Tritt der Erbfall ein, ist die Ermittlung des Nachlasswertes im Hinblick auf die zu entrichtende Erbschaftssteuer von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus stellt dieses Verfahren sicher, dass die Vermögenswerte innerhalb der Erbengemeinschaft gerecht verteilt werden. Bei einer Überschuldung des Nachlasses bleibt allerdings oft nichts anderes übrig, als die Annahme der Erbschaft zu verweigern und diese rechtswirksam auszuschlagen.
Um unseren Mandanten in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Erbrecht erklären Ihnen gerne, wie Sie den Wert der Erbschaft und die Höhe der fälligen Erbschaftssteuer richtig ermitteln. Sie klären Sie auch gerne darüber auf, wann die Erbausschlagung sinnvoll ist und was bei deren Umsetzung zu beachten ist. Ganz gleich, ob Sie sich für die Annahme bzw. Ausschlagung des Erbes entscheiden – wir sorgen dafür, dass Sie umfassend über Ihre Rechte und Handlungsoptionen als Erbe informiert sind.
Ermittlung des Nachlasswertes: Warum ist das so wichtig?
Die genaue Bestimmung des Wertes einer Erbschaft ist aus mehreren Gründen wichtig. Zum einen bestimmt der Wert des Nachlasses, wie das Vermögen unter den Erben verteilt wird. Sollte die Nachlassbewertung ungenau sein, könnte dies zu einer ungleichen Verteilung des Vermögens führen, was wiederum kostspielige Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen unter den Erben zur Folge haben kann.
Außerdem hat die Nachlassbewertung steuerliche Auswirkungen. In Deutschland wird die Erbschaftssteuer auf den Wert des zu vererbenden Vermögens erhoben. Wird der Wert des Vermögens falsch berechnet, können die Erben oder Begünstigten am Ende mehr Steuern zahlen, als sie eigentlich zahlen müssten. Sollten sie am Ende zu wenig Erbschaftssteuer entrichtet haben, müssen sie mit Fragen bezüglich ihrer Finanzen rechnen oder gar mit dem Vorwurf des Steuerbetrugs, der strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann.
Wie wird der Nachlasswert ermittelt?
In Deutschland wird der Nachlasswert durch den Wert des zu vererbenden Vermögens bestimmt. Zu diesen Vermögenswerten gehören alle Immobilien, das persönliche Eigentum und das Finanzvermögen des Erblassers. Das Geldvermögen kann aus Bankkonten, Aktien und Anleihen bestehen. Der Wert dieser Vermögenswerte wird auf der Grundlage ihres aktuellen Marktwerts oder des Werts, den sie bei einem Verkauf hätten, ermittelt.
Die Verteilung des Erbes richtet sich nach dem Erbrecht, das je nach der Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Erben unterschiedlich ist. Im Allgemeinen haben der Ehegatte und die Kinder des Verstorbenen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes, der Rest wird unter den anderen Verwandten nach einer Reihe von Regeln aufgeteilt, die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt sind.
Die Enterbung naher Familienangehöriger, wie z. B. der Kinder, ist nur unter bestimmten Umständen zulässig, da die Vorschriften über die Pflichtteilsberechtigung eine wesentliche Rolle spielen. Bestimmte Befreiungen und Freibeträge können den Wert der Erbschaft mindern, wie z. B. der so genannte Freibetrag, d. h. ein bestimmter Geldbetrag, der nicht der Erbschaftssteuer unterliegt. Der Steuerfreibetrag wird vom Gesetzgeber festgelegt und kann je nach dem Verhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Erben variieren.
Schlun & Elseven: Rechtliche Unterstützung bei der Aufteilung des Nachlasses
In Nachlasswertfällen ist eine fachkundige juristische Unterstützung von großem Nutzen. Als multidisziplinäre Kanzlei, zu deren Tätigkeitsschwerpunkten das Erbrecht gehört, stehen wir Ihnen in mehrfacher Hinsicht zur Seite. Erstens unterstützt unser Team Sie bei der Bewertung aller Vermögenswerte, die den Nachlass ausmachen (Immobilien, persönliches Eigentum, finanzielle Vermögenswerte, Geschäftsanteile etc.). Bei der Berechnung des Nachlasswerts berücksichtigen unsere Anwälte für Erbrecht selbstverständlich auch bestehende Schulden bzw. Verbindlichkeiten.
Darüber hinaus beraten wir Sie, wenn es darum geht, zu bestimmen, wer nach den Bestimmungen des Testaments oder nach dem Erbrecht (wenn es kein Testament gibt) erbberechtigt ist. Unsere Anwälte beraten Mandanten weltweit in Fragen des deutschen Erbrechts und schlüsseln die Komplexität der einzelnen Aspekte der einschlägigen Gesetze auf. Darüber hinaus unterstützt unser Team Mandanten bei der Durchführung des Nachlassverfahrens, bei dem es darum geht, die Gültigkeit des Testaments nachzuweisen und die notwendigen gerichtlichen Verfügungen zu erwirken, damit die Erbteilung erfolgen kann. In diesem Zusammenhang bereiten unsere Anwälte die erforderlichen Dokumente vor, reichen sie ein, vertreten den Nachlass vor Gericht und arbeiten mit dem Gericht zusammen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Darüber hinaus steht unser Team zur Verfügung, um die Verteilung des Nachlasses gemäß den Bestimmungen des Testaments oder des Erbrechts zu überwachen. Unsere Anwälte stellen sicher, dass das Erbe korrekt verwaltet wird und alle erforderlichen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten geregelt sind. Sollte es im Zuge der Nachlassverteilung zu Rechtsstreitigkeiten kommen, stehen Ihnen unsere Anwälte beratend zur Seite. Wir vertreten Sie, wenn nötig, vor Gericht, aber auch bei außergerichtlichen Streitbeilegungsmaßnahmen.