Unternehmenserwerb | Was Sie beim Unternehmenskauf beachten sollten

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Unternehmenserwerb | Was Sie beim Unternehmenskauf beachten sollten

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Der Kauf eines deutschen Unternehmens bzw. der Erwerb von dessen Anteilen bietet Geschäftsleuten aus aller Welt die Möglichkeit, schnell und ohne die Hürden einer Unternehmensgründung in den deutschen Markt einzutreten. Ein solcher Schritt bedarf jedoch stets einer gründlichen Vorbereitung ebenso wie einer professionell durchgeführten Due-Diligence-Prüfung, um sich einen genauen Überblick über die wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen sowie finanziellen Gegebenheiten des Zielunternehmens zu verschaffen. Sowohl die vorvertraglichen Verhandlungen als auch die Gestaltung eines gesetzeskonformen Kaufvertrags, der den individuellen Bedürfnissen und Zielen Rechnung trägt, stellt die beteiligten Parteien vor eine erhebliche Herausforderung, ebenso wie die zahlreichen beim Erwerb eines Unternehmens einzuhaltenden Formalitäten.

In diesem Zusammenhang bietet Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Ganz gleich, ob bei gesellschafts-, vertrags- oder steuerrechtlichen Fragen – unser hochqualifiziertes Rechtsteam steht Ihnen in allen Phasen des Unternehmenserwerbs mit seiner Expertise zur Seite. Dabei setzen unsere Anwälte auch ihre langjährige Erfahrung im Umgang mit den deutschen Behörden ein, damit Sie möglichst schnell in den deutschen Markt eintreten können und rechtssicher für die Zukunft aufgestellt sind. Selbstverständlich beraten wir Sie ebenfalls im Falle eines Unternehmensverkaufs aus Verkäufersicht. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren. Wir sind für Sie da.

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Unsere Dienstleistungen rund ums Unternehmensrecht

Rechtsbeistand beim Unternehmenserwerb
Beratung in Bezug auf:
Vertragsverhandlung und -gestaltung
  • Ausarbeitung aller erforderlichen Vereinbarungen
  • Letter of Intent – Absichtserklärung | NDA

  • Außergerichtliche & gerichtliche Streitbeilegung
  • Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
Weitere Dienstleistungen im Kontext

Vorgehen bei einem Unternehmenserwerb

Der Kauf eines Unternehmens ist juristisch betrachtet ein äußerst komplexer Vorgang, der stets einer präzisen Vorbereitung und eines sorgfältigen Vorgehens bedarf. So sind insbesondere bei den vorvertraglichen Verhandlungen folgende Aspekte zu beachten:

Im Rahmen der vorvertraglichen Verhandlungen ist das Zielunternehmen möglichst genau zu prüfen. Zu diesem Zweck werden im Rahmen einer sogenannten Due-Diligence-Prüfung umfangreiche Informationen über das Unternehmen gesammelt und ausgetauscht. Auf diese Weise lässt sich unter anderem feststellen, ob das Unternehmen zum Erwerbszeitpunkt rechtssicher aufgestellt und wirtschaftlich profitabel ist.

Im weiteren Verlauf sind vor demVertragsschluss der Vertrag als solcher sowie alle rechtlich relevanten Aspekte zu prüfen – dazu gehören unter anderem:

  • Gegenkontrolle der im Vertrag genannten Vertragsgegenstände, des Kaufpreises und etwaiger Klauseln (z.B. „Change-of-Control“-Klausel),
  • Prüfung bestehender Rechts- und insbesondere Arbeitsverhältnisse,
  • Prüfung der Garantien und evtl. Zusicherungen,
  • Vorüberlegung zur Finanzierung.

Ergeben die durchgeführten Prüfungen und Analysen ein günstiges Gesamtbild, erfolgt anschließend der Vertragsabschluss (Signing und Closing). Die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven stehen Ihnen in dieser wichtigen Phase zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch nach Vertragsschluss, um sicherzustellen, dass das von Ihnen erworbene Unternehmen für die Zukunft rechtssicher aufgestellt ist.

Vorteile des Unternehmenserwerbs

Der Erwerb eines bestehenden Unternehmens bietet gegenüber der Unternehmensgründung folgende Vorteile:

  • Die bestehende Unternehmensidentität: Erwerben Sie ein Unternehmen, kommen Sie in den Genuss einer bereits bestehenden Unternehmensidentität und eines bestehenden Kundenstamms. Dass das Unternehmen bereits einen gewissen Bekanntheitsgrad aufweist, ist für den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmensfortführung von erheblichem Wert.
  • Beschleunigtes Verfahren: Der bürokratische Aufwand eines Unternehmenserwerbs ist in der Regel wesentlich geringer als bei einer Unternehmensgründung. Dies bedeutet, dass Sie das Unternehmen schneller wirtschaftlich nutzen können und den entsprechenden Gewinn daraus ziehen können.
  • Reputation bei Banken/Investoren: Durch den Erwerb eines bestehenden Unternehmens können Sie von dessen Reputation profitieren. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, sicherzustellen, dass das betreffende Unternehmen einen guten Ruf hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Leistung und Kreditwürdigkeit hat. Unsere Anwälte bieten in diesem Zusammenhang Due-Diligence-Prüfungen an, sodass Sie sich von Anfang an darüber im Klaren sein können, wie es um das Unternehmen steht.

Ein Unternehmenserwerb hat – wie alle M&A-Transaktionen – neben den Vorteilen auch gewisse Risiken. Diese lassen sich zwar nicht immer vermeiden, mit dem richtigen Risikomanagement jedoch bestmöglich minimieren.

Form des Unternehmenskaufs – Asset Deal vs. Share Deal

Dem Käufer eines Unternehmens steht die Möglichkeit offen, das Zielunternehmen in Form eines Asset Deals oder Share Deals zu erwerben. Beim Share Deal handelt es sich um die Übertragung der Unternehmensanteile. Der Asset Deal bezeichnet hingegen den Kauf der zum Unternehmen gehörenden einzelnen Wirtschaftsgüter, welche präzise im Kaufvertrag aufzuführen sind. Jede der beiden Formen bietet gewisse Vorzüge. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu beachten, dass ein Share Deal notariell zu beurkunden ist, während dies beim Asset Deal nicht notwendig ist. Auch die Besteuerung der Transaktion fällt unterschiedlich aus.

Unsere Rechtsanwälte führen Sie gerne durch das komplexe M&A-Verfahren. Beim Unternehmenserwerb bzw. einer Fusion stellt sich zunächst die Frage: Werden zwei Unternehmen gleicher Größe zusammengeführt oder soll eine dominierende Gesellschaft die andere übernehmen? Wir klären Sie darüber auf, welcher Weg Ihren individuellen Bedürfnissen am besten Rechnung trägt, unterziehen das betreffende Unternehmen einer Due-Diligence-Prüfung und stellen zudem sicher, dass alles reibungslos verläuft. Wir beraten Sie umfassend in den Bereichen des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Darüber hinaus klären wir Sie auch darüber auf, wie Sie an den Vorstand des betreffenden Unternehmens herantreten sollten und wie die entsprechenden Verhandlungen zum vollen Erfolg werden.

Erwerb einer Vorratsgesellschaft

Einen bequemen Weg in den deutschen Markt bietet der Erwerb einer Vorratsgesellschaft. Dabei handelt es sich um eine Gesellschaft, die in Deutschland eingetragen ist, jedoch keine aktive wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Der Unternehmer kann diese bereits gegründete und eingetragene Gesellschaft dann sofort zu seinen wirtschaftlichen Zwecken nutzen. Folglich muss er sich nicht mit dem aufwendigen Prozess der Unternehmensgründung beschäftigen.

Da das Unternehmen bereits besteht, kann der Erwerber unmittelbar damit beginnen die Unternehmensstrukturen seinen Bedürfnissen und Zielen entsprechend anzupassen, um alsbald die gewünschten Gewinne zu erzielen.

Sobald die Vorratsgesellschaft erworben wurde, können Änderungen vorgenommen werden. So kann etwa der Unternehmenscharakter an die Interessen bestimmter Investoren angepasst werden. Möglich ist u. a. die Verlegung des Unternehmenssitzes, die Änderung des Namens oder auch des Unternehmensgegenstandes. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in Bezug auf die Ihnen hier offenstehenden Möglichkeiten und unterstützen Sie dabei, gewünschte Änderungen rechtlich umzusetzen.

Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags | Vertragsprüfung und -analyse

In der Regel fertigt der Verkäufer, bzw. der Berater des Verkäufers, den ersten Entwurf des Kaufvertrags an. Es ist jedoch unbedingt ratsam, die eigenen Vorstellungen und Forderungen schriftlich zu fixieren, sodass die eigene Verhandlungsposition gestärkt ist. In jedem Fall werden unsere Anwälte den Vertrag prüfen und mit Ihnen im Detail durchsprechen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen Kaufvertrag, der innerhalb eines realistischen Rahmens Ihrer vollsten Zufriedenheit entspricht.

Die von uns durchgeführte Prüfung umfasst alle potentiell kritischen Punkte: Von der Präambel, die oft ausschlaggebend bei der Auslegung streitiger Klauseln ist, über die Art des Kaufs (Asset oder Share Deal) und die Festlegung von Gewährleistungen bis hin zum Kaufpreis und weiteren Regelungen wie Wettbewerbsverboten oder Schiedsklauseln.

Ergeben sich hier Unstimmigkeiten, wird der Kaufvertrag im Zweifelsfall neugestaltet. Bei der Festlegung eines Kaufpreises sollte immer sorgfältig überlegt werden, ob ein fixer Kaufpreis oder eine Kaufpreisanpassung, auf Grundlage zukünftiger Entwicklungen des Unternehmens, vereinbart werden soll. Dieses sog. Earn-Out kann bei positiver Geschäftsentwicklung und Erreichung präzise definierter Ziele nachträglich angepasst werden. Beide Abmachungen, fester Kaufpreis und Earn-Out, können für beide Parteien Vor- und Nachteile mit sich bringen. Beide Parteien sollten sich deshalb schon im Vorfeld der Verhanldungen überlegen, welche Art sie präferieren. Auch die Art der Finanzierung sollte im Vertrag Eingang finden.

Grenzüberschreitender Unternehmenserwerb | Internationale M&A-Transaktionen

Grenzüberschreitende Transaktionen gestatten schnell Fuß in einem neuen Markt zu fassen und damit ein Unternehmen auf kurzem Wege internationaler zu gestalten. Deutschland gilt seit jeher als idealer Ort für den Erwerb eines Unternehmens – sei es aufgrund seiner Lage im Herzen Europas, der starken Wirtschaftskraft, der Mitgliedschaft in der Europäischen Union oder der ausgezeichnet ausgebildeten Arbeitskräfte.

Der grenzüberschreitende Unternehmenserwerb weist allerdings etliche Besonderheiten auf – insbesondere in rechtlicher aber auch in kultureller Hinsicht. Auch wenn bei internationalen Unternehmenskaufverträgen zumeist alles Rechtserhebliche innerhalb dieser geregelt wird,  ist zu beachten, dass der Unternehmenskauf nicht nur eine vertragsrechtliche Relevanz besitzt. So sind bei einem Unternehmenserwerb regelmäßig solche Rechtsgebiete wie das Arbeits-, Gesellschafts– oder Kartellrecht mitzuberücksichtigen. Unsere spezialisierten Anwälte werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten in diesem Zusammenhang aufklären und Sie darüber hinaus während des gesamten Erwerbsprozesses unterstützen. Von der Due-Diligence-Prüfung über Vertragsverhandlungen bis hin zu der Vertragsgestaltung und der abschließenden Beurkundung – wir stehen an Ihrer Seite, um Ihre Interessen mit Kompetenz und Engagement zu vertreten.

Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen zu M&A-Transaktionen, Unternehmensverkauf und Unternehmenserwerb

M&A steht für Fusionen (Mergers) und Übernahmen (Acquisitions). Eine M&A- Transaktion bezeichnet dementsprechend den Prozess, bei dem Unternehmen fusionieren oder ein Unternehmen ein anderes bzw. dessen Anteile erwirbt.

Bei einem Share Deal werden Anteile an einem Unternehmen verkauft, während bei einem Asset Deal einzelne Vermögenswerte oder Güter übertragen werden. Der wesentliche Unterschied liegt somit im Verkaufsgegenstand. Die Wahl der Verkaufsform hat erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Transaktionsprozess, einschließlich der Art des Kaufvertrags und der steuerlichen Bewertung.

Die Due-Diligence (in etwa übersetzt: „mit gebührender Sorgfalt“) umfasst Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken eines Unternehmens. Innerhalb dieses Prüfungsprozesses werden somit sämtliche wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse analysiert und aufgeschlüsselt.

Der Unternehmenswert stellt selbstverständlich den entscheidenden Faktor jeder M&A-Transaktion dar. Dieser wird jedoch – anders als man auf den ersten Blick meinen könnte – nicht nur durch den Gewinn ermittelt. Ausschlaggebende Faktoren neben dem Gewinn sind:

  • Ertragskraft,
  • Umsatz,
  • Höhe des Eigenkapitals,
  • Anlagevermögen, Vorräte und Forderungen,
  • Beschäftigungsverhältnisse,
  • Branche, Lage und Unternehmensgröße.

Es gibt hierbei weder eine allgemeingültige Steuerhöhe, noch sind die anfallenden Steuerarten in jedem Fall gleich. Es kommt stets auf die konkrete Sachlage an, insbesondere auf die Form des Unternehmenskaufs.

Ein effizientes Risikomanagement bei M&A beinhaltet:

  • Sorgfältige Vorbereitung mit professioneller Unterstützung,
  • Umfassende Due Diligence,
  • Präzise Vertragsgestaltung,
  • Risikoallokation,
  • Abschluss von entsprechenden Versicherungen.
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