Die jüngsten Gesetzesänderungen im Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht, darunter die erst kürzlich aktualisierte Fassung des § 10 StAG, gestalten den Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft neu. Die Reformen wirken sich insbesondere auf den Status ausländischer Studierender aus, die sich dauerhaft in Deutschland niederlassen wollen. So wird die für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erforderliche Aufenthaltsdauer auf fünf Jahre verkürzt, was das Einbürgerungsverfahren erheblich vereinfacht.
Darüber hinaus wurde mit der jüngsten Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts die Möglichkeit der doppelten und mehrfachen Staatsangehörigkeit in Deutschland ausgeweitet. Personen, die eine Einbürgerung anstreben, müssen allerdings im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis zu anderen als den in §§ 16a und 16b AufenthG genannten Zwecken sein. Diese Vorschrift stellt vor allem Studierende vor besondere Herausforderungen, die lediglich ein Studentenvisum besitzen.
In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven umfassende Unterstützung an. Unsere Anwälte stehen Ihnen bei Fragen rund um die deutsche Staatsangehörigkeit zur Verfügung. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die gesamte Beantragung und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Behörde, damit Ihrer Einbürgerung nichts im Wege steht. Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine spezialisierte Beratung durch unsere Anwälte für Staatsangehörigkeitsrecht zu erhalten.
§ 16b AufenthG verstehen: Aufenthaltserlaubnis für Studenten
Nach § 16b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende zu erhalten. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird internationalen Studierenden erteilt, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zu einem Vollzeitstudium zugelassen wurden. Diese Aufenthaltserlaubnis erstreckt sich auch auf studienvorbereitende Maßnahmen wie den Besuch eines Sprachkurses oder eines Vorbereitungskurses, wenn die Aufnahme des Studiums davon abhängt. Der Nachweis von Sprachkenntnissen ist nur dann erforderlich, wenn diese nicht im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft wurden und der Sprachkurs nicht zu den vorbereitenden Maßnahmen gehört.
Die Aufenthaltserlaubnis gilt bei der erstmaligen Erteilung für mindestens ein Jahr und in der Regel nicht länger als zwei Jahre. Sie kann verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck, z. B. der Abschluss des Studiums, noch nicht erreicht wurde, aber innerhalb eines angemessenen Zeitraums noch erreicht werden kann. Bei Programmen, die kürzer als zwei Jahre sind, entspricht die Dauer der Aufenthaltserlaubnis der Dauer des Programms. Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis beträgt mindestens zwei Jahre für Studierende, die an EU- oder multilateralen Programmen teilnehmen, einschließlich Mobilitätsmaßnahmen oder solchen, die unter Vereinbarungen zwischen Hochschuleinrichtungen fallen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Aufenthaltserlaubnis direkt an die Gültigkeit des Studentenvisums gebunden ist. Mit dem Ablauf des Studentenvisums endet auch die Aufenthaltserlaubnis. Daher müssen die Studierenden sicherstellen, dass sie eine neue Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern sie nach ihrem Studium im Land bleiben möchten. Wenn sie keine neue Aufenthaltserlaubnis erhalten, müssen sie Deutschland umgehend verlassen. Darüber hinaus können Studierende während ihres Aufenthalts eine befristete Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck beantragen, z. B. für eine Berufsausbildung, eine qualifizierte Beschäftigung oder eine andere Tätigkeit, die hohe praktische berufliche Fähigkeiten erfordert. Diese Flexibilität ist für Studierende, die ihre Zukunft in Deutschland über ihr Studium hinaus planen, von entscheidender Bedeutung.
Schlun & Elseven ist Ihr zuverlässiger Partner bei der erfolgreichen Bewältigung dieser komplexen Regelungen. Unsere Anwälte sind sich der Bedeutung und der Herausforderungen bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Studierende bewusst. Unser Rechtsteam verfügt über die notwendige Expertise im Aufenthaltsrecht, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden und Ihr Antragsverfahren komplikationslos abläuft.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hinweise zur Einbürgerung von Studenten
Für Studierende, die eine Einbürgerung in Deutschland anstreben, sind die bisherige Aufenthaltsdauer und der Aufenthaltstitel besonders wichtig. Das Gesetz differenziert nicht nach der Gewichtung der verschiedenen gesetzlichen Aufenthaltszeiten. Die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat stellen klar, dass alle Zeiträume mit einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, auch die zum Studium, anzurechnen sind. Entscheidend ist, dass zwischen dem Ende des Studiums und dem Erwerb eines Folgeaufenthaltstitels kein längerer Auslandsaufenthalt liegt, wobei bis zu sechs Monate zulässig sind.
Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG (Studentenvisum) können die deutsche Staatsangehörigkeit nicht direkt beantragen. Daher ist es ratsam, nach Abschluss des Studiums einen anderen Aufenthaltstitel zu beantragen, wie z.B. die § 18b AufenthG-Erlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung.
Neben diesen Voraussetzungen müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit des Antragstellers geklärt sein. Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen, keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgen und anerkennen, dass antisemitisch, rassistisch oder anderweitig menschenfeindlich motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind. Darüber hinaus muss der Antragsteller in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu bestreiten, es sei denn, er hat die Notwendigkeit der Inanspruchnahme nicht zu vertreten. Der Antragsteller muss außerdem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, darf nicht vorbestraft sein und muss Verständnis für die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland haben.
Schlun & Elseven begleitet Studierende durch das Einbürgerungsverfahren, stellt sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und unterstützt sie beim Übergang zur deutschen Staatsbürgerschaft. Sollten Sie weitere Fragen haben und eine fachkundige, auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Rechtsberatung wünschen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schlun & Elseven gewährleistet Ihnen kompetente Unterstützung während des gesamten Einbürgerungsverfahrens. Das Verfahren beginnt in der Regel mit einem Beratungsgespräch bei der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde, wo Sie auch die notwendigen Antragsformulare erhalten. Ausländische Staatsangehörige können ab dem 16. Lebensjahr einen Antrag auf Einbürgerung stellen und müssen eine Antragsgebühr entrichten. Je nach Sachlage müssen die Antragsteller verschiedene Dokumente vorlegen, darunter Bildungsnachweise, Einkommensnachweise und Sprachzeugnisse. Diese Dokumente belegen, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt. Außerdem muss sich der Antragsteller beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu einem Einbürgerungstest anmelden.
Die zuständigen deutschen Behörden werden Ihren Antrag gründlich prüfen. Dazu gehören auch Anfragen bei verschiedenen Behörden wie dem Arbeitsamt, dem Sozialamt, dem Bundesamt für Justiz, dem Landeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz, um die von Ihnen gemachten Angaben zu überprüfen. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, wird Ihr Einbürgerungsantrag aller Voraussicht nach bewilligt werden. Die Anwälte von Schlun & Elseven stellen sicher, dass Ihr Antrag den gesetzlichen Anforderungen Genüge tut und alle offengebliebenen Fragen mit der zuständigen Behörde geklärt werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Ziel, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft, möglichst schnell zu erreichen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine persönliche und kompetente Rechtsberatung zu erhalten.
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