Bis zum Brexit genossen britische Staatsbürger aufgrund europäischer Grundfreiheiten in Deutschland und der gesamten Europäischen Union Freizügigkeit. Der Ausstieg des Vereinigten Königsreiches aus der EU hat jedoch das Aufenthaltsrecht erheblich verändert und neue rechtliche Herausforderungen und Unsicherheiten für britische Staatsangehörige und ihre Familien in Deutschland geschaffen.
Bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte bieten wir britischen Staatsangehörigen, die sich mit dem deutschen Aufenthaltsrecht nach dem Brexit befassen, fachkundige Rechtsberatung. Ganz gleich, ob Sie Ihr Aufenthaltsrecht sichern, einen Antrag auf Einbürgerung stellen oder die Auswirkungen der deutschen Reformen zur doppelten Staatsbürgerschaft im Jahr 2024 verstehen wollen, unser erfahrenes Anwaltsteam steht Ihnen zur Seite.
Entwicklungen nach dem Brexit
Seit dem 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich offiziell kein Mitgliedstaat der Europäischen Union mehr und wird damit rechtlich als Drittstaat eingestuft. Das zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ausgehandelte Austrittsabkommen trat mit dem Brexit in Kraft und sah eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vor. Während dieses Zeitraums war das Vereinigte Königreich nicht mehr in den Organen, Einrichtungen und Ämtern der EU vertreten, wandte aber weiterhin EU-Recht an und blieb Teil des Binnenmarkts und der Zollunion.
Am 1. Januar 2021 trat das Vereinigte Königreich vollständig aus dem Europäischen Binnenmarkt und der Zollunion aus, was bedeutet, dass neue Regeln für Handel, Reisen und Aufenthalt gelten. Während britische Staatsangehörige keine EU-Bürger mehr sind, behalten diejenigen, die bereits in EU-Ländern leben, bestimmte Schutzbestimmungen des Austrittsabkommens.
Post-Brexit | Stand der Dinge heute
Das Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU entwickelt sich auch 2025 weiter. Britische Staatsangehörige, die nach Deutschland ziehen wollen, benötigen nun in der Regel ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis nach den üblichen Drittstaatenregelungen. Das kann beispielsweise ein Arbeitsvisum, eine EU Blue Card oder eine Genehmigung zur Familienzusammenführung sein. Britische Bürgerinnen und Bürger, die einen Umzug nach Deutschland oder in die EU aktuell in Erwägung ziehen, müssen sich daher über Visabestimmungen, Arbeitserlaubnisse und mögliche Änderungen der bilateralen Abkommen im Klaren sein.
Das Austrittsabkommen schützt nach wie vor die Rechte derjenigen, die bereits vor dem Brexit in Deutschland gelebt haben, und erlaubt ihnen, ihren Aufenthalt unter bestimmten Bedingungen fortzusetzen.
Die Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU werden weiterhin durch das Handels- und Kooperationsabkommen geregelt, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Allerdings prägen regulatorische Meinungsverschiedenheiten und laufende Verhandlungen über bestimmte Handels- und Mobilitätsfragen weiterhin die Bestimmungen nach dem Brexit.
Aufenthaltserlaubnis in Deutschland für britische Staatsangehörige nach dem Austrittsabkommen
Das Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union sollte die Aufenthaltsrechte britischer Staatsangehöriger schützen, die ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU vor dem 31. Dezember 2020 tatsächlich ausgeübt haben. Dieses Abkommen galt für britische Staatsangehörige, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Deutschland lebten, und ermöglichte es ihnen, entweder eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder, unter bestimmten Bedingungen, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Befristete Aufenthaltserlaubnis für britische Staatsangehörige in Deutschland nach dem Austrittsabkommen
Britische Staatsangehörige konnten sich für eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Austrittsabkommen qualifizieren, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht vor dem 31. Dezember 2020 erworben haben, sich zu diesem Zeitpunkt in Deutschland aufhielten, die britische Staatsangehörigkeit besaßen und nicht bereits Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates waren.
Ob eine Person nach dem Austrittsabkommen aufenthaltsberechtigt war, hing davon ab, ob Deutschland ihr Hauptwohnsitz war. Vorübergehende Aufenthalte in Deutschland nach dem 31. Dezember 2020 – ohne dort einen Hauptwohnsitz zu haben – begründeten keinen Anspruch auf Aufenthalt nach dem Austrittsabkommen.
Dauerhaftes Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen
Britische Staatsangehörige konnten sich im Rahmen des Austrittsabkommens für einen dauerhaften Aufenthalt qualifizieren, wenn sie zusätzliche Bedingungen erfüllten. Im Gegensatz zum befristeten Aufenthalt waren die Voraussetzungen für den Daueraufenthalt unabhängig vom EU-Freizügigkeitsrecht und folgten eigenen Regeln:
- Der britische Staatsangehörige muss sich vor der Antragstellung mindestens fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben. Aufenthaltszeiten in anderen EU-Ländern wurden nicht mitgezählt.
- Die fünfjährige Aufenthaltsdauer muss als freizügigkeitsberechtigte Person (z.B. als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Student) erworben worden sein. Der Aufenthalt mit einem Visum oder einer Aufenthaltsgenehmigung eines Drittstaatsangehörigen wird nicht angerechnet.
- Ein britischer Staatsangehöriger, der vor dem 31. Dezember 2020 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt hatte und für weniger als fünf Jahre ausgereist war, konnte zurückkehren und sich trotzdem für einen Daueraufenthalt qualifizieren.
- Britische Staatsangehörige konnten auch nach dem 1. Januar 2021 noch einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen, sofern sie die Voraussetzung des fünfjährigen Aufenthalts erfüllten.
Wenn ein britischer Staatsangehöriger seinen Aufenthalt in Deutschland jedoch zu lange unterbrochen hat, musste die Fünfjahresfrist möglicherweise neu beginnen. Allerdings wirkte sich nicht jede bloß vorübergehende Abwesenheit auf die Fünfjahresfrist aus.
Grenzgänger
Britische Staatsangehörige, die in Deutschland arbeiteten, aber in einem anderen Land lebten, konnten ihr Recht, in Deutschland zu arbeiten, im Rahmen der Grenzgängerregelung des Austrittsabkommens beibehalten.
Die folgenden Gruppen waren qualifiziert:
- Britische Arbeitnehmer (oder Beamte), die in Deutschland arbeiteten und nicht nur vorübergehend von einem ausländischen Arbeitgeber dorthin entsandt wurden.
- Selbstständige, die in Deutschland niedergelassen waren und dort ein Geschäft betrieben.
Selbstständige, die nur gelegentlich grenzüberschreitende Dienstleistungen in Deutschland erbrachten, waren jedoch nicht qualifiziert.
Um mit diesem Status weiterhin in Deutschland arbeiten zu können, mussten Grenzgänger bei der Ausländerbehörde umfangreiche Unterlagen einreichen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten, der ihre Rechte aus dem Austrittsabkommen bestätigte.
Rechte von Familienangehörigen
Das Austrittsabkommen schützte auch bestimmte Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die vor dem Brexit in Deutschland lebten. Familienangehörige, die sich vor dem 31. Dezember 2020 in Deutschland aufhielten oder nach diesem Datum zu ihrem britischen Verwandten nachziehen wollten, konnten sich für einen Aufenthaltstitel qualifizieren. Familienangehörige, die noch nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren, mussten bis zum 30. Juni 2021 einen Antrag stellen, um sich ihr Recht auf Aufenthalt in Deutschland zu sichern.
Im Austrittsabkommen wurden „Familienangehörige“ wie folgt definiert:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
- Kinder bis zum Alter von 21 Jahren.
- Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder (wenn sie finanziell von dem britischen Staatsangehörigen abhängig sind).
- Andere Verwandte, je nach ihren Umständen und nach dem Ermessen der Einwanderungsbehörden.
Diese Schutzbestimmungen stellten sicher, dass britische Staatsangehörige, die sich vor dem Brexit rechtmäßig in Deutschland aufhielten, ihren rechtlichen Status beibehalten konnten, sofern sie die erforderlichen Anforderungen erfüllten. Die im Rahmen des Austrittsabkommens ausgestellten Aufenthaltstitel basierten auf früheren Regelungen, und unterscheiden sich von den Anforderungen für britische Staatsangehörige, die gegenwärtig einen Aufenthalt in Deutschland anstreben.
Die Blaue Karte EU: Eine Option für britische Staatsangehörige in Deutschland nach dem Brexit
Heute, mehrere Jahre nach dem Brexit, möchten viele britische Staatsangehörige immer noch in Deutschland leben und arbeiten. Auch wenn sie im Rahmen des Austrittsabkommens keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung haben, gibt es für sie immer noch viele Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Eine der vorteilhaftesten Optionen für qualifizierte britische Staatsangehörige ist die Blaue Karte EU (EU Blue Card), eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die es den Inhabern erlaubt, bis zu vier Jahre lang in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
Die Blaue Karte EU bietet beträchtliche Vorteile, darunter einen beschleunigten Zugang zum Daueraufenthalt und die Möglichkeit der Familienzusammenführung. Besonders attraktiv ist die Blaue Karte EU aufgrund ihrer Flexibilität, da sie bei der Erstbeantragung keine Sprachanforderungen stellt und die Möglichkeit bietet, nach 33 Monaten oder nach nur 21 Monaten mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau einen Daueraufenthalt zu beantragen.
Vorteile der Blauen Karte EU für britische Staatsangehörige
Die Blaue Karte EU wurde entwickelt, um hochqualifizierte Arbeitskräfte nach Deutschland zu holen, und für britische Staatsangehörige ist sie eine der einfachsten Möglichkeiten, sich nach dem Brexit einen Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Die Karte ermöglicht nicht nur eine Beschäftigung, sondern bietet auch die Möglichkeit der Familienzusammenführung, so dass Ehepartner, Kinder und andere Familienangehörige mit dem Karteninhaber in Deutschland leben können. Darüber hinaus profitiert der Inhaber der Blauen Karte EU von der Gleichbehandlung nach dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht, das faire Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und den Zugang zu Bildung für Kinder gewährleistet.
Um sich für die Blaue Karte EU zu qualifizieren, müssen die Antragsteller jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter einen Hochschulabschluss (oder einen gleichwertigen Abschluss) und einen Arbeitsvertrag, der die festgelegte Gehaltsgrenze einhält. Ab 2025 liegt das Mindestgehalt bei 48.300 € pro Jahr bzw. 43.759,80 € für Stellen in Sektoren mit Arbeitskräftemangel, wie IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen.
Die ICT-Karte und der Brexit
Die Intra-Corporate Transfer (ICT) Karte bietet Unternehmen ein vereinfachtes Verfahren, um Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern in ihre in der EU ansässigen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen zu versetzen. Arbeitnehmer aus dem Vereinigten Königreich, die im Rahmen der ICT-Karte nach Deutschland wechseln möchten, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, wie z. B. seit mindestens sechs Monaten bei dem Unternehmen beschäftigt sein, einen Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen und einen gültigen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von 90 Tagen bis zu drei Jahren vorweisen. Die ICT-Karte ist in der Regel drei Jahre lang gültig, wobei die Möglichkeit besteht, sie zu verlängern.
Die Chancenkarte: Visum zur Arbeitssuche für Deutschland
Die Chancenkarte nach § 20a AufenthG ist ein neues Visum, das qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern die Einreise nach Deutschland zur Arbeitssuche erleichtern soll. Dieser Aufenthaltstitel ermöglicht es qualifizierten Personen, mit deutschen Arbeitgebern in Kontakt zu treten und eine angemessene Beschäftigung zu finden.
Abhängig von den Qualifikationen des Antragstellers gibt es zwei Hauptwege zur Erlangung des Visums: (1) volle Anerkennung ausländischer akademischer oder beruflicher Qualifikationen in Deutschland oder (2) Erfüllung der Mindestanforderung von sechs Punkten im neu eingeführten deutschen Punktesystem. Die Punkte werden auf der Grundlage von Faktoren wie Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter, frühere Aufenthalte in Deutschland und Qualifikationen in Mangelberufen vergeben.
Die Chancenkarte wird zunächst für ein Jahr erteilt und erlaubt eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche während der Arbeitssuche. Wenn ein qualifizierter Arbeitsplatz gefunden wird, kann der Visumsinhaber eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung erhalten. Die Chancenkarte ist eine attraktive Option für qualifizierte Fachkräfte, die ihre Karriere in Deutschland beginnen möchten.
Einbürgerung und doppelte Staatsangehörigkeit: Deutsches Einwanderungsrecht nach dem Brexit
Seit dem offiziellen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union haben britische Staatsangehörige in Deutschland nicht mehr automatisch das Recht, sich im Rahmen der EU-Freizügigkeit aufzuhalten. Britische Staatsangehörige, die die Rechte von EU-Bürgern in Anspruch nehmen möchten, müssen nun eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, wobei mindestens eine Staatsangehörigkeit aus einem aktuellen EU-Mitgliedstaat stammen muss.
Darüber hinaus hat die Europäische Union mit mehreren Nicht-EU-Ländern Abkommen geschlossen, die ein erweitertes Aufenthaltsrecht ermöglichen. Daher können britische Staatsangehörige, die auch die Staatsangehörigkeit von Ländern wie Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen, weiterhin ein Aufenthaltsrecht in Deutschland beanspruchen, da diese Länder als Teil des erweiterten Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betrachtet werden.
Um sich auf diese Rechte berufen zu können, müssen die zuständigen deutschen Meldebehörden die doppelte Staatsangehörigkeit nachweisen.
Einbürgerung
Als Reaktion auf die sich entwickelnde deutsche Staatsbürgerschaftspolitik profitieren britische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland nun von bedeutenden Reformen des Einbürgerungsverfahrens. Mit dem neuen deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz, das 2024 in Kraft getreten ist, wird die Wohnsitzauflage für die Einbürgerung von acht auf fünf Jahre reduziert. Die Einbürgerung ist in nur drei Jahren möglich, wenn Personen eine außergewöhnliche Integration nachweisen können, z. B. durch hervorragende Sprachkenntnisse oder gesellschaftliches Engagement.
Diese Änderungen machen die deutsche Staatsbürgerschaft für britische Staatsangehörige, die langfristige Stabilität und Rechtssicherheit in Deutschland suchen, zugänglicher, insbesondere nach den Auswirkungen des Brexit auf die Freizügigkeit und das EU-Aufenthaltsrecht.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Ein wesentliches Hindernis für Drittstaatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, war die frühere Auflage, bei der Einbürgerung als Deutscher ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Mit der deutschen Reform der doppelten Staatsbürgerschaft 2024 wird diese Einschränkung jedoch aufgehoben, so dass britische Staatsangehörige nun auch die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen können, ohne ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen.
Diese Änderung stellt sicher, dass britische und andere Drittstaatsangehörige nicht mehr vor der schwierigen Entscheidung stehen, ihre Staatsangehörigkeit aufzugeben, um sich ein langfristiges Aufenthaltsrecht zu sichern. Sie steht auch im Einklang mit der Anerkennung der mehrfachen Staatsbürgerschaft durch Deutschland, die bisher hauptsächlich auf EU-Bürger beschränkt war.
Darüber hinaus erhalten Kinder britischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil fünf Jahre lang legal in Deutschland gelebt hat (statt wie bisher acht Jahre). Durch diese rechtlichen Änderungen werden britische Staatsbürger weiter in die deutsche Gesellschaft integriert, während ihre Verbindungen zum Vereinigten Königreich erhalten bleiben.
Angesichts der Auswirkungen des Brexits auf den Einwanderungsstatus und der rechtlichen Änderungen in Deutschland in Bezug auf die doppelte Staatsbürgerschaft ist die Sicherung der deutschen Staatsbürgerschaft nun eine praktikable langfristige Lösung für britische Staatsangehörige in Deutschland. Schlun & Elseven Rechtsanwälte bietet fachkundige rechtliche Beratung zum Einbürgerungsverfahren, um die Einhaltung der neuesten Vorschriften zu gewährleisten und den Antragstellern zu helfen, diesen Übergang reibungslos zu bewältigen.
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