Abschluss von Franchiseverträgen

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Abschluss von Franchiseverträgen

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Der Franchisevertrag definiert Rechte und Pflichten für beide Parteien – den Franchisegeber und den Franchisenehmer – und bildet somit den Grundstein für ein erfolgreiches Franchising. Folglich müssen Franchisevereinbarungen stets entsprechend den Zielen und Unternehmensmerkmalen des Franchisegebers gestaltet werden. Der Franchisenehmer hingegen sollte im Klaren darüber sein, welche Rechte und Pflichten er hat und wie viel Freiraum ihm das Franchising noch lässt. Da das Franchise-Recht in Deutschland bis heute nicht kodifiziert ist und hauptsächlich auf der richterlichen Rechtsanwendung und -fortbildung basiert, ist es für juristische Laien oft schwer zu überblicken.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet sowohl Franchisenehmern als auch -gebern umfassenden Rechtsbeistand an. Unser Rechtsteam, das aus erfahrenen Anwälten für Vertrags-, Gesellschafts– und Handelsrecht sowie ausgewiesenen Experten für Gewerblichem Rechtsschutz besteht, unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Franchisesysteme, damit Ihre Interessen stets gewahrt bleiben und Ihr Unternehmen rechtssicher aufgestellt ist. Mit fundierter Expertise, branchenspezifischen Einblicken und ausgeprägten Verhandlungsgeschick sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Franchising in Deutschland.

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Ausarbeitung von Franchiseverträgen

Unsere Anwälte für Vertragsrecht übernehmen für Sie gerne die Gestaltung und Prüfung Ihrer Franchise-Verträge, um sicherzustellen, dass darin keine fehlerhaften Klauseln enthalten sind und Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden. Nach deutschem Recht sind Franchise-Verträge nicht verhandelbar. Standardverträge haben insbesondere für Franchisegeber Vorteile, da für alle Franchisenehmer die gleichen Bedingungen gelten sollen.

Allerdings ist eine sorgfältige rechtliche Analyse erforderlich, denn wenn der Franchisevertrag die Freiheit des Franchisenehmers zu sehr einschränkt, besteht die Gefahr, dass der Franchisegeber als Arbeitgeber des Franchisenehmers angesehen wird.

Der Franchisevertrag ist die rechtliche Grundlage des Franchisesystems und legt als solche die Rechte sowie Pflichten der beteiligten Parteien fest. Der Franchisevertrag ist ein Dauerschuldverhältnis (§ 314 BGB), d.h. es handelt sich um ein kontinuierliches Vertragsverhältnis mit Dauerschuldverhältnissen zwischen den Parteien. Darüber hinaus kann der Franchisevertrag als gemischter Vertrag Elemente des Kauf-, Miet- und Pachtvertrages sowie eines Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsvertrages enthalten. Diese Verträge betreffen verschiedene Rechtsgebiete wie das Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht. Je nach Branche und Art des Franchisesystems kann die Form des Vertrags sehr unterschiedlich sein.

Solche Franchiseverträge müssen selbstverständlich nach deutschem Recht gültig sein und den Anforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen, da sie den gesetzlichen Regelungen der §§ 305-310 BGB unterliegen. Die Bedingungen des Franchisevertrages sollten klar und angemessen sein, da Unklarheiten bei späteren Rechtsstreitigkeiten zu Schwierigkeiten führen können.

Franchisevereinbarungen unterliegen zudem dem Grundsatz von Treue und Glauben (§ 242 BGB), wobei die deutschen Gerichte aus diesem Grundsatz einzelne Pflichten für Franchisesysteme ableiten. Dazu gehören zum Beispiel vorvertragliche Informationspflichten und die Pflicht des Franchisenehmers zur Absatzförderung.

Weitere wichtige Klauseln in Franchiseverträgen, die berücksichtigt werden müssen, sind das Wettbewerbs- und Abwerbeverbot.

Unsere Anwälte analysieren die Anforderungen Ihrer Franchiseverträge, um Ihnen eine klare Auskunft darüber zu erteilen, was nach deutschem Recht zulässig ist und welche Risiken mit bestimmten Entscheidungen verbunden sind. Sobald uns die Ziele und Bedürfnisse des Franchiseunternehmens ebenso wie seine Unternehmensmerkmale bekannt sind, sorgen wir dafür, dass die Franchiseverträge mit höchster Sorgfalt ausgearbeitet werden.

Wenn Sie unser Team mit dieser Aufgabe betrauen, ist sichergestellt, dass Ihr Unternehmen sein Tagesgeschäft in der Gewissheit fortführen kann, dass es sich auf einem rechtlich soliden Fundament befindet.

Beratung zum deutschen Franchising-Recht

Derzeit gibt es in Deutschland kein spezielles Gesetz, das die Gründung und den Betrieb von Franchiseunternehmen regelt. Das bedeutet, dass das deutsche Recht weder für den Franchisegeber noch für den Franchisenehmer spezifische Registrierungserfordernisse vorsieht.

Es gelten jedoch Vorschriften und Verpflichtungen des Wettbewerbs-, Handels-, Verbraucher- und Vertragsrechts. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt mit seinen Regelungen zum Vertragsrecht fest, was in Verträgen erlaubt ist.

So müssen Franchiseverträge nicht zwingend in deutscher Sprache abgefasst sein, sollten aber aus rechtlichen und praktischen Gründen in einer Sprache abgefasst sein, die beide Parteien verstehen. Sollten Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Franchisevertrag oder anderen Verträgen die Gerichte in Deutschland erreichen, ist die Gerichtssprache Deutsch.

Der Franchisegeber kann in der Franchisevereinbarung festlegen, wie Streitigkeiten beigelegt werden sollen. Ein Schiedsverfahren hat Vorteile in Bezug auf die Schnelligkeit der Lösung und die Privatsphäre, da die Parteien die Verfahrensregeln und die Sprache des Verfahrens selbst bestimmen können. Für den Erlass einstweiliger Verfügungen in zeitkritischen Angelegenheiten und andere Streitigkeiten, wie die Nutzung von geistigem Eigentum, sollte jedoch ein Gerichtsverfahren in Betracht gezogen werden.

Franchising wird in Deutschland immer häufiger praktiziert, z. B. im Lebensmittelsektor, in der Automobilindustrie oder im Einzelhandel. Die Gründung eines Franchiseunternehmens, sei es als Franchisegeber oder als Franchisenehmer, erfordert allerdings eine fachkundige Rechtsberatung, insbesondere bei der Entscheidung über die zu wählende Gesellschaftsform.

Unsere Anwälte stehen Ihnen sowohl bei den Verhandlungen als auch bei der Ausarbeitung des Franchisevertrags unterstützend zur Seite.

Schlun & Elseven: Full Service für Franchiseunternehmen

Schlun & Elseven verfügt über ausgezeichnete Fachkenntnisse im Handels- und Vertragsrecht sowie im Urheber- Wettbewerbs- und Immobilienrecht. Wir sind mit der Analyse von Unternehmensstrukturen bestens vertraut, um sicherzustellen, dass Ihre Franchiseverträge alle erforderlichen Bereiche abdecken.

Darüber hinaus verschafft unser Team Ihnen den notwendigen Einblick in die neuesten Trends und bewährte Verfahren in bestimmten Branchen. Für Franchisegeber aus dem Ausland ist es besonders wichtig, einen zuverlässigen Rechtspartner in Deutschland zu haben.

Da es sich beim Franchiserecht um ein relativ junges Rechtsgebiet handelt und es keine einheitlichen Rechtsvorschriften speziell für das Franchising gibt, ist es von entscheidender Bedeutung, mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten, der hier über eine umfassende Expertise verfügt.

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