Wird ein Unternehmen von einem Ehepaar geführt, kann im Falle einer Scheidung die Liquidität gar der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sein. Die Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte und damit auch der Firmenanteile kann unter Umständen zur Zerschlagung und Insolvenz des Unternehmens führen. Effiziente Präventionsmaßnahmen, die dem Schutz des Unternehmens dienen, sind daher von enormer Wichtigkeit. Der Ehevertrag gilt hier als einer der bewährtesten Mittel.
Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Unternehmern umfassende Unterstützung in allen scheidungsrechtlichen Angelegenheiten – insbesondere im Zusammenhang mit der Aufteilung des gemeinsamen Geschäftsvermögens. Unsere Anwälte für Familienrecht verfügen über ausgezeichnete Fachkompetenz und langjährige Erfahrung, um Ihre Interessen schnell und effektiv durchzusetzen und Ihr Unternehmen bestmöglich vor einem Schaden zu bewahren. Darüber hinaus bieten wir als Präventionsmaßnahme die fachkundige Ausarbeitung und Gestaltung von Ehe- und Gesellschaftsverträgen an.
Die Bedeutung eines Ehevertrags
Der Ehevertrag ist der sicherste Weg zum Schutz des Geschäftsvermögens nach einer Scheidung. § 1408 BGB normiert den Ehevertrag im deutschen Recht. Der Ehevertrag sollten von jedem Ehepaar in Betracht gezogen werden, da er im Falle einer Scheidung ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Ein rechtzeitig vereinbarter Ehevertrag kann kostspielige und zeitaufwendige Auseinandersetzungen zwischen den Eheleuten verhindern. Darüber hinaus enthält der Ehevertrag klare Vorgaben zum Zugewinnausgleich während der Ehe, zum Ehegattenunterhalt und zum Versorgungsausgleich. Der beste Zeitpunkt für die Ausarbeitung eines Ehevertrags ist noch vor der Eheschließung (sprich: während der Verlobung) oder in der Anfangsphase der Ehe. Verträge, die für beide Parteien Vorteile bringen und faire Vorgaben enthalten, werden erfahrungsgemäß dann aufgesetzt, wenn die Parteien keinen Grund zur Annahme haben, dass die Ehe enden wird.
Auch wenn ein Ehevertrag von allen Paaren in Betracht gezogen werden sollte, ist er für unternehmerische Partner unerlässlich. In Deutschland gilt das während der Ehe erworbene Vermögen als Zugewinn der Ehegatten und wir daher im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt. Vor der Ehe erwirtschaftetes Vermögen wird zwar nicht angerechnet, kann aber dennoch zu erheblichen Verlusten führen. Der Zugewinnausgleich ist in § 1363 BGB geregelt und besagt, dass das gesetzliche Erfordernis hierfür ist, dass keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde:
§ 1363 BGB Zugewinngemeinschaft
(1) Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.
(2) Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird nicht deren gemeinschaftliches Vermögen; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet.
Ohne einen Ehevertrag, der den Anspruch des anderen Ehegatten im Falle einer Scheidung begrenzt, riskiert der Unternehmer großen wirtschaftlichen Schaden und möglicherweise den Verlust des Unternehmens. Unsere Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie bei der Ausarbeitung sowie Prüfung von Eheverträgen, um solche schwerwiegenden Folgen für Sie und Ihr Unternehmen zu vermeiden.
Schließlich ist zu beachten, dass Eheverträge auch noch in der Zukunft abgeändert werden können. Es ist ratsam, sich bei solchen Änderungen von einem Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Änderungen im Einklang mit dem deutschen Recht stehen. Unsachgemäßes Handeln kann dazu führen, dass man sich in der Zukunft rechtlichen Konflikten ausgesetzt sieht.
Beschränkungen des Ehevertrags in Deutschland
Um Risiken nach der Scheidung bezüglich der Aufteilung des Betriebsvermögens zu vermeiden, eignet sich ein sorgfältig ausgearbeiteter Ehevertrag am besten. Dennoch gibt der Ehevertrag auch Grenzen vor. Ehegatten, die finanziell deutlich bessergestellt sind, können den anderen Ehegatten nicht einfach zur Unterzeichnung einer nachteiligen Vereinbarung drängen. Sofern ein Ehegatte versucht, die Zahlung von dem Ehegattenunterhalt vollständig zu vermieden, schreitet das Gericht ein. Zudem greift das Gericht ein, wenn ein Ehegatte versucht, die Zahlung von Kindesunterhalt zu vermeiden. Sofern Kinder in der Ehe vorhanden sind, ist es zudem wahrscheinlich, dass ein Elternteil seinen Arbeitsumfang reduziert, um sich um die gemeinsamen Kinder zu kümmern. Durch ein solches Eingreifen, versuchen die Gerichte sicherzustellen, dass der Ehevertrag ausgenutzt wird.
Eine außergerichtliche Lösung ist oftmals im besten Interesse aller beteiligten Parteien und sollte daher, wenn möglich, angestrebt werden. Zeitraubende und kostspielige Rechtsstreitigkeiten können ansonsten für Mandanten, die ihr Geschäftsvermögen im Falle einer Scheidung schützen wollen, das Gegenteilige bewirken.
Einvernehmliches Scheidungsverfahren und Aufteilung des Betriebsvermögens
Unsere Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen, bei der Erstellung eines Ehevertrags unterstützend zur Seite, um Ihr Betriebsvermögen bestmöglich zu schützen. Auch, wenn sich durch die Scheidung die privaten Wege nicht selten trennen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die unternehmerische Beziehung ebenso zu Ende gehen muss und das Betriebsvermögen verloren geht. Ein Ehevertrag stellt jedoch sicher, dass auch wenn Sie Ihre geschäftliche Beziehung beenden wollen, Ihr Unternehmen geschützt wird. Es ist daher ratsam eine Scheidung und solche wichtigen Fragen wie Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich einvernehmlich (außergerichtlich) zu klären.
Die Beratung durch unsere erfahrenen Anwälte für Scheidungsrecht gewährleistet, dass Sie bei solchen Verhandlungen und Gesprächen sich Ihrer Rechte sowie Möglichkeiten bewusst sind.
Eine Vereinbarung zum Schutz Ihres Unternehmens kann zudem Bedingungen beinhalten, die einige der folgenden Punkte bezüglich des Zugewinnausgleichs umfassen:
- Einigen Sie sich darauf, dass das Unternehmen und das Betriebsvermögen von dem Zugewinnausgleich ausgenommen werden.
- Vereinbaren Sie, dass das Unternehmen nur zum Buchwert zu bewertet wird.
- Legen Sie einen Höchstbetrag für den Zugewinnausgleich fest.
- Stellen Sie die Ausgleichforderung zurück, um Ihr Betriebsvermögen zu strukturieren.
- Vereinbaren Sie die Auszahlung der Ausgleichsforderung in Raten.
Dies sind nur einige der empfohlenen Maßnahmen, um die Auswirkungen der Scheidung auf Ihre Betriebsvermögen zu verringern. Sollte eine Einigung erzielt werden, die für alle Seiten vorteilhaft ist, achten Sie darauf, dass eine notarielle Vereinbarung vorbereitet wird. Zu beachten ist, dass eine einvernehmliche Scheidung in der Regel die bevorzugte Option für alle Parteien ist, insbesondere in Fällen, in denen Kinder beteiligt sind. Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht einfachere künftige Vereinbarungen über das Sorgerecht sowie den Umgang mit den Kindern und sorgt zudem für einen reibungsloseren und zeitsparenderen Scheidungsprozess. Antagonistische Scheidungsverfahren können ansonsten mehr Schaden und Leid verursachen als nötig.