Die Blaue Karte EU hat die Arbeitsaufnahme in der Europäischen Union für Nicht-EU-Bürger erheblich vereinfacht. Arbeitnehmer aus ganzer Welt können nun in Europa angeworben werden, um dem Fachkräftemangel in bestimmten Branchen schnell und effektiv zu begegnen. In Deutschland sind dies zum Beispiel die Bereiche Ingenieurwesen, Wissenschaft, Medizin und IT.

Insgesamt ist die Blaue Karte EU eine Erfolgsgeschichte. Europa ist für Hochqualifizierte aus Drittstaaten attraktiv geworden, da sie mit der Blauen Karte EU ähnliche Rechte wie EU-Bürger erhalten. Die Gehaltsanforderungen für die Blaue Karte EU in Deutschland ändern sich jedoch jährlich, sodass die Antragsteller diesen Entwicklungen immer einen Schritt voraus sein müssen. Bei eventuellen Fragen zum Erwerb der Blauen Karte EU wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven. Unser Rechtsteam unterstützt Sie gerne bei der Beantragung und steht Ihnen auch in weiteren Rechtsfragen beratend zur Seite.

Wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine rechtliche Frage zur Blauen Karte EU haben, kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Unsere Anwälte sind telefonisch sowie per E-Mail erreichbar und bieten Ihnen zudem die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie unsere Seite zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht .

Blaue Karte EU: Welche Änderungen gibt es bei den Gehaltsanforderungen?

Der Mindestbetrag, den eine Person verdienen muss, um im Jahr 2024 noch Anspruch auf eine Blaue Karte EU zu haben, beträgt 45.300 €. Dieser Mindestbetrag gilt als Voraussetzung für Arbeitsplätze ohne Arbeitskräftemangel.

Für Berufe in Branchen mit Arbeitskräftemangel liegt die Gehaltsforderung im Jahr 2024 bei 41.041,80 € pro Jahr. Zu den Mangelberufen gehören Informatiker, Ingenieure, Ärzte und Mathematiker. Diese Änderung der Gehaltsanforderungen für die Blaue Karte EU gilt ab dem 1. Januar 2024. Mit der Folge, dass Arbeitgeber diesen Betrag einkalkulieren müssen, wenn sie Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU einstellen oder die Blaue Karte EU von derzeitigen Inhabern verlängern wollen. Dies gilt auch für ausstehende Anträge auf eine Blaue Karte EU.

Wenn Ihr Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt, die derzeit im Besitz einer Blauen Karte EU sind, die nicht erneuert werden muss, müssen Sie keine wesentlichen Änderungen vornehmen. Da mit der Blauen Karte EU hochqualifizierte Fachkräfte angeworben werden sollen, sollten Unternehmen die Kosten für die Einstellung solcher Fachkräfte gegen die Vorteile abwägen, die sie dem Unternehmen bringen können.


Vorteile der Blauen Karte EU

Mit dem Erwerb der Blauen Karte EU gehen viele Vorteile einher. Den Fachkräften selbst wird der Zugang zu Deutschland, um dort zu leben und zu arbeiten, erleichtert. Sollten Sie eine Niederlassungserlaubnis anstreben, verkürzt sich die Frist für die Beantragung nach 33 Monaten Aufenthalt in Deutschland auf 21 Monate, wenn Sie die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. In diesem Fall wird ein B1-Niveau der deutschen Sprache verlangt.

Während der Arbeit in Deutschland genießt der Inhaber der Blauen Karte EU die gleichen Arbeitsrechte wie seine deutschen und EU-Kollegen. Darüber hinaus ermöglicht die Blaue Karte EU die Familienzusammenführung, da der Ehepartner und die Kinder des Arbeitnehmers in die EU nachziehen können. Was die Vorteile für Unternehmen betrifft, so können sie mit der Blauen Karte EU auf einen weitaus größeren Pool von Mitarbeitern zugreifen, wenn sie eine hochqualifizierte Fachkraft in einem bestimmten Bereich benötigen. Auf diese Weise können sie von der Einstellung der klügsten und kreativsten Köpfe weltweit profitieren.

Eine weitere Möglichkeit für Unternehmen, hochqualifizierte Fachkräfte aus außereuropäischen Ländern anzuwerben, ist die Intra-Corporate-Transfer-Card (ICT-Karte). Diese unterscheidet sich jedoch in manchen Aspekten von der Blauen Karte EU, da die ICT-Karte für Versetzungen innerhalb einzelner Unternehmen konzipiert ist.


Blaue Karte EU: Rechtgrundlage für deren Erwerb in Deutschland

Wie in den meisten EU-Ländern ist die Blaue Karte EU auch in Deutschland gültig und weit verbreitet. Dieser Aufenthaltstitel beruht auf § 18b Abs. 2 AufenthG, der als deutsches Recht die EU-Richtlinie 2009/50/EF umsetzt. Die Blaue Karte EU ist in fast allen europäischen Ländern erhältlich. Ausnahmen bilden Dänemark und Irland, die als derzeitige EU-Mitglieder die Blaue Karte EU nicht nutzen.

Wichtig zu beachten ist, dass die Gehaltsanforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind und den Bedürfnissen der einzelnen Länder entsprechen. So sind beispielsweise die Gehaltsanforderungen in Deutschland nicht dieselben wie in Luxemburg.


Blaue Karte EU beantragen mit Schlun & Elseven

Sollten Sie Fragen bezüglich der Blauen Karte EU, des Mindestgehalts und anderer Voraussetzungen haben, ist Schlun & Elseven Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Bei der Beantwortung von Fragen rund um die Blaue Karte EU sind unsere Fachkenntnisse im Aufenthalts- und Arbeitsrecht von großem Nutzen. Wir übernehmen für Sie bzw. die Mitarbeiter Ihres Unternehmens gerne die Beantragung einer Blauen Karte EU und die dazugehörigen Behördengänge, damit Sie sich ungestört Ihren Kernaufgaben widmen können.