Rechtsbeistand für Cannabis-Unternehmen
(deutsch/international)

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsbeistand für Cannabis-Unternehmen
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Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Die geplante Entkriminalisierung von Cannabis-Produkten lässt deutsche Cannabis-Unternehmen auf goldene Zeiten hoffen. So prognostizierte Prohibition Partners, eine Beratungsfirma für die internationale Cannabis-Industrie, erst kürzlich, dass der Umsatz mit Cannabis als Genussmittel in Europa bis 2026 etwa 1,5 Milliarden Euro erreichen dürfte – sollte es zu einer schnellen und vollständigen Umsetzung der Entkriminalisierung als Genussmittel in Deutschland kommen.

Die Kanzlei Schlun & Elseven unterstützt Unternehmen, die sich auf dem deutschen Cannabis-Markt etablieren wollen. Als Full-Service-Kanzlei bieten wir interessierten Mandanten umfassende Rechtsberatung zu den rechtlichen Entwicklungen in Bezug auf Produktion und Vertrieb von Cannabis-Produkten an. Unsere Anwälte betreuen gerne die Gründung Ihres Unternehmens, indem sie Ihnen mit ihrem Fachwissen in jeder Phase der Unternehmensgründung zur Seite stehen. Sie unterstützen Sie darin, allen gesetzlichen Vorgaben zu genügen und die entsprechenden Lizenzen und Zertifikate zu erwerben. Wir gestalten und prüfen die erforderlichen Verträge mit der gebotenen Sorgfalt, damit Ihre Interessen stets gewahrt bleiben und Ihr Unternehmen in jeder Hinsicht rechtssicher aufgestellt ist. Für Unternehmen, die bereits in der Cannabis-Branche tätig sind und nach Deutschland expandieren möchten, steht unser Team für Business Migration beratend zur Seite.

Unternehmensgründung in Deutschland

Bei Schlun & Elseven steht Ihnen ein gleichermaßen kompetentes wie engagiertes Team für Gesellschaftsrecht zur Seite, um Sie durch den gesamten Prozess der Unternehmensgründung zu führen. Unsere Anwälte beraten Sie in Bezug auf die Wahl eines geeigneten Gesellschaftsmodells für Ihr Cannabisgeschäft und stellen sicher, dass Ihre Unternehmensgründung in voller Übereinstimmung mit dem deutschen Recht stattfindet. Zudem berät Sie unser Rechtsteam über die Rechte und Pflichten von Geschäftsführern, Managern sowie Vorständen.

Sollten Ihr Unternehmer seinen Hauptsitz außerhalb der Europäischen Union haben, unterstützen unsere Anwälte Sie bei der Erlangung eines Unternehmervisums für Deutschland. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Geschäftsplan professionell gestaltet ist und die genannten Anforderungen erfüllt. Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Gründung von Unternehmen und haben bereits zahlreiche Mandanten weltweit bei der Erlangung dieses Aufenthaltstitels unterstützt.

Sollte der Kauf eines Unternehmens, eine Fusion oder Übernahme der bevorzugte Weg sein, unterstützt Sie unser Team bei der Durchführung der dazugehörigen Transaktion. Unser Rechtsteam übernimmt die gesamte Abwicklung, einschließlich. einer gründlichen Due-Diligence-Prüfung, einer sorgfältigen Ausarbeitung und Analyse der Kaufverträge. Zudem stellt es sicher, dass der Kauf in vollkommener Übereinstimmung mit dem deutschen Recht stattfindet.

Lizenzen, Bescheinigungen und Verträge

Unsere Anwälte begleiten Ihr Unternehmen durch die notwendigen Verfahren zur Erlangung von Lizenzen und Genehmigungen für den Betrieb eines Cannabisunternehmens in Deutschland.

Die Erfüllung der bürokratischen Anforderungen für den Betrieb eines solchen Unternehmens kann sehr zeitaufwendig sein. Die konsequente Einhaltung der Vorschriften und die erfolgreiche Erlangung von Lizenzen und Genehmigungen von Anfang an wird es Ihrem Unternehmen jedoch ermöglichen, auf einer soliden Grundlage zu starten und somit eine starke Markenidentität auf dem deutschen Markt aufzubauen.

Ganz gleich, ob bei der Ausarbeitung der für den Lizenzantrag erforderlichen Nebenbestimmungen und Dokumente oder der Überprüfung aller nachfolgenden Verträge und Vereinbarungen – Ihr Unternehmen kann sich stets auf unsere Expertise verlassen. Unsere Anwälte beraten Sie selbstverständlich auch in Bezug auf die Einhaltung sämtlicher für diesen speziellen Bereich geltenden Vorschriften, Best-Practice-Richtlinien, Sicherheitsverfahren und viele andere Aspekte der Geschäftsentwicklung.

Betrieb des Cannabisgeschäfts in Deutschland

Sobald das Unternehmen erfolgreich gegründet wurde und die entsprechenden Lizenzen und Bescheinigungen vorliegen, werden Sie kontinuierlich von unseren Experten für Arbeits-, Steuer-, Gesellschafts-, Handels- und Urheberrecht mit ihrer fundierten Expertise unterstützt. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeiten unsere Anwälte maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.

Unsere Anwälte beraten Sie zuverlässig in Bezug auf Best-Practice-Maßnahmen und branchenspezifische Bestimmungen, damit Sie der Konkurrenz stets einen Schritt voraus sein können.

Da es sich bei der Cannabisbranche um einen neuen Sektor in Deutschland handelt, ist die frühzeitige Sicherung eines Marktanteils und die Etablierung eines führenden Markennamens entscheidend. Ein solider Start kann der Katalysator für weiteres Wachstum und nachhaltigen Erfolg sein. Unser Team unterstützt Ihr Cannabis-Unternehmen bei der Erreichung dieses Ziels.

Der rechtliche Status von Cannabis in Deutschland

Nach dem Betäubungsmittelgesetz in der noch geltenden Fassung sind der Anbau, die Herstellung und jede Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkauf von Cannabis sowie der Erwerb und Besitz einer solchen Substanz verboten. Es kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden (§§ 29 ff. BtMG). Der Konsum und der Besitz geringfügiger Mengen von Cannabis sind jedoch nicht als Straftat eingestuft. Was als eine unerhebliche Menge gilt, kann allerdings von Bundesland zu Bundesland variieren. Die Entkriminalisierung ist als 2-Säulen-Programm geplant, zu dem es seit dem 16.08.2023 nun auch einen vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf gibt. Der Gesetzesentwurf sieht keine umfassende Legalisierung von Cannabis vor, sondern eine weitreichende Entkriminalisierung für Erwachsene zum Eigenkonsum. Insbesondere sieht der Entwurf vor, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm, der Anbau von Cannabis zum Eigenkonsum und der privaten Weitergabe und das gemeinschaftliche Anbauen zum Eigenkonsum in sog. Cannabis Social Clubs erlaubt wird.

Das Inkrafttreten der neuen Gesetze ist für Anfang 2024 vorgesehen. Unsere Anwälte werden Ihr Unternehmen über die Änderungen informieren und Sie auch diesbezüglich umfassend beraten.

Kontaktieren Sie die Anwälte von Schlun & Elseven

Nutzen Sie das nachstehende Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir Ihnen anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung abgeben und ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

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