Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) als internationale Strafverfolgungsbehörde

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) als internationale Strafverfolgungsbehörde

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Als eine Einrichtung der Europäischen Union ist die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) zuständig für die Ermittlung, strafrechtliche Verfolgung von Betrug, Geldwäsche und Korruption sowie all jener Straftaten zuständig, die zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU begangen wurden. Das Besondere an dieser Institution: Die EUStA ist befugt, solche Fälle selbst dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie auf nationaler Ebene nicht geahndet wurden.

Um Mandanten, die mit Vorwurf der Begehung einer Wirtschaftsstraftat konfrontiert worden sind, die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte stellen sicher, dass Sie während des Ermittlungsverfahrens Ihre Position stärken und dass Ihre Rechte als Beschuldigter dabei stets gewahrt bleiben. In Verhandlungen mit der EUStA bemühen wir uns um die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, setzen wir uns für Sie ein, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Wir sind für Sie da!

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Zuständigkeit der EUStA: Welche Straftaten darf sie untersuchen?

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist befugt, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (EU) zu untersuchen und zu verfolgen. Dabei handelt es sich in der Regel um Fälle, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind bzw. die mehr als einen EU-Mitgliedstaat erheblich beeinträchtigen.

Sollte die EUStA zu einer Verurteilung kommen, kann sie Sanktionen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften der teilnehmenden Mitgliedstaaten verhängen. Zu diesen Sanktionen gehören Geldstrafen, die Einziehung von Vermögenswerten und Eigentum sowie Freiheitsstrafen. Die EUStA kann nur Sanktionen beantragen, die im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften der teilnehmenden Mitgliedstaaten stehen. Die endgültige Entscheidung über die verhängten Sanktionen liegt bei den nationalen Gerichten des betreffenden Mitgliedstaates.

Zu den Straftaten, die die EUStA untersuchen kann, gehören unter anderem:

  • Betrug (einschließlich vorsätzlicher Täuschung oder Falschdarstellung, wie z. B. Fälschung von Dokumenten, falsche Angaben oder Missbrauch von Geldern, die zu einem finanziellen Gewinn führen oder dem EU-Haushalt einen Schaden zufügen).
  • Korruption (einschließlich Bestechung, Einflussnahme oder Machtmissbrauch, die zu finanziellem Gewinn oder Verlusten für den EU-Haushalt führen).
  • Geldwäsche (einschließlich Handlungen wie die Umwandlung oder der Transfer von Erträgen aus kriminellen Aktivitäten, um sie als rechtmäßig erscheinen zu lassen).
  • Grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug (einschließlich der Hinterziehung der Mehrwertsteuer durch Unternehmen),
  • Missbrauch von EU-Geldern (z. B. die missbräuchliche Verwendung oder Abzweigung von EU-Geldern zur persönlichen oder privaten Bereicherung oder Zweckentfremdung von Subventionen),
  • Schmuggel (wie z. B. der Schmuggel von Drogen, gefälschten Waren oder anderen verbotenen Gegenständen in einer Weise, die die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigt).
  • Cyberkriminalität (computerbezogene Straftaten wie Hackerangriffe, Cyberattacken oder Online-Betrug).

Die EUStA kann diese Straftaten untersuchen und verfolgen, auch wenn sie nicht auf nationaler Ebene verfolgt wurden, sofern mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind oder mehr als ein EU-Mitgliedstaat erheblich betroffen ist.

Prävention: Entwicklung eines Compliance Managements

Die Einführung der EUStA hat die Anforderungen an Unternehmen erhöht, die sicherstellen müssen, dass sie die EU-Vorschriften eingehalten werden. Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften, wie z. B. das Verständnis der Regeln, regelmäßige Audits, Schulungen für Mitarbeiter und die Einführung von Hinweisgebersystemen, sind für Unternehmen von entscheidender Bedeutung.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet branchenspezifische Rechtsberatung, die es Ihrem Unternehmen ermöglicht, mit den relevanten EU-Vorschriften, die für Ihre Branche oder Sektor gelten, vertraut zu bleiben.

Zu den relevanten Vorschriften, die Unternehmen befolgen müssen, gehören diejenigen, die sich auf das Wettbewerbsrecht, den Verbraucherschutz, den Datenschutz und die Finanzkriminalität im Zusammenhang mit ihrer Branche beziehen. Unternehmen sollten unbedingt Schulungsprogramme zur Korruptionsbekämpfung, zum Datenschutz und zur Geldwäschebekämpfung in Erwägung ziehen, um sicherzustellen, dass sie mit dem EU-Recht konform gehen.

Darüber hinaus sind regelmäßige Audits, die die Überprüfung von Richtlinien und Verfahren, die Durchführung von Risikobewertungen und robuste interne Kontrollen beinhalten, notwendig, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten.

Sichere Whistleblowing-Mechanismen innerhalb des Unternehmens sind von entscheidender Bedeutung. Im Oktober 2019 hat die EU die Whistleblower-Richtlinie verabschiedet, mit der ein einheitlicher Standard für den Schutz von Hinweisgebern in der EU geschaffen werden soll. In Deutschland gab es Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Sollte sie jedoch durchgesetzt werden, werden erheblichen Anforderungen an Unternehmen gestellt, Whistleblowing-Mechanismen einzuführen. Die Richtlinie zielt auf den Schutz von Arbeitnehmern und anderen Gruppen ab, wie z.B. ehemaligen Arbeitnehmern, Auszubildenden und Bewerbern.

Unsere Kanzlei berät Unternehmen bei der Einführung sicherer, effektiver und geeigneter interner Mechanismen für den Umgang mit Beschwerden. Unternehmen sollten sich auf die Einhaltung künftiger gesetzlicher Regelungen vorbereiten und zum Schutz des Unternehmens das interne Meldewesen fördern. Whistleblowing-Verfahren können Mitarbeiter davon abhalten, ihre Bedenken gegenüber Behörden oder Medien zu äußern, da sie dies innerhalb des Unternehmens tun können.

Beschuldigtenrechte | Schutzmaßnahmen bei einem EUStA-Verfahren

Zum Schutz der Rechte der Beschuldigten im Umgang mit der EUStA gibt es mehrere Schutzmaßnahmen. In Anbetracht der Macht der Organisation und ihrer Fähigkeit, Geldstrafen und weitere Sanktionen zu verhängen, sind Maßnahmen diesbezüglich unerlässlich.

In solchen Fällen gilt die Unschuldsvermutung, und die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft. Sie muss nachweisen, dass die Schuld des Täters über jeden vernünftigen Zweifel erhaben ist. Die Angeklagten haben außerdem das Recht auf ein faires Verfahren mit allem, was dieses Recht mit sich bringt, einschließlich des Rechts auf einen Rechtsbeistand, zu schweigen, auf Zugang zu Beweismitteln und des Rechts auf einen Dolmetscher, falls erforderlich.

Die Kontrollmechanismen innerhalb des Systems sollten sicherstellen, dass die Ermittlungen frei von politischer Einflussnahme und Einmischung sind. Die EUStA unterliegt der Aufsicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Zudem muss die EUStA eng mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten und deren Rechts- und Verfahrensvorschriften einhalten.

Das EUStA -Kollegium ist das Leitungsgremium der EUStA, das sich aus dem Europäischen Generalstaatsanwalt und delegierten Staatsanwälten der beteiligten EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Das Kollegium ist für die Ernennung des Leitenden Staatsanwalts der EUStA, die Festlegung der Politik der Organisation, die Verwaltung ihres Haushalts und die Überwachung der Ermittlungen zuständig.

Schlun & Elseven: Rechtsbeistand im Rahmen eines EUStA-Verfahrens

Die Strafverteidiger von Schlun & Elseven bieten Privatpersonen und Unternehmen eine umfassende rechtliche Unterstützung in Fällen betreffend der EUStA. Nach Rücksprache mit unseren Mandanten erläutern wir die Zuständigkeit der EUStA, das Verfahren und die möglichen Konsequenzen in solchen Fällen. Anschließend beraten wir Sie über die bestmögliche Vorgehensweise in Ihrem Fall.

In Fällen, in denen die EUStA gegen ein Unternehmen ermittelt, können unsere Anwälte Mandanten über die Wahrscheinlichkeit einer Anklageerhebung und ihre Rechte während der Ermittlungen beraten.

Sollte ein Verfahren gegen eine Einzelperson oder ein Unternehmen eingeleitet werden, stehen unsere Anwälte zur Verfügung, um Sie in Anhörungen und Gerichtsverfahren zu vertreten. Ebenso vertritt unser Team Sie bei Verhandlungen mit der EUStA.

Unsere Anwälte stehen Mandanten zur Verfügung, die sicherstellen wollen, dass sie die einschlägigen EU-Verordnungen einhalten und beraten diese bezüglich der geltenden Compliance-Anforderungen. Unser Team analysiert die aktuellen Verfahren sowie Strategien und unterstützt Sie bei der Einführung solider interner Kontrollen.

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