Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist eine ernstzunehmende Anschuldigung. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung sind hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen nicht auszuschließen. Eine präzise ausgearbeitete Verteidigungsstrategie kann jedoch in entscheidendem Maße dazu beitragen, dass der Beschuldigte vor einer Geld- bzw. Gefängnisstrafe bewahrt wird oder zumindest das Strafmaß erheblich gemindert wird.
Eine Aufgabe, die eine umfassende Kenntnis sowohl aller steuerstrafrechtlich relevanten Normen als auch der neuesten Rechtsprechung und der Auslegungspraxis der Finanz- bzw. Zollbehörden erfordert. In diesem Zusammenhang bietet das Anwaltsteam von Schlun & Elseven fachkundige Unterstützung an – sei es im Falle einer Steuerprüfung oder bei der Erstellung einer freiwilligen Selbstanzeige. Bei Bedarf übernehmen wir die Vertretung gegenüber den Zoll- und Finanzbehörden, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erwirken.