Eheschließung: Was Sie über die Heirat in Deutschland wissen sollten

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Eheschließung: Was Sie über die Heirat in Deutschland wissen sollten

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Die Eheschließung hat weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen. Sie begründet unter anderem gegenseitige Unterhaltspflichten und regelt den Güterstand, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann klären, ob die gesetzlichen Regelungen den individuellen Vorstellungen entsprechen oder Anpassungen durch einen Ehevertrag sinnvoll sind.

Die Kanzlei Schlun & Elseven berät umfassend zu allen Fragen des Familienrechts. Dazu gehört die Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen sowie die rechtliche Begleitung internationaler Eheschließungen und Anerkennungsverfahren.

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Unsere Expertise im dt. Familienrecht | Eheschließungen und Anerkennung ausländischer Ehen

Beratung und Vorbereitung einer deutschen Eheschließung
  • Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt
  • Erstellung und Prüfung von Eheverträgen

Anerkennungsverfahren
  • Beratung zur Anerkennung ausländischer Ehen in Deutschland
  • Stellen des Antrags | Vertretung im Anerkennungsverfahren
  • Rechtsbeistand bei Ablehnung des Antrags

Eheschließung nach deutschem Recht: Die Voraussetzungen

Nach deutschem Recht ist eine Ehe stets nur zwischen zwei Personen möglich – eine Mehrehe ist gesetzlich ausgeschlossen, steht sogar unter Strafe, vgl. 1306 BGB i. V. m. § 172 StGB. Welchen Geschlechts die beiden Personen sind, ist für eine deutsche Eheschließung seit 2017 irrelevant, vgl. § 1353 I BGB. Eine weitere Voraussetzung für eine Eheschließung nach deutschem Recht ist die Volljährigkeit beider Ehegatten. Zusätzlich zur Volljährigkeit muss auch die Geschäftsfähigkeit der beiden Personen gegeben sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Bedeutung und Konsequenzen der Eheschließung zu verstehen und selbstständig Entscheidungen treffen zu können. Die Ehegatten dürfen außerdem nicht in gerader Linie verwandt sein – also nicht voneinander abstammen, auch adoptierte Kinder dürfen nicht die Ehe mit ihren (Adoptiv-) Eltern eingehen. Wird eine Ehe geschlossen, obwohl sie nicht hätte geschlossen werden dürfen, kann sie jederzeit bei Entdecken des Fehlers aufgeboben werden, vgl. § 1314 BGB.

Eine Ehe setzt nach deutschem Recht voraus, dass die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sind und füreinander Verantwortung tragen, § 1353 Abs.1 BGB.

Ablauf einer Eheschließung in Deutschland

Eine Ehe muss in Deutschland vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine religiöse oder traditionelle Heirat gilt rechtlich nicht als Ehe, sie kann ergänzend zur standesamtlichen Hochzeit abgehalten werden, wirkt sich rechtlich jedoch nicht weiter aus. Das bedeutet, dass eine religiöse oder traditionelle Hochzeit nicht ausreicht, um als rechtsgültige Ehe im Sinne des deutschen Familienrechts anerkannt zu werden. Internationalen Ehen, also Ehen, die nach dem Recht des Staates, in dem sie geschlossen wurden, als Ehe rechtswirksam anerkannt sind, können – je nach Einzelfall – per Anerkennungsverfahren ins deutsche Recht übertragen werden. In der Regel müssen für eine Anerkennung die originale Heiratsurkunde und eine dazugehörige Apostille oder Legalisation vorgelegt werden. Die Dokumente müssen jeweils übersetzt werden, um von deutschen Behörden überprüft werden zu können. Außerdem müssen die Ehegatten ihre Identität nachweisen. Das Verfahren wird auf Antrag eingeleitet, welcher dann durch das Standesamt geprüft wird. Diese Art des Anerkennungsverfahrens greift auch für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Familiensachen und für die Anerkennung ausländischer Scheidungen.

Die Eheschließenden haben beim Standesamt durch öffentliche Urkunden ihren Personenstand, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Staatsangehörigkeit und bisherige Eheschließungen und Auflösungen solcher nachzuweisen, vgl. § 12 PStG. Im Einzelfall kann das Standesamt weitere Urkunden verlangen. Weiterhin müssen beide Ehepartner gleichzeitig bei der Eheschließung anwesend sein und die Ehe persönlich eingehen, sodass es ausgeschlossen ist aus dem Ausland heraus in Deutschland eine Ehe zu schließen. Zur Eheschließung sind beide Partner einzeln zu befragen, ob sie die Ehe miteinander tatsächlich eingehen wollen. Üblicherweise – aber nicht zwingend – erfolgt die Eheschließung in Anwesenheit von (Trau-) Zeugen.

Bei Ausländern wird die Bescheinigung der Ehefähigkeit vom jeweiligen Herkunftsstaat ausgestellt. Bei einigen Dokumenten kann es notwendig sein, dass neben einer Übersetzung auch eine behördliche Beglaubigung vorgelegt wird. Hierfür sollte genügend Zeit eingeplant werden, da dies mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Manchmal ist mit der Prüfung der Unterlagen zusätzlich ein persönliches Gespräch bzw. eine Befragung verbunden.

Grundsätzlich – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – erfolgt die tatsächliche Eheschließung durch simple Erklärung der Eheschließenden, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei allen rechtlichen Fragen rund um Eheschließungen, einschließlich der Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen und der Beratung zu den rechtlichen Implikationen religiöser und traditioneller Hochzeiten. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Ehe alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Sie rechtlich abgesichert sind.

Wirkungen der Ehe | Familien- und Erbrecht, Vermögen und Aufenthaltserlaubnis

Eine Ehe hat nach deutschem Recht weitreichende Folgen, nicht nur im Familienrecht und der Vermögenszuordnung, auch im Hinblick auf die soziale Absicherung der Ehepartner, auf die Erbfolge und auch auf das jeweilige Aufenthaltsrecht von nichtdeutschen Ehegatten.

Das Eingehen der Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen kann aufenthaltsrechtliche Erleichterungen mit sich bringen. Nach der Eheschließung kann der ausländische Ehepartner nach § 28 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, weil er mit einem Deutschen, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat, verheiratet ist. Nach drei Jahren kann diese befristete Aufenthaltserlaubnis in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis übergehen, sodass der ausländische Ehepartner dauerhaft in Deutschland leben kann. Vor Ablauf der drei Jahre wäre dann eine Scheidung jedoch umso belastender, da neben den emotionalen Aspekten auch die Sorge um den Aufenthaltsstatus dazukäme. Unsere Anwälte unterstützen Sie auch diesbezüglich und werden für Sie die jeweils notwendigen Anträge einreichen, um einen von der Ehe unabhängigen Aufenthaltstitel für Sie zu erwirken, sodass Sie nach der Scheidung nicht das Land verlassen müssen. Anstelle eines Aufenthaltstitels ist es nach Ablauf bestimmter Fristen auch möglich, selbst die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Neben den Erleichterungen im Aufenthaltsrecht wird auch die Integration durch eine deutsche Ehe begünstigt. Die Möglichkeit an Sprach- und Integrationskursen teilzunehmen und Zugang zu anderen staatlichen Fördermaßnahmen zu erhalten, sind mit einer deutschen Ehe deutlich vereinfacht.

Ehepartner haben in Deutschland das Recht, in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Partners familienversichert zu werden, sofern sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Entlastung und ermöglicht den Zugang zum deutschen Gesundheitssystem. Auch gibt es in Deutschland Sozialleistungen, die an eine Ehe geknüpft sind, wie beispielsweise die Witwen- bzw. Witwerrente, für den Fall, dass einer der Ehegatten verstirbt, sodass der Hinterbliebene weiterhin finanziell abgesichert ist.

Im erbrechtlichen Kontext bewirkt eine Ehe, dass der jeweilige Partner der gesetzliche Erbe des anderen Partners wird und Anspruch auf einen Pflichtteil des Nachlasses hat. Mittels des Ehevertrags und Testaments können hier noch zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden.

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