Rechtsanwältin
Laura Winstroth

Familienrecht | Internationales Familienrecht | Scheidungsrecht | Vermögensauseinandersetzung

Rechtsanwältin
Laura Winstroth

Familienrecht
Internationales Familienrecht
Scheidungsrecht
Vermögensauseinandersetzung

Rechtsanwältin Laura Winstroth ist Anwältin für Familienrecht bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt umfasst die rechtliche Begleitung von Mandanten in allen Phasen familiärer Veränderungen – von der Trennung und Scheidung über Fragen des Sorge- und Umgangsrechts bis hin zu unterhaltsrechtlichen und vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen. Ergänzend berät sie zu adoptionsrechtlichen Fragestellungen, zu Sachverhalten mit internationalem Bezug sowie zum Schutz von Mandanten in Gewaltschutzsituationen.

Scheidung und Trennung

Eine Trennung wirft unmittelbar eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf, die häufig parallel und unter Zeitdruck geklärt werden müssen. Rechtsanwältin Winstroth unterstützt Mandanten dabei, diese Fragen strukturiert anzugehen – von der Regelung des Getrenntlebens über die Einleitung des Scheidungsverfahrens bis zur Einigung über sämtliche Scheidungsfolgen. Dabei legt sie Wert auf eine realistische Einschätzung der rechtlichen Ausgangslage und eine klare Kommunikation über Handlungsoptionen und mögliche Ergebnisse. Ihr Beratungsspektrum umfasst:

Sorgerecht und Umgangsrecht

Wenn Eltern sich trennen, sind es häufig die Fragen rund um das gemeinsame Kind, die den größten Gesprächs- und Klärungsbedarf erzeugen. Rechtsanwältin Winstroth begleitet Elternteile bei der Erarbeitung von Sorge- und Umgangsregelungen, die dem Kindeswohl gerecht werden und zugleich praktisch umsetzbar sind. Sie berät zum gemeinsamen und alleinigen Sorgerecht, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie zur Ausgestaltung von Umgangsplänen – und setzt bestehende Regelungen durch, wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Bei streitigen Verfahren vor dem Familiengericht vertritt sie die Interessen ihrer Mandanten entschlossen und sachlich.

Unterhalt

Unterhaltsfragen gehören zu den konfliktträchtigsten Bereichen des Familienrechts – und zu denjenigen, in denen fehlerhafte Berechnungen oder versäumte Fristen langfristige finanzielle Folgen haben können. Rechtsanwältin Winstroth berät sowohl Unterhaltsgläubiger als auch Unterhaltsschuldner: Sie berechnet Kindesunterhaltsansprüche nach der Düsseldorfer Tabelle, prüft die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und klärt über Auskunftspflichten auf. Beim Ehegattenunterhalt analysiert sie die maßgeblichen Einkommensverhältnisse, beurteilt Befristungs- und Verwirkungsfragen und verhandelt auf eine dauerhafte Regelung hin. Bestehende Unterhaltsverpflichtungen überprüft sie auf Abänderungsbedarf, etwa bei Änderungen in den Einkommensverhältnissen oder der Lebenssituation der Beteiligten.

Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach einer Scheidung erfordert eine sorgfältige Bestandsaufnahme und eine fundierte rechtliche Bewertung. Rechtsanwältin Winstroth unterstützt Mandanten bei der Ermittlung und Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen, klärt über Auskunfts- und Belegpflichten auf und begleitet streitige Verfahren vor dem Familiengericht. Einen besonderen Beratungsschwerpunkt bildet die vorsorgliche Gestaltung: Mit einem maßgeschneiderten Ehevertrag lassen sich Vermögensfragen frühzeitig und rechtssicher regeln – insbesondere dort, wo Unternehmensvermögen, Immobilien oder erhebliche Erbschaften eine Rolle spielen. Rechtsanwältin Winstroth entwirft und prüft entsprechende Vereinbarungen und berät zu den Grenzen der vertraglichen Gestaltungsfreiheit.

Adoptionsrecht

Das Adoptionsrecht stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten – rechtlich wie persönlich. Rechtsanwältin Winstroth berät Adoptionswillige zu den gesetzlichen Voraussetzungen der Adoption, zu den Unterschieden zwischen der Adoption Minderjähriger und der Adoption Volljähriger sowie zu den Rechtsfolgen, die eine Adoption für bestehende Verwandtschaftsverhältnisse, Unterhaltsansprüche und erbrechtliche Positionen hat. Bei internationalen Adoptionsverfahren berät sie zu den Anforderungen des Haager Adoptionsübereinkommens und begleitet die Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen im Inland. Mandanten erhalten eine klare Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, bevor sie weitreichende Entscheidungen treffen.

Gewaltschutz

In Situationen häuslicher Gewalt zählt jede Stunde. Rechtsanwältin Winstroth handelt in solchen Fällen schnell und zielgerichtet: Sie erwirkt einstweilige Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), beantragt die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an den betroffenen Mandanten und begleitet alle weiteren gerichtlichen Schritte, die zu ihrer Sicherheit erforderlich sind. Dabei umfasst häusliche Gewalt nicht nur körperliche Übergriffe – auch psychische Gewalt, Bedrohungen und Nachstellungen fallen in den Anwendungsbereich des GewSchG und können rechtlich wirksam unterbunden werden. Rechtsanwältin Winstroth klärt Betroffene über ihre Rechte auf und setzt diese mit der gebotenen Entschlossenheit durch.

Familienrechtliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug stellen besondere Anforderungen an die rechtliche Beratung. Sobald Eheleute verschiedenen Staatsangehörigkeiten angehören, in unterschiedlichen Ländern gelebt haben oder eine Scheidung mit Auslandsbezug ansteht, treffen verschiedene Rechtsordnungen aufeinander – mit Auswirkungen auf die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht und die Anerkennung von Entscheidungen im Ausland. Rechtsanwältin Winstroth berät Mandanten in grenzüberschreitenden familienrechtlichen Angelegenheiten und unterstützt sie dabei, die rechtlichen Konsequenzen ihrer Situation frühzeitig zu überblicken. Ihr Beratungsspektrum umfasst die internationale Zuständigkeit im Scheidungsverfahren, das anwendbare Ehegüterrecht bei binationalen Ehen, die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowie Sorge- und Umgangsrechtsfragen mit internationalem Bezug – einschließlich Fällen internationaler Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen.

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