Steuerbescheid: Wie Sie richtig Einspruch einlegen

Ihr Rechtsanwalt für Steuerrecht

Steuerbescheid: Wie Sie richtig Einspruch einlegen

Ihr Rechtsanwalt für Steuerrecht

Fehlerhafte bzw. strittige Steuerbescheide sind keine Seltenheit. Zum Glück müssen Verwaltungsakte wie der Steuerbescheid nicht hingenommen werden. Sollten Sie Ihren Steuerbescheid erhalten und festgestellt haben, dass dieser fehlerhaft ist oder dass Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, besteht zunächst die Möglichkeit, den Steuerstreit außergerichtlich durch einen Einspruch gegen den Steuerbescheid zu klären. Bleibt dieser erfolglos, können Sie mit anwaltlicher Unterstützung eine Klage bei dem Finanzgericht einreichen, um die Entscheidung des Finanzamts nochmals überprüfen zu lassen. Ein Vorgehen, das allerdings eine solide Kenntnis des Steuerrechts ebenso wie der aktuellen Rechtsprechung voraussetzt.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Ganz gleich, ob es bei Ihrem Anliegen um die Anfechtung eines fehlerhaften Steuerbescheides oder die Selbstanzeige im Falle von Steuerhinterziehung geht – unsere Anwälte für Steuerrecht stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie umfassend. Sollten Sie eine fachkundige Unterstützung in einer Steuerstreitigkeit benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da.

You are here: Home » Rechtsanwalt für Steuerrecht » Steuerstreitigkeiten: Wie Sie rechtlich vorgehen sollten

Google Rating | Based on 419 Reviews

Unsere Dienstleistungen rund ums Steuerrecht

Rechtsbeistand im Falle von Steuerstreitigkeiten
Prävention
  • Prüfung und Optimierung Ihrer Steuererklärung
  • Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung
Weitere Dienstleistungen im Kontext

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Sind die Steuerbehörden – entgegen Ihrer Meinung – der Ansicht, dass Sie oder Ihr Unternehmen nicht die erforderlichen Steuerzahlungen geleistet haben, haben Sie die Möglichkeit, einen Einspruch bei Ihrem Finanzamt einzulegen (vgl. § 347 Abgabeordnung). Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn der Steuerbescheid – z.B. aufgrund eines Zahlendrehers oder einer unrichtigen Übernahme der Daten seitens des Finanzamtes – fehlerhaft ist. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beläuft sich in der Regel auf einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids. Der Einspruch muss dabei schriftlich eingereicht werden. Eine genaue Begründung ist zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht erforderlich.

Sofern das Finanzamt zur Prüfung Ihres Anliegens keine weiteren Informationen fordert, muss es im nächsten Schritt den Bescheid sorgfältig prüfen und eine Entscheidung treffen. Die Einreichung eines Einspruchs kann daher dazu führen, dass das Finanzamt einen Fehler anerkennt und Ihren Einspruch akzeptiert. In einem solchen Fall werden Sie z.B. durch die Zusendung eines neuen Steuerbescheids (Abhilfebescheid) darüber informiert, dass der alte/fehlerhafte Bescheid korrigiert bzw. geändert wurde, sodass das Einspruchsverfahren als erledigt zu betrachten ist. Wenn das Finanzamt Ihrem Einspruch nicht stattgibt und das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren somit ohne Erfolg bleibt, kann die Angelegenheit jedoch auch vor das Finanzgericht gebracht werden. Auch für die Einreichung der Klage gilt in der Regel eine Frist von einem Monat.

Insbesondere während des gerichtlichen Verfahrens kann eine professionelle Rechtsberatung entscheidend sein. Gerne stehen Ihnen daher die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven unterstützend zur Seite. Wir beraten Sie vor sowie während des Verfahrens und haben dabei stets Ihre Rechte sowie Pflichten im Blick. So beraten unsere Anwälte für Steuerrecht Sie auch im Falle dessen, dass die von Ihnen in der Steuererklärung oder im Verfahren gemachten Angaben falsch sind. Das Zurückhalten solch wichtiger Informationen kann zu weiteren rechtlichen Problemen führen, die es zu vermeiden gilt.

Aussetzung der Vollziehung

Bei Einlegung des Einspruchs gegen den Steuerbescheid stellt sich oftmals zugleich die Frage, ob dennoch die Pflicht besteht, die Steuern zu zahlen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen sich der Betroffene darüber sicher ist, dass er eine Erstattung erhält. Die Pflicht zur Zahlung der Steuern bleibt unabhängig von den Bedenken des Betroffenen dennoch bestehen. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn neben der Einlegung des Einspruchs nicht zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wurde. Das Finanzamt stimmt diesem Antrag sodann zu, wenn es nach Sichtung der Unterlagen festgestellt hat, dass der Steuerbescheid tatsächlich fehlerhaft ist. Über die genaue Summe der Aussetzung werden Sie nach der Prüfung des Finanzamtes von diesem informiert. Bedenken Sie dabei, dass dennoch die Pflicht zur Zahlung eines Teilbetrags bestehen bleiben kann.

Einreichung einer Klage vor dem Finanzgericht

Verfahrensfehler sind ein häufiger Grund, weswegen viele Klagen aufgrund von Unzulässigkeit vom Finanzgericht abgewiesen werden. Dazu gehören auch Sachverhalte, die aufgrund ihrer Faktenlage gute Erfolgsaussichten gehabt hätten. Solche Verfahrensfehler können sich auf die Vorlage von Beweismitteln, die Beantragung der Aussetzung der Vollstreckung und die Angaben in der Klageschrift beziehen. Unsere Anwälte für Steuerrecht sorgen dafür, dass Ihr Verfahren nicht aufgrund von Verfahrensfehlern scheitert. Mit dem richtigen Plan und der richtigen Vorbereitung führen unsere Anwälte Sie vor Gericht zum Erfolg.

Ein Steuerstreit kann bis vor den Bundesfinanzhof in München gehen. Dort prüfen die Richter, ob die Entscheidungen der Vorinstanzen in der Rechtsanwendung stimmig sind. Der Bundesfinanzhof ist das Revisionsgericht und verhandelt alle Fälle, die steuerliche Fragen betreffen – einschließlich Steuerstreitigkeiten.

Bei der Einlegung eines Rechtsbehelfs, der sich auf die Auslegung und Anwendung des Gesetzes stützt, ist es unerlässlich, sich von einem Anwalt unterstützen zu lassen. Es gilt, Fristen einzuhalten, Strategien festzulegen und Fallentscheidungen zu analysieren. Sollte ein Fall diese Ebene erreichen, ist eine professionelle rechtliche Vertretung zwingend erforderlich.

Prävention von Steuerstreitigkeiten | Strafbefreiende Selbstanzeige

Bei schwerwiegenden steuerrechtlichen Verstößen wie der Steuerhinterziehung können Steuerstreitigkeiten zu folgenschweren Konsequenzen führen. Eine Möglichkeit, diesen vorzubeugen, ist eine Selbstanzeige, sobald Sie feststellen, dass Sie Ihre Steuern nicht ordnungsgemäß abgeführt haben. Vor so einem Schritt sollten Sie sich jedoch von einem erfahrenen Anwalt für Steuerrecht beraten lassen.

Schlun & Elseven: Rechtsbeistand für Unternehmen

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen stehen wir Ihnen bei allen steuerrechtlich relevanten Anliegen beratend zur Seite. Die Zusammenarbeit mit unseren Anwälten stellt sicher, dass alle steuerrechtlichen Anforderungen von Ihrem Unternehmen ordnungsgemäß erfüllt werden. Mit unserer Expertise unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Gestaltung interner Compliance-Systeme, damit Sie und Ihre Mitarbeiter rechtlich stets auf der sicheren Seite sind. Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden, wenn es um die aktuellen Anforderungen des Steuerrechts geht. Darüber hinaus bereiten unsere Anwälte Ihr Unternehmen gezielt auf Betriebsprüfungen vor, um unnötigen Fallstricken vorzubeugen.

Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen, bemühen sich unsere Anwälte zunächst um eine außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit. Die Vermeidung eines Klageverfahrens vor dem Finanzgericht ist in der Regel zeit- sowie kostensparend. Sollte sich ein Klageverfahren nicht vermeiden lassen, übernehmen unsere Anwälte Ihre Interessenvertretung, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte stets gewahrt bleiben.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Steuerrecht

Praxisgruppe für
Steuerrecht

Ayktu Elseven

Salary Partner | Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Steuerrecht

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Von-Coels-Str. 214
52080 Aachen
Tel: 0241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 0211 1718280
Fax: 0221 932959669

Kyffhäuserstr. 45
50674 Köln
Tel: 0221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28