Deutsch-britische Erbschaftsfälle: Rechtsanwalt für Erbrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Deutsch-britische Erbschaftsfälle: Rechtsanwalt für Erbrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Sie möchten Ihr Testament gestalten oder einen Erbvertrag abschließen? Ihr Nachlass befindet sich in Deutschland bzw. im Vereinigten Königreich? Oder ist Ihr Erbe ist im Vereinigten Königreich ansässig?

Einen Erbfall grenzüberschreitend unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rechtsordnungen zu begleiten, gehört in die Hände von erfahrenen Juristen.

Unsere Anwälte für Erbrecht bieten eine umfassende Rechtsberatung zu allen Fragen rund um deutsch-britische Erbfälle. Ob bei Erbantritt, bei der Nachlassplanung oder der Sicherung der Unternehmensnachfolge – wir beraten Sie mit dem nötigen Fachwissen und Einfühlungsvermögen. Sollten eine persönliche Rechtsberatung zu deutsch-britischem Erbrecht wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unsere Dienstleistungen
für Erblasser

Sie möchten Ihr Testament gestalten oder einen Erbvertrag abschließen? Ihr Nachlass befindet sich in Deutschland und im Vereinigten Königreich oder Ihr Erbe ist im Vereinigten Königreich ansässig? Unsere Anwälte für Erbrecht beraten Sie bei der Nachlassplanung und den Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Unsere Dienstleistungen
für Erben

Schlun & Elseven steht Erben mit britischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz im Vereinigten Königreich, die Eigentum oder Vermögen in Deutschland geerbt haben, sowie potenzielle Erben, die weitere Informationen zum Erben in Deutschland benötigen, beratend zur Seite.

Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit bei deutsch-britischen Erbschaftsfällen

Da das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der Europäischen Union ist und der Europäischen Erbrechtsverordnung Verordnung nicht beigetreten ist, ist es im Hinblick auf das Erbrecht ein Drittstaat.

Nach der EU-Erbrechtsverordnung bestimmt sich in Erbsachen, an denen Unterzeichnerstaaten beteiligt sind, die Zuständigkeit für grenzüberschreitende Erbsachen nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Dies gilt, solange der Erblasser das anwendbare Recht nicht durch eine Rechtswahl bestimmt hat. Bei deutsch-britischen Erbfällen ist die Bestimmung des anwendbaren Rechts jedoch von größerer Bedeutung und oftmals komplexer. Die Bestimmung kann sich nach den Umständen des Falles richten, etwa nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers oder seinem Wohnsitz.

Betrachtet man beispielsweise das internationale Erbrecht von England und Wales, so folgt die Vererbung von Immobilien dem Erbrecht des Ortes, an dem sich die Immobilie befindet, während bei beweglichem Vermögen andere Faktoren eine größere Rolle spielen. Zu beachten ist zudem, dass sich das Erbrecht in Schottland in mehreren Aspekten von dem des übrigen Vereinigten Königreichs unterscheidet. Unsere Anwälte erläutern Ihnen wie diese Faktoren im Einzelfall zu berücksichtigen sind.

Das englische Recht weist einige wesentliche Unterschiede zum deutschen Recht auf, wie zum Beispiel das Fehlen des Grundsatzes der Gesamtrechtsnachfolge. Nach englischem Recht ist der Nachlass eine eigene juristische Person und hat einen gesetzlichen Vertreter (entweder einen vom Verstorbenen ernannten Testamentsvollstrecker oder einen Verwalter, der ein gerichtlich bestellter Testamentsvollstrecker ist) in den Prozess eingebunden. Wie im Folgenden dargelegt, kann diese Situation erhebliche Auswirkungen auf die Erben haben.

Unsere Dienstleistungen für Erblasser

  • Der Pflichtteil nach deutschem Recht

  • Der Erbvertrag: Gestaltung & Prüfung

Nachlassplanung im deutsch-britischem Erbrecht

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet britischen Staatsbürgern umfassende Rechtsberatung bei der Nachlassplanung in Bezug auf deutsches Vermögen. Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder in Deutschland Immobilien oder persönliche bzw. geschäftliche Vermögenswerte besitzen, ist es ratsam, sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Werden solche Schritte verzögert oder vernachlässigt, kann es zu einer ungewollten Erbfolge kommen, die in internationalen Fällen sehr komplex sein kann.

Unser Team für Erbrecht untersucht und überprüft bestehende Testamente, um sicherzustellen, dass alle relevanten Elemente des deutschen Rechts darin Berücksichtigung finden. Wir beraten Erblasser eingehend über Maßnahmen, die sie bei der Errichtung von Trusts und anderen Mechanismen ergreifen können, um die deutsche Erbschafts- und Schenkungssteuer zu vermeiden oder zu minimieren. Darüber hinaus beraten wir Sie in Fragen des Pflichtteils und wie dieser im deutschen Recht vorgesehen ist.

Bei Privatvermögen zeigen wir Ihnen außerdem auf, welche Möglichkeiten der Erbvertrag bietet und ob eine solche Regelung in Ihrem Fall in Betracht kommt. Der Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung und ein Mittel zur Verfügung über Eigentum und Vermögen nach dem Tod des Erblassers. Er ist weniger flexibel und unterliegt strengeren rechtlichen Anforderungen als ein herkömmliches Testament, kann aber garantieren, dass im Falle des Todes des Erblassers bestimmte Maßnahmen getroffen werden. Die Änderung oder Aufhebung eines Erbvertrags erfordert eine Einigung mit den am Vertrag beteiligten Parteien und muss notariell beurkundet werden.

Sofern Sie über Betriebsvermögen in Deutschland verfügen, beurteilt unser Team Ihren Fall aus gesellschafts- und erbrechtlicher Sicht. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir sorgfältig Ihre Situation und legen Möglichkeiten der Anteilsübertragung fest, bereiten Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen vor und sorgen dafür, dass das Unternehmen im Falle einer Nachfolge an einen qualifizierten und geeigneten Nachfolger weitergegeben wird. Unser Team für Gesellschaftsrecht sorgt dafür, dass Sie sich über die Rechtsfolgen aller getroffenen Entscheidungen im Klaren sind.

Bezüglich der Schenkung und der unter Einbeziehung künftiger Erben vorweggenommenen Erbfolge erläutern unsere Anwälte Ihnen die zu ergreifenden Maßnahmen und was diese Schritte für in Deutschland und im Vereinigten Königreich vorhandenes Vermögen bedeuten. Bei der vorweggenommenen Erbfolge werden Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf einen Erben übertragen, was aus steuerlichen Gründen attraktiv sein kann. Solche Schenkungen können auch zu weniger Komplikationen in Bezug auf den Pflichtteil und die Erbengemeinschaft führen, die ansonsten Ihre Erben betreffen könnten.

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht ist in § 1931 BGB geregelt und kommt zur Anwendung, wenn kein Testament errichtet wurde, das Testament nicht den Anforderungen des deutschen Rechts entspricht oder wenn Vermögenswerte vom Testament ausgeschlossen sind. Durch die gesetzliche Erbfolge wird sichergestellt, dass es weniger Kontrolle darüber gibt, wer letztendlich das betreffende Vermögen erbt.

Bei der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland erhält zunächst der Ehegatte des Verstorbenen seinen Anteil am Nachlass. Der jeweilige Anspruch wird von den überlebenden Verwandten des Verstorbenen festgelegt. Haben Sie überlebende Kinder (oder Enkelkinder, falls die Kinder vorverstorben sind), erhält der Ehegatte 25 % des Nachlasses. Hat der Verstorbene überlebende Eltern, Geschwister oder Großeltern, so erhält der Ehegatte 50 % des Nachlasses. Wenn jedoch keiner der genannten Verwandten den Verstorbenen überlebt, erhält der Ehegatte 100 % des Erbes des Verstorbenen.

Die Ansprüche der Familie richten sich nach ihrer „Klasse” innerhalb der Erbfolge. Jeder Begünstigte einer höheren Klasse schließt jeden potentiellen Begünstigten der nächsten Klasse aus (§ 1930 BGB). Wenn also ein Erbe in Klasse eins ist, erhält er das Erbe, anstatt es mit den Erben der Klassen zwei und drei zu teilen.

Nach englischem und walisischem Recht sind die Erben des Verstorbenen der Ehegatte, die Kinder und weitere Verwandte, und ähnlich wie im deutschen Recht werden sie in verschiedene Gruppen eingeteilt. In der Regel erben die Kinder und der Ehegatte des Verstorbenen. Im Gegensatz dazu richten sich die Rechte der anderen Familienmitglieder nach ihrer Einstufung in die Gruppe und danach, welche anderen Familienmitglieder zu dieser Gruppe gehören. Es ist dem deutschen Recht ähnlich, aber die Zahlen, die mit der Erbschaftssteuer zusammenhängen, sind in der Regel sehr unterschiedlich. Daher ist es immer ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen.

Erben in Deutschland als britischer Staatsbürger: Unsere Expertise für Erben

Wenn Sie erben, sollten Sie sich der erheblichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem britischen Erbrecht bewusst sein. Diese Unterschiede haben enorme Auswirkungen auf die Abwicklung des Erbschaftsprozesses. In solchen Fällen ist es daher von entscheidender Bedeutung, dass Sie mit erfahrenen Rechtsexperten für internationales Erbrecht zusammenarbeiten.

Nach deutschem Recht gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge, während im Vereinigten Königreich die Regel gilt, dass ein persönlicher Vertreter den Nachlass in Besitz nimmt. Dieser persönliche Vertreter sorgt schließlich dafür, dass das Vermögen an die Begünstigten gelangt. Nach deutschem Recht erwirbt der Erbe das Vermögen und die Verbindlichkeiten sofort. Es gibt jedoch ein begrenztes Zeitfenster, in dem der Erbe eine Erbschaft ausschlagen kann.

Die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft beträgt nur sechs Wochen. In dieser Zeit sollte sich der Erbe unbedingt mit erfahrenen Fachleuten beraten. Eine solche Ausschlagung ist oft ratsam, wenn es sich um umfangreiche Verbindlichkeiten oder um Immobilien handelt, die für den Erben aufgrund ihrer Lage oder ihres Zustands nur einen geringen Wert haben. Erben sollten eine solche Entscheidung jedoch nicht ohne sorgfältige Überlegung, genaue Prüfung aller mit dem Erbe zusammenhängenden Unterlagen und Beratung durch Fachleute treffen.

Ein deutscher Erbe benötigt in den meisten Fällen einen Erbschein , da ein solches Dokument für den Umgang mit verschiedenen Banken, Finanzinstituten, Versicherungsgesellschaften und anderen Einrichtungen unerlässlich ist.

In Deutschland müssen sich diejenigen, die als Gruppe erben, der Erbengemeinschaft bewusst sein. Diese Konstruktion ist in § 2038 BGB vorgesehen und besagt, dass die Erben gemeinsam Eigentümer des Vermögens sind. Bei der Erbengemeinschaft wird der Nachlass gemäß § 2032 Abs. 1 BGB automatisch gemeinsames Eigentum und muss gemeinsam verwaltet werden.

Ein solcher Schritt kann oft zu Konflikten zwischen den Erben innerhalb der Gemeinschaft führen. Je nach Anzahl der Erben ist es in der Regel besser, aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden, sei es durch Auskauf der anderen oder durch Verkauf des Anteils, wenn dies möglich ist. Es ist jedoch ratsam, vor einschneidenden Maßnahmen eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, da jeder Fall genau auf seine individuellen Merkmale hin geprüft werden muss. Die Erbengemeinschaft kann für Erben mit Sitz im Ausland eine besondere Herausforderung darstellen, z.B., wenn Sie in Deutschland erben, aber im Vereinigten Königreich ansässig sind.

Auch hier können Erblasser das Entstehen einer solchen Erbengemeinschaft vermeiden, indem sie sich an unsere Rechtsexperten wenden, die die Situation aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten können. Eine klare Festlegung, wie das Vermögen unter den Erben aufgeteilt werden soll, ist eine Möglichkeit Streitigkeiten zu vermeiden, ebenso wie die Benennung bestimmter Erben für bestimmte Immobilien und Vermögenswerte.

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Ihr Ansprechpartner für Erbrecht & Nachlassrecht

Rechtsanwalt Dr. Thomas Bichat

Rechtsanwalt | Salary Partner

Als Anwalt für Erbrecht bietet Dr. Bichat umfassende Rechtsberatung und Vertretung bei allen rechtlichen Fragen an, die sowohl vor als auch nach dem Erbfall für Erben sowie Erblasser relevant werden. Ob bei der Testamentsgestaltung, der Unternehmensnachfolge oder der Nachlassplanung — er unterstützt Sie fachkundig und mit dem nötigen Engagement.

Dr. Bichat gilt als ausgewiesener Experte für komplexe Erbrechtsfälle mit internationalen Verflechtungen: Mandanten aus aller Welt verlassen sich auf seine Expertise und sein Verhandlungsgeschick.

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