Strafregisterauskunft: Was Sie wissen sollten

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Strafregisterauskunft: Was Sie wissen sollten

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Wer ein Strafverfahren erwartet, der fragt sich in der Regel als Erstes, mit welchen Konsequenzen er rechnen muss, sollte es zu einer Verurteilung kommen. Die Frage, ob Dritte von der Verurteilung erfahren könnten, spielt dabei eine nicht unwichtige Rolle. Von Interesse ist insbesondere, welcher Eintrag wie lange im Bundeszentralregister gespeichert bleibt und wer Zugriff auf diese Informationen erhält. Eine solche Auskunft kann bekanntlich erhebliche Auswirkungen auf das Privat- und Berufsleben haben. So können Nicht-EU-Bürger, die in Europa leben und arbeiten möchten, durch eine strafrechtliche Verurteilung benachteiligt werden, wenn es um den Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung oder gar um die Einbürgerung geht.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven bietet einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Prüfung des deutschen Strafregisters, um beispielsweise festzustellen, ob vergangene Verurteilungen bei der Einreise nach Deutschland Probleme verursachen können. Wir beraten Sie bezüglich der Länge der Tilgungsfrist für die im Strafregister enthaltenen Informationen und darüber, welche Handlungsoptionen Ihnen als Betroffenem hier offenstehen. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

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Unsere Dienstleistungen

Das Strafregister

Vorbestraft zu sein, kann bestimmte Handlungen bei der Einreise nach Deutschland besonders erschweren, insbesondere die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung. Die Einreise nach Deutschland mit einem Kurzzeitvisum kann je nach Straftat ebenfalls schwierig sein, da es in manchen Fällen zu einer Verhaftung bei der Einreise nach Deutschland kommen kann. Aufgrund dessen sollten Sie Ihr Strafregister von einem erfahrenen Anwalt überprüfen lassen, bevor Sie nach Deutschland einreisen.

Ein Vorstrafenregister in Deutschland kann einen langen, aber nicht immer einen dauerhaften Eindruck hinterlassen. Wenn die betreffende Handlung nicht zu einer Freiheitsstrafe, einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) oder in einem psychiatrischen Krankenhaus geführt hat, kann die Straftat zeitlich begrenzt werden und nur für eine bestimmte Zeit in Ihrem Namen vermerkt sein. Je nach den Umständen des Falles kann die Straftat nach mehreren Jahren aus dem Register gelöscht werden. Wie lange das dauert, hängt von der begangenen Tat und dem Strafmaß der Tat ab.

INPOL: Das elektronische Polizei-Informationssystem

INPOL ist das deutsche polizeiliche Informationssystem, das seit den 1970er Jahren eingesetzt wird. Es handelt sich um ein integriertes System, das es der Polizei ermöglicht, ihre Daten effizient und schnell zu aktualisieren. Sobald die Informationen in INPOL eingestellt sind, stehen sie allen anderen, die Zugang zum System haben, zur Verfügung. Dazu gehören lokale Polizeibehörden, Zollbeamte und die Bundespolizei. Diese Gruppen können überprüfen, ob eine Person in Deutschland vorbestraft ist, ob die Polizei sie in Deutschland sucht, wegen welcher mutmaßlichen Straftat sie gesucht wird und ob sie ein anerkanntes Mitglied einer Bande ist.

Dieser Mechanismus soll den Polizeibehörden bei der Ermittlungsarbeit helfen. Die Menge der verwendeten personenbezogenen Daten macht jedoch eine regelmäßige Aktualisierung des Systems erforderlich. Sollte eine Person für die Polizei nicht von Interesse sein, werden ihre Informationen entsprechend behandelt. Personenbezogene Daten werden zudem bei Bedarf aus dem INPOL-System gelöscht.

Nach § 84 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) haben Betroffene das Recht, sich im INPOL-System darüber zu informieren, welche Daten die Polizei über sie gespeichert hat. Als Ihr Anwalt können wir diese Aufgabe für Sie übernehmen. Sobald wir Ihre schriftliche Erlaubnis haben, kann unser Anwaltsteam feststellen, ob die bei INPOL über Sie gespeicherten Daten für Ihren Fall geeignet sind.

INPOL-Abfrage

Damit unsere Anwälte in Ihrem Auftrag das INPOL-System für Sie überprüfen können, müssen Sie als betroffene Person uns eine formelle schriftliche Erlaubnis dazu erteilen. Die von INPOL zur Verfügung gestellten Informationen sind sensibel, und daher sind die Behörden dafür verantwortlich, dass mit den personenbezogenen Daten verantwortungsvoll umgegangen wird. Personenbezogene Informationen werden nur an die betroffene Person oder an diejenigen weitergegeben, die formell im Namen dieser Person handeln. Es muss also nachgewiesen werden, dass wir als Ihre Anwälte in Ihrem Namen handeln. Damit unsere Anwälte Sie vertreten können, benötigen wir Folgendes:

  • ein formloses Ersuchen um Informationen,
  • eine aktuelle, von der betroffenen Person unterzeichnete Vollmacht, aus der der Antrag hervorgeht, dass wir in Ihrem Namen handeln, und
  • eine beglaubigte Kopie eines gültigen Ausweises.

Sobald uns diese Dokumente vorliegen, können wir auf Ihre Daten zugreifen und gemeinsam herausfinden, ob Sie ein Vorstrafenregister haben, das Ihren Aufenthalt in Deutschland verhindert. Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir Ihnen unsere Vorgehensweise erläutern können. Wir sorgen dafür, dass Ihre Daten sicher sind und dass in Ihrem Interesse gehandelt wird.

Schengener Informationssystem

Das Schengener Informationssystem funktioniert ähnlich wie das INPOL-System, erstreckt sich aber auf die meisten Länder Europas. Das SIS ermöglicht es den Polizeibehörden in ganz Europa, zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen, um die Sicherheit in Europa zu erhöhen. Es handelt sich um eine Fahndungsdatei, in die die Polizeibehörden Ausschreibungen zu bestimmten Personen und Gegenständen im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten eingeben können. Mit der Ausschreibung werden die Behörden in ganz Europa informiert, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie die betreffende Person finden. In der Praxis kann eine Ausschreibung zu Ihrem Namen dazu führen, dass Ihnen kein Visum für den Schengen-Raum erteilt wird.

Da es sich beim SIS um eine gemeinsame Fahndungsdatei handelt, werden die Ermittlungs- und Falldaten nicht gespeichert. Mit anderen Worten: Die Strafakte des Verdächtigen wird nicht gespeichert. Allerdings werden die Anweisungen zur Festnahme und zum Einfrieren der Beweismittel aufbewahrt. Zusätzliche Informationen über einen Verdächtigen können vom SIS weitergegeben werden, wenn ein Treffer im System erzielt wurde.

Das SIS-System ist in 30 europäischen Ländern in Betrieb. Es umfasst 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Irland und Zypern sind die einzigen Ausnahmen – sowie vier Schengen-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island). Daher ist es bei der Planung einer Reise in den Schengen-Raum, einschließlich Deutschland, unerlässlich, dieses System zu überprüfen. Auch hier können unsere Anwälte mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis in Ihrem Namen handeln.

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Praxisgruppe für Strafrecht

Rechtsanwalt Philipp Busse

Rechtsanwalt

Dr. Julius Hagen

Rechtsanwalt

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Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

Wir von Schlun & Elseven sind uns des Bedürfnisses unserer Mandanten nach maximaler Sicherheit im Umgang mit persönlichen Informationen und vertraulichen Unterlagen bewusst. Deshalb bieten wir einen speziell betriebenen > sicheren Nachrichten- und Dateiserver mit den höchsten Sicherheitsstandards an.

Sie können diesen Vorgang nutzen, um uns verschlüsselte Dateien und Nachrichten zu senden. Die Inhalte werden mit einem von Ihnen vergebenen Passwort verschlüsselt, das Sie uns daraufhin über einen dritten Kanal zukommen lassen müssen. Je nach gewünschtem Sicherheitsniveau können Sie dieses Passwort über unser Kontaktformular, > Email, > Telefon, oder auch über PGP an unsere Büros weiterleiten.

Sie können uns die Anfrage auch direkt per PGP schicken. Wir empfehlen jedoch, für den Versand von Dateien unseren sicheren Server zu verwenden. Sie können unseren öffentlichen Schlüssel > hier herunterladen. Unser Fingerabdruck ist: BF 10 9852 679B AFD5 F486 C5C4 E2E4 E9AC CB5E 7FA5.

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