Das Franchising bietet Unternehmensgründern einen bequemen Weg, sich ein bereits funktionierendes, erfolgreiches Marketing- und Vertriebssystem und das Know-how des Franchise-Gebers zu Nutze zu machen, ohne die üblichen Gründungsfehler selbst wiederholen zu müssen. Darüber hinaus hat man als Franchise-Nehmer einen erfahrenen Partner an seiner Seite, der verlässliche Vergleichszahlen und schlüssig ausgearbeitete Konzepte liefert, wodurch das Unternehmerrisiko erheblich reduziert wird.
In Deutschland gibt es allerdings keine festen gesetzlichen Regelungen für den Verkauf von Franchising. Wer von den Vorteilen, die der deutsche Markt zu bieten hat, durch die Gründung eines Franchise-Unternehmens profitieren möchte, sollte daher professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Die Kanzlei Schlun & Eleven bieten sowohl Franchisegebern als auch Franchisenehmern umfassende Rechtberatung in allen Angelegenheiten, die die Gründung und Führung eines Franchise-Unternehmens betreffen. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Gestaltung von Franchiseverträgen, der Gründung eines Franchiseunternehmens sowie bei eventuell auftretenden Rechtsstreitigkeiten.
Fragen zur Gründung sowie Führung eines Franchiseunternehmens?
Schlun & Elseven unterstützt Sie mit dem nötigen Fachwissen und Engagement.
Der Franchisevertrag: Professionelle Gestaltung und Prüfung
Bei der Gründung eines Franchiseunternehmens ist eine rechtliche Beratung bei der Ausarbeitung von Franchiseverträgen unerlässlich. Der Franchisevertrag bildet die rechtliche Grundlage des Franchisesystems und legt die Rechte sowie Pflichten der beteiligten Parteien fest. Ein solcher Vertrag gilt als Dauerschuldverhältnis (gem. § 314 BGB), das ein dauerhaftes Vertragsverhältnis mit laufenden Verpflichtungen zwischen den Parteien begründet. Franchisegeber müssen demnach sicherstellen, dass der Franchisevertrag, Ihre Person, Ihr Geschäftsmodell sowie Ihr geistiges Eigentum schützt.
Lassen Sie Ihre Verträge sowie Franchisevereinbarungen von unseren erfahrenen Anwälten für Vertragsrecht prüfen. Wir analysieren die Vertragsbedingungen mit besonderer Genauigkeit und stellen sicher, dass diese den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Aufgrund der Komplexität sowie Bilateralität von Franchiseverträgen sind insbesondere das Urheber-, Marken- und Handelsrecht sowie die Bestimmungen des Produktvertriebs zu beachten. Je nach Vertrag sind zudem branchenspezifische Anforderungen zu berücksichtigen. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei dem Entwurf eines rechtskonformen, wasserdichten Franchisevertrages, der Ihre Rechte wahrt, und vertreten Sie bei jeglichen Rechtsstreitigkeiten.
Ein Franchiseunternehmen führen in Deutschland
Sobald der Franchisevertrag ausgearbeitet und genehmigt ist, steht die Führung des Unternehmens im Vordergrund. Unsere Anwälte beraten Sie zu den Anforderungen an die Unternehmensgründung in Deutschland. Als selbstständiger Unternehmer trifft der Franchisenehmer die Entscheidung über die Rechtsform des Unternehmens. Der Franchisevertrag kann jedoch Klauseln enthalten, die die Form des zu gründenden Unternehmens bestimmen. Die Rechtsberatung durch einen erfahrenen Anwalt ist insbesondere für Franchisenehmer empfehlenswert, wenn es darum geht, ihr Unternehmen auf der Grundlage des geistigen Eigentums sowie des Geschäftsmodells des Franchisegebers zu führen.
Für Franchisegeber übernehmen wir die Analyse des Franchisesystems und unterstützen diese bei der Entwicklung der Franchisestruktur. Auch wenn Ihr Unternehmen zuvor als eigenständiges Unternehmen erfolgreich war, können Anpassungen nötig werden, damit der Franchisenehmer die Struktur problemlos übernehmen kann. Um sicherzustellen, dass Ihr Geschäftsmodell durch die Franchisenehmer eingehalten wird, bietet sich die Möglichkeit der Erstellung eines Franchisehandbuchs.
Streitigkeiten bezüglich Franchisevereinbarungen: Rechtsberatung
Missverständnisse, die Nichteinhaltung vertraglich vereinbartet Positionen sowie einseitige Entscheidungen bei der Ausarbeitung von Franchisevereinbarungen können schnell zu Streitigkeiten zwischen den Parteien führen. Unabhängig davon, ob Sie der Franchisegeber oder -nehmer sind, ist eine Rechtsberatung durch einen erfahrenen Anwalt zur Sicherung Ihrer Rechte und Pflichten stets zu empfehlen. Innerhalb eines Franchisesystems trifft der Franchisegeber die meisten Entscheidungen, die die Marke selbst betreffen kann und versucht oftmals dem einzelnen Franchisenehmer wichtige Entscheidungen abzunehmen. Der Franchisenehmer hat jedoch in der Regel einen besseren Überblick über sein Gebiet und seine eigenen Vorstellungen darüber, wie er seinen Marktanteil erhöhen und seine Einheit vergrößern kann. Eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten in der Franchisevereinbarung ist unerlässlich, um Verwirrung sowie Streitigkeiten zu vermeiden.
Unsere Anwälte vertreten Sie mit dem nötigen Engagement sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, sollte es der Fall fordern.

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