Die gemeinschaftliche Errichtung von Testamenten durch Ehegatten ist eine sinnvolle und häufig gewählte Art der Nachlassregelung. Besondere Relevanz hat in dem Zusammenhang das sogenannte “Berliner Testament”. Bei einem Berliner Testament gemäß § 2269 des Bürgerlichen Gesetzbuches setzen sich Ehegatten gegenseitig und Dritte, häufig die gemeinsamen Kinder, als Erben des sodann überlebenden Ehegatten ein. Bei gemeinschaftlichen Testamenten und insbesondere dem Berliner Testament können allerdings einige formelle als auch inhaltliche Probleme auftreten, die zu weitreichenden Erbstreitigkeiten führen können.
Um unseren Mandanten bei der Erstellung gemeinschaftlicher Testamente die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unser Team für Familien- und Erbrecht weist langjährige Erfahrung in der Betreuung von Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten auf. Bei Fragen rund um die Erstellung, Anfechtung oder den Widerruf eines Berliner Testaments wenden Sie sich an uns. Wir setzen und für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.