Wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt werden, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, sich gegen den/die Täter/in zur Wehr zu setzen. Zum einen kommt die Erstattung einer Anzeige in Betracht. Der/Die Täter/in muss dann mit einer Festnahme und der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen, das in einer Verurteilung münden kann. Daneben oder anstelle dessen können auch zivilrechtliche Maßnahmen, wie die Beantragung einer einstweiligen Verfügung beim Familiengericht, ergriffen werden. Diese Verfügung verbietet dem Täter bzw. der Täterin, sich Ihnen zu nähern, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen und Ihre Wohnung zu betreten. Im Falle eines Verstoßes kann ein Ordnungsgeld bzw. eine Ordnungshaft angeordnet werden. Für erlittene Verletzungen können u.U. Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Um die Situation richtig einschätzen und angemessene Schritte ergreifen zu können, ist es daher ratsam, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
Unsere Anwälte verfügen sowohl über die Fachkompetenz als auch das notwendige Einfühlungsvermögen, um Sie in dieser emotional fordernden Situation zu unterstützen und umgehend Ihren Schutz zu erwirken. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bezüglich des Ablaufs des Scheidungsverfahrens. Auch in allen anderen familienrechtlichen Belangen stehen unsere Anwälte für Familienrecht Ihnen zur Verfügung. Wünschen Sie eine persönliche Rechtsberatung oder benötigen Sie akute Hilfe, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.