§ 28 VwVfG: Anhörung bei der Ausländerbehörde – Was Betroffene wissen und tun müssen

Ihr Rechtsanwalt für Ausländerrecht

§ 28 VwVfG: Anhörung bei der Ausländerbehörde – Was Betroffene wissen und tun müssen

Ihr Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Eine Anhörung der Ausländerbehörde nach § 28 VwVfG sollte niemand unterschätzen. Hinter dem nüchternen Behördenschreiben verbirgt sich oft die letzte Gelegenheit, sich zu äußern, bevor die Behörde eine folgenschwere Entscheidung trifft – etwa die Ablehnung eines Antrags, den Widerruf der Aufenthaltserlaubnis oder eine Ausweisung. Das Problem: Die Reaktion muss juristisch präzise und strategisch durchdacht sein. Unbedachte oder widersprüchliche Aussagen können die Lage verschlechtern und lassen sich später kaum noch korrigieren. Zugleich tickt die Uhr – Fristen müssen gewahrt, Nachweise beigebracht und rechtliche Argumente klar auf den Punkt gebracht werden.

Die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven analysieren Anhörungsschreiben, verschaffen sich durch Akteneinsicht einen vollständigen Überblick über das Verfahren und formulieren rechtssichere Stellungnahmen. Wir begleiten Mandanten durch das gesamte Anhörungsverfahren und leiten bei negativen Entscheidungen unmittelbar Widerspruch, Klage oder Eilverfahren ein.

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwalt für Ausländerrecht & Aufenthaltsrecht » § 28 VwVfG: Anhörung bei der Ausländerbehörde

Unsere Dienstleistungen rund um die Anhörung bei der Ausländerbehörde

Für Betroffene
  • Prüfung des Anhörungsschreibens und Einschätzung der tatsächlichen Risiken
  • Akteneinsicht zur Klärung der Vorwürfe und Entscheidungsgrundlagen
  • Entwicklung einer rechtssicheren und strategischen Stellungnahme
  • Zusammenstellung von Nachweisen und Unterlagen
  • Fristmanagement und Beantragung von Fristverlängerungen
  • Direkte Kommunikation mit der Ausländerbehörde

  • Einleitung von Widerspruch, Klage oder Eilverfahren bei negativer Entscheidung

Was ist die Anhörung nach § 28 VwVfG?

Die Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist ein zentrales Verfahrensrecht im deutschen Verwaltungsrecht. Sie bedeutet, dass die Ausländerbehörde vor einer belastenden Entscheidung dem Betroffenen die Möglichkeit geben muss, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern.

Bevor die Behörde einen Verwaltungsakt erlässt, der in Rechte eingreift – etwa die Ablehnung eines Antrags, den Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis oder die Androhung einer Abschiebung –, muss eine Anhörung erfolgen. Betroffene sollen ihren Standpunkt darlegen, Missverständnisse ausräumen und Beweise vorlegen können.

Viele Betroffene unterschätzen die Bedeutung der Anhörung. Sie glauben, die Behörde habe ihre Entscheidung bereits getroffen und die Anhörung sei reine Formsache. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die Stellungnahme wird rechtlich geprüft und kann die Entscheidung der Behörde beeinflussen – im positiven wie im negativen Sinne. Falsche, widersprüchliche oder unvollständige Angaben können die Situation erheblich verschlechtern.

In welchen Fällen ist die Anhörung besonders kritisch?

Eine Anhörung durch die Ausländerbehörde erfolgt in verschiedenen Situationen. Je nachdem, was auf dem Spiel steht, ist die rechtliche und strategische Vorbereitung unterschiedlich wichtig. In einigen Fällen ist die Anhörung die letzte Chance, die Entscheidung der Behörde zu beeinflussen. Was jetzt vorgebracht wird – oder eben nicht vorgebracht wird –, kann entscheidend sein.

  • Ablehnung eines Aufenthaltstitels: Wenn ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blauen Karte EU abgelehnt werden soll, wird angehört. Die Behörde teilt mit, warum die Voraussetzungen aus ihrer Sicht nicht vorliegen – etwa wegen fehlender Sprachkenntnisse oder sicherheitsrechtlicher Bedenken.
  • Widerruf oder Rücknahme eines Aufenthaltstitels: Wenn die Behörde einen bestehenden Aufenthaltstitel entziehen will, weil etwa die Erteilungsvoraussetzungen weggefallen sind oder falsche Angaben gemacht worden, erfolgt eine Anhörung. Hier geht es um den Verlust des legalen Aufenthaltsstatus.
  • Ausweisung: Eine Ausweisung ist eine der schwersten aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen. Sie bedeutet, dass Deutschland verlassen werden muss, oft verbunden mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot. Vor einer Ausweisung muss die Behörde den Betroffenen anhören und die Gründe darlegen – etwa strafrechtliche Verurteilungen, Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit oder Täuschungshandlungen.
  • Abschiebungsandrohung und Abschiebung: Wenn eine Ausreisepflicht besteht und keine freiwillige Ausreise erfolgt, droht die Behörde die Abschiebung an oder setzt sie fest. Auch hier wird angehört, insbesondere wenn Abschiebungshindernisse oder Duldungsgründe im Raum stehen.
  • Nebenbestimmungen und Auflagen: Manchmal geht es nicht um die Ablehnung des Titels selbst, sondern um zusätzliche Auflagen – etwa räumliche Beschränkungen, Meldeauflagen oder Erwerbstätigkeitsverbote.

Wie falsche oder unklare Angaben das Verfahren gefährden können

Die Anhörung ist eine Gelegenheit – kann aber auch ein Risiko darstellen. Alles, was schriftlich oder mündlich vorgebracht wird, wird dokumentiert und kann später gegen Betroffene verwendet werden. Wenn in der Stellungnahme unbedacht Tatsachen eingeräumt werden, die nachteilig sind – etwa, dass Einkünfte verschwiegen wurden oder dass gegen Auflagen verstoßen wurde –, liefert dies der Behörde zusätzliche Argumente für eine ablehnende Entscheidung.

Stimmt die Stellungnahme nicht mit früheren Angaben überein – etwa aus Antragsformularen, Gesprächen mit der Behörde oder anderen Verfahren –, wirft das Zweifel an der Glaubwürdigkeit auf. Die Behörde kann daraus schließen, dass die Unwahrheit gesagt wird oder Sachverhalte verschleiert werden. Wenn nur allgemeine Behauptungen aufgestellt werden, ohne sie durch Beweise zu belegen, wird die Behörde den Vortrag als unglaubhaft oder nicht nachgewiesen zurückweisen. Andererseits kann eine zu detaillierte, unstrukturierte Stellungnahme neue Angriffspunkte eröffnen.

Selbst wenn Angaben sachlich richtig sind, bedeutet das nicht, dass die Behörde zu Gunsten der Betroffenen entscheidet. Entscheidend ist, ob die Tatsachen rechtlich korrekt eingeordnet und auf die zutreffenden gesetzlichen Vorschriften gestützt werden. Ohne juristische Kenntnisse ist das schwierig. Angaben in der Anhörung werden in der Behördenakte festgehalten. Wenn später Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wird, wird sich die Behörde – und gegebenenfalls auch das Gericht – auf die früheren Aussagen beziehen. Widersprüche oder Versäumnisse lassen sich dann kaum noch ausräumen.

Welche Rechte in der Anhörung bestehen – und wie man sie nutzt

Das Anhörungsrecht nach § 28 VwVfG gibt Betroffenen nicht nur eine abstrakte Möglichkeit zur Stellungnahme, sondern konkrete verfahrensrechtliche Ansprüche, die notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden können.

Zunächst haben Betroffene das Recht, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern. Die Behörde muss mitteilen, welche Tatsachen und Beweise sie ihrer Entscheidung zugrunde legen will. Dieses Recht umfasst sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Stellungnahme. In der Praxis räumt die Behörde meist eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme ein, auf Antrag kann aber auch eine mündliche Anhörung verlangt werden.

Die Frist zur Stellungnahme muss angemessen lang sein. Was angemessen ist, hängt von der Komplexität des Falles ab. In einfachen Fällen kann eine Woche ausreichen, bei komplexen Sachverhalten mit umfangreichem Beweisbedarf sollten mindestens zwei bis drei Wochen gewährt werden. Ist die gesetzte Frist zu kurz, besteht ein Anspruch auf Fristverlängerung. Eine vorschnelle, unter Zeitdruck erstellte Stellungnahme kann mehr schaden als nützen.

Von zentraler Bedeutung ist das Recht auf Akteneinsicht nach § 29 VwVfG. Die Akteneinsicht sollte immer vor der Stellungnahme erfolgen. Ohne Kenntnis der Akteninhalte ist eine fundierte Stellungnahme kaum möglich. Die Behörde kann die Akteneinsicht nur in engen Ausnahmefällen verweigern, etwa wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter betroffen sind oder wenn die Akteneinsicht den Untersuchungszweck gefährden würde.

Betroffene haben jederzeit das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung zu beauftragen. Der Anwalt kann für seine Mandanten Akteneinsicht nehmen, die Stellungnahme formulieren, mit der Behörde kommunizieren und verfahrensrechtliche Schritte einleiten. Das ist kein Zeichen von Misstrauen gegenüber der Behörde, sondern Ausdruck professioneller Verfahrensführung. In aufenthaltsrechtlichen Verfahren ist anwaltliche Vertretung sogar dringend zu empfehlen, da die rechtlichen Anforderungen hoch sind und die Folgen einer unbedachten Stellungnahme gravierend sein können.

Betroffene können außerdem Beweismittel vorlegen, um ihre Position zu stützen. Das können Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Mietverträge, ärztliche Atteste, Sprachzertifikate, polizeiliche Führungszeugnisse oder sonstige Unterlagen sein, die die behaupteten Tatsachen belegen. Die Behörde ist verpflichtet, diese Beweise zu prüfen und in ihre Entscheidung einzubeziehen.

Schließlich besteht keine Verpflichtung zur Stellungnahme. Betroffene können sich auch dafür entscheiden, zu schweigen. Allerdings führt Schweigen dazu, dass die Behörde auf Grundlage der ihr vorliegenden – möglicherweise unvollständigen oder einseitigen – Informationen entscheidet. In den allermeisten Fällen ist eine durchdachte Stellungnahme die bessere Wahl.

Warum eine Stellungnahme ohne Anwalt oft ein Risiko ist

Viele Betroffene sind versucht, die Anhörung selbst zu beantworten. Eine erfolgreiche Stellungnahme erfordert, aber mehr als nur die Schilderung der eigenen Perspektive. Zum einen ist das Aufenthaltsrecht hochkomplex. Es umfasst zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsentscheidungen. Welche Vorschriften im konkreten Fall einschlägig sind, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Ermessensspielräume die Behörde hat, lässt sich ohne juristische Ausbildung kaum beurteilen.

Ohne anwaltliche Beratung besteht zudem die Gefahr, Sachverhalte einzuräumen, die gar nicht eingeräumt werden müssen, oder rechtlich falsch einzuordnen. Ein Anwalt kann beurteilen, welche Tatsachen vorgetragen werden sollten und welche nicht. Es reicht nicht, einfach zu behaupten, die Voraussetzungen seien erfüllt. Dies muss bewiesen werden. Ein Anwalt weiß, welche Nachweise erforderlich und ausreichend sind und wie sie am besten präsentiert werden.

Ohne rechtliche Kenntnisse werden möglicherweise rechtliche Argumente übersehen, die zu Gunsten der Betroffenen sprechen – etwa Ermessensfehler der Behörde, Verstöße gegen das Verfahrensrecht oder alternative Rechtsgrundlagen für den Aufenthalt. Eine aufenthaltsrechtliche Anhörung ist emotional belastend. Es geht um die Zukunft, die Familie, das Leben in Deutschland. Unter Druck formulierte Stellungnahmen sind oft weniger präzise und strategisch als solche, die von einem unabhängigen Dritten verfasst werden.

Ein Anwalt kann nicht nur rechtlich, sondern auch strategisch beraten: Wann ist es sinnvoll, sich zu äußern? Welche Informationen sollten priorisiert werden? Wie kann die Behörde überzeugt werden? Welche Alternativen gibt es, wenn die Entscheidung negativ ausfällt?

Was nach der Anhörung passiert – und wie man sich absichert

Nach Eingang der Stellungnahme prüft die Ausländerbehörde den Vortrag, bewertet die Beweise und trifft ihre Entscheidung. Je nach Ausgang ergeben sich unterschiedliche Szenarien und Handlungsoptionen.

Im besten Fall folgt die Behörde der Argumentation der Stellungnahme und trifft eine positive Entscheidung. Der beantragte Aufenthaltstitel wird erteilt oder verlängert, der Widerruf wird zurückgenommen oder eine geplante Ausweisung wird nicht verfügt. In diesem Fall ist das Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Auch eine teilweise positive Entscheidung ist möglich: Die Behörde erteilt den Titel, verbindet ihn aber mit Nebenbestimmungen oder Auflagen wie räumlichen Beschränkungen oder Meldeauflagen. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob diese Nebenbestimmungen rechtmäßig sind und ob ein Vorgehen dagegen sinnvoll ist.

Häufiger ist jedoch der Fall, dass die Behörde trotz der Stellungnahme eine negative Entscheidung trifft. Sie lehnt den Antrag ab, widerruft den bestehenden Titel, erlässt eine Ausweisung oder droht die Abschiebung an. Der Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der die Frist für den Widerspruch und gegebenenfalls für einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht genannt wird. Diese Fristen sind strikt einzuhalten. Gegen die meisten belastenden Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden.

Bei besonders schwerwiegenden Entscheidungen – insbesondere bei Ausweisungen oder dem Widerruf von Aufenthaltstiteln mit der Folge sofortiger Ausreisepflicht – ordnet die Behörde häufig an, dass der Bescheid sofort vollzogen werden kann. Das bedeutet, dass die Abschiebung oder Ausreise bereits während des Widerspruchs- oder Klageverfahrens durchgesetzt werden kann. In diesen Fällen ist zusätzlich zum Widerspruch ein Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht erforderlich. Im Eilverfahren prüft das Gericht, ob die Entscheidung der Behörde offensichtlich rechtswidrig ist oder ob die Vollziehung dem Betroffenen unzumutbare Nachteile zufügen würde. Die Fristen für Eilanträge sind oft sehr kurz – manchmal nur wenige Tage –, und es zählt jede Stunde.

Parallel zum Eilverfahren muss das Hauptsacheverfahren vorbereitet werden. In der Regel ist zunächst ein Widerspruchsverfahren durchzuführen, bevor Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden kann. Im Widerspruchsverfahren prüft eine andere Stelle innerhalb der Behörde oder eine übergeordnete Behörde die Rechtmäßigkeit der Entscheidung. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann innerhalb eines Monats Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Das Klageverfahren kann sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen, bietet aber die Möglichkeit einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung der behördlichen Entscheidung.

Während ein Widerspruchs- oder Klageverfahren läuft, sollte alles getan werden, um die eigene Position zu stärken. Kontinuierliche Integration ist entscheidend: Sprachkurse besuchen, Arbeitsnachweise sammeln, gesellschaftliches Engagement zeigen, Integrationsleistungen dokumentieren. Diese Faktoren können bei späteren Ermessensentscheidungen der Behörde oder des Gerichts den entscheidenden Ausschlag geben. Die Phase nach der Anhörung ist kritisch, denn wenn die Fristen für Rechtsbehelfe verstreichen, wird die Entscheidung der Behörde bestandskräftig und kann nur noch in engen Ausnahmefällen angegriffen werden.

Schlun & Elseven: Kompetente Vertretung in Anhörungsverfahren nach § 28 VwVfG

Als auf Ausländerrecht spezialisierte Kanzlei verfügen wir über langjährige Erfahrung in der bundesweiten Begleitung von Anhörungsverfahren nach § 28 VwVfG. Unsere Anwälte für Ausländerrecht sind vertraut mit der Praxis der Ausländerbehörden, den rechtlichen Fallstricken und den strategischen Ansatzpunkten für eine erfolgreiche Verteidigung von Aufenthaltsrechten. Von der ersten Risikoeinschätzung über die Akteneinsicht und Stellungnahme bis hin zu Eilverfahren und gerichtlicher Vertretung erhalten Mandanten durchgehende rechtliche Betreuung aus einer Hand. Je früher die rechtliche Vertretung beginnt, desto besser lassen sich Aufenthaltsrechte in Deutschland sichern und negative Entscheidungen vermeiden oder erfolgreich anfechten.

Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen zur Anhörung nach § 28 VwVfG

Rechtlich besteht keine Verpflichtung zur Stellungnahme. Allerdings wird die Behörde bei ausbleibender Reaktion auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen entscheiden – was in der Regel zu einer negativen Entscheidung führt. Eine durchdachte Stellungnahme ist daher fast immer die bessere Wahl als Schweigen.

Die Frist wird von der Behörde festgesetzt und beträgt meist zwischen einer und drei Wochen. Bei komplexen Sachverhalten kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Eine vorschnelle Stellungnahme ohne ausreichende Vorbereitung sollte vermieden werden.

Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Aufgrund der rechtlichen Komplexität, der Gefahr der Selbstbelastung und der weitreichenden Folgen ist anwaltliche Beratung jedoch dringend zu empfehlen. Ein erfahrener Anwalt kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und strategisch vorgehen.

Ja, nach § 29 VwVfG haben Betroffene grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht. Dieses Recht sollte unbedingt vor der Stellungnahme genutzt werden, um zu verstehen, welche Informationen der Behörde vorliegen.

Ja, die Anhörung garantiert keine positive Entscheidung. Sie ist ein Verfahrensrecht, das sicherstellt, dass Betroffene vor einer belastenden Entscheidung gehört werden. Die Behörde ist nicht verpflichtet, der Stellungnahme zu folgen, muss sie aber prüfen und berücksichtigen.

Solange das Verfahren läuft und noch keine negative Entscheidung ergangen ist, bleibt der bestehende Aufenthaltsstatus in der Regel erhalten. Nach einer negativen Entscheidung hängt es davon ab, ob ein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat oder ob ein Eilantrag gestellt wurde.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Ausländer- und Aufenthaltsrecht

Rechtsanwalt Samir Muratovic

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Rechtsanwalt Daniel Schewoir

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Jens Schmidt

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Safa Al Hayek

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Rebecca Baltumeit

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Rechtsanwalt Martin Halfmann

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

 Rechtsanwältin Dania Höltershinken

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Laura-Akofa Kalipé

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Sabrina Mahnke

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Viktor Malz, L.L.M.

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

 Rechtsanwältin Laura Melz

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Dominik Müller

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Mariam Sadik

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Rechtsanwältin Celina D. Shannon

Rechtsanwältin für Ausländerrecht

Christos Sotiri

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Julian Tillmann

Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Updated Einbürgerung & Aufenthalt in Deutschland (#39)

Schildern Sie uns Ihr rechtliches Anliegen


Wir beraten und vertreten Sie bundesweit. Unsere Termine finden online oder telefonisch statt.

Kurzberatung: 109 € (25 Min.)

Erstberatung: 226,10 € (bis 60 Min.)

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter:

1
Wir prüfen, ob wir Ihre Thematik abdecken.
2
Wir melden uns mit den nächsten Schritten.
3
Danach ist eine Mandatierung möglich, auch kurzfristig.
Schlun & Elseven Rechtsanwälte4.9
Based on 1283 reviews
homa Y.
2 days ago
I had a very positive experience with Schlun & Elseven, and especially with Mr. Christos Sotiri. I was facing a very serious issue with my student residence permit, with a short deadline and a lot of uncertainty. Mr. Christos Sotiri was both empathetic and realistic about my situation. He did not give me false hope, but explained the possibilities by considering all my documents. He was always responsive and kept me updated throughout the process. Fortunately, the case was ultimately resolved successfully, and I renewed my residence permit. I also found the whole team at Schlun & Elseven very professional and organized. I am grateful for the help during such a stressful time in my life.
Sion V.
4 days ago
My initial consultation with Mr. Christos Sotiri regarding German immigration was very insightful and helpful. I am fully confident pursuing further legal support with Mr. Sotiri and Schlun & Elseven and would highly recommend their services.
Barbara R.
1 week ago
An absolutely outstanding immigration firm! Schlun and Elseven Rechtsanwaite, and especially my lawyer Julie Schaefer, successfully handled the German naturalization process, for my entire family, from start to finish. They made our citizenship journey super smooth and stress-free. Their team was professional, patient, always just a phone call or email away, and highly knowledgeable. What could have been a daunting experience was handled with the utmost professionalism. I would not hesitate to use this firm for any future immigration needs. Five stars all the way—I couldn't have done this without them!
NSKP 1.
2 weeks ago
I had an excellent experience working with Christos for my wife’s family reunion visa to Germany. Navigating cross-border bureaucracy and local authorities while on an EU Blue Card can be stressful, but Christos brought clarity, confidence, and direction to the entire process. He was consistently responsive, gave clear legal advice on documentation, and proactively followed up with the authorities to keep things moving. Thanks to his support, our application was approved and the visa was granted without unnecessary delays. Highly recommended for anyone needing reliable, top-tier immigration counsel in Germany.
Vivek C.
2 weeks ago
Very thankful to Schlun & Elseven Lawyers for the informative overview provided on a range of options as desired regarding relocation to Germany. Mr Christos Sotiri was excellent and very thorough in his legal advice, answering all questions clearly and comprehensively. Vielen Dank!
Chantelle V.
3 weeks ago
Christos was very helpful! Took the time to hear our situation and and gave us some insight on the process. I have confidence moving forward that we will be happy with the service Schlun and Elseven provides.
Hao W.
1 month ago
I would like to thank my lawyer Mr. Christos Sotiri regarding my permanent residence application. He wrote a strong and professional letter to the immigration office, and they approved it quickly. Now I have my permanent residence permit. I sincerely appreciate Mr. Christos Sotiri for his great service!
Juliana S.
2 months ago
I had a very positive experience with Mr. Christos Sotiri. He is extremely professional, knowledgeable, and flexible, and he took the time to answer all of my questions clearly. I felt very well advised and supported throughout the processs. I would definitely recommend Mr. Sotiri to anyone who needs help with immigration matters.
Ayla I.
2 months ago
Excellent experience with Sabrina at Schlun & Elseven for the obtaining of my Aufenthaltskaarte. We were able to successfully obtain the visa from within Germany, without needing to return to my home country at any stage. Trusting her expertise saved us from being apart for months, as well as a huge amount in travel costs and additional expenses. We could not recommend Sabrina enough. Thank you!
Giselle O.
2 months ago
Christos Sotiri assisted me with complex work permit case. He was very professional and empathetic. He clearly understands the permitting bureaucracy. Most importantly, Mr. Sotiri listens to his clients needs and works with the client. These two, exceptional qualities enable maximum success. That my case concluded well, I attribute to Mr. Sotiri.
Kathy G.
2 months ago
We are planning a move to Germany and were not sure which Visa would be appropriate to try and get for our situation. I was able to set up an appointment with a consultant in our time zone online. The initial consultation was at no cost. Martin did a great job reviewing the options with us and understood our situation and needs. We will probably be moving forward with this firm to process our Visa to ensure we have all the required documentation accepted in Germany.
Louis K.
2 months ago
I can fully recommend the services of this law firm with respect to immigration processes in Germany. Yes, they are expensive, but the quality of the service they provide corresponds to the fees they charge. Their responses to all my requests were fast, efficient and comprehensive. While I am a South African lawyer by profession, Dr. Dominik Müller provided me with excellent guidance on the details of German immigration law. It is encouraging to know one is in such good hands in a foreign jurisdiction. I can fully recommend them. Prof. Dr. Dr. Louis Kotzé
Gishnu P.
2 months ago
I have been extremely satisfied to have Mr. Christos Sotiri for legal support and advice. He took care of various applications with the Ausländeramt in two towns/cities over the years for me and my wife. At every stage, in my experience, he was extremely professional, helpful, thorough and very competent in what he does. I highly appreciate his services as a lawyer over the past couple of years.
Tolga I.
3 months ago
Excellent experience with Schlun & Elseven Lawyers. Professional, efficient, and highly supportive throughout my German immigration process. Special thanks to Mr. Samir Muratovic for his exceptional dedication, responsiveness, and result-oriented approach. His guidance made the whole process much easier and gave me great confidence. Highly recommended.
Dr. Fred P.
3 months ago
I met with Christos to discuss several issues about German residency requirements. In a short consultation, all of my questions were answered and even more that I hadn't thought of. Christos was very thorough and thoughtful. I highly recommend him.
Maya
3 months ago
Christos Sotiri handled our time-sensitive immigration matter with great efficiency and professionalism. He communicated clearly, acted quickly, and gave us confidence throughout a stressful situation. Highly recommended.
Ben Rejeb M.
3 months ago
Ich kann die Kanzlei Schlun & Elseven in Düsseldorf, insbesondere Herrn Rechtsanwalt Maximilian Hofer, uneingeschränkt empfehlen. Herr Hofer hat mich während meines gesamten Einbürgerungsverfahrens hervorragend begleitet. Er war jederzeit erreichbar, hat mich regelmäßig über den aktuellen Stand informiert und sich mit großem Engagement für meine Angelegenheit eingesetzt. Auch bei Rückfragen der Behörde hat er schnell und kompetent reagiert und immer eine passende Lösung gefunden. Dank seiner professionellen Unterstützung konnte mein Einbürgerungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Ich habe mich während der gesamten Zeit sehr gut betreut und beraten gefühlt. Vielen Dank an Herrn Hofer und das gesamte Team für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Ich empfehle die Kanzlei gerne weiter.
Tonmoy D.
3 months ago
I applied for my permanent residence permit in Germany at the end of last year, but the whole case turned out to be much more complicated than I had expected. The immigration office initially refused to properly consider my application and repeatedly asked me to withdraw it. That was when I reached out to Schlun & Elseven. Christos Sotiri helped me throughout the entire process, handled all communication with the immigration office, and prepared the legal correspondence on my behalf. After months of back and forth, the immigration office reconsidered my case, and my permanent residence permit was approved. It was a long and hectic journey, but in the end everything worked out. Thank you very much for all your support throughout the process!
Catalina De la C.
3 months ago
I had a consultation with this immigration lawyer today, and I was very impressed. He was clearly very knowledgeable, but explained everything in a way that was easy to understand without being condescending or using unnecessarily complex legal language. He was kind, attentive, and took the time to really listen to my questions and concerns. I never felt rushed, and every question I asked was answered thoroughly and thoughtfully. The advice was clear, practical, and gave me confidence in my next steps. Overall, it was an excellent experience, and I would definitely recommend them to anyone looking for an immigration lawyer.
Anisha B.
3 months ago
Professional, sound and reassuring advice from Christos Sotiri. I would recommend him to anyone.
ELİF BİLGE B.
3 months ago
Chancenkarte vize başvuru sürecim için Sevgili Laura ve ekibi ile çalıştık. Sürecin başından sonuna kadar son derece profesyonel bir çalışma yürüttüler, her adımda bize destek oldular, ve onların sayesinde süreci başariyla tamamladık. Sorularımızı şeffaf bir şekilde cevapladılar, son derece titiz çalışarak bizi bu süreçte hiç yalnız bırakmadılar. Chancenkarte süreci ile ilgili destek almayı düşünürseniz kesinlikle öneriyorum.
Agnes N.
3 months ago
Lawyer Christos offered very good advice to my problem. i just pray that the next steps work out. but i was satisfied and happy with his explanation. Thank you.
Suvd B.
3 months ago
My case was handled professionally and successfully. I received all the support I needed and my lawyer, dr. Christos Sotiri, worked very well. I am so happy that I found S&E and I would recommend their services to anyone who needs a good lawyer.
Kiran M.
3 months ago
The consultation with Christos Sotiri was extremely insightful and efficient.
Arifa Aktar J.
3 months ago
We had a very positive experience with Mr. Christos Sotiri. He carefully reviewed our immigration situation, explained our legal options in a clear and understandable way, and answered all of our questions with patience and professionalism. The consultation was very helpful and gave us a much better understanding of our next steps. We would highly recommend him to anyone seeking immigration law advice in Germany.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr.: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: +49 221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Schloss-Rahe-Straße 15
52072 Aachen
Tel: +49 241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 49 211 1718280
Fax: 0221 932959669

Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Tel: +49 221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr.: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: +49 221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28