Rechtsanwalt für Asset Protection/Vermögensschutz

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt für Asset Protection/Vermögensschutz

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Finanzielle Verluste können in der heutigen Zeit unversehens in jedem Bereich und zu jeder Zeit eintreten – ganz gleich, ob es sich um privates oder unternehmerisches Vermögen handelt. Aktuell hat insbesondere die steigende Inflationsrate Einfluss auf das Vermögen. Auch erb-, familien- und arbeitsrechtliche Aspekte können sich in einschneidendem Maße auf das Vermögen auswirken und das Risiko eines erheblichen finanziellen Verlustes in sich bergen. Das Ergreifen gezielter Präventivmaßnahmen im Rahmen von Asset Protection bildet eine bewährte Möglichkeit, durch umsichtige Gestaltung von rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen solchen Verlusten vorzubeugen.

Um unseren Mandanten dabei die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte sorgen für einen effizienten Schutz und eine rechtlich abgesicherte Weitergabe Ihres Privat- und Betriebsvermögens, indem sie in enger Zusammenarbeit mit Ihnen Lösungen erarbeiten, die in jeder Hinsicht Ihren individuellen Bedürfnissen und Interessen Rechnung tragen. Als interdisziplinäre Full-Service-Kanzlei, zu deren Kompetenzen – neben Gesellschafts-, Steuer– und Stiftungsrecht – auch das Erbrecht– und Familienrecht gehören, sind wir imstande, für jede denkbare Ausgangslage das passende Modell zu entwickeln – abhängig davon, wie sich Ihre familiäre Situation im Einzelnen gestaltet oder Ihr Vermögen beschaffen ist. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unseren hochqualitativen Rechtsdienstleistungen zu profitieren und mehr Informationen zu dem Thema Asset Protection zu erhalten. Wir sind für Sie da!

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Unsere Dienstleistungen

Vermögensschutzberatung
Gründung von Vermögensschutzgesellschaften
Expertise im Kontext
  • Familienrechtliche Maßnahmen zum Vermögensschutz
  • Ergreifen von immobilienrechtlichen Maßnahmen

Asset Protection/Vermögensschutz – Was ist gemeint?

Unter Asset Protection ist der Schutz der Vermögenswerte zu verstehen bzw. die Beratung bezüglich der dem Schutz dienenden vorsorglichen Maßnahmen. Geschützt werden sollen Vermögenswerte dabei insbesondere vor dem Haftungszugriff eines Dritten. Dabei kann der Zugriff z.B. durch einen Gläubiger oder einen Pflichtteilsberechtigten erfolgen. Es ist dabei zu beachten, dass der Vermögensschutz rechtliche Grenzen hat. Die Übertragung von Vermögenswerten zum Zweck der Gläubigerhinterziehung oder zur Umgehung gesetzlicher Verpflichtungen kann rechtliche Konsequenzen haben. Deswegen ist eine Asset Protection präventiv ausgerichtet – sie erfolgt zeitlich vor einem möglichen Haftungsfall.

Asset Protection ist eine Begrifflichkeit, die in einer Vielzahl von Bereichen bzw. Rechtsgebieten eine Rolle spielt. Schlagwörter hierzu sind insbesondere: Erb– und Familienrecht, steuerliche Aspekte, Gesellschaftsrecht sowie Unternehmensführung. Aufgrund des Zusammenspiels verschiedenster Rechtsgebiete in solchen Fällen bedarf es hier einer anwaltlichen Beratung, die multidisziplinär ausgerichtet ist. Unsere Sozietät betreut sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen aus aller Welt und bietet diesen eine umfassende und gebietsübergreifende Rechtsberatung sowie individuelle Rechtslösungen aus einer Hand. Durch hochspezialisierte Praxisgruppen, die eine Bandbreite von Rechtsgebieten abdecken und die gemeinsam an interdisziplinären Fällen zusammenarbeiten, ist es unserer Kanzlei möglich, Ihre Interessen und Rechte zu wahren bzw. durchzusetzen. Wir erläutern Ihnen gerne, die auf Ihren Fall abgestimmten vorsorglichen Maßnahmen zum Vermögensschutz und beraten Sie, sofern erforderlich, auch gerne in weiteren Rechtsangelegenheiten.

Konzepte und Möglichkeiten zum Vermögensschutz

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, das Vermögen vor Haftungszugriffen Dritter oder Ereignissen wie einer Scheidung, einem Todesfall oder Unfall zu schützen. Dabei können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Steuerliche Optimierung

Vermögensschutz beginnt schon bei den zu entrichtenden Steuern. Diese Vermögensbelastung ergibt sich sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Gerade im Bereich der unternehmerischen Tätigkeit ergeben sich jedoch vielfältige Möglichkeiten steuerliche Vorteile zu nutzen. Angefangen bei der Wahl der Gesellschaftsform, über die Möglichkeiten von Holdingstrukturen bis hin zur Unternehmensfinanzierung. Bereits bei der Gründung eines Unternehmens lassen sich Maßnahmen ergreifen bzw. umsetzen, die ein Haftungsrisiko minimieren. Die Wahl zur richtigen Gesellschaftsform kann entscheidend sein. Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht hinsichtlich der Frage, welche Gesellschaftsform Ihrer Geschäftsidee am besten Rechnung trägt. Des weiteren erläutern wir Ihnen die Organisationsstruktur einer Holding-Gesellschaft.

In der Praxis überschneidet sich das Steuerrecht oftmals mit mehreren weiteren Rechtsgebieten. So etwa mit dem Gesellschafts- und auch dem Erbrecht. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne zum Unternehmenssteuerrecht sowie zu der Erbschaftssteuer in Deutschland. Dabei prüfen wir, wie Sie mögliche Freibeträge nicht überschreiten und Sie das Risiko der Zahlung von zu hohen Steuerbeträgen minimieren können.

Familienrechtliche Aspekte

Auch im Familienrecht können Optimierungen zum Vermögensschutz sowie der -verwaltung erfolgen. So bieten insbesondere Scheidungen häufig Anlass zu Vermögensstreitigkeiten, die durch frühzeitige Festlegungen im Ehevertrag minimiert werden können. Aber auch wenn ein rechtswirksamer Ehevertrag besteht, können vor der Scheidung Maßnahmen erfolgen, die sich vermögensrechtlich zu Ihren Gunsten auswirken.

Gerade innerhalb der Familie kann es sinnvoll sein, vor dem Eintreten eines Haftungsfalls Vermögenswerte mittels Schenkung weiterzugeben. Für Ehegatten besteht außerdem die Möglichkeit der Güterstandsschaukel, bei der zwischen einer Zugewinngemeinschaft und einer Gütertrennung gewechselt werden kann. Auf diese Weise können Schenkungsfreibeträge optimal genutzt werden und auch Ansprüche gegen einen der Ehegatten können auf diese Weise wirksam abgewehrt werden.

Eines sich steigender Beliebtheit erfreuendes Konstrukt ist das Family Office, bei dessen Umsetzung und Erstellung unsere Anwälte Sie gerne unterstützen. Dabei stehen die Strukturierung des Familienvermögens, die Gestaltung jeglicher Verträge sowie steuerrechtliche Aspekte im Fokus seiner Arbeit. Auch unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte für Familienrecht bei der Erstellung eines Ehevertrags, der im Falle einer Scheidung präventiv vor hohen Kosten und Belastungen schützen soll.

Erbrechtliche Gestaltung zum Vermögensschutz

Nicht selten führen Erbfälle zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Familie bzw. unter den Erben. Eine sorgfältige Nachlassplanungstellt sicher, dass das Risiko langwieriger Streitigkeiten reduziert wird und das Vermögen des Erblassers seinen Wünschen entsprechend aufgeteilt wird. Zu der Nachlassplanung gehören neben der allgemein bekannten Maßnahme der Testamentsregelung auch Erbverträge, Pflichtteilsverzichte, Schenkungen und gesellschafts- sowie stiftungsrechtliche Gestaltungen. Auch die Einsetzung von Vor- und Nacherbschaft kann genutzt werden, um über die Erbmasse bestmöglich zu verfügen. Unsere Praxisgruppe für Erb- und Nachlassrecht berät Sie gerne zu einem effizienten Umgang mit Ihrem Nachlass und präsentiert Ihnen die zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten.

Stiftungsrecht

Bringt man Vermögen frühzeitig in einen selbstständigen Rechtsträger wie eine Stiftung ein, kann dieses Vermögen bei richtiger Gestaltung weder von Gläubigern des Stifters gepfändet noch von Erben des Stifters im Erbfall aufgeteilt werden. So kann das Stiftungsrecht präventive Maßnahmen zum Vermögensschutz bieten. Eine Stiftung kann z.B. als Geldanlage oder zur Nachlassregelung dienen. Insbesondere die Gründung einer (privaten oder unternehmensbezogenen) Familienstiftung ist in Bezug auf den Vermögensschutz beliebt. Dabei verfolgt eine Familienstiftung – im Vergleich zu anderen Stiftungsformen/-arten – keinen gemeinnützigen Zweck. Eine solche dient vielmehr der Sicherung der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge.

Insbesondere aus steuerlicher Sicht kann eine Stiftung enorme Vorteile bedeuten. Das in die Stiftung eingebrachte Kapital zählt nicht zu Ihrem zu versteuernden Einkommen. Außerdem können Sie geerbtes Vermögen steuerbegünstigt in die Stiftung einbringen. Zu guter Letzt sind die Erträge, die Sie aus einer Stiftung erzielen steuerfrei und kommen vollständig dem Stiftungszweck zugute.

Immobilienrecht

Besonders beliebt ist der Kapitalzufluss, den eine Immobilie einbringen kann. Doch auch das Eigentum an einer solchen kann gefährdet sein, etwa durch eine Zwangsversteigerung oder andere Vollstreckungsmaßnahmen. Auch hier können wir Ihnen passende Maßnahmen zum Vermögensschutz vorstellen und Sie – sofern Ihnen eine Zwangsvollstreckung droht – hinsichtlich der Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten beraten.

Sollten Sie anwaltlichen Rat zum Vermögensschutz benötigen, zögern Sie nicht uns über das unten stehende Formular zu kontaktieren.

Anfechtbarkeit und Strafbarkeit von Vermögensverschiebungen

Es ist selbstverständlich, dass Asset Protection stets den rechtlich zulässigen Optimierungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen hat. Ein professioneller Berater wird Ihnen immer auch die rechtlichen und auch ethischen Grenzen des Vermögensschutzes aufzeigen. Um die Rechte eines Gläubigers ausreichend zu wahren, ist jede Vermögensverschiebung grundsätzlich anfechtbar. Insbesondere zu beachten sind folgende Anfechtungsvorgaben:

  • § 129 Abs. 1 InsO: Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130 bis 146 anfechten.
  • § 3 Abs.1 AnfG: Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor der Anfechtung mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wußte, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und daß die Handlung die Gläubiger benachteiligte.
  • § 4 AnfG Abs.1: Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor der Anfechtung vorgenommen worden.

Insbesondere im Fall einer vorsätzlichen Benachteiligung des Gläubigers kann ein strafrechtliches Verfahren wegen Betruges o.Ä. eingeleitet werden.

Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen zum Vermögensschutz/Asset Protection

Asset Protection (Vermögensschutz) ist die Beratung über legale Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Vermögenswerten vor Haftung und dem Zugriff Dritter (legale Vermögenssicherung).

Es sind verschiedene Strategien denkbar, mit denen Ihr Vermögen wirksam geschützt werden kann. Im Idealfall werden die unterschiedlichen Möglichkeiten derart kombiniert, dass Sie bestmöglich aufgestellt sind. Dabei kommen folgende Strategien in Betracht:

  • Steueroptimierung
  • Vertragliche Regelungen, z.B. Haftungsausschluss, Ehevertrag etc.
  • Vornahme von Schenkungen || Vermögensübertragung
  • Gründung einer Stiftung
  • Nutzen von pfändungssicheren Anlagen || Altersvorsorge, Wohnrechte etc.

Der entscheidende – aber nicht einzige – Unterschied in der Besteuerung besteht bereits in der Beurteilung einer Personen- oder einer Kapitalgesellschaft. In der ersteren werden die Gesellschafter mittels Einkommenssteuer besteuert, in der letzteren die Gesellschaft an sich mittels Körperschaftssteuer.

Durch die Holding können Gewinne oder Verluste der einen Tochtergesellschaft in das Vermögen einer anderen Tochtergesellschaft miteingerechnet werden, sodass das Vermögen möglichst steuergünstig innerhalb der Holding verrechnet werden kann. Außerdem kann eine Holding unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschaftssteuer befreit oder zu niedrigeren Steuersätzen besteuert werden.

Durch die Übertragung des Vermögens an die Familienstiftung fällt es aus dem persönlichen Vermögen heraus. Dadurch steht es nicht für persönliche Haftungsansprüche oder Gläubigerforderungen zur Verfügung. Weiterhin kann die Familienstiftung dazu beitragen Erbschaftssteuern zu minimieren, da die Vermögenswerte der Stiftung nicht als Teil des persönlichen Nachlasses gelten. Dadurch können auch Pflichtteilsansprüche gesenkt werden, da die Erbmasse als solches geringer ausfällt.

Insbesondere durch die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen eignen sich einige Gesellschaften zur Vermögenssicherung. Im Rahmen der Asset Protection rücken dabei insbesondere folgende „Vermögensschutzgesellschaften“ in den Vordergrund:

Für eine grenzübergreifende Vermögenssicherung sind insbesondere internationale Gesellschaftsstrukturen relevant. Dies setzt eine sorgfältige Expertise voraus, da es sich hierbei um äußerst komplexe rechtliche Strukturen handelt, bei denen verschiedene Rechtsordnungen und Abkommen wechselseitig wirken und Anwendung finden. Auch strategische Vermögensübertragung über Ländergrenzen ist möglich, sollte aber mittels Rechtsbeistands stets abgesichert werden, damit keine Gesetze verletzt werden und Sie nicht in Haftung genommen werden können – oder gar ein strafrechtliches Verfahren (beispielsweise wegen Steuerhinterziehung, Betrug oder Untreue) gegen Sie eingeleitet wird.

Ja. Grundsätzlich sind Vermögensverschiebungen legal und durchaus auch erwünscht. Vermögensverschiebungen können Schenkungen sein, die Übertragung von Vermögen im Erbfall fällt ebenfalls unter den Begriff oder auch die Einspeisung von Vermögen in eine Gesellschaft oder Stiftung. Es gilt hierbei jedoch den Grundsatz der Asset Protection zu beachten: Vermögensverschiebungen sind vorzunehmen, bevor ein Haftungsfall eintritt. Andernfalls kann der Gläubiger die Vermögensverschiebung anfechten. In einem solchen Fall könnte – insbesondere, wenn Ihnen Vorsatz nachgewiesen werden kann – ein Strafverfahren wegen Betruges o.Ä. eingeleitet werden.

Ja. Grundsätzlich kann die Erbschaftssteuer legal umgangen werden. Das Gesetz sieht selbst einige Möglichkeiten dafür vor, insbesondere die Freibeträge für nahe Angehörige. Daneben sind bestimmte Vermögenswerte von Gesetzes wegen her schon steuerbefreit. Durch geschickte Vermögens- bzw.- Nachlassplanung kann die Erbschaftssteuer dementsprechend umgangen oder zumindest minimiert werden.

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Praxisgruppe für Asset Protection/Vermögensschutz

Dr. Tim Schlun

Rechtsanwalt | Managing Partner

Aykut Elseven

Rechtsanwalt | Managing Partner

Rechtsanwalt Dr. Thomas Bichat

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Jens Schmidt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Philipp Busse

Rechtsanwalt

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