Interpol Red Notices sind ein probates Instrument internationaler Rechtshilfe, mit dem Interpol-Mitgliedsstaaten von dem ersuchenden Staat aufgefordert werden können, eine bestimmte Person ausfindig zu machen und sie zur Einleitung weiterer rechtlicher Schritte vorläufig festzunehmen. Als Interpol-Mitgliedstaat nutzt auch die Ukraine Red Notices, um gesuchte Personen über ihre Staatsgrenzen hinweg aufzuspüren.
Die hohe Anzahl öffentlich ausgeschriebener Red Notices – derzeit 6996 Fälle – und die Tatsache, dass eine Red Notice einen Festnahmegrund darstellt, macht ihre praktische Relevanz deutlich, ebenso wie die Bedeutung einer effizienten Verteidigungsmöglichkeit.
Sollten Sie Unterstützung bei der Abwehr einer ukrainischen Red Notice benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – unabhängig davon, ob eine Red Notice bereits ausgeschrieben wurde oder Sie sich gegen eine künftige Ausschreibung absichern möchten. Unsere Anwälte verfügen über eine ausgezeichnete Expertise im Auslieferungsrecht und umfassende Erfahrungen im Umgang mit Interpol und den Auslieferungsbehörden, um Sie in jeder Phase Ihres Verfahrens mit fundiertem juristischem Fachwissen zu versorgen und Ihren Fall bestmöglich zu lösen.
Die Anfälligkeit der Interpol-Ausschreibungen für Missbrauch
Leider ist die Missbrauchsanfälligkeit der Interpol Red Notices kein neues oder kurzfristiges Problem. Da Interpol hauptsächlich die Kommunikation und Koordination zwischen seinen Mitgliedstaaten erleichtert, aber keine eigene polizeiähnliche Behörde ist, sind die Möglichkeiten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Mitteilungen begrenzt.
Was den Zusammenhang mit der Ukraine betrifft, so steht derzeit eher der Umgang mit den Red Notices von anderen Ländern im Fokus.
Obwohl Interpol Red Notices einen Festnahmegrund darstellen, besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Festnahme. Interpol Notices stellen lediglich einen Hinweis dar und räumen der nationalen Polizei bzw. dem Staat, der die betreffende Person auffindet, Ermessen ein. Die Ukraine ist dafür bekannt, Red Notices stets ernst zu nehmen und sie als Grundlage für eine vorläufige Festnahme zu nutzen. Sollte gegen Sie eine Red Notice erlassen worden sein, müssen Sie bei einem Aufenthalt in der Ukraine in jedem Fall damit rechnen, festgenommen zu werden. Dabei spielt es für die ukrainischen Behörden keine Rolle, von welchem Land aus die Red Notice erlassen wurde und ob Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Red Notice bestehen. So erregte die Ukraine in den letzten Jahren mehrfach mediale Aufmerksamkeit, weil sie Journalisten festnahm, nach denen in Ländern gesucht wurde, die für die Unterdrückung der Pressefreiheit bekannt sind.
Veröffentlichte ukrainische Red Notices
Auf der Interpol Webseite können Red Notices öffentlich eingesehen werden. Da es aber keine Veröffentlichungspflicht gibt, dürfte die tatsächliche Anzahl erlassener Notices deutlich höher liegen. Daher können Betroffene nicht sicher sein, dass keine Interpol-Ausschreibung gegen sie vorliegt, wenn diese nicht öffentlich einsehbar ist.
Die Veröffentlichung einer Red Notice dient grundsätzlich dem ersuchenden Staat dazu, die Öffentlichkeit miteinzubeziehen, wenn die Chancen, die gesuchte Person von staatlicher Seite aus zu finden, gering sind. Da mit der Veröffentlichung auf internationaler Ebene eine enorme psychische Belastung und eine starke Freiheitseinschränkung der gesuchten Person einhergeht, kann sie auch gezielt zu diesen Zwecken missbraucht werden. Insbesondere politisch motivierte Red Notices werden genutzt, um den Betroffenen zu diffamieren.
Aktuell sind seitens der Ukraine fünf Red Notices auf der Interpol Webseite veröffentlicht. Davon richten sich drei gegen eigene Staatsangehörige, wegen Mordes und Raub. Die anderen beiden Red Notices richten sich gegen russische Staatsbürger, von denen einer wegen versuchten Mordes und der andere wegen Bandendelikten gesucht wird.
Möglichkeiten gegen Interpol Red Notices vorzugehen
Befürchten Sie die Ausschreibung einer Red Notice von der Ukraine?
Um herauszufinden, ob eine Red Notice vorliegt, muss zunächst eine Anfrage bei der Interpol Datenschutzkontrollkommission gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Fehlen einer öffentlich einsehbaren Red Notice nicht automatisch bedeutet, dass keine ausgeschrieben wurde. Es ist von daher ratsam, mehr als eine Anfrage zu stellen. In der Vergangenheit ist es durchaus vorgekommen ist, dass sich erst bei einer erneuten Anfrage herausstellte, dass tatsächlich eine Red Notice bestand.
Ergibt die Anfrage, dass eine Red Notice vorliegt, ist es wichtig, umgehend zu handeln und rechtliche Schritte einzuleiten. Es sollte unverzüglich eine Beschwerde eingereicht werden, die sich auf Verstöße gegen die Interpol-Statuten stützt.
Wurden Sie aufgrund einer Red Notice aus der Ukraine festgenommen? Oder befürchten Sie, dass eine ukrainische Red Notice oder eine Diffusion gegen Sie bzw. Personen in Ihrem Umfeld erwirkt werden könnte?
Auch in dem Fall, dass eine Festnahme bereits erfolgt ist, muss Beschwerde gegen die Red Notice eingereicht werden. Selbstverständlich nehmen unsere Anwälte unverzüglich Kontakt zu den jeweiligen Behörden auf, um Sie bzw. Ihre Angehörigen so schnell wie möglich zu entlasten.
Mit Schlun & Elseven gegen eine bestehende oder drohende “Interpol Red Notice” aus der Ukraine vorgehen
Schlun & Elseven ist eine international tätige Kanzlei, spezialisiert u. a. auf die Vertretung von Mandanten, die von einer Interpol Red Notice bzw. einem Auslieferungsverfahren bedroht sind. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Umgang mit Interpol und den Auslieferungsbehörden, um Sie gleichermaßen kompetent wie engagiert in dieser schwierigen Zeit vertreten zu können. Wir kümmern uns nicht nur um Mandanten, die von oder nach Deutschland ausgeliefert werden sollen. Wir bemühen uns um die Löschung von Interpol Red Notices – unabhängig davon, von welchem Land sie initiiert wurden.
Kontaktieren Sie uns, um noch heute mit unserem Anwaltsteam zusammenzuarbeiten. Unsere Anwälte sind bereit, wenn Sie es sind.

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