Rechtsanwälte für Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service Kanzlei

Rechtsanwälte für Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service Kanzlei

Sowohl bereits in Deutschland existierende Nichtregierungsorganisationen als auch solche, die eine Niederlassung in Deutschland erst anstreben, können sich auf den gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand von Schlun & Elseven verlassen. Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei verfügen wir über ausgewiesene Rechtsexperten und hochspezialisierte Praxisgruppen in vielen Rechtsgebieten, um selbst bei juristisch komplexen, gebietsübergreifenden Anliegen exzellente Rechtsdienstleistungen aus einer Hand anbieten zu können.

Ganz gleich, ob bei der Gründung einer Niederlassung in Deutschland, bei der Expansion durch Franchising bzw. Fusionen oder beim laufenden Geschäftsbetrieb – unsere Anwälte unterstützen Sie mit Ihrem fundierten Fachwissen und langjähriger Erfahrung. Mit zuverlässiger Rechtsberatung in zahlreichen Rechtsbieten – darunter Arbeits-, Urheber- und Franchiserecht – stehen Ihnen unsere Anwälte jederzeit zur Seite. Sollte Ihre Organisation einen kompetenten Rechtspartner, der für die Rechtmäßigkeit all Ihrer Projekte und einen komplikationslosen Umgang mit der deutschen Bürokratie sorgt, bzw. eine Vertretung in einem konkreten Fall benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre NGO stets rechtssicher aufgestellt ist.

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Gründung einer NGO: Umfassende rechtliche Unterstützung

Unsere Rechtsanwälte für Nichtregierungsorganisationen beraten Sie sowohl bei der Neugründung einer NGO als auch bei der Expansion einer bereits bestehenden NGO nach Deutschland. Zu den wichtigsten Rechtsformen, die eine Organisation annehmen kann, gehören die folgenden: Verein, Stiftung, gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) und gemeinnützige GmbH (gGmbH). An die Gründung jeder dieser Organisationsformen werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So gelten für die gemeinnützige Unternehmergesellschaft wesentlich geringere Anforderungen an das Stammkapital als für die gemeinnützige GmbH. Jedoch haben die beiden Organisationsformen auch einen unterschiedlichen Reputationswert. Da allerdings die Möglichkeit besteht, die gUG im Laufe der Zeit in eine gGmbH umzuwandeln, kann sich die gUG bei der Gründung als die geeignetere Form erweisen. Als weiteres Beispiel lässt sich anführen, dass der Verein im Vergleich zur Stiftung nicht der gleichen behördlichen Aufsicht unterliegt und weitaus geringere Anforderungen an das Stammkapital bestehen.

Die Eintragung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) und einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) ist ähnlich der Gründung einer gewinnorientierten GmbH. Allerdings müssen die gemeinnützigen Ziele der Gesellschaft in der Satzung der gGmbH klar dargelegt werden, was in Deutschland behördlich überprüft wird. Für die Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft müssen Sie die mit ihr verfolgten Ziele angeben und wie diese erreicht werden sollen. Nach der Gründung wird die NGO eine ähnliche Managementstruktur wie eine GmbH mit einem Geschäftsführer haben. Ein Vorteil dieser beiden Rechtsformen ist die beschränkte Haftung.

Unsere NGO-Anwälte beraten und unterstützen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten der Gründung Ihrer NGO. Welche Rechtsform sich für Ihre NGO am besten eignet, hängt von vielen individuellen Faktoren wie dem zur Verfügung stehenden Startkapital ab. Maßgeblich ist zudem der Zweck der NGO, die Konkurrenz auf diesem Gebiet und vieles mehr. Insbesondere für NGOs, die nach Deutschland expandieren wollen, ist eine umfassende rechtliche Unterstützung durch deutsche Partner vor Ort dringend zu empfehlen.

Compliance Management: Kontinuierliche Unterstützung durch unsere NGO-Anwälte

Als Full-Service-Kanzlei unterstützen wir Nichtregierungsorganisationen fortlaufend in allen Bereichen des deutschen Rechts. Unsere Anwälte bringen ihr branchenspezifisches Fachwissen bei Fragen zu Managementstrukturen, Best-Practice-Überlegungen sowie bei der Projektentwicklung und -finanzierung unserer Partner ein.

Unser Team überwacht die rechtlichen Compliance-Anforderungen unserer Partner-NGOs und ermöglicht ihnen so, sich mehr auf ihre Ziele und Projekte zu konzentrieren. Compliance gehört zu den zentralen Anforderungen an eine NGO in Deutschland. Schließlich können die Nichteinhaltung rechtlicher Anforderungen und rechtliche Auseinandersetzungen den Ruf der NGO schädigen. Doch insbesondere NGOs sind auf ihren guten Ruf angewiesen und Schäden in diesem Bereich können zu einem Verlust an Vertrauen bei Spendern, Unterstützern, Freiwilligen und anderen Partnern führen. Unsere deutschen NGO-Anwälte beurteilen die rechtlichen Anforderungen, die die geplanten Projekte erfüllen müssen, damit ein ungestörter und erfolgreicher Ablauf gesichert ist.

In der Praxis bedeutet dies, dass unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht Ihre Verträge sorgfältig erstellen und bestehende vertragliche Vereinbarungen gründlich analysieren. Sie überprüfen den Versicherungsschutz Ihrer Organisation und stellen sicher, dass dieser vollständig konform ist. Zudem beurteilt unsere Kanzlei gerne das Transparenzniveau und die Kommunikationsstrukturen Ihrer NGO. Darüber hinaus beraten unsere Anwälte über die steuerrechtlichen Pflichten der NGO und die offenzulegenden Finanzunterlagen. Des Weiteren stellen unsere Experten auf dem Gebiet des deutschen Arbeitsrechts sicher, dass Ihre NGO über die besten Vorgehensweisen in diesem Bereich informiert ist und die arbeitsrechtlichen Vorschriften im Vordergrund stehen.

Gesellschaftsrecht | Fusionen und Zusammenschlüsse von NGOs

Erfolgreiche NGOs in Deutschland können durch Fusionen mit anderen gemeinnützigen Organisationen expandieren und so ihre Reichweite erhöhen. Solche Fusionen sind im Laufe der Jahre häufiger geworden, da NGOs mit ähnlichen Zielen als Einheit ihre Stärke erhöhen und ihre Wirkung verbessern können. Dabei findet in der Regel zwischen NGOs keine „feindliche” Übernahme einer anderen Organisation statt. Ein aggressives Verhalten kann zu Rufschädigungen führen. Die Fusion zweier ähnlich großer NGOs oder der Zusammenschluss mit einer erfolgreicheren Organisation kann jedoch das beste Mittel sein, um festgelegte Ziele zu erreichen, die Reichweite der NGO zu erhöhen und zukünftige Projekte einzuleiten. Unsere deutschen NGO-Anwälte beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen zu solchen Fusionen.

Unser Team ist erfahren in traditionellen M&A-Transaktionen von Unternehmen und ähnliche Anforderungen gelten auch bei NGO-Fusionen. Zur Vorbereitung der Fusion müssen beide Parteien eine umfangreiche Due Diligence durchführen. Dadurch wird sichergestellt, dass es nach der Fusion keine unangenehmen Überraschungen gibt. Zudem ermöglicht die Due Diligence einer Partei, frühzeitig aus dem Vorhaben auszusteigen, falls sie etwas entdeckt, das ihr schaden könnte. Unsere Anwälte bereiten die notwendigen Dokumente vor und haben die rechtlichen Anforderungen im Blick, um eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Fusion sicherzustellen.

Obwohl es einige Ähnlichkeiten zu M&A-Transaktionen von Unternehmen gibt, hängt der Zusammenschluss von NGOs auch von der Art ihrer Rechtsformen ab. So unterscheiden sich die Anforderungen für gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung wie die gGmbH und die gUG zu denen für Vereine und Stiftungen. Weiterhin sollte beachtet werden, dass die Nachwirkungen der Fusion oder des Zusammenschlusses keine Feindseligkeit fördern. Insbesondere vor diesem Hintergrund könnte eine „Franchising”-Vereinbarung, bei der die kleinere Einheit (Franchisenehmer) immer noch ein gewisses Maß an Unabhängigkeit besitzt, zur Erreichung der Gesamtziele besser geeignet sein. Wichtige Faktoren sind zudem der spezifische Bereich der NGO und die steuerrechtlichen Anforderungen an die jeweiligen Körperschaften.

Sobald die Fusion stattgefunden hat, berät unser Team in allen Fragen bezüglich der Managementstruktur der Organisation, die Rahmenbedingungen und eventuelle Umstrukturierungen. Mit unseren deutschen NGO-Anwälten an Ihrer Seite können Sie zuversichtlich agieren in dem Wissen, dass unser Team Sie während des gesamten Prozesses unterstützen wird.

Whistleblowing | Hinweisgeberschutz

Für gemeinnützige Organisationen ist es lebenswichtig, ihren guten Ruf zu wahren. Anschuldigungen wegen Korruption, illegaler Aktivitäten oder schlechter Arbeitsbedingungen können dazu führen, dass Sie die Unterstützung derjenigen verlieren, die an Ihrer Sache interessiert sind. Um den dauerhaften Erfolg seiner NGO sicherzustellen, aber auch um den inzwischen in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen Genüge zu tun, ist es entscheidend, effiziente Hinweisgebersysteme zu implementieren. Ohne solche Systeme können sich Mitarbeiter, die Missstände in Ihrer Organisation aufdecken wollen, schnell dazu bewogen fühlen, an die Öffentlichkeit zu gehen. Dies kann zu erheblichen Rufschädigungen und Umsatzeinbußen führen.

Seitdem das Hinweisgeberschutzgesetz am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, obliegt es allen juristischen Personen mit einer Beschäftigtenzahl von 50 und mehr Mitarbeitenden, interne Meldestellen einzurichten (gem. § 12 HinSchG). Diese Pflicht gilt unabhängig von der Rechtsform. Folglich auch für Nichtregierungsorganisationen (NGO). Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem drohen ab Dezember 2023 erhebliche rechtliche Konsequenzen (einschl. empfindlicher Bußgelder).

Um Nichtregierungsorganisationen die benötigte Unterstützung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Service an. Unsere Anwälte klären Sie auch gerne darüber auf, welche Präventivmaßnahmen Sie im Einzelnen ergreifen können, um Whistleblowing effektiv vorzubeugen und dabei allen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Durch die Implementierung eines effizienten, nach der geltenden ISO-Norm zertifizierten Hinweisgebersystems sorgen wir dafür, dass Whistleblower vorschriftmäßig geschützt werden, Ihre Organisation gleichzeitig aber von den Hinweisen profitiert. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen als Nichtregierungsorganisation gewahrt bleiben.

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