Rechtsanwalt für internationales Scheidungsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

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Ob es um Scheidungen von Partnern aus verschiedenen Ländern oder Ehen, die in anderen Rechtsordnungen geschlossen wurden, oder auch Verfahren geht, bei denen die Scheidung in Deutschland eingereicht wurden, einer der Ehegatten aber im Ausland lebt – internationale Angelegenheiten prägen immer mehr den Alltag eines Anwalts für Familienrecht. In solchen Fällen gilt es in der Regel, im ersten Schritt die Zuständigkeiten und das anwendbare Recht zu bestimmen. Eine Aufgabe, die eine besonders solide Kenntnis des internationalen Familienrechts voraussetzt, da hier grundsätzlich auch EU-Verordnungen sowie völkerrechtliche Abkommen Berücksichtigung finden müssen.

In diesem Zusammenhang bietet Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwält:innen für internationales Familienrecht verfügen sowohl über ausgezeichnete Expertise als auch über das notwendige Einfühlungsvermögen, um diese emotional fordernde Situation für Sie und Ihre Familie so angenehm wie möglich zu gestalten. Sollten Sie Fragen zum Scheidungsverfahren oder auch zu anderen familienrechtlichen Angelegenheiten haben und eine persönliche Rechtsberatung wünschen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

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Rechtsbeistand im Scheidungsrecht mit internationalen Bezügen

Ausländische Entscheidungen | Durchsetzung von Ansprüchen
Weitere Expertise

Eheverträge und die Aufteilung des Vermögens

Mit der Eheschließung gehen üblicherweise erhebliche Änderungen rechtlicher Natur einher – sei es im Hinblick auf das gemeinsame Vermögen oder künftige Erb- und Unterhaltsansprüche. Daher ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld über die steuer- und erbrechtlichen Folgen eines solchen Schrittes beraten zu lassen sowie sich über die Möglichkeit der Schließung eines Ehevertrags zu informieren.

Eheverträge bieten für Ehepaare einige Vorteil. Da sie die Rechte und Pflichten der Eheleute verbindlich regeln, gewährleisten sie mithin Sicherheit und Klarheit über die Aufteilung von Eigentum und Vermögen im Falle einer Scheidung oder eines Todes- bzw. Erbfalls. Außerdem können durch einen Ehevertrag die mit einer Scheidung verbundenen Kosten erheblich reduziert werden. Da ein möglichst fairer Vertragsschluss insbesondere zu Beginn der Ehe gewünscht ist, sollten sich Paare, die in Deutschland heiraten, frühestmöglich über die Vorteile und Gestaltungsspielräume eines Ehevertrags informieren, um diesen gegebenenfalls zu schließen.

Insbesondere zu empfehlen sind solche ehevertraglichen Vereinbarungen im Falle von vermögenden Personen, Unternehmern und Selbstständigen. So ist ein sorgfältiger Ehevertrag geradezu unerlässlich, um das Betriebsvermögen zu schützen und die Kontinuität des Unternehmens im Falle einer Scheidung sicherzustellen. Trotz seiner Rechtsverbindlichkeit ist es dennoch möglich einen Ehevertrag anzufechten, nachträglich zu ändern oder gar aufzuheben. Unsere Anwälte für Familienrecht erläutern Ihnen gerne Ihre Möglichkeiten hinsichtlich eines bereits bestehenden Ehevertrags, unterstützen Sie jedoch auch bei der Gestaltung sowie Erstellung Ihres noch zu vereinbarenden Ehevertrags.

Scheidungen in Deutschland: Die gesetzliche Grundlage

Das deutsche Scheidungsrecht ist in den §§ 1564 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Als unabdingbare Voraussetzung für eine Scheidung nennt das BGB das Scheitern einer Ehe, § 1565 BGB. Ein solches Scheitern liegt gem. § 1565 Abs. 1 BGB vor, wenn keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht und im Weiteren auch nicht zu erwarten ist, dass die Ehe wiederhergestellt wird. Um mit aller Sicherheit feststellen zu können, dass die Ehe endgültig gescheitert ist, muss das sogenannte Trennungsjahr vollzogen werden. Erst dann kann die Scheidung rechtskräftig werden. Dies gilt zumindest in den Fällen, in denen sich die Ehegatten über die Scheidung einig werden. Sofern allerdings lediglich ein Partner den Antrag zur Scheidung einreicht, der andere die Ehe jedoch nicht aufgeben möchte, ist diese erst nach drei Jahren des Getrenntlebens unstreitig als gescheitert anzusehen (vgl. § 1566 Abs. 2 BGB).

Nach § 1565 Abs. 2 BGB kann jedoch in bestimmten Fällen besonderer Härte von dem Erfordernis des Trennungsjahrs abgesehen werden. Zu solchen Härtefällen gehören beispielsweise häusliche Gewalt und missbräuchliche Beziehungen. Festzustellen, ob letztlich ein solcher Fall vorliegt, obliegt allerdings der Einzelfallentscheidung des zuständigen Gerichts. Gerne prüfen die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven die Erfolgschancen Ihres Falls und vertreten Sie darüber hinaus mit der nötigen Durchsetzungskraft und dem erforderlichen Fingerspitzengefühl.

Scheidung nach dt. Recht: Ehegatte lebt außerhalb von Deutschland

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich nach deutschem Recht scheiden zu lassen, wenn einer der Ehegatten im Ausland lebt. Reicht der im Ausland lebende Ehegatte die Scheidung in Deutschland ein, kann das Verfahren nach deutschem Recht durchgeführt werden, wenn die Ehegatten einen Bezug zu Deutschland haben. Diese Verbindung kann in Form der deutschen Staatsangehörigkeit oder eines deutschen Wohnsitzes bestehen. Außerdem sollte das Paar vor der Trennung bzw. Scheidung gemeinsam in Deutschland gewohnt haben. Dies ermöglicht die Scheidung nach deutschem Recht auch in Fällen, in denen einer der Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Eine Scheidung nach deutschem Recht ist zudem möglich, wenn keiner der Ehegatten derzeit in Deutschland lebt, sie aber in Deutschland geheiratet haben und einer (oder beide) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für das Scheidungsverfahren nach Deutschland zurückkehren. Kommt eine Rückkehr nicht in Betracht, kann in einigen Gerichtsbarkeiten ein örtliches Gericht die Scheidungsangelegenheit verhandeln und das zuständige deutsche Gericht konsultieren, um sicherzustellen, dass die Angelegenheit korrekt abgewickelt wurde.

Wenn ein Ehegatte die Scheidung beantragt, aber nicht weiß, wo sich der andere Ehegatte aufhält, muss er dem Gericht nachweisen, dass er alles getan hat, um diesen zu finden. Die Anforderungen daran werden weit gefasst. So erfordert die Suche nach dem Partner Maßnahmen wie die Kontaktaufnahme mit Freunden oder der Familie des Ehegatten sowie das Aufsuchen des letzten bekannten Wohnorts und/oder Arbeitsplatzes des Ehegatten.

    Deutsches Scheidungsrecht für EU-Bürger in Deutschland

    Sollte einer der Ehegatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, macht es keinen Unterscheid, wie das Scheidungsverfahren abläuft, wenn beide Seiten vereinbaren, die Angelegenheit nach deutschem Recht zu regeln. Es ist zudem möglich, das Recht eines anderen Staates auf den Fall anzuwenden. Bei EU-Bürgern mit Wohnsitz in Deutschland können diese beispielsweise mit ihrem Ehepartner vereinbaren, dass das Scheidungsrecht des Landes anzuwenden ist, in welchem:

    • Sie und Ihr Ehepartner leben,
    • Sie zuletzt zusammengelebt haben – wenn einer von Ihnen noch dort lebt,
    • einer von Ihnen die Staatsangehörigkeit besitzt oder
    • Sie die Scheidung einreichen.

    Diese sognannte Rechtswahl sollte jedoch gut durchdacht sein. Die Anwälte von Schlun & Elseven empfehlen Ihnen, sich vor der Wahl des für den Scheidungsfall anwendbaren Rechts ausführlich über die verschiedenen Rechtsordnungen sowie die Vor- und Nachteile dieser zu informieren. Außerdem sollten Paare, die sich nach dem deutschen Recht scheiden lassen, sicherstellen, dass die Scheidung auch im Heimatland anerkannt wird. Gerne beraten Sie unsere Experten für internationales Familien- und Scheidungsrecht zu Ihrer Rechtswahl. Kontaktieren Sie uns dazu gerne noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Scheidungsrecht zu erfahren.

    Aufenthaltserlaubnis nach der Scheidung

    Wenn einer der Partner ein in Deutschland lebender Nicht-EU-Bürger ist, kann es sein, dass sich seine Aufenthaltserlaubnis auf seine Ehe bezieht und somit den betroffenen Ehegatten im Falle einer Scheidung gefährden. Doch ist zu bedenken, dass in der Regel ein weiteres Jahr Aufenthalt gewährt wird, wenn der Ehepartner bereits drei Jahre in Deutschland gelebt hat (vgl. § 31 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Daher sollten Sie nach der Trennung bzw. Scheidung von Ihrem deutschen Ehegatten umgehen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen.

    Das Recht auf das in § 31 Abs. 1 AufenthG normierte sogenannte Eingliederungsjahr besteht jedoch möglicherweise nicht in Fällen, in denen sich der Ehegatte weniger als drei Jahre in Deutschland aufhält. Sofern allerdings ein Härtefall vorliegt, könnte wiederum eine Ausnahme von dem Gesagten gelten. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Kinder involviert sind oder häusliche Gewalt gegeben ist. Hier sollte unbedingt ein erfahrener Anwalt für Familienrecht konsultiert werden.

    Umzug ins Ausland: Sorgerecht und Umgangsrecht

    Die Gerichte in Deutschland stellen das Wohl des Kindes über alle anderen sorge- und umgangsrechtlichen Überlegungen. In der Regel erhalten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Dabei führen nach einer Trennung insbesondere Fragen, die sich auf das Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsrecht des gemeinsamen Kindes beziehen, oftmals zu Streitfällen. Daher kommt nicht selten die Frage auf, ob die Möglichkeit besteht, den Entzug des Sorgerechts durchzusetzen. So wird die Beantragung des alleinigen Sorgerechts sowie der Entzug oder die Einschränkung des Umgangsrechts beim zuständigen Familiengericht z.B. in Fällen häuslicher Gewalt relevant.

    Im Weiteren kann ein Sorgerechtsfall an juristischer Komplexität zunehmen, wenn es sich um einen internationalen Fall handelt. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Eltern in verschiedenen Ländern wohnen oder wenn ein Elternteil möchte, dass das Kind in ein anderes Land zieht. In Fällen, in denen beide Elternteile das Sorge- und mithin Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, muss der gewünschte Umzug sowie eine Reise ins Ausland vorher mit dem anderen Partner abgesprochen werden. Anderenfalls könnte sich ein Elternteil dem Vorwurf der internationalen Kindesentführung aussetzen.

    Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Alimente

    Bereits während der Trennungszeit sieht das deutsche Recht in der Regel eine gegenseitige Unterstützung in Form von Unterhaltszahlungen vor. Im Allgemeinen leistet dabei der besserverdienende Partner finanzielle Unterstützung, um seinen ehemaligen Ehegatten bei der Arbeitssuche oder bei der Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen. Von größerer Bedeutung ist jedoch die Notwendigkeit, Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu zahlen. Die Durchsetzung von Unterhaltszahlungen bei einem Umzug ins Ausland kann sich jedoch als schwierig erweisen, weshalb eine Beratung durch erfahrene Anwälte für Familienrecht in Betracht gezogen werden sollte.

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