Blauen Karte EU oder ähnlichem die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zeitlich begrenzt bleibt, ermöglichen die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. In den §§ 9 und 9a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sind die zuletzt genannten Aufenthaltstitel und die diesbezüglich zu erfüllenden Voraussetzungen normiert.

Sie haben Fragen zu der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU? Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, unsere Anwälte für Aufenthaltsrecht zu kontaktieren

Was ist eine Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der einem Ausländer erteilt wird, um seinen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verfestigen. Durch diese wird Ihnen die Möglichkeit geboten, in Deutschland uneingeschränkt zu leben und zu arbeiten. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt Sie sowohl zur Ausübung einer Beschäftigung als Arbeitnehmer — als auch zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Zudem kommt Ihnen eine Bewegungsfreiheit zu, durch welche eine Ein- und Ausreise jederzeit möglich ist.

Voraussetzungen einer Niederlassungserlaubnis

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gelten grundsätzlich die allgemeinen Voraussetzungen des § 9 AufenthG. Darüber hinaus sind einige Sondervorschriften zu beachten, die für bestimmte Personengruppen und Aufenthaltszwecke vorrangig gelten.

Allgemeine Voraussetzungen nach § 9 AufenthG

Ein Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis besteht, wenn die in § 9 Abs. 2 AufenthG normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Im Folgenden gehen wir im Einzelnen auf diese ein:

Fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis

Der Ausländer muss sich seit bereits fünf Jahren in Deutschland aufhalten und dazu auch berechtigt sein. Erforderlich ist demnach ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel. Ein solcher kann zum Beispiel in Form einer ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer Card), einer Blauen Karte EU oder eines Visums vorliegen.

Für bestimmte Personengruppen gelten hinsichtlich der Aufenthaltsdauer jedoch abweichende Sonderregelungen:

  • Inhaber einer Blauen Karte EU: Die Beantragung der Niederlassungserlaubnis ist bei der Ausübung einer hochqualifizierten Tätigkeit nach bereits 33 Monaten erlaubt. Darüber hinaus ist eine weitere Verkürzung dieses Zeitraums möglich. Die Niederlassungserlaubnis kann bei zusätzlich ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache (B1-Niveau) bereits nach 21 Monaten beantragt werden (vgl. § 18c Abs. 2 AufenthG).
  • Ausländer im Beamtenverhältnis: Besteht bei einem Ausländer ein Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn, kann die Niederlassungserlaubnis nach bereits drei Jahren beantragt werden (§ 19c Abs. 4 AufenthG).
  • Ausländer mit selbstständiger Tätigkeit in Deutschland: Die Beantragung der Niederlassungserlaubnis ist nach § 21 Abs. 4 AufenthG nach drei Jahren möglich.
  • Absolventen einer deutschen Hochschule: Hier besteht die Möglichkeit einer Beantragung nach bereits zwei Jahren (vgl. § 18c Abs. 1 S. 2 AufenthG), wenn der/die Absolvent:in die weiteren in der Norm genannten Voraussetzungen erfüllt.
  • Ehegatten deutscher Staatsbürger: Nach § 28 Abs. 2 AufenthG ist die zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis erforderliche Aufenthaltsdauer auf drei Jahre verkürzt. Dies gilt ebenfalls für Eltern eines minderjährigen ledigen deutschen Kindes und für minderjährige ledige Kinder von Deutschen.
  • Hochqualifizierte Fachkräfte: Solche haben die Möglichkeit, ohne einen vorherigen Mindestaufenthalt einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten (vgl. § 18c Abs. 3 AufenthG).
  • Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 Satz 1 erste Alternative AufenthG: Hier gilt eine erforderliche Aufenthaltsdauer von drei Jahren, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 26 Abs. 3 AufenthG vorliegen.

Zu beachten ist, dass jedes der genannten Fallbeispiele wiederum einige speziellere Voraussetzungen verlangt. Diese bringen wir Ihnen im weiteren Verlauf näher.

Sicherung des Lebensunterhalts

Der Ausländer muss seinen Lebensunterhalt entweder aus eigenen Mitteln oder den Mitteln Dritter, die keine öffentlichen Mittel sind, bestreiten. Jedoch gelten auch hier unter gewissen Voraussetzungen Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen. Zu diesen gehören unter anderem:

  • Studenten,
  • Forscher,
  • Unterhaltspflichtige,
  • die in § 28 Abs. 1 AufenthG genannten Personengruppen,
  • Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten.

Sie fragen sich anhand welcher Kriterien die zuständige Behörde festlegt, ob Sie die erforderlichen Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts vorweisen können? Wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite und erläutern Ihnen, wie die Behörde bei ihren Berechnungen vorgeht und welche Beträge dabei mit angerechnet bzw. ausgelassen werden. Kontaktieren Sie uns persönlich per Telefon, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular.

Leistung von Beiträgen zur Rentenversicherung

Erforderlich ist entweder

  • die Leistung von mindestens 60 Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder
  • der Nachweis von Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung, oder eines Versicherungsunternehmens.

Auch hier gelten für bestimmte Personengruppen Sonderregelungen.

Keine entgegenstehenden Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

Entgegenstehende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind zum Beispiel:

  • Verstöße gegen die Rechtsordnung, insbesondere Strafgesetze.
  • Gefährdungen der staatlichen Sicherheit durch extremistische und terroristische Aktivitäten, z.B. durch Beteiligung an einer terroristischen Organisation bzw. deren Unterstützung.

Die Behörde wägt die privaten Interessen des Ausländers gegen die öffentlichen Interessen ab. Dabei berücksichtigt sie verschiedene Gesichtspunkte:

  • die Schwere oder die Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.
  • die von dem Antragsteller ausgehende Gefahr,
  • die Dauer des bisherigen Aufenthalts,
  • das Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet.

Beschäftigungserlaubnis

Diese Voraussetzung gilt nur für Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist jeder, der eine Beschäftigung i. S. d. § 2 Absatz 2 AufenthG ausübt.

Hier gelten für bestimmte Personengruppen Sonderregelungen. Wenn Sie sich fragen, ob Sie zu einer dieser Personengruppen zugehörig sind, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie in allen Anliegen zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht.

Unbefristete Berufsausübungserlaubnis

Ist für die Ausübung eines bestimmten Berufes eine besondere Erlaubnis vorgeschrieben, so muss ein Ausländer, der diesen Beruf als Selbstständiger oder Beschäftigter ausüben möchte, die erforderliche Erlaubnis besitzen. Solche Berufe sind zum Beispiel:

  • Heilberufe: Mediziner, Psychotherapeuten, Apotheker,
  • Rechtsanwälte,
  • Handwerker,
  • Einzelhandel und Großhandel,
  • Gaststättengewerbe,
  • Bank- und Finanzdienstleister.

Die Erlaubnis muss in der Regel unbefristet vorliegen.

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Erforderlich sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Sprachniveau B1 GER. Eine Ausnahme gilt jedoch bei Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 Satz 1 erste Alternative AufenthG sowie bei Inhabern einer Blauen Karte EU.

Nachgewiesen sind die erforderlichen Sprachkenntnisse in der Regel, wenn der Ausländer:

  • das „Zertifikat Deutsch“ oder den „Deutsch-Test für Zuwanderer“ nach § 17 Abs. 1, Nr. 1 IntV erworben hat,
  • vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg besucht hat,
  • einen Hauptschulabschluss oder einen zumindest gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat,
  • in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt worden ist oder
  • ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule/Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

Wenn die zum Nachweis erforderlichen Zeugnisse bzw. Zertifikate nicht vorliegen, kann ein Sprachtest absolviert werden. Darüber hinaus kann sich die Ausländerbehörde auch im persönlichen Gespräch von den Sprachkenntnissen des Ausländers überzeugen.

Auch gibt es Personengruppen, bei denen unter gewissen Voraussetzungen kein Sprachnachweis erforderlich ist. Dazu gehören z.B. ehemalige Deutsche, die zum Zeitpunkt des Verlusts ihrer Staatsangehörigkeit seit fünf Jahren als Deutsche ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatten (vgl. § 38 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung

Darüber hinaus müssen dem Antragssteller die grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats bekannt sein. Auch hier gelten Ausnahmen. Ein Nachweis dieser Grundkenntnisse muss bei der Erfüllung anderer Voraussetzungen z.B. nicht bei minderjährigen Kindern, ehemaligen Deutschen oder Ausländern mit einer nachgewiesenen körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit gegeben sein.

Ausreichender Wohnraum

Zudem muss sichergestellt sein, dass für den Antragssteller und seine mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen ausreichend Wohnraum gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn:

  • für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen,
  • für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter zur Verfügung stehen und
  • Nebenräume (Küche, Bad, WC) in einem angemessenen Umfang mitbenutzt werden können.

Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres werden bei der Berechnung des für die Familienunterbringung ausreichenden Wohnraumes nicht mitgezählt. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa zehn Prozent ist unschädlich.

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der einem Ausländer erteilt wird, um seinen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verfestigen. Durch diese wird Ihnen die Möglichkeit geboten, in Deutschland uneingeschränkt zu leben und zu arbeiten. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt Sie sowohl zur Ausübung einer Beschäftigung als Arbeitnehmer — als auch zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Zudem kommt Ihnen eine Bewegungsfreiheit zu, durch welche eine Ein- und Ausreise jederzeit möglich ist.

Neben den allgemeinen Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 AufenthG müssen auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG erfüllt sein:

  • Klärung der Identität oder ggf. Staatsangehörigkeit,
  • kein Ausweisungsinteresse,
  • Erfüllung der Passpflicht nach § 3 AufenthG,
  • Sicherung des Lebensunterhalts,
  • Einreise mit einem Visum.

Sondervorschriften für bestimmte Personengruppen

Wie Sie bereits feststellen konnte, gelten oftmals Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen. Um Ihnen einen Überblick über diese Gruppen zu verschaffen, erfolgt nun eine Aufzählung:

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Ausländer- und Aufenthaltsrecht

Rechtsanwalt Samir Muratovic

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Rechtsanwalt Daniel Schewoir

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Jens Schmidt

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Safa Al Hayek

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Rebecca Baltumeit

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Rechtsanwalt Martin Halfmann

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

 Rechtsanwältin Dania Höltershinken

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Laura-Akofa Kalipé

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Sabrina Mahnke

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Viktor Malz, L.L.M.

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

 Rechtsanwältin Laura Melz

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Dominik Müller

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Mariam Sadik

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Celina D. Shannon

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Christos Sotiri

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Julian Tillmann

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Standorte & Bürozeiten

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24h Kontakt: 0221 93295960
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Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

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