Risikomanagement bei Mergers & Acquisitions

Ihr Rechtsanwalt für Mergers & Acquisitions und Gesellschaftsrecht

Risikomanagement bei Mergers & Acquisitions

Ihr Rechtsanwalt für Mergers & Acquisitions und Gesellschaftsrecht

Unternehmensfusionen und -übernahmen stellen aus rechtlicher Sicht äußerst komplexe Vorgänge dar und sind nicht selten mit zahlreichen Herausforderungen versehen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Chancen solcher neuen Partnerschaften, vor allem aber diejenigen Risiken, die den Erfolg einer Transaktion gefährden könnten, zu erkennen und diesen vorzubeugen. Die Kunst einer erfolgreichen M&A-Transaktion besteht in einem effektiven Risikomanagement, das Ihre Rechte und Interessen auf allen Ebenen schützt und fördert. Eine Aufgabe, die – neben einer präzisen Planung – ausgeprägte juristische Erfahrung und ein tiefgehendes Verständnis für die spezifischen Branchen und Märkte erfordert.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtbeistand an. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht und M&A arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zu minimieren. Ganz gleich, ob es um die Gestaltung bzw. Prüfung von vertraglichen Vereinbarungen, die Überwachung von Transaktionen oder die anschließende Umstrukturierung des Unternehmens geht – als Full-Service-Kanzlei sorgen wir dafür, dass Sie rechtlich stets auf der sicheren Seite sind. Bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite, um Ihre Ansprüche schnell und effektiv durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren. Wir sind für Sie da.

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Unsere Dienstleistungen rund ums Unternehmensrecht

Rechtsbeistand in Bezug auf
Vertragsverhandlung und -gestaltung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Streitbeilegung
  • Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
Weitere Dienstleistungen im Kontext

Gängige Risiken bei M&A-Transaktionen

M&A-Transaktionen bringen stets einige Risiken mit – sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer. Dass diese Risiken bestehen, bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht vermieden oder minimiert werden können. Wirksame Gegenmaßnahmen kann jedoch nur derjenige einleiten, der genau weiß, mit welchen Risiken er in Zukunft zu rechnen hat.

Grundsätzlich besteht das zentrale Risiko bei jeder M&A-Transaktion in der Haftung. Im Kontext der Haftungsfrage steht die Einräumung von Gewährleistungen und Garantien sowie der Ausschluss der Haftung für bestimmte Aspekte. In einem Haftungsfall werden die Parteien üblicherweise versuchen darzulegen, dass die jeweils andere Partei zu haften hat. Dass diese Darlegung am Ende zu Ihrem Nachteil ergeht, stellt ein immenses Risiko dar.

Ebenfalls für beide Parteien ergibt sich aus einer M&A die Chance auf Steuervorteile und das Risiko, hohe Steuern zahlen zu müssen. Hier gilt es sich vor den Verhandlungsgesprächen detailliert zu informieren, welche Bedingungen welche steuerlichen Folgen nach sich ziehen werden. Im Kontext dazu steht die Frage, ob ein Asset oder Share Deal vollzogen werden soll. Beide Parteien sollten sich unbedingt mit dieser Frage beschäftigen und evaluieren, welche Form welche Auswirkungen für sie hat.

Der Verkäufer ist während der Verhandlungen dem Risiko ausgesetzt, dass sein geistiges Eigentum verletzt wird. Hier kann es sowohl um Informationen gehen, die ungewollt an Dritte veröffentlicht werden, als auch um die Ausnutzung von Details, die im vertraulichen Gespräch preisgegeben wurden.

Auch die Datensicherheit ist ein Thema bei M&A. Selbstverständlich sollte sie – auch ohne anstehende Transaktion – niemals vernachlässigt werden. Doch gerade im Rahmen einer Fusion oder Übernahme, wenn Systeme angepasst oder umgestellt werden, kann ein Cyber-Risiko entstehen oder verstärkt werden. Damit geht auch das Thema der Digitalisierung im Unternehmen einher. Ob das Unternehmen ausreichend digitalisiert ist, hat erhebliche Auswirkungen auf die Verhandlungen. Ist das Unternehmen nicht in dem angegebenen Maße digitalisiert, bestehen auf beiden Seiten erhebliche Risiken. Für den Verkäufer – Haftungsrisiken wegen falscher Angaben, für den Käufer – das Risiko, dass nicht die Geschäftsvorgänge möglich sind, die er sich vorgestellt hat und er nachrüsten muss.

Neben den Risiken, die während der Transaktion entstehen bzw. unmittelbar an diese geknüpft sind, bestehen auch im weiteren Verlauf nennenswerte Risiken. Bei einer Fusion kommt es bekanntlich nicht nur auf das Aushandeln möglichst idealer wirtschaftlicher Bedingungen an. Es ist ebenfalls entscheidend, dass die Integrationsphase vorbereitet und sorgfältig geplant wird. Firmenziele, Führungsstile und Unternehmenswerte sollten bereits in den Verhandlungen eine Rolle spielen, um sicherzugehen, dass die Transaktion langfristig erfolgsversprechend ist. Auch sind Zahlungsrisiken nicht außer Acht zu lassen. Gerade bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen kann es zu Verzögerungen oder Zahlungsausfällen kommen, was wiederum zu Liquiditätsproblemen und einem enormen finanziellen Verlust führen kann. Schließlich sind auch die stets relevanten Marktrisiken nicht zu vernachlässigen. Die wirtschaftliche und marktspezifische Lage lässt sich nie mit Sicherheit prognostizieren, sodass auch hier ein erhebliches finanzielles Risiko besteht.

Methoden der Risikominimierung | Risikomanagement

Eine sorgfältige und effiziente Vorbereitung der Transaktion ist einer der wichtigsten Aspekte im Risikomanagement. Bevor Sie in die Verhandlungsphase eintreten, sollten Sie für sich herausgefunden haben, was Ihnen besonders wichtig ist und wo Ihre Grenzen liegen. Sorgfältige Vorüberlegungen können einen erheblichen Anteil an M&A-typischen Risiken mindern, da Sie so geeignete Strategien und Maßnahmen ausarbeiten können, um dem Eintritt der Risiken aktiv entgegenzuwirken.

Im Idealfall ziehen Sie einen Berater zurate, der Sie bei der Zielverfolgung und Risikominimierung professionell unterstützt. Er kann auf der Grundlage Ihrer Wünsche und Grenzen die entsprechenden Strategien für Sie einleiten. Im Rahmen dessen ist selbstverständlich die Due-Diligence-Prüfung von entscheidender Bedeutung. Sie ermöglicht eine zuverlässige Ermittlung des Unternehmenswerts unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen und rechtlichen Verpflichtungen. Die Due-Diligence-Prüfung ist für beide Parteien einer M&A-Transaktion zwingend erforderlich und enorm hilfreich, um die eigene Verhandlungsposition zu stärken.

Essenzielle Methoden der Risikominimierung sind demnach:

  • sorgfältige Vorbereitung mit professioneller Unterstützung,
  • umfassende Due Diligence,
  • präzise Vertragsgestaltung,
  • Risikoallokation,
  • Abschluss von entsprechenden Versicherungen.

Unsere Anwälte unterstützen Sie von Beginn an und übernehmen für Sie die Due-Diligence-Prüfung sowie die Ausarbeitung und Überprüfung von Vertragsdokumenten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch während der Verhandlungsphase bei und helfen Ihnen Ihre Wünsche umzusetzen und Ihre Grenzen einzuhalten.

(Vermeidbare) Fehler im M&A-Kontext

Parallel zum richtigen Risikomanagement, das aktiv angestrebt werden sollte, ist es genauso wichtig typische Fehler zu vermeiden. Die typischen Fehler im M&A-Kontext können sowohl rechtlicher als auch finanzieller Natur sein. Sie haben nicht nur Auswirkungen auf den Erfolg der Transaktion, sondern auch auf die langfristige Rentabilität des Unternehmens. Als vermeidbare Fehler gelten insbesondere:

  • unzureichende Due Diligence und Fehleinschätzung der Unternehmensbewertung,
  • leichtfertige Zusicherung von Garantien und Haftungsbeschränkungen bzw. leichtfertiger Verzicht auf eine solche,
  • fehlende Kommunikation und mangelnde Integration (insbesondere bei Fusionen),
  • nicht hinzuziehen von professionellen Beratern.

Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen zu M&A-Transaktionen, Unternehmensverkauf und Unternehmenserwerb

M&A steht für Fusionen (Mergers) und Übernahmen (Acquisitions). Eine M&A-Transaktion bezeichnet dementsprechend den Prozess, bei dem Unternehmen fusionieren oder ein Unternehmen ein anderes erwirbt. Insgesamt wird der Begriff M&A für unterschiedliche Arten von Unternehmenszusammenschlüssen und -erwerben verwendet. Auch wenn der Käufer eines Unternehmens kein anderes Unternehmen, sondern eine Einzelperson oder auch eine Gruppe von Investoren ist, wird der Unternehmensverkauf als M&A-Transaktion bezeichnet.

Beim Share Deal werden Unternehmensanteile, beim Asset Deal einzelne Vermögenswerte bzw. Güter verkauft. Der zu bezeichnende Verkaufsgegenstand ist also der entscheidende Unterschied. Die Wahl der Verkaufsform wirkt sich erheblich auf den gesamten Vorgang der Transaktion aus, beispielsweise auf die einzuhaltende Form des Kaufvertrags und die steuerliche Beurteilung.

Die Due-Diligence (in etwa übersetzt: „mit gebührender Sorgfalt“) umfasst Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken eines Unternehmens. Innerhalb dieses Prüfungsprozesses werden somit sämtliche wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse analysiert und aufgeschlüsselt.

Der Unternehmenswert stellt selbstverständlich den entscheidenden Faktor jeder M&A-Transaktion dar. Dieser wird jedoch – anders als man auf den ersten Blick meinen könnte – nicht nur durch den Gewinn ermittelt. Ausschlaggebende Faktoren neben dem Gewinn sind:

  • Ertragskraft,
  • Umsatz,
  • Höhe des Eigenkapitals,
  • Anlagevermögen, Vorräte und Forderungen,
  • Beschäftigungsverhältnisse,
  • Branche, Lage und Unternehmensgröße.
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