Verfahrensrechte: Wie Sie ihr Recht auf Akteneinsicht durchsetzen

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Verfahrensrechte: Wie Sie ihr Recht auf Akteneinsicht durchsetzen

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Im Strafverfahren ist die Akteneinsicht gemäß § 147 der Strafprozessordnung (StPO) die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung. Die Ermittlungsakte gibt Einblick über die Art und den Umfang des Tatvorwurfs. Die sorgfältige Durchsicht und Analyse der Akte und der enthaltenen Beweise ist maßgeblich für die Vorbereitung einer effektiven Strafverteidigung und sollte stets von einem erfahrenen Strafverteidiger durchgeführt werden.

Unsere Anwälte für Strafrecht verfügen über langjährige Erfahrung in der strategischen Verteidigung von Mandanten in rechtlich komplexen Fällen – auch mit internationalem Bezug. Sollte bereits ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, ist es von entscheidender Bedeutung, unverzüglich zu handeln. Sobald Sie unsere Strafverteidiger beauftragt haben, beantragen wir für Sie Akteneinsicht, damit umgehend entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch, um mit unseren Anwälten das weitere Vorgehen gegen strafrechtliche Vorwürfe zu erörtern.

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwalt für Strafrecht » Verfahrensrechte: Wie Sie ihr Recht auf Akteneinsicht durchsetzen

Google Rating | Based on 820 Reviews

Unsere Dienstleistungen bei Akteneinsicht im Strafverfahren

Akteneinsicht
  • Beantragung der Akteneinsicht
  • Durchsicht und Analyse der Akten
Strafverteidigung
  • Strategische Prozessvorbereitung
  • Vertretung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Erarbeitung einer passenden Verteidigungsstrategie
  • Beweissicherung | -führung
  • Hinzuziehung von Zeugen und Sachverständigen
Dienstleistungen im Kontext

Wie erfolgt Akteneinsicht?

Akteneinsicht muss bei der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht beantragt werden. Entgegen geläufiger Annahme kann die Akteneinsicht nicht bei der Polizei beantragt werden. Die Antragstellung geschieht in der Regel durch Ihren Strafverteidiger. Für unsere Anwälte ist die schnelle und routinierte Beantragung der Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht selbstverständlich. Wie lange es dauert, bis die Akten übermittelt werden, ist nicht gesetzlich geregelt und daher nicht pauschal zu bestimmen. Erfahrungsgemäß ist die Ermittlungsakte jedoch meist innerhalb von 4 Wochen übersendet. Sobald die Akten sodann bei uns eingehen, erfolgt die eingehende Analyse der Akte und Beweise. Anschließend findet die strategische Beratung und Planung der Verteidigung statt, die unsere Anwälte gemeinsam mit Ihnen durchführen.

Was beinhaltet eine Ermittlungsakte?

Eine Ermittlungsakte wird angelegt, um eine vermutete Straftat zu ermitteln. Auf Grundlage der Akte wird eine Anklage erhoben. Die Akte beinhaltet alle im Zuge der Ermittlungen gesammelten Beweise und Informationen. Das können unter anderem Polizeiberichte, Zeugenaussagen, Gutachten und Protokolle sein. In der Ermittlungsakte befinden sich auch Kopien über etwaige Vorstrafen des Beschuldigten.

Bedeutung von frühzeitiger Akteneinsicht

Frühzeitige Akteneinsicht ist in mehrerlei Hinsicht vorteilhaft und bedeutsam für den Beschuldigten. In erster Linie werden dadurch Überraschungen vermieden. Die Kenntnis aller vorliegenden Beweise verringert das Risiko maßgeblich, durch unvorhergesehene Entwicklungen im Verfahren überrascht zu werden.

Darüber hinaus gibt es uns mehr Zeit, die Beweise eingängig hinsichtlich der Stichhaltigkeit zu prüfen sowie Widersprüche in den Ermittlungen aufzudecken. Unsere Anwälte sind mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung bestens vertraut. Wir prüfen, ob Beweise unter Verletzung zwingender Vorschriften erhoben wurden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Beschuldigtenrechte missachtet, unzulässige Vernehmungsmethoden angewendet oder Durchsuchungen fehlerhaft durchgeführt wurden. Auch etwaige Zeugenaussagen und Gutachten werden von uns gründlichst auf mögliche Widersprüche untersucht.

Schlun & Elseven: Akteneinsicht durch erfahrene Strafverteidiger

Die Akteneinsicht ist unerlässlich für die Vorbereitung der Strafverteidigung. Mit unserem Rechtsbeistand erhalten Sie nicht bloß Zugang zu den in der Ermittlungsakte enthaltenen Informationen, sondern auch kompetente Begleitung während des gesamten Verfahrens, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte stets gewahrt bleiben.

Als Strafverteidiger haben wir regelmäßig Zugriff auf alle in der Ermittlungsakte enthaltenen Informationen und können so die Verfahrensbegleitung von Beginn an übernehmen. Bitte beachten Sie, dass jeglicher Kontakt, den Sie eigenhändig zur Staatsanwaltschaft oder zu einem Gericht aufbauen, das Risiko birgt, dass Sie sich durch unbedachte Aussagen selbst belasten. Sollten Sie noch offene Fragen zur Akteneinsicht haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns über unser gesichertes Kontaktformular zu kontaktieren. Als Ihre Strafverteidiger stehen wir fest an Ihrer Seite und arbeiten unerlässlich daran, Ihre rechtliche Position zu stärken und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Strafrecht

Rechtsanwalt Philipp Busse

Rechtsanwalt

Dr. Julius Hagen

Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Strafrecht

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

Wir von Schlun & Elseven sind uns des Bedürfnisses unserer Mandanten nach maximaler Sicherheit im Umgang mit persönlichen Informationen und vertraulichen Unterlagen bewusst. Deshalb bieten wir einen speziell betriebenen > sicheren Nachrichten- und Dateiserver mit den höchsten Sicherheitsstandards an.

Sie können diesen Vorgang nutzen, um uns verschlüsselte Dateien und Nachrichten zu senden. Die Inhalte werden mit einem von Ihnen vergebenen Passwort verschlüsselt, das Sie uns daraufhin über einen dritten Kanal zukommen lassen müssen. Je nach gewünschtem Sicherheitsniveau können Sie dieses Passwort über unser Kontaktformular, > Email, > Telefon, oder auch über PGP an unsere Büros weiterleiten.

Sie können uns die Anfrage auch direkt per PGP schicken. Wir empfehlen jedoch, für den Versand von Dateien unseren sicheren Server zu verwenden. Sie können unseren öffentlichen Schlüssel > hier herunterladen. Unser Fingerabdruck ist: BF 10 9852 679B AFD5 F486 C5C4 E2E4 E9AC CB5E 7FA5.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach Vereinbarung.

Von-Coels-Str. 214
52080 Aachen
Tel: 0241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 0211 1718280
Fax: 0221 932959669

Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Tel: 0221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28