Im Strafverfahren ist die Akteneinsicht gemäß § 147 der Strafprozessordnung (StPO) die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung. Die Ermittlungsakte gibt Einblick über die Art und den Umfang des Tatvorwurfs. Die sorgfältige Durchsicht und Analyse der Akte und der enthaltenen Beweise ist maßgeblich für die Vorbereitung einer effektiven Strafverteidigung und sollte stets von einem erfahrenen Strafverteidiger durchgeführt werden.
Unsere Anwälte für Strafrecht verfügen über langjährige Erfahrung in der strategischen Verteidigung von Mandanten in rechtlich komplexen Fällen – auch mit internationalem Bezug. Sollte bereits ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, ist es von entscheidender Bedeutung, unverzüglich zu handeln. Sobald Sie unsere Strafverteidiger beauftragt haben, beantragen wir für Sie Akteneinsicht, damit umgehend entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch, um mit unseren Anwälten das weitere Vorgehen gegen strafrechtliche Vorwürfe zu erörtern.
Wie erfolgt Akteneinsicht?
Akteneinsicht muss bei der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht beantragt werden. Entgegen geläufiger Annahme kann die Akteneinsicht nicht bei der Polizei beantragt werden. Die Antragstellung geschieht in der Regel durch Ihren Strafverteidiger. Für unsere Anwälte ist die schnelle und routinierte Beantragung der Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht selbstverständlich. Wie lange es dauert, bis die Akten übermittelt werden, ist nicht gesetzlich geregelt und daher nicht pauschal zu bestimmen. Erfahrungsgemäß ist die Ermittlungsakte jedoch meist innerhalb von 4 Wochen übersendet. Sobald die Akten sodann bei uns eingehen, erfolgt die eingehende Analyse der Akte und Beweise. Anschließend findet die strategische Beratung und Planung der Verteidigung statt, die unsere Anwälte gemeinsam mit Ihnen durchführen.
Was beinhaltet eine Ermittlungsakte?
Eine Ermittlungsakte wird angelegt, um eine vermutete Straftat zu ermitteln. Auf Grundlage der Akte wird eine Anklage erhoben. Die Akte beinhaltet alle im Zuge der Ermittlungen gesammelten Beweise und Informationen. Das können unter anderem Polizeiberichte, Zeugenaussagen, Gutachten und Protokolle sein. In der Ermittlungsakte befinden sich auch Kopien über etwaige Vorstrafen des Beschuldigten.
Bedeutung von frühzeitiger Akteneinsicht
Frühzeitige Akteneinsicht ist in mehrerlei Hinsicht vorteilhaft und bedeutsam für den Beschuldigten. In erster Linie werden dadurch Überraschungen vermieden. Die Kenntnis aller vorliegenden Beweise verringert das Risiko maßgeblich, durch unvorhergesehene Entwicklungen im Verfahren überrascht zu werden.
Darüber hinaus gibt es uns mehr Zeit, die Beweise eingängig hinsichtlich der Stichhaltigkeit zu prüfen sowie Widersprüche in den Ermittlungen aufzudecken. Unsere Anwälte sind mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung bestens vertraut. Wir prüfen, ob Beweise unter Verletzung zwingender Vorschriften erhoben wurden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Beschuldigtenrechte missachtet, unzulässige Vernehmungsmethoden angewendet oder Durchsuchungen fehlerhaft durchgeführt wurden. Auch etwaige Zeugenaussagen und Gutachten werden von uns gründlichst auf mögliche Widersprüche untersucht.
Schlun & Elseven: Akteneinsicht durch erfahrene Strafverteidiger
Die Akteneinsicht ist unerlässlich für die Vorbereitung der Strafverteidigung. Mit unserem Rechtsbeistand erhalten Sie nicht bloß Zugang zu den in der Ermittlungsakte enthaltenen Informationen, sondern auch kompetente Begleitung während des gesamten Verfahrens, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte stets gewahrt bleiben.
Als Strafverteidiger haben wir regelmäßig Zugriff auf alle in der Ermittlungsakte enthaltenen Informationen und können so die Verfahrensbegleitung von Beginn an übernehmen. Bitte beachten Sie, dass jeglicher Kontakt, den Sie eigenhändig zur Staatsanwaltschaft oder zu einem Gericht aufbauen, das Risiko birgt, dass Sie sich durch unbedachte Aussagen selbst belasten. Sollten Sie noch offene Fragen zur Akteneinsicht haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns über unser gesichertes Kontaktformular zu kontaktieren. Als Ihre Strafverteidiger stehen wir fest an Ihrer Seite und arbeiten unerlässlich daran, Ihre rechtliche Position zu stärken und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Praxisgruppe für Strafrecht
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