Aufteilung des Geschäftsvermögens in einem Scheidungsverfahren

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Aufteilung des Geschäftsvermögens in einem Scheidungsverfahren

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Wird ein Unternehmen von einem Ehepaar geführt, kann im Falle einer Scheidung die Liquidität sowie der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sein. Die Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte und damit auch der Firmenanteile kann unter Umständen zur Zerschlagung und Insolvenz des Unternehmens führen. Effiziente Präventionsmaßnahmen, die dem Schutz des Unternehmens dienen, sind daher von enormer Wichtigkeit. Der Abschluss eines Ehevertrages gilt hier als einer der bewährtesten Mittel.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Unternehmern umfassende Unterstützung in allen scheidungsrechtlichen Angelegenheiten – insbesondere im Zusammenhang mit der Aufteilung des gemeinsamen Geschäftsvermögens. Dafür übernehmen wir für Sie die Unternehmensbewertung und beraten und informieren Sie zu jeglichen Vermögensfragen und einer steueroptimierten Vermögensaufteilung. Unsere Anwälte für Familienrecht verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung, um Ihre Interessen schnell und effektiv durchzusetzen und Ihr Unternehmen bestmöglich vor einem Schaden zu bewahren. Darüber hinaus bieten wir als Präventionsmaßnahme die fachkundige Ausarbeitung und Gestaltung von Ehe- und Gesellschaftsverträgen an.

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Rechtsbeistand im Scheidungsrecht

Klärung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Beratung zu allen relevanten Vermögensfragen
  • Steueroptimierte Vermögensaufteilung

  • Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche und Forderungen
  • Auskunftspflicht & -anspruch der Ehepartner bzgl. Vermögen

  • Bewertung von Schulden im Rahmen eines Zugewinnausgleichs
Eheliches Güterrecht
  • Ehevertrag | Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Gütertrennung und Zugewinnausgleich
Litigation | Außergerichtliche Einigung

Die Bedeutung eines Ehevertrages für eine Unternehmerehe

Der Ehevertrag ist der sicherste Weg zum Schutz des Geschäftsvermögens im Falle einer Scheidung. Der Abschluss eines Ehevertrages sollte von jedem Ehepaar in Betracht gezogen werden, da er im Falle einer Scheidung ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Ein rechtzeitig vereinbarter Ehevertrag kann kostspielige und zeitaufwendige Auseinandersetzungen zwischen den Eheleuten verhindern. Darüber hinaus enthält der Ehevertrag klare Vorgaben zum Zugewinnausgleich während der Ehe, zum Anspruch auf Ehegattenunterhalt und zur Durchführung eines Versorgungsausgleichs. Der beste Zeitpunkt für die Ausarbeitung eines Ehevertrags ist noch vor der Eheschließung (sprich: während der Verlobung) oder in der Anfangsphase der Ehe. Verträge, die für beide Parteien Vorteile bringen und faire Vorgaben enthalten, werden erfahrungsgemäß dann aufgesetzt, wenn die Parteien keinen Grund zur Annahme haben, dass die Ehe enden wird. Es ist auch nach Abschluss eines Ehevertrages noch möglich, den Ehevertrag zu ändern oder aufzuheben. Bei groben Fehlern innerhalb des Ehevertrages, beispielsweise bei sittenwidrigen Abmachungen, kann auch die Anfechtung des Ehevertrages erfolgen. Es ist daher von enormer Bedeutung, sich beim Abschluss des Ehevertrages anwaltlich berate zu lassen, sodass die Rechtswirksamkeit gewährleistet ist.

Auch wenn er prinzipiell von allen Paaren in Betracht gezogen werden sollte, ist ein Ehevertag bei einer Unternehmerehe dringendst zu empfehlen. In Deutschland gilt das während der Ehe erworbene Vermögen als Zugewinn der Ehegatten und wir daher im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt. Vor der Ehe erwirtschaftetes Vermögen wird zwar nicht angerechnet, kann aber dennoch zu erheblichen Verlusten führen. Der Zugewinnausgleich ist in § 1363 BGB geregelt und besagt, dass das gesetzliche Erfordernis hierfür ist, dass keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde:

§ 1363 BGB Zugewinngemeinschaft

(1) Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.

(2) Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird nicht deren gemeinschaftliches Vermögen; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet.

Ohne einen Ehevertrag, der den Anspruch des anderen Ehegatten im Falle einer Scheidung begrenzt, riskiert der Unternehmer großen wirtschaftlichen Schaden und möglicherweise den Verlust des Unternehmens. Unsere Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie bei der Ausarbeitung sowie Prüfung von Eheverträgen, um solchen schwerwiegenden Folgen für Sie und Ihr Unternehmen vorzubeugen.

Grenzen der Regelungsmöglichkeiten eines Ehevertrages

Um Risiken nach der Scheidung bezüglich der Aufteilung des Betriebsvermögens zu vermeiden, eignet sich ein sorgfältig ausgearbeiteter Ehevertrag am besten. Dennoch gibt der Ehevertrag auch Grenzen vor. Ehegatten, die finanziell deutlich bessergestellt sind, können den anderen Ehegatten nicht einfach zur Unterzeichnung einer nachteiligen Vereinbarung drängen. Sofern ein Ehegatte versucht, die Zahlung von dem Ehegattenunterhalt vollständig zu vermeiden, schreitet das Gericht ein. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Ehegatte versucht, die Zahlung von Kindesunterhalt zu vermeiden. Durch ein solches Eingreifen, versuchen die Gerichte sicherzustellen, dass der Ehevertrag nicht ausgenutzt wird.

Eine außergerichtliche Lösung ist oftmals im besten Interesse aller beteiligten Parteien und sollte daher, wenn möglich, angestrebt werden. Zeitraubende und kostspielige Rechtsstreitigkeiten können ansonsten für Mandanten, die ihr Geschäftsvermögen im Falle einer Scheidung schützen wollen, das Gegenteilige bewirken.

Möglichkeiten eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens

Unsere Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen bei der Erstellung eines Ehevertrags unterstützend zur Seite, um Ihr Betriebsvermögen bestmöglich zu schützen. Auch, wenn sich durch die Scheidung die privaten Wege oftmals trennen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die unternehmerische Beziehung ebenso zu Ende gehen muss und das Betriebsvermögen verloren geht. Ein Ehevertrag stellt sicher, dass auch wenn Sie Ihre geschäftliche Beziehung beenden wollen, Ihr Unternehmen geschützt wird. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, eine Scheidung und solche wichtigen Fragen wie Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich einvernehmlich (außergerichtlich) zu klären.

Die Beratung durch unsere Anwälte für Scheidungsrecht gewährleistet, dass Sie sich bei solchen Verhandlungen und Gesprächen im Klaren über Ihre Rechte sowie Möglichkeiten sind.

Eine Vereinbarung zum Schutz Ihres Unternehmens kann zudem Bedingungen beinhalten, die einige der folgenden Punkte bezüglich des Zugewinnausgleichs umfassen:

  • Einigen Sie sich darauf, dass das Unternehmen und das Betriebsvermögen von dem Zugewinnausgleich ausgenommen werden.
  • Vereinbaren Sie, dass das Unternehmen nur zum Buchwert bewertet wird.
  • Legen Sie einen Höchstbetrag für den Zugewinnausgleich fest.
  • Stellen Sie die Ausgleichforderung zurück, um Ihr Betriebsvermögen zu strukturieren.
  • Vereinbaren Sie die Auszahlung der Ausgleichsforderung in Raten.

Dies sind nur einige der empfohlenen Maßnahmen, um die Auswirkungen der Scheidung auf Ihr Betriebsvermögen zu verringern. Sollte eine Einigung erzielt werden, die für alle Seiten vorteilhaft ist, achten Sie darauf, dass eine notarielle Vereinbarung vorbereitet wird. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel die bevorzugte Option für alle Parteien – insbesondere in Fällen, in denen Kinder beteiligt sind. Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht einfachere künftige Vereinbarungen über das Sorgerecht sowie den Umgang mit den Kindern und sorgt zudem für einen reibungsloseren und zeitsparenderen Scheidungsprozess. Antagonistische Scheidungsverfahren können ansonsten mehr Schaden und Leid verursachen als nötig.

Scheidung von Unternehmern und Gesellschaftern | Gesellschaftsvertrag

Ist es nicht selten, dass beide Ehegatten entweder als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Partner an einem Unternehmen beteiligt sind. Zum Wohle des Unternehmens ist es daher ratsam, auch nach der Scheidung eine berufliche Beziehung aufrechtzuerhalten. Das hierfür notwendige Vertrauensverhältnis ist allerdings nach einer Scheidung nicht selten beschädigt. Ein Ehevertrag, der für beide Parteien vorteilhafte Aspekte beinhaltet, ist in einer solchen Situation daher umso wichtiger, sofern keine einvernehmliche Scheidung erfolgt. Scheidungsverfahren können ansonsten viel Zeit und Kosten fordern.

Einvernehmliche und außergerichtliche Scheidungen sind jedoch nicht in jedem Fall möglich. Es ist daher ratsam, neben dem Ehevertrag einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, um zu verhindern, dass private Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern das Unternehmen beeinflussen. Ein Gesellschaftsvertrag kann Ehegatten vor böswilligem und unbedachtem Handeln schützen, indem sie beispielsweise durch ihre Stellung in der Gesellschaft notwendige Unternehmensentscheidungen blockieren. Die Einrichtung eines Beirats in der Gesellschaft ist ein weiteres Mittel zum Schutz des Unternehmens, da dieser als Vermittler zwischen dem Unternehmen und den Gesellschaftern fungiert. Ein solcher Beirat kann verhindern, dass Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern dem Unternehmen schaden.

Der Kauf der Anteile des anderen Ehegatten sind eine weitere Schutzmaßnahme sowie die Festlegung eines Mechanismus, nachdem die derzeitigen Anteilseigner ein Vorkaufsrecht haben, wenn ein anderer Anteilseigner seine Anteile verkaufen möchte.

Wenn beide Ehegatten stark in das Unternehmen involviert sind, ist eine professionelle und einvernehmliche Lösung der beste Weg, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Die Anwälte von Schlun & Elseven beraten Sie umfassend zu einem solchen Vorgehen und jeglichen scheidungsrechtlichen Fragen.

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