Das Franchising bietet Unternehmensgründern einen bequemen Weg, sich ein bereits funktionierendes und erfolgreiches Marketing- und Vertriebssystem, aber auch das Know-how des Franchise-Gebers zu Nutze zu machen, ohne die üblichen Gründungsfehler selbst wiederholen zu müssen. So hat man mit dem Franchise-Geber einen erfahrenen Partner an seiner Seite, der verlässliche Vergleichszahlen und schlüssig ausgearbeitete Konzepte liefert, wodurch das Unternehmerrisiko deutlich reduziert wird. Da das Franchise-Recht in Deutschland bis heute nicht kodifiziert ist und hauptsächlich auf der richterlichen Rechtsanwendung und -fortbildung basiert, ist es für juristische Laien oft schwer zu überblicken.
Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet sowohl Franchisegebern als auch -nehmern umfassenden Rechtsbeistand bei der Gründung und Führung eines Franchise-Unternehmens an. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht verfügen über eine ausgezeichnete Expertise, umfassende Erfahrung und ein solides branchenspezifisches Know-how. Auf diese Weise möchten wir sicherstellen, dass Ihr Franchiseunternehmen mit dem bestmöglichen rechtlichen Gerüst ausgestattet ist, um erfolgreich auf dem Markt Fuß zu fassen.
Das A und O beim Abschluss eines Franchisevertrages: Die Vertragsgestaltung
Der Franchisevertrag bildet die rechtliche Grundlage des Franchisesystems und legt die Rechte sowie Pflichten der beteiligten Parteien fest. Ein solcher Vertrag gilt als Dauerschuldverhältnis (gem. § 314 BGB), das ein dauerhaftes Vertragsverhältnis mit laufenden Verpflichtungen zwischen den Parteien begründet. Franchisegeber müssen demnach sicherstellen, dass der Franchisevertrag, Ihre Person, Ihr Geschäftsmodell sowie Ihr geistiges Eigentum schützt.
Lassen Sie Ihre Verträge sowie Franchisevereinbarungen von unseren erfahrenen Anwälten für Vertragsrecht prüfen. Wir analysieren die Vertragsbedingungen mit besonderer Genauigkeit und stellen sicher, dass diese den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Aufgrund der Komplexität sowie Bilateralität von Franchiseverträgen sind insbesondere das Urheber-, Marken- und Handelsrecht sowie die Bestimmungen des Produktvertriebs zu beachten. Je nach Vertrag sind zudem branchenspezifische Anforderungen zu berücksichtigen. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei dem Entwurf eines rechtskonformen, wasserdichten Franchisevertrages, der Ihre Rechte wahrt, und vertreten Sie bei jeglichen Rechtsstreitigkeiten.
Die Auflagen bei der Führung eines Franchiseunternehmens
Sobald der Franchisevertrag ausgearbeitet und genehmigt ist, steht die Führung des Unternehmens im Vordergrund. Unsere Anwälte beraten Sie zu den Anforderungen an die Unternehmensgründung in Deutschland. Als selbstständiger Unternehmer trifft der Franchisenehmer die Entscheidung über die Rechtsform des Unternehmens. Der Franchisevertrag kann jedoch Klauseln enthalten, die die Form des zu gründenden Unternehmens bestimmen. Die Rechtsberatung durch einen erfahrenen Anwalt ist insbesondere für Franchisenehmer empfehlenswert, wenn es darum geht, bei der Unternehmensführung urheberrechtliche Bestimmungen sowie das vertraglich vereinbarte Geschäftsmodell konsequent einzuhalten.
Für Franchisegeber übernehmen wir die Analyse des Franchisesystems und unterstützen diese bei der Entwicklung der Franchisestruktur. Auch wenn Ihr Unternehmen zuvor als eigenständiges Unternehmen erfolgreich war, können Anpassungen nötig werden, damit der Franchisenehmer die Struktur problemlos übernehmen kann. Um sicherzustellen, dass Ihr Geschäftsmodell durch die Franchisenehmer eingehalten wird, bietet sich die Möglichkeit der Erstellung eines Franchisehandbuchs.
Schlun & Elseven: Professionelle Unterstützung bei Streitigkeiten bezüglich Franchisevereinbarungen
Missverständnisse, die Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Positionen sowie einseitige Entscheidungen bei der Ausarbeitung von Franchisevereinbarungen können schnell zu Streitigkeiten zwischen den Parteien führen. Unabhängig davon, ob Sie der Franchisegeber oder -nehmer sind, ist eine Rechtsberatung durch einen erfahrenen Anwalt zur Sicherung Ihrer Rechte und Pflichten stets zu empfehlen. Innerhalb eines Franchisesystems trifft der Franchisegeber die meisten Entscheidungen, die die Marke selbst betreffen kann und versucht oftmals dem einzelnen Franchisenehmer wichtige Entscheidungen abzunehmen. Der Franchisenehmer hat jedoch in der Regel einen besseren Überblick über sein Gebiet und seine eigenen Vorstellungen darüber, wie er seinen Marktanteil erhöhen und seine Einheit vergrößern kann. Eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten in der Franchisevereinbarung ist unerlässlich, um Verwirrung sowie Streitigkeiten zu vermeiden.
Sollte sich hier eine Rechtsauseinandersetzung dennoch nicht vermeiden lassen, vertreten Sie unsere Anwälte mit dem nötigen Engagement sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
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