Rechtsanwältin Sophie Trexler ist Anwältin für Familienrecht bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB. Sie berät und vertritt Mandanten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten – von Trennung und Scheidung über Unterhalts- und Sorgerechtsfragen bis hin zu vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen. Besondere Schwerpunkte ihrer Praxis bilden Kindschaftssachen mit internationalem Bezug sowie die rechtliche Begleitung von Wunscheltern in Leihmutterschaftsverfahren mit Auslandsbezug. Darüber hinaus begleitet sie Mandanten in Adoptionsverfahren, in grenzüberschreitenden familienrechtlichen Angelegenheiten sowie in Situationen, in denen schneller Schutz vor häuslicher Gewalt erforderlich ist.
Kindschaftssachen | Sorgerecht und Umgangsrecht
Bei Sorge- und Umgangsrechtsfragen steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt jeder Entscheidung. Mit der Trennung der Eltern entstehen regelmäßig grundlegende Fragen zur künftigen Lebensgestaltung des Kindes: Wo wohnt es? Wer trifft Entscheidungen über Gesundheit, Bildung und Erziehung? Wie wird der Kontakt zum anderen Elternteil gestaltet und gesichert? Rechtsanwältin Trexler berät zu Fragen des gemeinsamen und alleinigen Sorgerechts sowie zur Ausgestaltung von Umgangsregelungen – vom einvernehmlich vereinbarten Umgangsplan bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abänderung bestehender Regelungen. Sie vertritt Elternteile vor dem Familiengericht und arbeitet auf Lösungen hin, die den Bedürfnissen des Kindes gerecht werden, ohne die berechtigten Interessen ihrer Mandanten aus dem Blick zu verlieren.
Scheidung und Trennung
Rechtsanwältin Trexler begleitet Mandanten durch alle Phasen des Trennungs- und Scheidungsverfahrens – von der Erstberatung und Antragstellung bis zur abschließenden Regelung aller Folgesachen. Bereits mit Beginn der Trennungszeit stellen sich weitreichende rechtliche Fragen: Wer verbleibt in der Ehewohnung? Wie wird der Unterhalt während des Trennungsjahres geregelt? Welche vermögensrechtlichen Ansprüche entstehen? Rechtsanwältin Trexler klärt diese Fragen frühzeitig und entwickelt gemeinsam mit ihren Mandanten eine klare Strategie – ob auf eine einvernehmliche Lösung hin oder mit konsequenter Interessenvertretung vor dem Familiengericht. Zu ihrem Beratungsspektrum zählen insbesondere:
Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, Regelungen zur Ehewohnung und zum Hausrat, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen.
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Rechtsanwältin Trexler vertritt Mandanten umfassend in allen Unterhaltsfragen. Beim Kindesunterhalt berechnet sie Ansprüche auf Grundlage der aktuellen Düsseldorfer Tabelle, berücksichtigt dabei das Einkommen beider Elternteile sowie betreuungsbedingte Besonderheiten und setzt berechtigte Forderungen konsequent durch. Beim Ehegattenunterhalt – ob Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt – prüft sie die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen, klärt über Befristungs- und Verwirkungsrisiken auf und verhandelt tragfähige Regelungen, die der wirtschaftlichen Realität beider Seiten gerecht werden. Bestehende Unterhaltstitel werden auf Abänderungsbedarf geprüft; bei veränderten Einkommens- oder Lebensverhältnissen leitet Rechtsanwältin Trexler die erforderlichen Schritte ein.
Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
Mit der Scheidung endet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, und das während der Ehe erworbene Vermögen ist zwischen den Ehegatten auszugleichen. Rechtsanwältin Trexler begleitet Mandanten bei der Berechnung und Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen – von der Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens über die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen bis zur gerichtlichen Durchsetzung streitiger Forderungen. Daneben berät sie zu ehevertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen der gesetzliche Güterstand individuell angepasst oder durch eine Gütertrennung ersetzt werden kann. Bei der Auseinandersetzung von gemeinsamem Immobilieneigentum – einschließlich der Teilungsversteigerung – steht sie ihren Mandanten ebenso zur Seite wie bei der Aufteilung von Unternehmensbeteiligungen und sonstigen Vermögenswerten.
Gewaltschutz
Im Bereich des Gewaltschutzes setzt sich Rechtsanwältin Trexler für den Schutz von Mandanten in akuten Gefährdungslagen ein. Häusliche Gewalt – ob körperlicher, psychischer oder sexueller Natur – erfordert schnelles und gezieltes Handeln. Rechtsanwältin Trexler beantragt einstweilige Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), um wirksame Schutzanordnungen zu erwirken, und begleitet Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung, damit Betroffene in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben können. Sie koordiniert bei Bedarf die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Behörden und sichert so eine umfassende Unterstützung über die rein rechtliche Begleitung hinaus.
Kindschaftssachen mit internationalem Bezug
Bei grenzüberschreitenden Kindschaftssachen kommen zusätzliche Rechtsfragen hinzu: Welches Gericht ist international zuständig? Welches nationale Recht findet Anwendung? Wie werden ausländische Sorgerechtsentscheidungen in Deutschland anerkannt und vollstreckt? Rechtsanwältin Trexler berät und vertritt Mandanten auch in diesen Konstellationen – einschließlich Fällen internationaler Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ).
Internationales Familienrecht | Leihmutterschaft im Ausland
Leihmutterschaftsfälle mit Auslandsbezug zählen zu den besonderen Schwerpunkten von Rechtsanwältin Trexler. Wunscheltern, die eine Leihmutterschaft im Ausland – etwa in den USA, der Ukraine oder Georgien – in Anspruch nehmen oder genommen haben, sehen sich bei der Rückkehr nach Deutschland mit einer Reihe drängender Rechtsfragen konfrontiert: Wie wird die rechtliche Elternschaft in Deutschland anerkannt? Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hat das Kind, und wie wird seine Einreise gesichert? Welche Staatsangehörigkeit kommt dem Kind zu?
Rechtsanwältin Trexler begleitet Wunscheltern sowohl während des Verfahrens im Ausland als auch nach der Rückkehr nach Deutschland. Sie berät zur abstammungsrechtlichen Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen und Geburtsurkunden, unterstützt bei der Beantragung von Reisedokumenten und Aufenthaltstiteln für das Kind und koordiniert die erforderlichen Schritte mit deutschen Behörden und Standesämtern. Ziel ist es, die rechtliche Eltern-Kind-Beziehung auf einer gesicherten Grundlage zu etablieren und bürokratische Hürden für die Familie so weit wie möglich zu reduzieren.
Wenn Eheleute unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitzen in verschiedenen Ländern heiraten, trennen oder scheiden, stellen sich Rechtsfragen von besonderer Komplexität: Welches nationale Recht findet Anwendung? Welches Gericht ist international zuständig? Wie werden ausländische Entscheidungen in Deutschland anerkannt – und umgekehrt? Rechtsanwältin Trexler berät Mandanten in grenzüberschreitenden familienrechtlichen Angelegenheiten und entwickelt rechtssichere Lösungen, die ihrer konkreten Lebenssituation gerecht werden. Zu ihrem Beratungsspektrum im internationalen Familienrecht zählen insbesondere die Scheidung mit Auslandsbezug, die Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile sowie Fragen des anwendbaren Ehegüterrechts.
Adoptionsrecht mit internationalem Bezug
Rechtsanwältin Trexler berät zu allen Fragen rund um die Adoption und begleitet Mandanten durch das gesamte Verfahren – von der ersten rechtlichen Einschätzung über die Antragstellung bis zur gerichtlichen Bestätigung. Sie berät sowohl zur Adoption Volljähriger als auch zu den Voraussetzungen und Wirkungen der Stiefkindadoption und steht bei Fragen zu den rechtlichen Folgen der Adoption auf bestehende Familien-, Unterhalts- und Erbschaftsverhältnisse zur Verfügung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf grenzüberschreitenden Adoptionsverfahren: Bei internationalen Sachverhalten berät sie zu den Anforderungen des Haager Adoptionsübereinkommens sowie zu Fragen der Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen in Deutschland. Ziel ist es, Mandanten frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuklären und auf rechtssicherer Grundlage zu begleiten.
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