Rechtsanwältin
Anna Hannke

Familienrecht | Internationales Familienrecht | Scheidungsrecht

Rechtsanwältin
Anna Hannke

Familienrecht
Internationales Familienrecht

Scheidungsrecht

Anna Hannke ist Anwältin für Familienrecht bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB. Sie berät und vertritt Mandanten in nationalen sowie internationalen familienrechtlichen Angelegenheiten – von Trennung und Scheidung über Unterhalts- und Sorgerechtsfragen bis hin zu vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen. Darüber hinaus begleitet sie Mandanten in Fragen rund um binationale Ehen sowie rechtliche Aspekte des Kinderwunsches.

Mit der Eheschließung gehen erhebliche rechtliche Verpflichtungen einher, die vielen Paaren erst im Konfliktfall bewusst werden. Rechtsanwältin Hannke setzt daher auf frühzeitige Beratung – zu Unterhaltspflichten, ehelichen Vermögensverhältnissen und der Gestaltung von Eheverträgen, in denen Regelungen zu Güterstand, Versorgungsausgleich, Vermögensaufteilung und Unterhaltsansprüchen individuell festgelegt werden können.

Besondere Kenntnisse bringt sie in der Beratung binationaler Paare ein. Wenn Eheleute unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten angehören, treffen verschiedene Rechtsordnungen aufeinander – mit Auswirkungen auf das anwendbare Ehegüterrecht, aufenthaltsrechtliche Fragen, die Anerkennung ausländischer Entscheidungen und auf die internationale Zuständigkeit im Falle einer Scheidung. Rechtsanwältin Hannke begleitet betroffene Mandanten bei internationalen familienrechtlichen Angelegenheiten und entwickelt rechtssichere Lösungen, die ihrer konkreten Lebenssituation gerecht werden.

Familienrechtliche Konflikte sind selten rein rechtlicher Natur – sie berühren zentrale Lebensbereiche und gehen häufig mit erheblichem emotionalem Druck einher. Mit ihrer praxisorientierten Arbeitsweise, ihrer klaren Kommunikation und ihrem Verständnis für die emotionalen Belastungen familienrechtlicher Angelegenheiten bietet Rechtsanwältin Hannke ihren Mandanten kompetente Unterstützung in rechtlich und persönlich herausfordernden Lebenssituationen.

Trennung und Scheidung: Begleitung durch alle Verfahrensstadien

Rechtsanwältin Hannke begleitet Mandanten durch alle Phasen des Trennungs- und Scheidungsverfahrens – von der Erstberatung und Antragstellung bis zur abschließenden Regelung aller Folgesachen. Zu ihrem Beratungsspektrum zählen insbesondere:

Ziel ist stets eine rechtssichere und zukunftsfähige Lösung – insbesondere, wenn Kinder betroffen sind. Rechtsanwältin Hannke steht ihren Mandanten dabei außergerichtlich sowie gerichtlich zur Seite.

Scheidung bei Unternehmerehen: Komplexe Vermögensverhältnisse im Blick

Scheidungen, in denen unternehmerisches Vermögen eine Rolle spielt, stellen besondere Anforderungen an die rechtliche Beratung. Rechtsanwältin Hannke unterstützt Unternehmer und Selbstständige sowie hochvermögende Personen bei der Auseinandersetzung komplexer Vermögensstrukturen. Im Mittelpunkt stehen dabei:

Dabei achtet sie darauf, dass die rechtliche Auseinandersetzung nicht auf Kosten der wirtschaftlichen Substanz des Unternehmens geht.

Sorgerecht und Umgangsrecht: Im Interesse des Kindes

Bei Sorge- und Umgangsrechtsfragen steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt jeder Entscheidung. Rechtsanwältin Hannke vertritt Eltern in Verhandlungen vor dem Familiengericht und arbeitet auf Lösungen hin, die den Bedürfnissen des Kindes gerecht werden, ohne die berechtigten Interessen ihrer Mandanten aus dem Blick zu verlieren.

Der Wunsch nach einem Kind wirft komplexe rechtliche Fragen auf. Personen, die keine eigenen Kinder bekommen können, informieren sich über Alternativen wie Adoption, künstlichen Befruchtung oder Leihmutterschaft. Rechtsanwältin Hannke berät zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Reproduktionsmedizin in Deutschland, zu Fragen der Elternschaft bei Samen- oder Eizellenspende sowie zu den Voraussetzungen und rechtlichen Folgen einer Leihmutterschaft im Ausland. Sie unterstützt Mandanten dabei, die rechtlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen frühzeitig zu überblicken und auf rechtssicherer Grundlage zu handeln.

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