Sie haben in Aktien, Fonds, Immobilien oder Unternehmen investiert und stellen anschließend fest, dass sie Opfer eines Kapitalanlagebetrugs geworden sind? In einem solchen Fall sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsexperten zurate ziehen. Denn nun stellt sich die Frage, ob Sie das Ihrerseits eingebrachte Geld je wiedersehen werden und wie Sie gegen den/die Verantwortlichen vorgehen können.
Die Kanzlei Schlun & Elseven verfügt über umfassende Fachkenntnis sowohl auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts als auch des Kapitalanlage- und Kapitalmarktrechts. Unsere Anwälte sorgen dafür, dass alle Beweise für das Vorliegen eines Kapitalanlagebetrugs umgehend gesichert und sämtliche für einen Strafantrag erforderlichen Formalitäten ordnungsgemäß eingehalten werden. Wir vertreten Sie auch gerne im sog. Adhäsionsverfahren, um Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Für Personen an, die mit dem Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs konfrontiert worden sind, bieten wir eine gleichermaßen kompetente wie engagierte Verteidigung an. Mit ausgezeichneter Expertise und langjähriger Erfahrung steht unser Rechtsteam bereit, um Sie umfassend zu beraten und zu verteidigen. Unsere Anwälte stellen sicher, dass Sie während des Ermittlungsverfahrens Ihre Position stärken und dass Ihre Rechte als Beschuldigter dabei stets gewahrt bleiben.
Kapitalanlagebetrug nach deutschem Recht
Der Kapitalanlagebetrug ist eine besondere Form des Betrugs und wird als solche im § 264a StGB geregelt. Strafbar macht sich demnach derjenige, der gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, die maßgeblich die Entscheidung über den Erwerb von Anlagen am Kapitalmarkt oder die Erhöhung bereits investierter Einlagen beeinflussen. Erfasst werden u.a. Kapitalanlagen wie Wertpapiere und Unternehmensanteile, die wiederum öffentlich (in Prospekten, Darstellungen oder Übersichten) von dem Täter angeboten werden müssen. Bestraft wird diese besondere Form des Betrugs mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie Opfer eines Kapitalanlagebetrugs geworden sind, sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsexperten kontaktieren und Anzeige erstatten. Ein schnelles Handeln ist in solchen Situationen meist entscheidend, um den entstandenen Schaden zu beseitigen/wiedergutzumachen. Möglicherweise kann eine getätigte Überweisung noch rückgängig gemacht werden bzw. es besteht noch die Möglichkeit zur Erwirkung einer Rückerstattung durch Ihren Kreditkartenschutz und die Schließung von Bankkonten. Wir raten Ihnen zudem, sämtliche Unterlagen aufzubewahren, die mit dem Betrug zusammenhängen.
Unser Team hilft Ihnen, die Täter des Anlagebetrugs ausfindig zu machen. Unsere Rechtsanwälte arbeiten mit den Behörden zusammen, um Ihre Bankkonten zu sperren, Ihr Vermögen zu sichern und Ihnen Ihre Investitionen zurückzuholen, wo dies noch möglich ist. Wir beraten Mandanten weltweit und werden bei Bedarf auch grenzüberschreitend tätig. Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich.