S&E Legal Magazine
Rechtliche Entwicklungen verständlich erklärt
Das Einbürgerungsverfahren dauert meist mindestens 18 Monate. Die Bearbeitungszeit hängt stark von der zuständigen Behörde ab.
Arbeitgeber müssen aus dem Ausland angeworbene Drittstaatsangehörige spätestens am ersten Arbeitstag auf „Faire Integration“ hinweisen.
Eine Zollrazzia im Friseursalon kann ein Strafverfahren auslösen. Auch Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht können eine Rolle spielen.
Importeure können EU-Antidumpingverordnungen anfechten. Das Vorabentscheidungsverfahren kann die Vollziehung des Zolls stoppen.
Bei Gebrauchsgegenständen gelten dieselben urheberrechtlichen Anforderungen wie bei anderen Werken. Entscheidend sind freie kreative Entscheidungen.
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