Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft in Kanada und Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft in Kanada und Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

In Deutschland und Kanada zu leben, zu arbeiten oder den Ruhestand zu verbringen stellt für viele ein verlockendes Ziel dar. Die deutsch-kanadische Staatsbürgerschaft ermöglicht es, dies alles ohne Einschränkungen zu tun. Für diejenigen, die sich in Deutschland – aber auch im gesamten EU-Raum – niederlassen möchten, um dort zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen, bietet die deutsche Staatsbürgerschaft viele Vorteile. Ganz gleich, ob Sie als Unternehmer, hochqualifizierte Fachkraft oder Investor agieren – ein deutscher Pass eröffnet Ihnen den Weg zu einem der größten Märkte der Welt und damit zu lukrativen Geschäften und beruflichen Chancen. Da sich die Vorgaben der doppelten Staatsbürgerschaft aktuell wandeln, ist die Beantragung eine rechtlich dynamische Angelegenheit, bei der Sie sich professionell beraten lassen sollten. Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für eine Beratung zu den aktuellen Änderungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang bietet Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand im Ausländer- und Aufenthaltsrecht an. Ganz gleich, ob bei der Einbürgerung, der doppelten Staatsbürgerschaft oder dem Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit – unser Rechtsteam betreut Ihr Anliegen mit dem nötigen Fachwissen und Engagement. Wir übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung, um einen möglichst schnellen Ablauf des Antragsverfahrens zu gewährleisten. Dabei sorgen wir für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich vollends auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können und dem Erwerb der doppelten Staatsangehörigkeit nichts im Wege steht.

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Unsere Dienstleistungen

Vertretung im Antragsverfahren
  • Entwicklungen im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht
  • Feststellung des Anspruchs auf die doppelte Staatsbürgerschaft
  • Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
  • Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung
  • Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Behörde
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
Dienstleistungen im Kontext

Aktuelle Rechtslage zur doppelten Staatsangehörigkeit

Während Kanada der doppelten Staatsbürgerschaft schon in der Vergangenheit recht offen gegenübersteht, ist sie in Deutschland erst ab 2024 generell zulässig. Die nun neue Möglichkeit der Mehrstaatigkeit soll als Anreiz der Integration dienen, da keine Aufgabe der Zugehörigkeit zum Heimatstaat mehr nötig ist, um auch die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Die bisher nötige Beibehaltungsgenehmigung entfällt mit der Gesetzesänderung, ebenso erwerben Kinder deutscher Eltern, die in Kanada geboren werden, nach den neuen Gesetzen auch die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt (Abstammungsprinzip) ohne weitere Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Gleiches gilt nach dem Geburtsortsprinzip auch für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern (Ius-Soli). Somit enthält die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts insbesondere enorme Entwicklungen in Bezug auf die doppelte Staatsbürgerschaft.

Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie in allen Fragen bezüglich der doppelten deutsch-kanadischen Staatsbürgerschaft. Sollten Sie als in Kanada ansässige/r Bürger/in Unterstützung bei der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft bzw. eine Beratung zur deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung benötigen, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Unser Anwaltsteam wird Ihren Fall analysieren und Sie fachkundig zu den Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beraten.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann gemäß § 3 StAG unter folgenden Umständen erfolgen:

Zudem kann die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden, wenn Sie seit mindestens 5 Jahren in Deutschland gelebt haben. Gemäß § 10 StAG müssen die folgenden weiterten Bedingungen erfüllt sein:

Der Antragsteller

  • besitzt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland,
  • kann den Lebensunterhalt für sich und seine Familie ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bestreiten oder hat eine solche nicht zu verantworten,
  • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • ist nicht wegen einer Straftat verurteilt worden,
  • bekennt sich zum Grundgesetz und unterstützt keine verfassungsfeindlichen, antisemitischen, rassistischen oder sonstigen menschenverachtenden Bestrebungen,
  • hat den Einbürgerungstest zur deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden.

Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen bei der Beantwortung aller rechtlichen Fragen zur Seite. Selbstverständlich beraten wir Sie auch darüber, wie sich die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung auf Ihre derzeitige kanadische Staatsangehörigkeit auswirkt.

Erwerb der kanadischen Staatsbürgerschaft

Ein Erhalt der kanadischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung ist möglich, sofern Sie einen ständigen Wohnsitz in Kanada haben und mindestens 3 der letzten 5 Jahre in Kanada gelebt haben. Außerdem müssen Sie den Einbürgerungstest bestehen, in dem Sie Ihre Kenntnisse über Kanada und ihre Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch nachweisen müssen.

Die Eheschließung mit einem kanadischen Staatsbürger führt nicht automatisch zum Erwerb der kanadischen Staatsbürgerschaft. Wenn Sie in Deutschland geboren wurden, aber mindestens einen kanadischen Elternteil haben, auch wenn Ihre Eltern vor Ihrer Geburt als Kanadier eingebürgert wurden, können Sie möglicherweise die kanadische Staatsbürgerschaft erhalten. Hier ist eine umfassende rechtliche Beratung ratsam, da ansonsten ein Verlust Ihrer deutschen Staatsbürgerschaft denkbar ist.

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Praxisgruppe für Staatsangehörigkeitsrecht

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Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Staatsangehörigkeitsrecht

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

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