Sie möchten Ihr Testament gestalten oder einen Erbvertrag abschließen? Ihr Nachlass befindet sich in Deutschland bzw. im Vereinigten Königreich? Oder ist Ihr Erbe ist im Vereinigten Königreich ansässig?
Einen Erbfall grenzüberschreitend unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rechtsordnungen zu begleiten, gehört in die Hände von erfahrenen Juristen.
Unsere Anwälte für Erbrecht bieten eine umfassende Rechtsberatung zu allen Fragen rund um deutsch-britische Erbfälle. Ob bei Erbantritt, bei der Nachlassplanung oder der Sicherung der Unternehmensnachfolge – wir beraten Sie mit dem nötigen Fachwissen und Einfühlungsvermögen. Sollten eine persönliche Rechtsberatung zu deutsch-britischem Erbrecht wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit bei deutsch-britischen Erbschaftsfällen
Da das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der Europäischen Union ist und der Europäischen Erbrechtsverordnung Verordnung nicht beigetreten ist, ist es im Hinblick auf das Erbrecht ein Drittstaat.
Nach der EU-Erbrechtsverordnung bestimmt sich in Erbsachen, an denen Unterzeichnerstaaten beteiligt sind, die Zuständigkeit für grenzüberschreitende Erbsachen nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Dies gilt, solange der Erblasser das anwendbare Recht nicht durch eine Rechtswahl bestimmt hat. Bei deutsch-britischen Erbfällen ist die Bestimmung des anwendbaren Rechts jedoch von größerer Bedeutung und oftmals komplexer. Die Bestimmung kann sich nach den Umständen des Falles richten, etwa nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers oder seinem Wohnsitz.
Betrachtet man beispielsweise das internationale Erbrecht von England und Wales, so folgt die Vererbung von Immobilien dem Erbrecht des Ortes, an dem sich die Immobilie befindet, während bei beweglichem Vermögen andere Faktoren eine größere Rolle spielen. Zu beachten ist zudem, dass sich das Erbrecht in Schottland in mehreren Aspekten von dem des übrigen Vereinigten Königreichs unterscheidet. Unsere Anwälte erläutern Ihnen wie diese Faktoren im Einzelfall zu berücksichtigen sind.
Das englische Recht weist einige wesentliche Unterschiede zum deutschen Recht auf, wie zum Beispiel das Fehlen des Grundsatzes der Gesamtrechtsnachfolge. Nach englischem Recht ist der Nachlass eine eigene juristische Person und hat einen gesetzlichen Vertreter (entweder einen vom Verstorbenen ernannten Testamentsvollstrecker oder einen Verwalter, der ein gerichtlich bestellter Testamentsvollstrecker ist) in den Prozess eingebunden. Wie im Folgenden dargelegt, kann diese Situation erhebliche Auswirkungen auf die Erben haben.
Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht ist in § 1931 BGB geregelt und kommt zur Anwendung, wenn kein Testament errichtet wurde, das Testament nicht den Anforderungen des deutschen Rechts entspricht oder wenn Vermögenswerte vom Testament ausgeschlossen sind. Durch die gesetzliche Erbfolge wird sichergestellt, dass es weniger Kontrolle darüber gibt, wer letztendlich das betreffende Vermögen erbt.
Bei der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland erhält zunächst der Ehegatte des Verstorbenen seinen Anteil am Nachlass. Der jeweilige Anspruch wird von den überlebenden Verwandten des Verstorbenen festgelegt. Haben Sie überlebende Kinder (oder Enkelkinder, falls die Kinder vorverstorben sind), erhält der Ehegatte 25 % des Nachlasses. Hat der Verstorbene überlebende Eltern, Geschwister oder Großeltern, so erhält der Ehegatte 50 % des Nachlasses. Wenn jedoch keiner der genannten Verwandten den Verstorbenen überlebt, erhält der Ehegatte 100 % des Erbes des Verstorbenen.
Die Ansprüche der Familie richten sich nach ihrer „Klasse” innerhalb der Erbfolge. Jeder Begünstigte einer höheren Klasse schließt jeden potentiellen Begünstigten der nächsten Klasse aus (§ 1930 BGB). Wenn also ein Erbe in Klasse eins ist, erhält er das Erbe, anstatt es mit den Erben der Klassen zwei und drei zu teilen.
Nach englischem und walisischem Recht sind die Erben des Verstorbenen der Ehegatte, die Kinder und weitere Verwandte, und ähnlich wie im deutschen Recht werden sie in verschiedene Gruppen eingeteilt. In der Regel erben die Kinder und der Ehegatte des Verstorbenen. Im Gegensatz dazu richten sich die Rechte der anderen Familienmitglieder nach ihrer Einstufung in die Gruppe und danach, welche anderen Familienmitglieder zu dieser Gruppe gehören. Es ist dem deutschen Recht ähnlich, aber die Zahlen, die mit der Erbschaftssteuer zusammenhängen, sind in der Regel sehr unterschiedlich. Daher ist es immer ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen.
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