Die Scheidung einer Unternehmerehe stellt ein äußerst komplexes Verfahren dar, welches nicht nur emotionale, sondern auch geschäftliche Herausforderungen mit sich bringt und sich in vielerlei Hinsicht von einer normalen Scheidung unterscheidet. Wenn die scheidenden Parteien Unternehmer bzw. Selbständige sind, sind Geschäftsvermögen, Einnahmequellen, geistiges Eigentum und vertragliche Verpflichtungen nicht selten mit persönlichem Vermögen und diversen familiären Aspekten eng verflochten. So kann z.B. bei einer Scheidung die Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte und damit auch die Aufteilung der Firmenanteile unter Umständen zur Zerschlagung und Insolvenz des Unternehmens führen. Effiziente Präventionsmaßnahmen, die dem Schutz des Unternehmens dienen, sind daher von enormer Wichtigkeit.
In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Familien– und Wirtschaftsrecht und sind darauf spezialisiert, Unternehmer, Selbstständige und Geschäftsleute in diesem sensiblen Prozess zu unterstützen. Dabei legen wir besonderen Wert auf den Schutz Ihrer Unternehmens- und Geschäftsinteressen, die Anwendung alternativer Konfliktlösungsmethoden, besondere Diskretion und Vertraulichkeit. Als Ihre Interessenvertretung sorgen wir dafür, dass Ihre Ansprüche schnell und effektiv durchgesetzt werden und dass Ihr Unternehmen vor einem Schaden bestmöglich geschützt bleibt. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren.
Besonderheiten einer Unternehmerehe
Eine sogenannte Unternehmerehe zeichnet sich dadurch aus, dass einer der beiden Ehegatten als Unternehmer bzw. Selbstständiger in der Regel deutlich mehr erwirtschaftet als der andere Ehegatte. Die daraus resultierenden Unterschiede in der Höhe des jeweiligen Vermögens können dann – abhängig von dem gewählten Güterstand – im Rahmen einer Scheidung ausgeglichen werden. Unsere Priorität ist es, Risiken für Sie zu minimieren und eine gerechte Aufteilung der Vermögenswerte zu gewährleisten.
Sollten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, kann die Ausgleichspflicht für den Unternehmerteil besonders gravierend sein. In dem Fall ist der Ehegatte, der während der Ehe einen größeren Zugewinn erwirtschaftet hat, dem anderen Ehegatten zur Zahlung eines Ausgleichs in Höhe von 50% verpflichtet. Solche Zugewinnausgleichsansprüche müssen umgehend und in voller Höhe nach Rechtskraft der Scheidung erfüllt werden. Für den unternehmensführenden bzw. selbstständigen Ehepartner kann das im schlimmsten Fall bedeuten, dass zur sofortigen Erfüllung der Ansprüche des geschiedenen Ehepartners das Unternehmen oder Teile davon liquidiert werden müssen.