Auslieferungsverfahren zwischen Deutschland und der Ukraine

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht

Auslieferungsverfahren zwischen Deutschland und der Ukraine

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Die Auslieferungspraxis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine beruht maßgeblich auf dem Auslieferungsübereinkommen des Europarats aus dem Jahre 1957. Doch trotz gesetzlicher Regelungen kommt es im Auslieferungsverkehr zwischen den beiden Ländern immer wieder dazu, dass ukrainische Auslieferungsersuchen seitens deutscher Behörden aufgrund von Auslieferungshindernissen abgelehnt werden. Dies geschieht meist als Ergebnis einer genauen juristischen Prüfung des Einzelfalles.

Um unseren Mandanten in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit Interpol und den Auslieferungsbehörden, um Sie in dieser schwierigen Zeit vertreten zu können. Wir kümmern uns um Mandanten, die von oder nach Deutschland ausgeliefert werden sollen, sorgen aber auch für die Löschung von Interpol Red Notices – unabhängig davon, von welchem Land sie initiiert wurden. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

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Unsere Dienstleistungen im Auslieferungsrecht

Anfechtung einer Interpol Red Notice
Dienstleistungen im Kontext

Auslieferungsverkehr: Die gesetzlichen Grundlagen

Zwischen Deutschland und der Ukraine gelten keinerlei bilaterale Auslieferungsverträge, stattdessen ist der Auslieferungsverkehr ausschließlich über das Europäische Auslieferungsübereinkommen des Europarats geregelt. Die Ukraine unterzeichnete das Übereinkommen mitsamt der ersten beiden Zusatzprotokolle 1997, das dritte und das vierte Zusatzprotokoll traten im Jahre 2018 in Kraft. Dabei hat sich die Ukraine unter anderem vorbehalten, keine ukrainischen Staatsbürger an ausländische Staaten auszuliefern. Deutschland selbst hat in Bezug auf die Ukraine keine Vorbehalte oder spezielle Vereinbarungen erlassen, wodurch das Europäische Auslieferungsübereinkommen, in seiner generell für Deutschland gültigen Form, das allgemeine Regelwerk in Bezug auf den Auslieferungsverkehr zwischen den beiden Staaten darstellt. Daneben gelten die Bestimmungen über das Gesetz zur Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.

Löschung einer Red Notice aus der Ukraine – weltweit

Begehrt die Ukraine die Ergreifung und anschließende Auslieferung einer Person, so können die ukrainischen Behörden eine Interpol Red Notice für diese erwirken. Gegen eine solche Red Notice besteht die Möglichkeit, sowohl vorsorglich als auch erst bei Bekanntwerden vorzugehen. Unsere erfahrenen Anwälte für Auslieferungsrecht stellen in Ihrem Auftrag Auskunftsersuchen an die jeweiligen National Central Bureaus (NCBs) von Interpol, fertigen und hinterlegen entsprechende Schutzschriften sowie arbeiten zielsicher auf eine Löschung der Red Notice hin – damit Sie sich wieder ohne Sorge vor einer immanenten Festnahme und den damit verbundenen Folgen und Risiken in der Welt frei bewegen können.

Auslieferungshindernisse

Das Europäische Auslieferungsübereinkommen nennt verschiedene Fälle, in denen die grundsätzliche Verpflichtung zur Auslieferung keine Anwendung findet. Dazu zählen unter anderem die Verfolgung von militärisch oder politisch strafbaren Handlungen, die Bedrohung durch die Todesstrafe oder drohende rechtswidrige Behandlung im ersuchenden Staat. Darüber hinaus ist die Bundesrepublik Deutschland stets dazu verpflichtet, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Droht einer Person also im ersuchenden Staat eine Behandlung, die gegen das Gebot der Rechtsstaatlichkeit verstößt, dürfen deutsche Behörden den Betroffenen nicht an den anderen Staat ausliefern.

In Bezug auf die Ukraine finden sich diverse Berichte über den Zustand des Justizsystems: Human Rights Watch, Amnesty International, aber auch das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (CPT, eine Institution des Europarats) haben untersucht, wie Gerichtsverfahren durchgeführt werden oder mit Strafgefangenen umgegangen wird. Dabei wurden immer wieder Unzulänglichkeiten im Justizsystem der Ukraine festgestellt. Politische Proteste wurden gewaltsam beendet, Strafgefangene berichten davon, im Gefängnis Misshandlungen zu fürchten, weitere Berichte schildern Inhaftierungen ohne ausreichende gesetzliche Grundlage. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte die Ukraine in verschiedenen Urteilen für Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und unzureichende strafrechtliche Aufklärung der konkreten Fälle.

Die bisherige Auslieferungspraxis

Im Grundsatz liefert Deutschland Personen an die Ukraine aus. Die vorläufige Auslieferungshaft kann dabei auch auf Grundlage einer Fahndung über Interpol angeordnet werden. In der Vergangenheit kam es in der Auslieferungspraxis zwischen Deutschland und der Ukraine allerdings dennoch dazu, dass der europäischen Rechtsprechung Rechnung getragen wurde und ukrainische Auslieferungsersuchen seitens deutscher Behörden im Laufe des Verfahrens abgelehnt wurden.

Ein prominenter Fall, in dem das Auslieferungsersuchen eines ukrainischen Staatsbürgers von deutschen Gerichten abgelehnt wurde, wurde am 27.05.2020 vom Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Das Gericht lehnte die Auslieferung ab und hob den Auslieferungsbefehl entsprechend auf. Grund dafür war, dass Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass völkerrechtliche Mindeststandards nicht gewahrt seien. Es könne im Falle des Ukrainers erwartet werden, dass die Haftbedingungen in dem Untersuchungsgefängnis in Kiew, in dem der Mann nach Mitteilung des ukrainischen Gerichts nach der Auslieferung untergebracht werden sollte, nicht den Erfordernissen der EMRK entsprächen. Das CPT habe die Haftanstalt besucht und in Berichten verschiedener Jahre festgestellt, dass die Hafträume häufig stark überbelegt und in sehr schlechtem Zustand seien. Es seien nicht genug Betten für alle Häftlinge vorhanden, die Belüftung und Beleuchtung seien schlecht. Das Gericht bat die ukrainischen Behörden daher um eine inhaltlich differenzierte Beschreibung der von dem inhaftierten Ukrainer konkret zu erwartenden Haftbedingungen. Die Antwort seitens der Ukraine fiel dem Gericht jedoch zu pauschal aus und es hielt die Zusicherungen folglich für unzuverlässig. Aufgrund der entsprechend hohen Wahrscheinlichkeit, dass auch der in diesem Fall betroffenen Person unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen drohten, wurde das Auslieferungsersuchen schließlich abgelehnt.

Dieser Fall zeigt wie entscheidend die genaue Prüfung jedes Einzelfalles ist. Hartnäckige und präzise juristische Arbeit sowie die Untersuchung aller Umstände im konkreten Fall sind die maßgeblichen Faktoren, die zur Ablehnung eines Auslieferungsersuchens führen können. Dies ist gerade in Bezug auf ein Land wie die Ukraine von Bedeutung: Ein Land, in das grundsätzlich ausgeliefert wird, wo sich aber dennoch regelmäßig Gründe finden lassen, die entscheidend gegen die Rechtmäßigkeit einer Auslieferung sprechen können.

Auslieferung an die Ukraine vor dem Hintergrund des Krieges

Aktuell ist der Auslieferungsverkehr mit der Ukraine durch die Aggression seitens Russlands ausgesetzt. Der russische Angriffskrieg stellt die staatliche Organisation der Ukraine in jeglichen Bereichen vor massive Probleme. Zu diesen zählt auch die Einhaltung internationaler Vereinbarungen und Verträge. Der ukrainische Staat hat daher eine Stellungnahme in Bezug auf Verträge und Übereinkommen des Europarats abgegeben. Bereits 2014, mit der russischen Annexion der Krim, stellte die Ukraine fest, dass die Einhaltung bestimmter völkerrechtlicher Verträge, wie auch die Einhaltung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, im besetzten Territorium nicht mehr vollständig gewährleistet werden könne. Mit einer aktuellen Stellungnahme vom 18. April 2022 hat die Ständige Vertretung der Ukraine nun den Europarat informiert, dass der ukrainischen Seite die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus bestimmten internationalen Verträgen für den Zeitraum der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation, und solange auf dem Territorium der Ukraine das Kriegsrecht gelte, nicht möglich sei. Erst mit der vollständigen Beendigung der Verletzung der Souveränität, der territorialen Integrität und bis die Unverletzlichkeit der Grenzen der Ukraine wieder gewährleistet sei, könne die Ukraine ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aus den genannten Verträgen wieder erfüllen. Zu den genannten Verträgen zählt auch das Europäische Auslieferungsübereinkommen inklusive der dazugehörigen Zusatzprotokolle.

Für den Auslieferungsverkehr zwischen Deutschland und der Ukraine bedeuten dies, dass für diesen Zeitraum keine Auslieferungen aus und an die Ukraine durchgeführt werden. Welche Auswirkungen der Krieg auf den Auslieferungsverkehr zwischen Deutschland und der Ukraine in Zukunft haben wird, kann nur gemutmaßt werden. Doch selbst wenn das Europäische Auslieferungsübereinkommen in seiner jetzigen Form wieder angewendet werden sollte, kann davon ausgegangen werden, dass die vor Ort von den Betroffenen zu erwartenden Bedingungen auch in Zukunft genaustens geprüft werden müssen.

Länderliste – Auslieferung weltweit

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