Ausschlagung einer Erbschaft: So gehen Sie am besten vor

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht

Ausschlagung einer Erbschaft: So gehen Sie am besten vor

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht

Der Verlust eines nahen Angehörigen bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch rechtliche, finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten in Bezug auf die Erbschaft. Durch das Testament bzw. im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge tritt der Erbe tritt automatisch in die Position des Erblassers ein. Mit der Konsequenz, dass neben den Vermögenswerten ebenfalls die Schulden, die der Erblasser zu Lebzeiten angehäuft hat, vererbt und vom Erben getilgt werden müssen. Bei einer Überschuldung des Nachlasses bleibt oft nichts anderes übrig, als die Annahme der Erbschaft zu verweigern und diese rechtswirksam auszuschlagen.

Um unseren Mandanten in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Erbrecht erklären Ihnen gerne, wann die Erbausschlagung sinnvoll ist und was bei deren Umsetzung zu beachten ist. Dabei werden Ihnen auch Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Erbschaft nach einer unbewussten und ungewollten Annahme rechtswirksam ausgeschlagen bzw. wie die Ausschlagung rückgängig gemacht werden kann und welche Alternativen hierzu noch bestehen. Ganz gleich, für welche Lösung Sie sich am Ende entscheiden, wir sorgen dafür, dass Sie umfassend über Ihre Rechte und Handlungsoptionen als Erbe informiert sind.

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwalt für Erbrecht » Ausschlagen einer Erbschaft

Google Rating | Based on 820 Reviews

Unsere Dienstleistungen

Rechtsbeistand für Erben
  • Beratung in Bezug auf die Vermögensaufteilung bei einer Erbengemeinschaft

  • Wertgutachten zur Bewertung des Erbes in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen

  • Rechtswirksame Durchsetzung einer Erbausschlagung

  • Rückgängigmachen einer Ausschlagung

Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
Vertretung in Konfliktsituationen | Mediation
Dienstleistungen im Kontext

Gründe für die Ausschlagung einer Erbschaft

Grundsätzlich ist niemand dazu verpflichtet, gegen den eigenen Willen zu erben. Dies ist deswegen besonders wichtig, weil der Erbe ohne sein Dazutun oder nicht selten auch unwissentlich erbt. Die Erbschaft des Erblassers geht kraft Gesetzes durch Testament, Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge zunächst nach § 1922 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vollständig auf den Erben über. Dabei erhält der Erbe nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden und andere Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Diese muss er grundsätzlich auch aus seinem Privatvermögen begleichen. Der Erbe haftet somit zunächst nicht bloß mit dem Erbvermögen.

Eine Erbausschlagung ist demnach sinnvoll, wenn der Nachlass definitiv überschuldet ist. Weitere Gründe für die Ausschlagung der Erbschaft können ein festgefahrener Streit innerhalb der Erbengemeinschaft oder die drohende Pfändung des Erbteils durch eigene Gläubiger sein. Um festzustellen, ob der Nachlass überschuldet ist, sollten Sie sich als Erbe schnell einen ausführlichen Überblick über die Erbschaft verschaffen. Dabei sind alle Bestandteile des Nachlasses gegenüberzustellen. Dazu gehören Wertgegenstände, Grundstücke, Bankguthaben, Wertpapiere, aber auch Kredite, Unterhaltsrückstände, Pflichtteilsansprüche, Bestattungskosten sowie die ggf. hinzukommenden Kosten für eine Testamentseröffnung oder Nachlassverwaltung.

Nach erfolgreicher Ausschlagung der Erbschaft geht diese, mitsamt der Schulden, auf die nächste Person in der Erbfolge über. Demnach sollte darauf geachtet werden, dass Sie die Erbschaft auch für Ihre minderjährigen Kinder mit ausschlagen.

Erbausschlagung: Das sollten Sie wissen

Nach § 1943 BGB kann der Erbe die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist verstrichen ist. Mit dem Ablauf der Ausschlagungsfrist gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. Somit muss für eine erfolgreiche Erbausschlagung nicht bloß auf Form und Frist geachtet werden, sondern es müssen zudem Missverständnisse und Konflikte vermieden werden, die eine Annahme der Erbschaft andeuten könnten. Denn grundsätzlich kann eine Annahme der Erbschaft auch schon bei einem schlüssigen Handeln vorliegen. Damit wird oft unbewusst die wirksame Ausschlagung der Erbschaft vereitelt.