Rechtsanwältin Viktoria Paßmann ist bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB im Familienrecht tätig. Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere Kindschaftssachen, Gewaltschutzverfahren, Scheidungen sowie familienrechtliche Fälle mit internationalem Bezug.
Familienrechtliche Verfahren betreffen häufig zentrale Lebensbereiche wie das Verhältnis zu den Kindern, finanzielle Folgen einer Trennung und den Schutz vor häuslicher Gewalt. Rechtsanwältin Paßmann berät und vertritt Mandanten in diesen Bereichen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Umgangsrecht und elterliche Sorge
Kindschaftssachen gehören zu den persönlichsten und zugleich konfliktträchtigsten Bereichen des Familienrechts. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht abstrakte Rechtsfragen, sondern die konkrete Lebensrealität von Kindern und Eltern in oft belastenden Trennungssituationen.
Rechtsanwältin Paßmann vertritt Eltern in Verfahren zum Sorgerecht und Umgangsrecht, insbesondere bei Fragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der gemeinsamen oder alleinigen elterlichen Sorge sowie bei der Ausgestaltung von Umgangsregelungen. Sie begleitet sowohl einvernehmliche Lösungen als auch streitige gerichtliche Verfahren.
Dabei geht es regelmäßig um mehr als rechtliche Positionen: Es geht um Stabilität im Alltag der Kinder, um verlässliche Beziehungen zu beiden Elternteilen und darum, tragfähige Lösungen zu finden, die Belastungen für alle Beteiligten möglichst reduzieren. Das Kindeswohl bildet dabei stets den zentralen Maßstab ihrer Arbeit.
Abstammungsrecht
Im Abstammungsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Paßmann zu Vaterschaftsanerkennungen und -anfechtungen sowie in Adoptionsverfahren. Dies umfasst die rechtliche Einordnung, die prozessuale Begleitung sowie die Klärung der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung vor dem Familiengericht.
Fragen der Abstammung haben weitreichende Auswirkungen auf die rechtliche Stellung des betroffenen Kindes. Rechtsanwältin Paßmann berät daher umfassend zu den rechtlichen Konsequenzen einer bestehenden, anerkannten oder angefochtenen Abstammung sowie zu den Wirkungen einer Adoption.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch auf den Auswirkungen auf die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes, insbesondere in Konstellationen mit internationalem Bezug. Mandanten werden hierbei sowohl zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen als auch zu den verfahrensrechtlichen und praktischen Folgen umfassend beraten.
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Im Unterhaltsrecht berät sie zu Kindes- und Ehegattenunterhalt. Dazu gehören die Prüfung der Leistungsfähigkeit, die Berechnung nach den einschlägigen Leitlinien sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Auch die Abänderung bestehender Unterhaltstitel gehört zum Tätigkeitsbereich.
Gewaltschutzverfahren
Gewaltschutzverfahren gehören zu den besonders dringlichen und sensiblen Bereichen des Familienrechts. Sie betreffen Situationen, in denen Menschen Schutz vor Übergriffen, Bedrohungen oder anhaltender Belästigung benötigen – häufig in einer ohnehin stark belasteten persönlichen Ausnahmesituation.
Rechtsanwältin Paßmann vertritt Betroffene häuslicher Gewalt im Rahmen von Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und setzt sich konsequent für deren Schutz und Sicherheit ein. Ziel ist es, schnell und wirksam gerichtliche Schutzanordnungen zu erwirken, um weitere Übergriffe zu verhindern und akute Gefährdungslagen zu beenden.
Zum Tätigkeitsbereich gehören insbesondere Kontakt- und Näherungsverbote, Wohnungszuweisungen sowie die gerichtliche Durchsetzung und Kontrolle bestehender Schutzanordnungen. Dabei wird deutlich gemacht, dass Gewaltschutz nicht auf körperliche Gewalt beschränkt ist, sondern auch psychische Gewalt, Bedrohungen, Nachstellungen und digitale Belästigung umfasst.
Rechtsanwältin Paßmann begleitet ihre Mandanten in dieser belastenden Situation entschlossen und mit klarem Fokus auf effektiven Schutz – auch in enger Abstimmung mit Polizei, Jugendämtern und Beratungsstellen, soweit erforderlich.
Scheidungsangelegenheiten
Im Rahmen von Scheidungsverfahren berät sie zu den rechtlichen Folgen der Trennung, insbesondere zu Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie zur Vermögensauseinandersetzung. Ziel ist sowohl die Entwicklung einvernehmlicher Lösungen als auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, wenn erforderlich.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im internationalen Familienrecht. Dies umfasst Fragen der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts sowie der Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Besondere Bedeutung haben grenzüberschreitende Kindschaftssachen, insbesondere Verfahren nach dem Haager Übereinkommen zur internationalen Kindesentführung sowie internationale Umgangs- und Sorgerechtskonflikte.
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