Die doppelte Staatsbürgerschaft ist gerade in der deutsch-israelischen Beziehung von enormer Bedeutung. Einerseits haben viele Israelis eine enge Bindung zu Deutschland, andererseits haben viele Deutsche, insbesondere jüdischen Glaubens, eine persönliche Bindung zu Israel. Bereits mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahre 2021 wurde der engen Bindung zwischen Israel und Deutschland Rechnung getragen – es wurde ein neuer gesetzlicher Anspruch auf Wiedereinbürgerung geschaffen. Über die Möglichkeit der Beibehaltungsgenehmigung war es auch bereits möglich, zusätzlich zu einer bestehenden deutschen Staatsbürgerschaft die israelische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Mit der erneuten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 wird die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft nun generell zugelassen.
Die Erfahrungen des Rechtsteams von Schlun & Elseven zeigen allerdings, dass sich viele Mandanten – trotz der erfolgten Liberalisierung des Einbürgerungsrecht – immer noch ihrer neu erworbenen Rechte nicht bewusst sind. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass bei israelischen Staatsbürgern drei unterschiedliche Arten von Einbürgerung in Betracht kommen. Ein weiterer Grund ist ferner die Fehlannahme, dass die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden müsste. In diesem Zusammenhang bieten wir Mandanten einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Ganz gleich, ob bei der Einbürgerung, der doppelten Staatsbürgerschaft oder dem Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit– unser Rechtsteam betreut Ihr Anliegen mit dem nötigen Fachwissen und Engagement. Wir übernehmen für Sie die gesamte Beantragung, um einen möglichst schnellen Ablauf des Antragsverfahrens zu gewährleisten. Dabei sorgen wir für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich vollends auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können und dem Erwerb der doppelten Staatsangehörigkeit nichts im Wege steht.