Die Erstellung von Fake-Profilen und Cyber-Mobbing gehören zu den schwerwiegendsten rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Internet und den neuen Informationstechnologien. Durch die Erstellung eines gefälschten Profils wird das Recht auf die ausschließliche Nutzung Ihres eigenen Namens ebenso wie das der Entscheidung bezüglich der eigenen Selbstdarstellung akut verletzt. Ein Übertritt, der sofortige Gegenschritte erforderlich macht.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte vertreten Sie bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Nutzung von Social Media und solchen Plattformen wie OnlyFans ergeben können.

Bei Fällen von Cyber-Mobbing bzw. Straftaten, die im Zusammenhang mit Fake-Profilen stehen, sorgen wir dafür, dass alle Beweise umgehend gesichert und alle für eine Strafanzeige erforderlichen Formalitäten ordnungsgemäß eingehalten werden, sodass der Täter ermittelt werden kann. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

Sollten Sie ein bestimmtes Problem haben und eine persönliche Rechtsberatung wünschen, können Sie unsere Kanzlei jederzeit kontaktieren. Unsere Anwälte für Urheberrecht sind telefonisch, per E-Mail und auch Videokonferenz erreichbar. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Urheberrecht.

Die Erstellung von Fake-Profilen auf OnlyFans

Gefälschte Profile von real existierenden Personen werden oft erstellt, um die Person falsch darzustellen und ein wenig schmeichelhaftes Bild von dieser zu erzeugen. Sie können oft verwendet werden, um Material ohne die Zustimmung dieser Person zu veröffentlichen oder um wenig schmeichelhaftes Material zu zeigen und zu behaupten, es stamme von der dargestellten Person.

Unsere Anwälte werden in Ihrem Auftrag dafür sorgen, dass das gefälschte Profil gelöscht oder eine entsprechende Unterlassungserklärung von dessen Nutzer unterschrieben wird. Wir erarbeiten mit Ihnen die beste Vorgehensweise, unterstützen Sie dabei, die Verantwortlichen ausfindig zu machen und stellen sicher, dass diese kein weiteres Fake-Profil von Ihnen erstellen. Unsere Anwälte zeigen Ihnen auf, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können, wenn schwerwiegendere Fälle vorliegen, in denen das gefälschte Profil Ihren Ruf schädigt oder andere Persönlichkeitsrechte verletzt. Sollte Ihr Fall vor Gericht gebracht werden, werden wir Ihnen unterstützend zur Seite stehen und Sie umfassend vertreten, um Ihnen zu einer Entschädigung zu verhelfen.

Wir raten Ihnen, Kopien des gefälschten Profils auszudrucken oder Screenshots zu machen. Diese werden als Beweismittel nützlich sein. Sollte es sich bei dem Fake-Profil um Fotos oder Videos handeln, die Sie zu der Annahme veranlassen, es könne sich um Stalking oder Cyberstalking handeln, wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte zur weiteren Beratung. Stalking ist gemäß § 238 StGB eine Straftat, die im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Wenn Sie das gefälschte Profil kontaktiert haben und dessen Nutzer mit einer bedrohlichen Äußerung reagiert, kann dies ebenfalls eine Straftat sein (vgl. § 241 StGB), welche sehr ernst genommen werden sollte.


Betrug durch ein gefälschtes OnlyFans-Profil

Zu bedenken ist, dass nicht nur die auf einem gefälschten Profil dargestellte Person, sondern auch Dritte (wie Fans oder Follower) zum Opfer werden können. Dies ist z.B. bei einem Betrug der Fall, denn das Anlegen eines Fake-Profils auf Plattformen ist häufig mit einer Erpressung und der Abfrage von Kreditkartendaten verbunden. Sollten Sie Opfer eines solchen Online-Betruges geworden sein, sollten Sie, sobald Sie diesen bemerken, einen Anwalt kontaktieren. Wenn die Betrüger Zugang zu Ihren persönlichen Daten erlangt haben, können sie diese möglicherweise für missbräuchliche Zwecke verwenden. Ändern Sie unbedingt Ihre Passwörter, sammeln Sie Beweise für die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Betrüger und halten Sie alle Fakten fest, sobald Sie einen Betrug vermuten.

Unsere Anwälte werden in Ihrem Auftrag dafür sorgen, dass die Identität des Betrügers aufgedeckt wird. Sie werden Ihnen die weiteren rechtlichen Schritte erläutern und Sie im Falle eines gerichtlichen Verfahrens vor Ort vertreten. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses.


Copyright-Verletzung: Rechtsfragen zu OnlyFans

In den Nutzungsbedingungen von OnlyFans steht Folgendes: „… tun Sie nichts, was unsere Rechte oder die Rechte anderer verletzt, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum (Beispiele dafür sind Urheberrechte, Marken, vertrauliche Informationen und goodwill), Persönlichkeitsrechte, unlauterer Wettbewerb, Privatsphäre und Datenschutzrechte.“ Obwohl der Ersteller der Inhalte die geistigen Eigentumsrechte an seinen Inhalten besitzt, hat er OnlyFans „eine Lizenz für alle Ihre Inhalte erteilt, um alle Handlungen durchzuführen, die durch geistige Eigentumsrechte eingeschränkt sind“.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen von OnlyFans kann die verantwortliche Person von der Plattform verbannt werden. Selbst wenn dies jedoch geschieht oder die Person das betreffende Material zurücksendet, müssen in manchen Fällen andere rechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Unsere Anwälte für Urheberrecht helfen Ihnen dabei, die beste Vorgehensweise in solchen Fällen zu bestimmen, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatz für die vorgenommenen Handlungen. Benötigen Sie die Beratung eines Experten? Kontaktieren Sie uns gerne direkt über unser Online-Formular oder rufen Sie uns an.


Cyber-Mobbing: Gefährliche Kommentare im Internet

Alle expliziten Inhalte, die auf OnlyFans hochgeladen werden, sollten von Personen stammen, die über 18 Jahre alt sind. Sie sollten entweder von ihnen selbst oder mit ihrer Zustimmung auf diese Plattformen gestellt werden. Das Hochladen von solchem Material ohne die Zustimmung oder das Wissen einer Person ist eine Form von Cyber-Mobbing und verstößt gegen die Bedingungen der Website. Überdies können Ersteller von Inhalten und Darsteller auf OnlyFans sowie anderen Websites mit Cyber-Mobbing, Online-Belästigung oder Cyber-Stalking konfrontiert werden.

Online-Belästigung ist keine Angelegenheit, die man auf die leichte Schulter nehmen sollte. Sie kann zu ernsthaften Problemen führen, wenn man nicht konsequent dagegen vorgeht. Sollten Sie sich als Opfer von ungerechtfertigten Kommentaren oder Online-Belästigungen wiederfinden, beraten unsere Anwälte Sie bezüglich Ihrer Rechte und unterstützen Sie in Ihrem Fall.

Mobbing und Belästigungen können viele Formen annehmen. Obwohl das Cyber-Mobbing als Solches nicht als Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt wird, gibt es Strafbestände, die hier strafrechtlich relevant werden können. Neben Verleumdung und Stalking gibt es Bestimmungen zur Beleidigung (§ 185 StGB), Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes (§ 201 StGB), Verletzung der Intimsphäre durch das Anfertigen von Fotos oder anderen Aufnahmen (§ 201a StGB) und die Androhung einer schweren Straftat (§ 241 StGB). Lassen Sie unsere Anwälte prüfen, ob Sie in einem dieser Bereiche einen Fall verfolgen können.


Schlun & Elseven: Rechtliche Unterstützung im Online-Recht

Ganz gleich, ob eine Urheberrechtsverletzung, eine unerlaubte Verbreitung Ihres Materials oder eine Online-Belästigung vorliegt– unser gleichermaßen kompetentes wie engagiertes Team findet für jedes rechtliche Problem eine klare und praktikable Lösung. Wir bieten Ihnen fachkundige Unterstützung im Strafrecht, Urheberrecht, Medienrecht und in vielen weiteren Rechtsgebieten.

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular – gerne geben wir Ihnen im Rahmen einer ersten Einschätzung einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.