Reformen, die den Erwerb der Staatsangehörigkeit betreffen, erfreuen sich seit jeher hoher Aufmerksamkeit – insbesondere bei jenen Menschen, die in Deutschland ihren Lebensschwerpunkt gefunden haben und auf deren Privat- und Berufsleben sie weitreichende Auswirkungen haben können. Die vielen umfangreichen Änderungen und ihre Konsequenzen sind allerdings nicht immer leicht zu überblicken. Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei, zu deren Kompetenzbereichen auch das Aufenthalts– und Staatsangehörigkeitsrecht gehört, möchten wir von Schlun & Elseven Sie über die Änderungen und neuen Möglichkeiten durch die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts informieren.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Staatsangehörigkeitsrecht haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Staatsangehörigkeitsrecht.

Mehrstaatigkeit als Ausnahme | Bisherige Gesetzeslage im Überblick

In der Vergangenheit nahm der deutsche Gesetzgeber eine strenge Haltung gegenüber der doppelten Staatsbürgerschaft ein: Sie wurde lediglich als Ausnahme zugelassen. Seit einigen Jahren zeichnet sich jedoch ab, dass eine Mehrstaatigkeit von den Bürgern zunehmend befürwortet wird. In der Folge wurden zusätzliche Ausnahmefälle geschaffen.

Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, haben grundsätzlich das Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft. Das bedeutet, dass ein EU-Bürger, der die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit beibehalten kann. Damit genießen Sie die Vorteile und Rechte von beiden Staatsangehörigkeiten – einschließlich der Freiheit, sowohl in Deutschland als auch in ihrem Heimatland zu leben, zu arbeiten und zu studieren.

Auch bei Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Abstammung kann sich bereits nach bisheriger Gesetzeslage eine Mehrstaatigkeit ergeben. Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung von einem Elternteil erhalten, behalten die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils. Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, können die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an erhalten (ius soli), wenn sich ihre Eltern seit mindestens 8 Jahren in Deutschland aufhalten, und gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten.

Ist die Aufgabe einer anderen Staatsbürgerschaft nicht möglich oder zumutbar, kann der Betroffene ebenfalls beide Staatsbürgerschaften behalten. Für die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Aufgabe einer Staatsangehörigkeit kann es verschiedene Gründe geben. Einige Staaten verlangen eine derart hohe Verwaltungsgebühr, dass es dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, diese zu zahlen, um seine Staatsbürgerschaft aufzugeben. Es kann auch sein, dass der Antragsteller physisch nicht in der Lage ist, in sein Herkunftsland zurückzureisen, um einen Termin bei den örtlichen Verwaltungsbehörden wahrzunehmen. In einigen Ländern gibt es zudem Gesetze, die es den Bürgern nicht erlauben, ihre Staatsbürgerschaft aufzugeben. In diesem Fall dürfen die Antragsteller ihre bisherige Staatsangehörigkeit neben der deutschen behalten.

Darüber hinaus dürfen Mitglieder einer Gruppe, die besonderen Schutz verdient, ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten und zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Antragsteller dürfen ihre derzeitige Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie

  • Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind und einen Reiseausweis für Flüchtlinge nach Artikel 28 der Genfer Flüchtlingskonvention besitzen,
  • oder in ihrem Herkunftsland von Verfolgung bedroht sind.

Durch die Zulassung der Mehrstaatigkeit als Norm und nicht mehr nur als Ausnahme, entfallen sowohl die Notwendigkeit des Antrags auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit als auch die Optionsregelung beim Ius-Soli-Erwerb. Auch die weiteren Voraussetzungen des Ius-Soli-Erwerbs werden erheblich vereinfacht, sodass mehr in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit ohne jeglichen Vorbehalt durch ihre Geburt erhalten.


Weitere Aspekte der Reform des Staatsangehörigkeitsrecht

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird das Ziel verfolgt, die Einbürgerungszahlen zu erhöhen, indem die Bedürfnisse von Menschen mit Einwanderungsgeschichte angemessen berücksichtigt werden und Anreize für Integrationsleistungen gesetzt werden, vgl. Gesetzesentwurf 20/9044. Ein wesentlicher Punkt ist daher die erhebliche Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von bisher 8 Jahren auf 5 Jahren, in besonderen Fällen auf 3 Jahre, § 10 Abs. 1, Abs. 3 StAG. Weitere Änderungen im Staatsangehörigkeitsrechts sind:

  • Ausweitung des Bekenntnisses nach § 10 StAG zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, durch Anfügung des folgenden Satzes: „Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes.“
  • Ersetzung der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ durch konkrete Ausschlussgründe, §§ 8, 11 StAG. Die konkret eingefügten Ausschlussgründe, die einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit unmöglich machen, sind das Führen einer Mehrehe und die Missachtung von Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.
  • Anpassung der erforderlichen Sprachkenntnisse und
  • Anpassung der Vorgaben für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Diese Änderungen zielen darauf ab, Deutschland zu einem attraktiveren Einwanderungsziel für Arbeitskräfte zu machen, die ihren Lebensmittelpunkt verlagern wollen – ein notwendiger Schritt, um langfristig einem potenziellen intensiven Arbeitskräftemangel in der deutschen Industrie entgegenzuwirken.


Schlun & Elseven: Kompetente Unterstützung in Einwanderungsangelegenheiten

Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein sich stetig weiterentwickelndes und dynamisches Rechtsgebiet mit vielen Ausnahmen und Sonderregelungen sowie Überschneidungen mit Ausländer- und Aufenthaltsrecht. Sollten Sie erwägen, die deutsche Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung Ihrer derzeitigen Staatsbürgerschaft zu erwerben, kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Unsere Anwält:innen für Staatsangehörigkeitsrecht unterstützen Sie gerne bei allen anstehenden Schritten, damit es bei dem Antragsverfahren nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt. Als Full-Service-Kanzlei kümmern wir uns selbstverständlich um die notwendigen Dokumente und um die Kommunikation mit den Behörden, um Ihren Einbürgerungsprozess so effizient und angenehm wie möglich zu gestalten. Wir setzen uns für Sie ein.