Ehevertrag bei einer Unternehmerehe

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Ehevertrag bei einer Unternehmerehe

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Ohne einen rechtswirksamen Ehevertrag hat die Scheidung einer Unternehmerehe nicht selten schwerwiegende Auswirkungen auf das Unternehmen. So kann eine nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB vorgenommene Vermögensaufteilung in erheblichem Maße das Betriebsvermögen und damit den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Um solchen Entwicklungen vorzubeugen, ist es ratsam, bereits vor der Eheschließung einen Ehevertrag abzuschließen. Hierbei muss der andere Ehegatte keinesfalls schutzlos gestellt werden. Durch einen individuell gestalteten Ehevertrag können Regelungen getroffen werden, die eine gerechte Aufteilung von Geschäftsanteilen, Vermögen und Schulden vorsehen und dadurch beide Ehegatten finanziell absichern und sie vor langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen über den Zugewinnausgleich bewahren. Eine Vereinbarung, deren Gestaltung nicht nur eine solide Kenntnis des Familienrechts und der aktuellen Rechtsprechung, sondern auch ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl erfordert.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Familien– und Scheidungsrecht verfügen über ausgezeichnete Fachkompetenz und das notwendige Einfühlungsvermögen, um die Klärung vermögensbezogener Fragen für Sie und Ihren Ehepartner so angenehm wie möglich zu gestalten und sicherzustellen, dass der Ehevertrag allen formalen Vorgaben entspricht und Ihren Bedürfnissen Rechnung trägt. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise und Erfahrung zu profitieren

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Unsere Dienstleistungen

Vor und während der Ehe
Im Falle einer Scheidung

Gesetzlicher Normalfall: Zugewinngemeinschaft

Sofern vor der Eheschließung keine anderweitigen Regelungen vereinbart werden, gilt auch in einer Unternehmerehe der gesetzliche Normalfall der Zugewinngemeinschaft gemäß § 1363 BGB. Demnach wird bei einer Scheidung das während der Ehezeit von beiden Ehegatten angesammelte Vermögen zu gleichen Teilen geteilt. Das bedeutet, dass der Ehegatte, der ein Unternehmen führt und dadurch einen größeren Zugewinn erwirtschaftet hat, dem anderen Teil zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet ist. Solche Zugewinnausgleichsansprüche müssen umgehend und in voller Höhe nach Rechtskraft der Scheidung erfüllt werden. Für den unternehmensführenden Ehepartner kann das bedeuten, dass zur Erfüllung der Ansprüche des geschiedenen Ehepartners das Unternehmen oder Teile davon liquidiert werden müssen.

Die ehevertragliche modifizierte Zugewinngemeinschaft für Unternehmerehen

Ein Ehevertrag – gesetzlich geregelt in § 1408 BGB – kann, insbesondere in einer Unternehmerehe, dazu beitragen, potenzielle Konflikte und langwierige rechtliche Streitigkeiten im Falle einer Scheidung zu vermeiden. Indem die finanziellen Vereinbarungen im Voraus festgelegt werden, werden klare Regelungen für die Aufteilung des Vermögens geschaffen. Dies kann den Stress und die emotionalen Belastungen, die mit einer Scheidung einhergehen, erheblich reduzieren und den Fokus auf eine vernünftige Lösungsfindung lenken. In einem Ehevertrag für eine Unternehmerehe können individuell angepasste Lösungen vereinbart werden. Erste und wichtigste Voraussetzung ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages. Damit Sie bei Ihren Vereinbarungen im Rahmen des rechtlich Möglichen bleiben und im Nachhinein keine Anfechtung Ihres Ehevertrages auf Sie zukommt, unterstützen und beraten wir Sie zu allen Modalitäten.

Die Zugewinngemeinschaft kann derart modifiziert werden, dass zum Beispiel das unternehmerische Vermögen und alle damit verbundenen Werte aus dem Zugewinn herausgenommen werden, sodass der Zugewinnanspruch des Partners auf das bloße Privatvermögen beschränkt ist.

  • Es können Stundungsvereinbarungen oder Ratenzahlungen vereinbart werden, damit Ausgleichssprüche nicht sofort und in voller Höhe fällig sind.
  • Die Parteien können einen anderen, niedrigeren, Prozentsatzes für die Teilung des Zugewinns als die gesetzlichen 50% bestimmen.
  • Es kann ein pauschal bestimmter Betrag als Ausgleichzahlung festgesetzt werden.
  • Möglich ist ferner die Vereinbarung einen bestimmten Sachwert zu übertragen: z.B. den Miteigentumsanteil an der gemeinsamen ehelichen Wohnung.
  • Unterhaltsansprüche können vorab und im Detail ausgehandelt werden.
  • Die Parteien können auch Gütertrennung vereinbaren. Dann ist der Zugewinnausgleich vollständig ausgeschlossen.

Wie aufgezeigt, gibt es Möglichkeiten, die Vermögensverhältnisse im Falle einer Scheidung einer Unternehmerehe zu gestalten. Wir finden mit Ihnen die beste Lösung für Ihre individuellen Verhältnisse, unabhängig davon, ob eine Heirat bevorsteht oder Sie bereits verheiratet sind und einen bestehenden Ehevertrag aktualisieren wollen oder einen erstmalig aufsetzen möchten.

Nachträglicher Ehevertrag | Änderung bestehender Eheverträge

Es besteht die Möglichkeit auch bei einer bereits geschlossenen Ehe einen Ehevertrag nachträglich zu vereinbaren, unabhängig davon wie lange die Ehe bereits besteht. Das ist insbesondere in Fällen, in denen ein Ehegatte ein Unternehmen neu gründet, nicht unüblich. In solchen Fällen kann, wie bereits geschildert, der gesetzliche Regelfall der Zugewinngemeinschaft im Falle einer Scheidung die Existenz eines Unternehmens erheblich gefährden. Dieses Interesse ist auch für etwaige Geschäftspartner und Investoren des unternehmensführenden Ehegatten von maßgeblicher Bedeutung.

Wir bieten ebenso bei bestehenden Eheverträgen regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen an, um sicherzustellen, dass der Vertrag weiterhin Ihren aktuellen Bedürfnissen und den rechtlichen Gegebenheiten entspricht. Eine Änderung oder Aufhebung des Ehevertrags ist jederzeit auf Ihren Wunsch hin möglich. So bleiben Sie stets gut geschützt, auch wenn sich Ihre persönlichen oder geschäftlichen Umstände ändern.

Rechtliche Absicherung Ihres Unternehmens mit Schlun & Elseven

Die Erstellung eines maßgeschneiderten Ehevertrags für Unternehmer erfordert stets fundiertes Fachwissen sowohl im Familien– als auch im Gesellschaftsrecht als auch die Berücksichtigung der individuellen Umstände der beiden Partner. Eine solche Vereinbarung gewährleistet nicht nur geordnete Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten, sondern auch den Fortbestand des beteiligten Unternehmens. Als erfahrene Anwaltskanzlei stehen wir Unternehmern und Selbstständigen zur Seite, um die Gestaltung eines rechtswirksamen Ehevertrags sicherzustellen, der den Zielen und Bedürfnissen beider Seiten Rechnung trägt. Kontaktieren Sie uns jetzt für einen diskreten Beratungstermin.

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