Rechtsbeistand im Scheidungsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Rechtsbeistand im Scheidungsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Eine Scheidung stellt für die meisten Betroffenen nicht nur eine emotional belastende Erfahrung dar, sondern auch eine erhebliche juristische Herausforderung. Entscheidet sich ein Ehepaar zu trennen, gilt es eine Reihe von rechtlichen Fragen zu beantworten – zum einen in Bezug auf das Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, zum anderen auf die Teilung des gemeinsamen Vermögens. Besonders wichtig dabei: Wie wirkt sich die Scheidung auf die Steuern, das Erbrecht und den gemeinsamen Mietvertrag aus?

Um unseren Mandanten die benötigte Klarheit zu verschaffen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Familienrecht verfügen über eine ausgezeichnete Expertise im deutschen ebenso wie im internationalen Scheidungsrecht und über das notwendige Einfühlungsvermögen, um diese emotional fordernde Situation für Sie und Ihre Familie so angenehm wie möglich zu gestalten. Ganz gleich, welches familienrechtliche Anliegen es zu lösen gilt, wir sind für Sie stets da – vom ersten Beratungsgespräch bis zur Rechtskraft der Scheidung.

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Rechtsbeistand im Scheidungsrecht

Vertretung im Scheidungsverfahren
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten

  • Kosten
Expertise
Mediation | Außergerichtliche Einigung

Vorbereitung der Scheidung

Bevor ein Antrag auf Scheidung eingereicht wird, sollten die Parteien die notwendigen Vorkehrungen treffen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Beziehung schon seit längerem angespannt ist. Vor allem, wenn Sie befürchten, dass Ihr Ehepartner Ihnen Vermögenswerte entziehen könnte, sollten Sie aktiv werden.

In diesem Zusammenhang ist es ratsam, sich einen Überblick über das Vermögen Ihrer Familie und Ihres Ehepartners zu verschaffen. Wir empfehlen, relevante Belege, Unterlagen und Dokumente aufzubewahren.

Nach der Trennung haben Sie einen Auskunftsanspruch, wenn Sie einen Unterhaltsanspruch geltend machen wollen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Bereitschaft, Einblick in die eigenen finanziellen Verhältnisse zu gewähren, oft nicht vorhanden ist, sodass ein Anwalt den Auskunftsanspruch durchsetzen muss.

Dokumentation ist das Entscheidende

Aus diesem Grund sollten Sie Kopien Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, die drei letzten Steuerbescheide, relevante Konten, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Darlehnsverbindlichkeiten, notarielle Verträge und andere relevante Dokumente zusammenstellen. Außerdem empfehlen wir, den Mietvertrag und den Nachweis der Kaution zu sichern, wenn Sie eine Immobilie mieten.

Wenn Sie Ihrem Ehepartner eine Vollmacht für Ihr Bankkonto erteilt haben, sollten Sie diese so schnell wie möglich widerrufen, indem Sie sich mit der jeweiligen Bank in Verbindung setzen.

Nach den oben genannten Schritten sollten Sie Ihrem Ehepartner unmissverständlich mitteilen, dass Sie die Ehe als gescheitert betrachten. Es ist ratsam, dies auch schriftlich zu dokumentieren, zum Beispiel durch einen Anwalt. Nur so kann verhindert werden, dass Ihr Ehepartner bei Einreichung des Scheidungsantrags bestreitet, dass ein Trennungsjahr verstrichen ist, was eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist.

Vollstreckung einer Scheidung nach deutschem Recht

Die Beendigung einer Ehe wird durch ein Scheidungsurteil vollzogen. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt diese Entscheidung in § 1564 ff. Eine Ehe gilt demnach als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.

Dazu müssen die ehemaligen Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft in jeder Hinsicht auflösen. In der Regel zieht einer der Ehegatten aus. Ist dies jedoch nicht möglich, muss eine räumliche Trennung in der gemeinsamen Wohnung vorgenommen werden.

Entscheidend ist, dass aus einem Haushalt zwei werden (vgl. BGH-Urteil v. 14.6.1978 – IV ZR 164/77 (Düsseldorf)). Dies bedeutet zum Beispiel, dass für den anderen Ehegatten keine Versorgungsaufgaben im Haushalt, wie einkaufen, Wäsche waschen oder kochen, übernommen werden dürfen. Darüber hinaus müssen Absprachen getroffen werden, zur Nutzung von gemeinsamen Räumen wie Küche oder Bad. Dies sollte vorzugsweise schriftlich festgehalten werden. Unsere Anwälte für Scheidungsrecht unterstützen Sie dabei.

Genaue Bedingungen für die Scheidung: Eine gesicherte Ehe

Entscheidend ist, dass das deutsche Recht grundsätzlich nur dann die Möglichkeit der Scheidung vorsieht, wenn die Ehe gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 BGB). Dieses Scheitern liegt vor, wenn keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass diese wiederhergestellt werden kann (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Dies gilt vor allem dann, wenn das Paar nicht mehr zusammenlebt (§ 1567 Abs.1 BGB). Auf diese Weise kann eine gescheiterte Ehe nachgewiesen werden, insbesondere wenn ein Ehegatte die Scheidung wünscht, während der andere an der Ehe festhalten will.

Bitte beachten Sie, dass im Streitfall eine Ehe erst dann unstreitig als gescheitert gilt, wenn die (ehemaligen) Ehegatten drei Jahre lang getrennt gelebt haben (§ 1566 Abs. 1 BGB).

Diese Überlegung kann jedoch in bestimmten Fällen widerlegt werden. Auch wenn der andere Ehegatte dies bestreitet, kann es möglich sein, die Scheidung früher als drei Jahre durchzuführen. Dies erfordert eine ausführliche Darstellung vor Gericht durch einen im Scheidungsrecht erfahrenen Anwalt.

Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung oder Haus muss jedoch gut durchdacht sein, da dieser Akt mehrere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Vor allem wenn Kinder betroffen sind, kann ein Auszug ohne diese später Auswirkungen auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder sogar das Sorgerecht haben. Daher sollte dieser Schritt sorgfältig überlegt werden.

Außerdem stellt sich die Frage, welcher Ehegatte die ehemals gemeinsame Wohnung oder das Haus weiterhin nutzen darf. Zieht ein Ehegatte aus und zeigt keine ernsthafte Absicht zurückzukehren, wird unwiderruflich davon ausgegangen, dass dieser sein Nutzungsrecht an den anderen Ehegatten abtritt. Vor dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung sollte daher eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt in Anspruch genommen werden.

Folgen einer Scheidung

Nach einer Scheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ehegatten- und Kindesunterhalt vom ehemaligen Ehepartner zu verlangen. In der Praxis führt die Ermittlung der genauen Kosten oft zu Problemen, die von einem Anwalt gelöst werden müssen. Unsere Experten für Scheidungsrecht helfen Ihnen bei der Ausarbeitung des Versorgungsausgleichs, der vom deutschen Familiengericht durchgeführt wird.

Sind Kinder involviert, werden Fragen des Sorgerechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts für Sie relevant. Insbesondere die Fragen, die für die Zukunft der Kinder entscheiden sind, sollten sorgfältig geprüft werden.

Entscheidend sollte immer das Wohl der Kinder sein, weshalb die Eltern versuchen sollten, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Rechtsberatung durch einen erfahrenen Anwalt ebnet den Eltern den Weg zu Ergebnissen, die dem Wohl der Kinder dienen.

Als Folge der Scheidung wird das Vermögen der ehemaligen Ehegatten neu aufgeteilt. Die Aufteilung dieses Vermögens hängt davon ab, ob die ehemaligen Ehegatten in einer der folgenden Formen des Güterstandes gelebt haben:

  • Zugewinngemeinschaft (§1363 BGB, was in der Regel der Fall ist, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben),
  • Gütertrennungsregime (§1414 BGB) oder
  • Gütergemeinschaft (§1415 BGB, wenn dies in einem Ehevertrag vereinbart wurde).

Wie das Vermögen im Einzelfall aufgeteilt wird, hängt vom jeweiligen Güterstand ab, da dieser unterschiedlich geregelt ist. Um sicherzustellen, dass Sie erhalten, was Ihnen zusteht, ist es ratsam, sich mit unseren Anwälten zu beraten.

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